--- Der ÜBERWACHUNGSSTAAT Deutschland ---

und hier mal wieder eine sammlung der neusten schlechten nachrichten:



c
CCC warnt vor unabsehbaren Risiken bei Einführung der eCard

Die zum 1. April 2008 geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eCard) kann unter den gegebenen Umständen nach Ansicht des Chaos Computer Clubs nicht wie geplant stattfinden. Der CCC kritisiert, das technische Großabenteuer der Bundesregierung wird ohne eine funktionierende Sicherheitsinfrastruktur anlaufen. Damit legt das datenschutztechnisch fragwürdige und seit Jahren umstrittene Projekt offensichtlich einen erneuten Fehlstart hin.


Nachdem der ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik), Dirk Drees, im Dezember 2007 aufgrund der vielen technischen Probleme das Handtuch warf, übernahm nun Peter Bonerz die Führung über das immer wieder verzögerte Projekt.

Mehr als ein theoretisches Konzept für die Gesundheitskarte hat die gematik jedoch bisher nicht vorzuweisen. Peter Bonerz erklärte auf der Cebit, dass die geplante technische Infrastruktur noch nicht in Betrieb genommen werden kann, da die offizielle Ausschreibung der Public-Key-Infrastruktur (PKI) des zentralen Backbone-Server- Verbundes bislang immer noch nicht abgeschlossen ist. Diese Problematik zeigte im Hinblick auf den Einführungstermin der eCard bisher keinerlei Auswirkungen. Das angestrebte Projekt hat gigantische Ausmaße und birgt dabei jede Menge Sicherheitsrisiken: 80 Millionen Versicherte sollen mit der neuen Gesundheitskarte ausgestattet werden. 21.000 Apotheken, 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser sowie knapp 270 Krankenkassen werden über die neue Infrastruktur miteinander vernetzt.

"Was sich nach einem Aprilscherz anhört, meint die gematik tatsächlich ernst",
sagte der Sprecher des Chaos Computer Club (CCC), Dirk Engling. "Es werden neue riesige Datenberge angehäuft, ohne dass das Sicherheitskonzept zum Zugriff auf die medizinischen Daten bisher erprobt wurde. Ein Feldtest des Kommunikationssystems konnte aufgrund der fehlenden Ausschreibung gar nicht erfolgen. Jede Softwareklitsche leistet da bessere Arbeit, obwohl diese nicht über ein Milliardenbudget verfügen".

In den bisherigen Feldtests gab es nach Angaben der gematik Probleme mit dem Zugriff auf die Karten sowie mit dem Einsatz des neuen elektronischen Rezeptes (eRezept), das als die Hauptanwendung der eCard beworben wird. Die ursprünglich vorgesehenen Feldtests mit 100.000 Karten wurden gleich ganz abgeblasen. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt wird zeitgleich mit der Gesundheitskarte jedem Bürger eine eindeutige Nummer (Patienten-ID) zugewiesen. Damit kann jeder Mensch und seine Krankengeschichte auch nach Jahren noch zurückverfolgt werden. Die Stammdaten aller Versicherten werden zentral und unverschlüsselt gespeichert sowie zur Authentifizierung genutzt. Zusätzlich wird auch die bislang freiwillige elektronische Patientenakte (ePA) zentral gespeichert, auch wenn die Bundesregierung immer wieder behauptet, dass die Kontrolle über die sensiblen Daten beim Versicherten bleibt. Aus der bisher vorliegenden technischen Dokumentation der Gesundheitskarte geht außerdem hervor, dass es später sogenannte Mehrwertdienste geben wird. Durch dieses fragwürdige Geschäftsmodell sollen in Zukunft die immensen Kosten der Einführung und des Betriebes der Infrastruktur refinanziert werden.

