--- Der ÜBERWACHUNGSSTAAT Deutschland ---

Hab gerade einen Intressanten Titel in der Financial Times gefunden:​


Skandal um Datenhandel

Wie sich Verbraucher schützen können

von Kai Beller und Henning Jess (Berlin)

Der Skandal um den Missbrauch von Kontodaten erreicht neue Dimensionen. Der bekannt gewordene Fall von 17.000 illegal gehandelten Datensätzen scheint nur die Spitze des Eisbergs zu sein. FTD-Online zeigt, wie sich Verbraucher vor dem Missbrauch ihrer Daten schützen können.

Auf dem grauen Datenmarkt ist es offenbar kein Problem, für wenig Geld an persönliche Daten samt Kontoinformationen zu gelangen. Bei einem Testkauf gelang es Verbraucherschützern, innerhalb weniger Stunden an sechs Millionen Datensätze zu kommen. Sie leiten daraus die Forderung nach neuen strengeren Vorschriften ab. Doch bereits heute sind Verbraucher nicht ganz wehrlos: Sie können zumindest das Risiko verringern, dass mit ihren Daten Schindluder getrieben wird.

> Zu den Einzelnen Abschnitten gehts hier:


>> quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschla...h_Verbraucher_sch%FCtzen_k%F6nnen/401596.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde die Tipps sehr gut und ich finde sie auch seriös. Zudem bin ich der Meinung, diese Tipps sind von der Wirtschaftswissenschaft und von der Rechtswissenschaft als "brauchbar" angesehen.

Cherubion
 
Vorratsdatenspeicherung
AK Vorrat erneuert Forderung nach Aussetzung beim Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zur umstrittenen verdachts- und anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten geht in die nächste Runde. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat im Namen seiner rund 34.000 Mandanten einen neuen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf einstweilige Aussetzung der Speicherung gestellt. Die bisherige Auflage, die das Gericht gestellt hatte, läuft nämlich am. 11. September aus.

Lediglich für sechs Monate gilt die Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht, dann wollte das Gericht weiter verhandeln. Daher hat Rechtsanwalt Starostik im Namen der 34.000 Klägerinnen und Kläger einen neuen Antrag (PDF) gestellt. Darin fordert er erneut die Aussetzung der Speicherung der Verbindungsdaten und liefert neue Argumente.

Als Begründung für seinen Antrag bezieht sich Starostik auf eine repräsentative Forsa-Umfrage vom 27./28. Mai, bei der die Mehrheit der Befragten angab, die Vorratsdatenspeicherung würde sein Kommunikationsverhalten stören. Außerdem seien die Verbindungsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen ohnehin nicht in guten Händen und verweist dabei auf die Spitzelaffäre der Telekom, bei der wenigstens 250.000 Verbindungsdaten ausgewertet wurden, um undichte Stellen im Unternehmen aufzuspüren. Eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Emnid hatte zudem ergeben, dass acht von zehn Bürgern davon überzeugt sind, dass solche Maßnahmen an der Tagesordnung sind.

Der Antrag auf einen erneuten Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts sei zudem besonders dringend, weil ab 2009 nicht nur Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Kurznachrichten und der Aufenthaltsort von Handys gespeichert werden müssen, sondern zudem auch die von Emails oder Anonymisierungsdiensten. Starostik führt in seinem Antrag an, dass Journalisten, Menschenrechtsorganisationen und Oppositionelle in totalitären Regimes wie dem Iran oder Burma auf Anonymiserungsdienste angewiesen seien. Da man dort für Regierungskritik mit Verhaftungen, Gefängnisstrafen und Folter rechnen muss, schützten Anonymiserungsdienste gar "Leben und Freiheit dieser Personen".

Aufgrund dieser Vielzahl neuer Argumente rechnet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sich gute Chancen aus, da das Gericht bereits am 11. März dem Antrag der Beschwerdeführer teilweise stattgegeben hatte. Da die Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nach sechs Monaten ausläuft, ist bis 11. September mit einer Entscheidung über den neuen Antrag zu rechnen.
( quelle: http://www.gulli.com/news/vorratsdatenspeicherung-ak-2008-08-18/ )


>> thairis sin:

 
Na toll. Und auch ich finde daher zu Recht, dass mit unserem persönlichen Daten "Unsinn" betrieben wird. Und das unter dem "Deckmäntelchen" eines "funktionierenden Staates".

