Ich finde, jeder hat das Recht zu wohnen, wo ich möchte. Und so lange zu studieren, wie er möchte. Ihr könnt mir nicht verbieten, weder zu exmatrikulieren, noch aus meinem Elternhaus ausziehen. Es gibt keine gesetzliche Regelung in Deutschland, dass man mit spätestens 27 Jahren aus dem Elternhaus ausziehen muss. Ich bin sehr wohl selbständig. Okay. Ich kann zwar nicht backen und kaum kochen. Aber den Rest mache ich alleine. Ich verdiene mehr oder weniger mein Geld und kann mich alleine darum kümmern. Also hört auf, über mich abzulästern. Und übrigens: Einen Antrag auf Bafög kann ich nicht stellen, da meine Eltern "Doppelverdiener" sind. Oder nur mit vielen Problemen verbunden.
Okay @Vadding: Aber ich meine, das ist sehr schwer und ich glaube nicht, dass die zuständige Arbeitsgemeinschaft mir als Student Hartz IV wegen dem o. g. Verdienst meiner Eltern gibt. Okay, wenn ich in eine andere Wohnung in einem ruhigen Vorort meines Hochschulortes ziehe, dann vielleicht.
Also nochmal, auch wenn es "trollig" wirkt: Jeder hat das Recht, dort zu wohnen, wo er sich wohl fühlt. Und ich fühle mich in dem Elternhaus wohl, weil ich während des Lernens (Studierens) kaum gestört fühle. In einer WG habe ich kaum Freiraum und muss mich der WG "unterwerfen" und in einem Studentenwohnheim trampeln Studenten bis tief in die Nacht hinein durch das Haus und drehen oftmals laute Musik auf bzw. lassen den Fernseher bzw. den Computer sehr laut laufen. ich war zwar noch nicht dort. Aber ich kann es mir gut vorstellen, dass Studenten ein individuelles Verhalten haben und großartig durchsetzungsfähig bin ich nicht.
Cherubion