Also da gibt es viele Verschwörungen zum Grundgesetz, zum Beispiel, dass es lt. Artikel 146 offenbar nur ein "Provisorium" sei und durch Volksabstimmung ein Neues geschaffen werden kann.
Gut, wenn da nicht der 3. Absatz wäre, der besagt, dass das Volk höchstens in parlamentarischer Abstimmung auf den verschiedenen Ebenen, wenn es denn will, die Verfassung ändern kann. Das heißt im Klartext: Wenn Bundestag und Bundesrat sich darauf einigen, das Grundgesetz ganz zu überarbeiten und Bundespräsident Horst Köhler (oder seine Nachfolger) unterzeichnen die Änderung, dann geht das auch nur so.
Das heißt aber noch lange nicht, dass Volksentscheide von nicht "parlamentarischer Ordnung" unmöglich sind.
Cherubion