Also ich gehe hier ja wahrscheilich den ungewöhnlichsten Weg. Ich bin Freigestellter für den Katastrophenschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr. Das heißt, dass ich mich 6 Jahre zur Arbeit in der Feuerwehr verpflichtet habe. Da ich aber sowieso in der Feuerwehr bin, war das natürlich kein Problem für mich. Als Freigestellter muss man 150 Stunden im Jahr Dienst leisten. Ich komme mit meinen Aufgaben in der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr auf so etwa 500 Stunden im Jahr, somit ist das also auch nicht das geringste Hindernis.
Freistellung kann man nicht nur bei der Feuerwehr beantragen sondern auch bei anderen Hilfsorganistaionen, wie THW oder Rettungsdienst. Allerdings muss die entsprechende Organistaion, das Wehrersatzamt und der Kreistag (ja, der stimmt darüber ab) mit deiner Freistellung einverstanden sein. Während letztere beiden eigentlich keine Probleme machen dürften, bleibt die Organistaion. Die nimmt dich in der Regel nur, wenn du vorher schon Mitglied warst und dich als zuverlässig erwiesen hast (zumindest in der Feuerwehr wird das so gehandhabt).
Leider nicht ganz. Es gibt nur noch T1, T2, T5 und T6. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tauglichkeitsgrad
PS: Schare, ich hab mir mal erlaubt eine Umfrage deinem Thema hinzuzufügen.
Freistellung kann man nicht nur bei der Feuerwehr beantragen sondern auch bei anderen Hilfsorganistaionen, wie THW oder Rettungsdienst. Allerdings muss die entsprechende Organistaion, das Wehrersatzamt und der Kreistag (ja, der stimmt darüber ab) mit deiner Freistellung einverstanden sein. Während letztere beiden eigentlich keine Probleme machen dürften, bleibt die Organistaion. Die nimmt dich in der Regel nur, wenn du vorher schon Mitglied warst und dich als zuverlässig erwiesen hast (zumindest in der Feuerwehr wird das so gehandhabt).
T steht für Tauglichkeitseinstufung. Es gibt da verschiedene Grade, z.B. T1, T2, T3, T4, T5 usw. Als T1-Mensch bist du voll "verwendungsfähig", und das ist die Stufe, die zumeist von Berufssoldaten erwartet wird, da dieser Grad denjenigen gegeben wird, die keine gesundheitlichen Einschränkungen haben. T5 bedeutet, du bist auf Dauer nicht verwendungsfähig. Zum Beispiel, weil du Diabetes hast.
Je nach Tauglichkeitsgrad kannst du diese oder jene Aufgaben im Bund wahrnehmen, wenn du gezogen wirst. Details siehe hier.
Leider nicht ganz. Es gibt nur noch T1, T2, T5 und T6. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tauglichkeitsgrad
PS: Schare, ich hab mir mal erlaubt eine Umfrage deinem Thema hinzuzufügen.