Zunächst sollte man erst mal untersuchen nach welchen kriterien die USK selbst die Alterskennzeichen rechtfertigt.
Quelle:
http://www.usk.de/pruefverfahren/alterskennzeichen/
Freigegeben ab 12 Jahren:
12- bis 15-Jährigen wird die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und zur Unterscheidung zwischen Spielwelt und Wirklichkeit in höherem Maße zugetraut als jüngeren Kindern. Sie verfügen zunehmend über vielfältige und komplexe mediale Erfahrungen und verkraften länger anhaltende Spannung und größeren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben.
Die möglicherweise enthaltenen Kämpfe und Auseinandersetzungen in dem Spiel sind so inszeniert, dass sie auch für 12-Jährige deutlich als Fiktion erkennbar bleiben.
Die Spielaufgaben sind komplexer gestaltet und erfordern die Fähigkeit des abstrakten und logischen Denkens. Es werden höhere Anforderungen an die Fähigkeiten der Hand-Auge-Koordination gestellt.
Viele Spielkonzepte, die dieser Altersgruppe zugänglich gemacht werden, kommen ohne menschlich gestaltete Spielfiguren aus, setzen auf Technikfaszination (historische Kampf- oder Science-Fiction-Szenarien) oder auf die Motivation, Heldenrollen in komplexen Fantasy- und Mythenwelten zu spielen. Düstere Bedrohungs- und Konfliktsituationen können inhaltlich in die erzählte Geschichte eingebunden sein, dominieren jedoch nicht das gesamte Spiel. Sind Gewaltdarstellungen enthalten, wirken sie für diese Altersgruppe immer erkennbar unrealistisch, können nicht auf Alltagssituationen übertragen werden und bieten keine Modelle für Konfliktlösungen.
Freigegeben ab 16 Jahren:
Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren zeigen auch Gewalthandlungen, so dass ganz klar auch Erwachsene zur Käuferschicht gehören. Häufig handeln die Spiele von bewaffneten Kämpfen mit einer Rahmenhandlung (Story) und militärischen Missionen.
16- bis 17-Jährige verfügen bereits über vielfältige und systematische mediale Erfahrungen, über Kenntnisse der Medienproduktion und verkraften länger anhaltende Spannung und höheren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben, ohne in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt zu werden.
Zwar enthalten Spiele mit diesem Kennzeichen auch kampfbetonte und gewalthaltige Inhalte, doch vermitteln weder die Spielhandlung noch die Spielmöglichkeiten sozial schädigende Botschaften oder Vorbilder. Auseinandersetzungen und Kämpfe bleiben für diese Altersgruppe als Spiel erkennbar. Der Spielerfolg erfordert maßgeblich strategisches und taktisches Denken sowie meistens die Fähigkeit zum Teamplay.
Spiele mit diesem Kennzeichen versetzen 16- bis 17-Jährige zwar zeitweise deutlich in Anspannung, doch gewaltlose Spielanteile und unrealistisch wirkende Spielelemente ermöglichen Abstand zum Spielgeschehen, so dass die Entwicklung der Jugendlichen nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.
Freigegeben ab 18 Jahren:
Da diese Spiele nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen, sind sie ausschließlich für Erwachsene. Hintergrund der jeweiligen Story sind beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe zwischen rivalisierenden Gangs
Es handelt sich um Spiele, die für Minderjährige generell nicht freigegeben werden, weil sie jugendbeeinträchtigend sind. Vor der Wucht der Bilder und der gewalthaltigen Konzepte sowie der eventuellen Identifikation mit Spielfiguren, deren Handeln ethisch-moralischen Anforderungen zuwiderlaufen kann, sollen Minderjährige geschützt werden.
Die hohe atmosphärische Dichte und Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens lässt eine Distanzierung zum Spielgeschehen nur schwer zu. Spielangebot und -umsetzung verlangen einen Grad an sozialer Reife und Distanz, der bei 16- bis 17-Jährigen nicht generell vorausgesetzt werden kann. Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ schließt jedoch aus,
- dass Spielinhalte Gewalttaten in der Alltagswirklichkeit legitimieren und Parallelen zur Realität nahelegen;
- dass sich „Selbstjustiz“ als bewährtes Mittel zur Durchsetzung von Gerechtigkeit vermittelt;
- dass drastisch inszenierte und grafisch detailliert aufbereitete Gewalttaten gegen menschlich oder menschenähnlich gestaltete Spielfiguren die Spielhandlung prägen;
- dass gewaltbeherrschte Spielaufgaben alle anderen Spielelemente dominieren;
- dass das Spiel nur erfolgreich beendet werden kann, wenn Spielfiguren eliminiert werden, die nicht als Gegner auftreten;
- dass Kriegsbegeisterung vermittelt und Gewaltfolgen explizit bagatellisiert werden.
Computerspiele mit dem Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ enthalten auch keine in Deutschland gesetzlich verbotenen Inhalte (z. B. exzessive Gewaltdarstellungen, Rassismus, Kriegshetze und Pornographie). Sieht das Prüfgremium bei der USK die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nach der Prüfung eines Spiels als erfüllt an, wird die Alterskennzeichnung durch die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) verweigert
Auch mit diesen Kriterien kann man nicht eindeutig sagen ob eine Freigabe ab 16 oder erst ab 18 gerechtfertigt ist.
