Verschärfter Jugendschutz: Gesetz wird geändert
Der Bundestag, bestehend aus Mitgliedern der CDU und der SPD, hat eine Gesetzesnovelle verabschiedet, durch die der Jugendschutz verschärft wird. Mit der Novelle werden die Kriterien erweitert, nach denen Gewaltdarstellungen in Medien und Spielen auf den Index gesetzt werden, berichtet Golem.de. Spiele mit "besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen", die "das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", sollen indiziert werden, heißt es in dem Text. Bisher waren für Jugendliche Gewalt oder Krieg „verherrlichende“ Computerspiele verboten.
Die Novelle legt auch die Größe der Alterskennzeichungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf Computerspielen fest. Diese müssen künftig mindestens 1200 Quadratmillimeter auf der Verpackung und 250 Quadratmillimeter auf dem Bildträger groß sein.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht in der Gesetzesnovelle eine Antwort auf die Debatte über den Zusammenhang zwischen gewalttätigen Computerspielen und Amokläufen von Jugendlichen. Die Oppositionsparteien FDP und die Linke sehen darin jedoch den falschen Weg: Sie glauben nicht, dass der Schutz von Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen so verbessert wird. Deshalb fordern sie eine bessere Vermittlung von Medienkompetenz und setzen auf Selbstkontrolle der Wirtschaft. Die Grünen sind zwar mit der neuen Kennzeichnung einverstanden, halten die neue Indizierung aber für überflüssig.
Eine Studie des Hamburger Hans-Bredow-Instituts zum Jugendschutz bei Computerspielen empfahl unter anderem transparentere Indizierung und bessere Kennzeichnung der Altersfreigaben. Gleichzeitig zeigte sie aber auch, dass die Probleme viel eher auf die lasche Umsetzung des Jugendschutzes, also auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und bei der Bestrafung, zurückzuführen sind. Auch die Frage nach dem Onlinevertrieb von Spielen oder von Mods, Demo-Versionen und Trailern klärt die Studie nicht. Hier ist die Kontrolle noch schwerer.
Die USK müsse auch digital vertriebene Spiele und Onlinespiele prüfen, fordert der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). Außerdem verfügten alle aktuellen Spielkonsolen und vermehrt auch die PC-Plattformen über Altersabfragesysteme. Ein digitales Alterskennzeichen der Software vergleicht dann die im Spielerprofil eingestellten Altersangaben.