"Es ist nicht akzeptabel, dass Patientendaten, auch wenn diese teilweise freiwillig gespeichert wurden, als Handelsware verwendet werden sollen. Es dürfte für einen Unfallpatienten nicht angenehm sein, in seinem Briefkasten ein Angebot über günstige Hüften zu finden. Die Bundesregierung hat bislang nicht erklärt, wofür genau diese ominösen Mehrwertdienste verwendet werden",
kommentierte CCC-Sprecher Dirk Engling. Auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zur elektronischen Gesundheitskarte brachte keine Klärung. Der CCC warnt vor der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, da notwendige Feldtests zur Evaluation aufgrund der Fehlplanung nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, sondern die unkalkulierbaren Risiken und Nebenwirkungen des Experiments ab April von den Patienten und den Angehörigen der Heilberufe getragen werden. Der Schutz der Daten soll ohnehin zum großen Teil durch die Praxen und Kliniken gewährleistet werden, die jedoch überhaupt keinen zusätzlichen Nutzen durch die eCard haben werden. Im Gegenteil: Die Ärzte und Apotheker sind diejenigen, welche die Kosten des 4,5-Milliarden-Euro-Projektes vorschießen müssen. Ein medizinischer Nutzen der Gesundheitskarte wird seitens der Bundesregierung ohnehin nicht mehr behauptet. Warum also die Ausgaben in Milliardenhöhe für das Projekt ausgegeben werden sollen,
wird weiterhin nicht begründet. eCard ÖsterreichZahlreiche Ärzte haben zudem bereits im Herbst letzten Jahres gegen die Einführung der eCard protestiert. Sie sehen einen starken Nachbesserungsbedarf und kreiden an, die neue Karte diene nicht primär den Interessen des Bürgers, des kranken Menschen und der versorgenden Ärzte.

Der CCC hält ein PDF-Dokument zum Download bereit, welches die Kleine Anfrage der FDP im Bundestag zu technischen und rechtlichen Problemen bei der Einfuhrung der elektronischen Gesundheitskarte beinhaltet.
( quelle: http://www.gulli.com/news/ccc-warnt-vor-unabsehbaren-2008-03-17/ )

- Weitere Links zum Thema:





c

Kinder sind potentielle Kriminelle

DNA-Proben in UK-Kindergärten gefordert

Die kriminelle Laufbahn erkennt man vielleicht schon am Fünfjährigen: weswegen einer der hochrangigsten britischen Gerichtsmediziner fordert, von Kindergartenkindern mit "auffälligem Verhalten" schon mal DNA-Proben zu nehmen, um sie als kriminelle Erwachsene besser aufspüren zu können. "Je jünger, desto besser", argumentierte Gary Pugh, Direktor der Forensik am Scotland Yard.

Pugh redete Klartext: dass sein Traum darin besteht, dass schlicht alle Bürger eine Genprobe abgeben müssen, verschleierte er wenig. Eine vollständige DNA-Datenbank scheitere aktuell "an Kosten- und Logistikfragen", so Pugh, der damit die Gründe, die in seinen Augen tatsächlich gegen die Zentraldatei sprechen und jene, die ihm schlicht egal sind, recht deutlich benennt.

Das Scheitern der immer umfassenderen Überwachung führt er nach bekannter Manier auf zu wenig Überwachung zurück - bringt diese nichts, dann braucht man mehr davon:

"Kriminologen sagen, dass manche Leute aus dem Verbrechen 'herauswachsen', und andere nicht. Wir müssen die finden, die möglicherweise zur großen Bedrohung für die Gesellschaft werden. ... Die Zahl ungelöster Verbrechen zeigt, dass wir nicht von den richtigen Leuten DNA-Samples haben."


Und daher: DNA-Proben im Kindergarten, wenn sich Kinder "auffällig" verhalten. Eine Studie des "Institute for Public Policy Research" (IPPR) ging in eine ähnliche Richtung: darin wurde gefordert, Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren mit kognitiver Verhaltenstherapie auf den Pfad der Tugend zu bringen. Die typischen Rechtsbrecher würden ihre "Karriere" im Alter zwischen 10 und 13 Jahren beginnen, eine Analyse von Risikofaktoren könnte bereits im Alter zwischen 5 und 7 Jahren zu Ergebnissen führen.