Einig sollte man sich allerdings sein, dass es auf keinen Fall, laut den Kriterien, scon ab 12 freigegeben werden sollte, denn sehr viele Gegner im vorliegenden Spiel sind deutlich menschlich, oder menschenähnlich. Und da das töten oder gar Morden dieser Gegner in diesem Spiel möglich ist, kann es nicht ab 12 freigegeben werden.
Die Kriterien für eine Freigabe ab 16 sind da nicht so genau definiert, ich denke das Kennzeichen ab 16 ist eher eine Art Grauzone.
Gehen wir mal alle Punkte durch:
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Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren zeigen auch Gewalthandlungen, so dass ganz klar auch Erwachsene zur Käuferschicht gehören. Häufig handeln die Spiele von bewaffneten Kämpfen mit einer Rahmenhandlung (Story) und militärischen Missionen.
Ja, das würde meiner Meinung nach für TESV zutreffen. Es steht die eine Story im Vordergrund, zwar kampfbetont und teilweise auch gewalttätig, aber immerhin eine Story. Und klar dürfte sein, dass die meisten Konsumenten des Spiels Erwachsene sind.
- Zwar enthalten Spiele mit diesem Kennzeichen auch kampfbetonte und gewalthaltige Inhalte, doch vermitteln weder die Spielhandlung noch die Spielmöglichkeiten sozial schädigende Botschaften oder Vorbilder.
Das trifft wohl NICHT zu. TESV vermittelt sehr wohl Spielmöglichkeiten mit sozial schädigenden Botschaften und Vorbildern.
- Auseinandersetzungen und Kämpfe bleiben für diese Altersgruppe als Spiel erkennbar.
Okay, muss nicht zutreffen, aber kann. Laut den Annahmen der USK sind 16 und 17 Jährige dazu fähig das zu erkennen.
- Der Spielerfolg erfordert maßgeblich strategisches und taktisches Denken sowie meistens die Fähigkeit zum Teamplay.
Da würde ich sagen, trifft NICHT zu.
- Spiele mit diesem Kennzeichen versetzen 16- bis 17-Jährige zwar zeitweise deutlich in Anspannung, doch gewaltlose Spielanteile und unrealistisch wirkende Spielelemente ermöglichen Abstand zum Spielgeschehen, so dass die Entwicklung der Jugendlichen nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.
Naja, aber wenn es halt von der USK angenommen wird, muss man es so stehen lassen. Es gibt zuhauf unrealistische Möglichkeiten Gegner umzubringen. Schon alleine die ganze Kampfszenerien sind unrealistisch. Es sind keine 10 Schwerthiebe von Nötenm um einen Menschen zu töten, es reicht einer um in zumindest kampfunfähig zu machen. Die Möglichkeiten Gegner mit Zauber zu schädigen ist unrealistisch. Sich während eines Duells mit Tränken kampffähiger zu machen ist unrealistisch ect. ect.
Alles in allem Unentschieden, würde ich sagen.
Jetzt schauen wir uns mal die Kriterien für eine Freigabe ab 18 an:
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Da diese Spiele nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen, sind sie ausschließlich für Erwachsene. Hintergrund der jeweiligen Story sind beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe zwischen rivalisierenden Gangs.
Könnte so gesehen auf TESV zutreffen. Die Atmosphäre ist zwar nicht ausschliesslich bedrohlich und düster, aber ein grosser Bestandteil des Spiels ist es. Auch beinhaltet die Story kriegerische Auseinandersetzungen zwischen "Gangs".
- Vor der Wucht der Bilder und der gewalthaltigen Konzepte sowie der eventuellen Identifikation mit Spielfiguren, deren Handeln ethisch-moralischen Anforderungen zuwiderlaufen kann, sollen Minderjährige geschützt werden.
Das trifft auf TESV wohl zu. Man hat die Möglichkeit seien Spielfigur so zu gestalten, dass sie ethisch-moralischen Anforderungen zuwider läuft. Oder ist hier wirklich jemand anderer Meinung ? Schon die Möglichkeit unschuldige und friedliche Bürger willkürlich anzugreifen und zu ermorden, erfüllt dieses Kriterium deutlich.
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Die hohe atmosphärische Dichte und Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens lässt eine Distanzierung zum Spielgeschehen nur schwer zu.
Nunja, da es sich immernoch um eine Phantasiewelt handelt kann man nicht von Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens reden.
- Spielangebot und -umsetzung verlangen einen Grad an sozialer Reife und Distanz, der bei 16- bis 17-Jährigen nicht generell vorausgesetzt werden kann.
Auch hier würde ich sagen, es trifft nicht auf TESV zu. Um zu erkennen, dass das nur ein Spiel ist und alle aktive Handlungen nicht viel mit Realität zu tun haben, muss man nicht 18 sein.
Alles in allem auch hier Unentschieden.
TESV ist im wahrsten Sinne des Wortes "grenzwertig". Es könnte mit den Kriterien des USK sowohl 16 als auch 18 sein. Anscheinend aber verjüngt sich die Riege des Sichter mittlerweile, bzw. sind die Sichter im zunehmenden Masse kinderlos.
Persönlich würde ich sagen, dass ab 16 in Ordnung geht. Vor allem der Punkt, dass man slbst entscheiden kann inwiefern sozial oder unsozial die interaktion des Spielecharakters ist und, dass man sich auch deutlich von dem eigenen Spielcharakter distanzieren kann und eben NICHT gezwungen ist ausschliesslich durch ethisch-moralische Zuwiderhandlung belohnt zu werden, bzw. erfolgreich zu sein, rechtferigt meiner Meinung nach die Freigabe ab 16.