Die Rechtliche Lage ist diesbezüglich eben nicht genau geklärt. Sowie ich den Vertag zwischen WB und den Tolkien Estates verstanden habe hat Warner Bros die Rechte für "Tangible Merchandise", also "anfassbare" Produkte, die sie als Merchandise für die Filme verkaufen - Computerspiele fallen darunter, wenn sie auf eine CD gebrannt sind.
Nun gibt es ja auch Spiele wie diese Online Slot Machine, die als Online-Spiel existiert und eben nicht "tangible" ist und deshalb wurde WB verklagt - inwieweit TE diesen Prozess gewinnen wird kann man natürlich schwer sagen, aber wahrscheinlich wird es sich ziemlich hinauszögern - wenn sich herausstellt, dass WB tatsächlich solche Spiele wie das Online Slot Game nicht mehr herstellen darf, heißt das denke ich aber noch nicht unbedingt automatisch, dass sie solche Spiele nicht verbieten dürfen.
Es gilt bezüglich MERP denke ich einfach abzuwarten, was die Zukunft bringt.