Immerhin: das IPPR warnte auch noch vor dem "stigmatisierenden" Effekt solcher DNA-Samplings im Kindergarten. Aber sicher meldet sich demnächst ein Hardliner, der diese Stigmatisierung dadurch vermeiden will, dass man eben gleich alle Kinder in der Gendatenbank erfasst. Die "Kosten- und Logistikprobleme" lassen sich sicher lösen - wo ein Wille ist, ist ja auch schließlich ein Weg.
quelle: http://www.gulli.com/news/kinder-sind-potentielle-2008-03-17/ )





schon nach der 10 zeile wurde mir schlecht, und das mein ich nicht metaphorisch, sondern mir wurde aufgrund dessen echt schlecht :sick:
 
Zuletzt bearbeitet:
Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung teilweise gestoppt. Das Gericht bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen, setzte aber hohe Hürden für die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden.

Demnach dürften die Verbindungsdaten von Festnetz- und Handyanschlüssen für sechs Monate bei den Unternehmen gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden. Bei weniger schweren Straftaten muss die Weitergabe bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterbleiben. Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst für ein halbes Jahr, kann aber verlängert werden.

Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht bis September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen.


Erfolg für 30.000 Kläger

Mit der einstweiligen Anordnung hatte der Eilantrag von acht Beschwerdeführern einer Bürgerinitiative teilweise Erfolg. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte das seit Januar geltende Gesetz als verfassungswidrig angegriffen und per Eilantrag den Stopp bis zur endgültigen Entscheidung beantragt.

30.000 Bürger hatten gegen die Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen geklagt. Sie sehen sich unter Generalverdacht, weil Polizei und Staatsanwaltschaft seit Jahresbeginn zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität auf die gespeicherte Daten zurückgreifen konnten.
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung46.html


Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [7], die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."
Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/209/1/lang,de/

Erster Sieg des AK Vorrat vor dem Verfassungsgericht

Teilweise außer Kraft ist die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation durch eine einstweilige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Speichern dürfen die Provider noch, der staatliche Zugriff ist jedoch nur in außergewöhnlichen Fällen erlaubt. Die EV ist die erste Entscheidung des BVerfG, die damit auf einen Eilantrag reagiert. Die Verfassungsmäßigkeit der VDS ist damit noch lange nicht geklärt, weitere Einschränkungen sind möglich. Datenschützer fordern inzwischen den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach dem stattgegebenen Eilantrag hält der AK Vorrat eine verfassungsfeindliche Justizministerin nicht mehr für tragbar. Patrick Breyer vom AK Vorrat:

"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. ... Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar."

Schwere Vorwürfe, die alles andere als aus der Luft gegriffen sind. Dass das höchste deutsche Gericht nun eine von Zypries durchgefochtene Gesetzgebung per Eilantrag und EV einschränken muss, ist nur der letzte Fall in einer Reihe von Gesetzgebungen, die das Gericht nachkorrigieren musste, da den Gesetzgebern offenbar zentrale Menschen- und Bürgerrechte nicht wirklich wichtig waren.

Bis zum ersten September muss die Regierung nun einen Bericht zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, erst dann wird die Hauptverhandlung beginnen können. Bis dahin ist jedoch einigermaßen gewährleistet, dass Datenschutz und Bürgerrechte trotz Datenspeicherung gewahrt bleiben, denn auf die anfallenden Verbindungsdaten darf laut EV des BVerfG nur zugegriffen werden, wenn eine "im Einzelfall schwerwiegende Straftat" vorliegt. Was für Urheberrechtsverstöße beispielsweise nicht zutrifft.

Der AK Vorrat denkt indessen schon weiter: als Konsequenz auf die Absage durch das BVerfG müsse nun auch von weiteren Datensammelaktionen Abstand genommen werden. Die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen müsse ebenso auf Eis gelegt werden wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen. Auch die Erweiterung der Rechte des Bundeskriminalamts in Bezug auf den Einsatz von "Bundestrojanern" sowie die Einführung biometrischer Merkmale in Personalausweise gehören erneut auf den Prüfstand.