Cherubion
 
Es gibt jetzt auch Vordrucke bzgl. Steuer ID für die man keinen Anwalt braucht:




Text der Musterklage zum Download:Weitere Infos: http://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/steuer_id/



Weitere Nachrichten:
Datenleck
56.000 Passwörter von Bewerbern einer Finanzberatungsfirma frei im Web [Update


Viele Bürger hatten gestern eine etwas dubios anmutende E-Mail in ihrem Postfach, die von der Redaktion des ZDF-Verbrauchermagazins "Wiso" stammt. Darin werden sie darüber aufgeklärt, dass ihre E-Mail-Adresse nebst Klartext-Passwort auf einem chinesischen Server zur freien Einsicht für jedermann stünden. Man solle seine Passwörter schnellstmöglich ändern. Die Mail ist echt, der geschilderte Datenschutzskandal betrifft offenbar 56.000 Personen, Verursacher des Datenlecks scheint einer der weltweit agierenden "Big Four"-Dienstleister für Finanzprüfung und -beratung zu sein. mehr...
( quelle: http://www.gulli.com/news/datenleck-56-000-passw-rter-2008-09-04/ )


Datenschutz
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, eine der bekanntesten Datenschutz-Organisationen Deutschlands, nahm heute Stellung zur Nützlichkeit und zu den Risiken der in Deutschland seit Anfang des Jahres praktizierten verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. mehr...
( quelle: http://www.gulli.com/news/datenschutz-arbeitskreis-2008-09-04/ )
 
Zuletzt bearbeitet:
Endlich bekommen diese Überwachungswahnsinnigen aus unserer Regierung mal einen Dämpfer. Mal sehen was da noch kommt. Die Merkel will ja auch demnächst irgendwelche Internetgesetze ins Leben rufen...
 
@ Eternus
Glaubst du wirklich man kann viel feiern? Weil Politiker unfähig sind ihren Beruf auszuführen und nicht-gesetzeskonforme Gesetze formulieren?
Eine Neuformulierung des Gesetzes wird nicht lange auf sich warten lassen und ansonsten haben wir trotzdem genug andere Krätze am Hals als das wir schon feiern könnten.
Da wären die Verhandlungen mit den USA anstelle des SWIFT-Abkommens oder der Jugendmedienschutzvertrag der partiell doch auch relativ seltsam klang?
 
Man kann allein schon deswegen feiern, weil das Bundesverfassungsgericht noch in der Lage ist, zu erkennen, wo gepfuscht wurde~
 
Ich versteh nicht was ihr da alle seht - wo soll das eine Ohrfeige sein?
Die angestrebte Gesetzgebung war eindeutig nicht konform mit gegebenen unumstößlichen Fernmeldegeheimnis und dessen ist man sich als Politiker selbstverständlich bewusst. Das heißt da wurde die geforderte Tätigkeit nicht bzw. grundlegend falsch ausgeführt. Andere verlieren wegen solcch eklatanter Fehler ihren Job!
Das wäre ein Ohrfeige...
 
Wenn jemand etwas nicht Erlaubtes macht, bekommt man eine Strafe mit den Hinweis das die Tat nicht mit bestehenden Regeln/Gesetzen vereinbar ist.
Erst Hartz4, jetzt die Datenvoratsspeicherung, erhielten durch das BVG eine Absage. Aber der Trend ist doch erkennbar, daß man mit solchen Gesetzen versucht bestehendes Recht/Verfassung zu untergraben.
 
Wo ist da der Bezug? o_O
Ist doch vollkommen egal ob da noch so oft "DuDu" gesagt wird - gaubst du das bereitet irgendwem auch nur eine Stirnfalte? Es geht darum das ein nett gemeintes "Das Gesetz ist verfassungswidrig" keine ach-so-tolle Ohrfeige ist wie es gern dargestellt wird. Eine Enthebung des Postens oder ausbleibende Entlöhnung wären eine Ohrfeige - Aussagen vom BVerG sind es definitiv nicht.
 
Warum soll die Enthebung des Verantwortlichen von seinenPosten, eine Ohrfeige sein? Da wird der Posten eben mit einen anderen besetzt. Bauernopfer sind ja schließlich Mittel zur Ablenkung, damit man seine Ziele trotzdem durchsetzt.

Wo der Bezug ist? Jedem sind Grenzen gesetzt, jedem Bürger in Form von Gesetzen und der Regierung in Form der Verfassung. Wenn du dem Verfassunggericht so wenig Macht zumisst, wieso haben wir dann überhaupt eins?
 
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Wenn du dem Verfassunggericht so wenig Macht zumisst, wieso haben wir dann überhaupt eins?
Du ziehst hier irgendwelche Sachen hinzu die ich nie behauptet habe. Es geht darum das sich niemand um die Aussage des BVerG schert. Das Gesetz wurde abgeschmettert aber Ärger für diese Verfehlung kriegt niemand.
Und wenn jemanden wirklich an diesem Gesetz gelegen haben sollte dann gibt es andere Wege das ein weiteres Mal in Angriff zu nehmen. Bspw. indem man es neuformuliert.
 
tja und das ist jetzt die Frage: wie geht es weiter? Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (als Mitklägerin vorm BVerG) freut sich und will erstmal abwarten mit einem neuen Gesetz, während Innenminister de Maizière sich über das Urteil ärgert und möglichst schnell ein neues Gesetz verabschieden will - da bahnt sich wohl noch ein Regierungsstreit an. Dass ein neues Gesetz her muss steht momentan erstmal fest, da die EU-Richtlinie noch gilt, ob das auch so bleibt steht aber eher noch nicht ganz so fest, da die EU-Vizepräsidentin / Justizkommissarin Reding als VDS-Gegnerin angekündigt hat die Regelung noch einmal genau zu prüfen. Bin mal gespannt wer sich letztendlich durchsetzt...