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Zu deiner Kündigung: Hast du die Kündigung auch per Einschreiben mit Rückschein geschickt? Wenn nicht, kannst du nicht beweisen, wann der Brief beim Verlag angekommen ist. Dann können die natürlich was ganz was anderes behaupten und keiner könnte es nachprüfen. Auch nicht über das Telefonat, es sei denn, du hast es aufgenommen. :lol:
@ Rey: sei mal (in deinem Interesse) so nett und schreibe hier mal den Wortlaut deines Vertrages rein der sich mit deiner Vergütung beschäftigt(ohne Zahlen und Namen) sowie den Teil der sich mit der Kündigung beschäftigt.
Also zur Kündigung, dass weiß ich inzwischen ganz genau :evil:
Wenn man bis zum 15. des Monats kündigt, hat man 4 Wochen Kündigungsfrist, wenn die Kündigung nach dem 15. des Monats ist bis zum Monatsende des darauffolgenden Monats.
Was meinst du mit Vergütung?
Das ist doch eigentlich das was ich bezahlt bekomme oder? Wenn ja ist das doch grad eben unwichtig :huh:
In meinen Augen handelt es sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Abreitsvertrag.
Die Kündigungsfristen beim Dienstvertrag richten sich nach der Vereinbarung über die Vergütung.
In meinen Augen handelt es sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Abreitsvertrag.
Die Kündigungsfristen beim Dienstvertrag richten sich nach der Vereinbarung über die Vergütung.