Ansonsten sieht man endlich einmal wieder optimistischer in die Zukunft - hat sich in Karlsruhe doch eine der letzten Institutionen zu Wort gemeldet, die offenbar noch Wert auf die im Grundgesetz garantierten Rechte legt, nachdem das GG bei den Vertretern der Regierungskoalition zunehmend zur reinen Verhandlungsmasse wurde. Ralf Bendrath vom AK Vorrat:

"Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 30.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können."
Quelle: http://www.gulli.com/news/vorratsdatenspeicherung-2008-03-19/




Es geht doch.:)
Zwar ist es immer Auffassungssache, was ein "konkreter Verdacht" ist, doch diese erste Entscheidung lässt mich hoffen, dass das BVG das Gesetz noch weiter eindämmen wird (im Idealfall, dass es vollends entkraftet wird, was wohl aber nicht passieren wird ;))
 
Zuletzt bearbeitet:
danke fürs posten dieser guten nachricht :D


allerdings ist das ganze nicht endgültig, sondern nur auf bestimmte zeit.
und wie du schon sagtest ist mal wieder das problem mit dem konkreten verdacht.

hier sind nochmal berichte vom spiegel:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,542337,00.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,542335,00.html

allerdings geht auch hier hervor:
Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur
 
Laut den Nachrichten soll die endgültige Entscheidung in (etwa) einem halben Jahr getroffen werden.
Ich habe es in den anderen Posts nicht gesehen, deshalb nochmal eine (evtl.) Aufzählung der "schweren Straftaten":
Mord, Kinderpornografie, Geldwäsche, Korruption, Geiselnahme
(Anmerkung: Diese hat jedenfalls Pro7 in den Nachrichten genannt)
Zudem wurde angemerkt, dass die Daten nicht zur Strafverfolgung bei illegalen Musikdownloads eingesetzt werden dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zudem wurde angemerkt, dass die Daten nicht zur Strafverfolgung bei illegalen Musikdownloads eingesetzt werden dürfen.
man darf auch keine biometrischen daten in den reisepass integrieren ;)

Mord, Kinderpornografie, Geldwäsche, Korruption, Geiselnahme
das sind doch alles Kavaliersdelikte :roll:
ein richtiges verbrechen (= raubkopieren :eek: ahhh..... nein, bitte nicht die cd laden!!!! NEIIIIIIEEEENNNNN!!!) wurde natürlich wieder nicht genannt :lol:

wie schon oben: das glaub ich nicht.



fedit:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zudem wurde angemerkt, dass die Daten nicht zur Strafverfolgung bei illegalen Musikdownloads eingesetzt werden dürfen.
man darf auch keine biometrischen daten in den reisepass integrieren

Artikel auf Golem.de
Artikel auf futurzone.orf
das sind doch alles Kavaliersdelikte
Anmerkung: Kinderpornografie würde ich nicht als Kavaliersdelikt bezeichnen....
Süddeutsche Zeitung schrieb:
Es lässt dabei den langen Straftaten-Katalog nach Paragraf 100 a Strafprozessordnung gelten, der im angefochtenen Gesetz genannt wird. Der handelt nicht nur von Mord, Totschlag und kriminellen Vereinigungen, sondern auch von
Subventionsbetrug, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung und missbräuchlicher Asylantragsstellung. Das Gericht gibt freilich zu erkennen, dass ihm dieser Katalog unangemessen umfangreich erscheint – und dass man ihn nur mit Grimmen vorläufig zulässt.
Ganzer Artikel
Artikel auf Golem.de
Vollständiger § 100a

EDIT: Ganz vergessen: Der offizielle Beschluss im PDF-Format
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde die Regelung des Bundesverfassungsgerichts auch sehr gut. Zwar dürfen weiterhin Telekommunikationsdaten erfasst werden, doch dauerhaft nur, wenn der User am anderen Ende der Leitung kriminell war. Und damit meine ich nicht zwangsläufig die Mitgliedschaft in einer sog. "Tauschbörse", bei der man DRM-geschützte MP3-Files für "lau" herunter laden kann.

cherubion
 
Ich denke, der gute Mordred meinte damit die Verfolgung davon, nicht die tat selber.;)
richtig, und va. die bestrafung.
allein an letzterem kann man erkennen, dass raubkopieren scheinbar schlimmer ist als kinderschändung...


ausserdem: die mafia (=musikindustrie) muss ja nicht den weg über die stasi nehmen ;)
sie können auch gleich zum provider rennen. die daten sind weiterhin verfügbar. und seien wir doch mal ehrlich:


die musikindustrie macht mit der aufdeckung von raubkopierern geld wie heu. was liegt da am nächsten?
richtig! noch mehr geld machen. und wie bekommt man das säckeweiße? durch die daten der vorratsdatenspeicherung.




Hunderte Computer verschwanden aus Bundesbehörden
Innenministerium wiegelt ab

Nach Informationen des Newsportals de.internet.com sind in den letzten drei Jahren hunderte Computer in deutschen Behörden spurlos verschwunden. Rund 500 PCs und Notebooks wurden in diesem Zeitraum gestohlen. Das bestätigte heute Alexandra Pietsch, Sprecherin des Bundesinnenministeriums gegenüber dem Newsportal. Das Innenministerium kann indes keine Gefahr in Bezug auf deren Datenschutz erkennen.


Die Sicherheit sensibler Daten sei nicht bedroht, da diese nur in Verbindung mit den Security-Systemen der jeweiligen Behörden entschlüsselt werden könnten. Die Zahl nannte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carl-Ludwig Thiele warf der Regierung daraufhin in der heutigen Ausgabe der Boulevardzeitung "Bild" einen "unverantwortlichen Umgang" mit Rechnern und Datenträgern vor. Tröstlich: Die Zahl der geklauten PCs entspräche dem Verlust von Hardware in Unternehmen. Insgesamt ginge es um 480.000 Mitarbeiter, denen etwa eine vergleichbare Zahl von Rechnern zur Verfügung steht, entgegnete Frau Pietsch.

Warten wir also ab, ob es in Zukunft zu ähnlich skurrilen Angeboten auf eBay oder anderen Internetauktionshäusern kommt. Ende November war ein Fall in Großbritannien bekannt geworden, bei dem ein geklauter Laptop mit streng vertraulichen Informationen des britischen Innenministeriums bei eBay zum Verkauf angeboten wurde. Hoffen wir also, die Verschlüsselung der Daten auf den gestohlenen Geräten hält, was die Sprecherin des Bundesinnenministeriums uns allen versprochen hat.
quelle: http://www.gulli.com/news/hunderte-computer-verschwanden-2008-03-20/ )


natürlich ist das keine gefahr für den datenschutz.. und verschlüsselten krimskrams kann man ja auch nicht entschlüsseln :roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
Andererseits bin ich auch der Meinung, dass man den Halbsatz "bis zu..." lesen sollte. Denn "bis zu 5 Jahre" heißt noch lange nicht, dass ein "Zwerg-Raubkopierer" immer 5 Jahre erhält, nur weil er 400 seiner Original-CDs kostenlos und ohne Kopierschutz ins Netz in Tauschbörsen wie "Kazaa" gestellt hat. Das ist vielleicht bei "Raubkopierpaten" so, die bis zu 5.000 Musikstücke oder 1.000 Videos pro Tag für "lau" ins Internet stellen. (Manchmal meine ich, die haben nichts Besseres zu tun!)

Für Kinderpornographie ist der Strafrahmen, zumindest was den Besitz angeht allerdings fast noch "lascher". Da muss ich euch Recht geben. Aber aktives Mitmachen bedeutet, je nachdem, ob es das Kind überlebt oder nicht; 1 Jahr bis lebenslänglich.

Also ich sehe durchaus auch, dass die Unterhaltungsindustrie den User zu arg "diktiert".


Cherubion
 
Ja, da profitiert doch keiner davon. Höchstens mal so "kleine Parteien" wie die "Grünen". - Ja, die gibt es auch in den USA.

Cherubion
 
warum profitieren die kleinen parteien dadurch?

profitieren tut sicher jemand davon. leider kann man noch nicht genau sagen wer (ein kandidat?)