--- Der ÜBERWACHUNGSSTAAT Deutschland ---

Als ob dieses Gerät wirklich etwas bringen soll. Die Kameratechnik der Überwachungskameras wird doch eh danach sofort umgestellt.

Cherubion
 
Okay. Aber ich möchte aber wg. diesem Gerät nicht belangt werden, wenn ich es mir kaufe und es auch einsetze.

cherubion
 
Wer falsche Gucci-Taschen kauft, unterstützt den Terrorismus

Also spätesten ab diesem Punkt müsste doch jeder Idiot geschnallt haben, dass dieser Bogen zum Terrorismus nichts weiter ist als ein Vorwand schwachsinnige Gesetze zu verabschieden. Dieser "blinde Gehorsam" ist schon mehr als besorgniserregend. Oder denken die meisten Menschen wirklich in etwa so? :
Gefälschte Mode und Terrorismus? Das hat doch garnichts miteinander zu... . Moment Tv Total fängt an. Das ist lustig
oder so?:
Wenn so ein hoher Abgeordneter das sagt, wirds wohl stimmen
 
Okay. Aber ich möchte aber wg. diesem Gerät nicht belangt werden, wenn ich es mir kaufe und es auch einsetze.

cherubion
wieso solltest du dafür auch belangt werden? :huh:



Also spätesten ab diesem Punkt müsste doch jeder Idiot geschnallt haben, dass dieser Bogen zum Terrorismus nichts weiter ist als ein Vorwand schwachsinnige Gesetze zu verabschieden.
leider noch lange nicht...

ausserdem weiß der grossteil deutschlands ja nichtmal davon...

aber im rest stimm ich dir zu - wenn ich auch eins vermisse:

"ich hab ja nichts zu verbergen" :thunder:
 
Weil damit evtl. wichtige Daten zur Beweissicherung zur Verfolgung von Verbrechern gelöscht werden können.

Also ich denke bestimmt nicht so. Ich finde es auch unsinnig, nur wegen einer angeblichen Terrorgefahr den "Notstand" und damit die "totale Überwachung" auszurufen.


Cherubion
 
Weil damit evtl. wichtige Daten zur Beweissicherung zur Verfolgung von Verbrechern gelöscht werden können.
scheinbar hast du das gerät nicht ganz verstanden:

du verhinderst damit nur, dass DU aufgezeichnet wirst..


schau dir das bild nochmal an, dann siehst du das prinzip
 
DIEBSTAHLSCHUTZ
Fahrradschloss alarmiert Überwachungs-Kameras

In Großbritannien überwachen 14 Millionen Kameras den öffentlichen Raum, Verbrechen werden dadurch aber kaum verhindert. Die Lösung soll noch mehr Technik bringen - zum Beispiel vernetzte Fahrradschlösser mit Funkchips und Bewegungssensoren.

( weiterlesen )
 
An für sich eine sinnvolle Erfindung, falls es nicht zur Pflicht wird. Denn dann kann jeder Radfahrer die anderen Verkehrsteilnehmer überwachen lassen. Egal, ob sie es möchten oder nicht.

Cherubion
 
An für sich eine sinnvolle Erfindung, falls es nicht zur Pflicht wird. Denn dann kann jeder Radfahrer die anderen Verkehrsteilnehmer überwachen lassen. Egal, ob sie es möchten oder nicht.
:nono: also ich finde, dass es genau das gegenteil von gut in sinnvoll ist...


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Breyer ist vor allem die Praxis des BKA ein Dorn im Auge, Ermittlungen gegen Personen einzuleiten, die sich auf der offiziellen Webpräsenz der Polizeibehörde über kriminelle Vereinigungen wie die "militante gruppe" (mg) informieren.
( quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103957 )

:shock: WTF????
 
Ich finde das eine gute Idee des "Bundesdatenschutzbeauftragten". Am liebsten würde ich ihm den "Friedensnobelpreis wegen der Terrorabwehr ohne jegliche Bürgerrechtseinschränkung" umhängen.

Cherubion
 
jop, allerdings... und wenn schon der, der es eigentlich verhindern sollte tut... naja.. den rest kann man sich ja denken..


d
Landtagswahlen Hamburg - Piratenpartei schafft erhofften Durchbruch nicht

naja, datenschutz etc. intressiert scheinbar wirklich keinen :?


d
Online-Durchsuchung
FoeBuD erwartet Mittwoch Entscheidung der Verfassungsbeschwerde

Am Mittwoch, den 27. Februar 2008 wird über die vom FoeBuD e.V. finanzierte Verfassungsbeschwerde zum Thema Online-Durchsuchung entschieden. Die Bürgerrechtler sind zuversichtlich, dass das Gesetz gekippt wird und hoffen, dass dieses Urteil Signalwirkung auf ähnliche Gesetzesvorhaben im In- und Ausland haben könnte.



Klägerin gegen die geplante Online-Durchsuchung ist die freie Journalistin Bettina Winsemann, die gleichzeitig auch die Pressesprecherin der Bürgerinitiative Stop1984 ist. Vertreten wird sie durch den Berliner Anwalt und Sachverständigen Fredrik Roggan. Dieser ist Mitglied in der Humanistischen Union und der BigBrotherAwards-Jury. Die Spenderinnen und Spender des FoeBuD e.V. haben diese Verfassungsbeschwerde durch ihre Unterstützung ermöglicht. Laut padeluun vom Vorstand des FoeBuD e.V. ist es

"ein Unding, dass Landtags- und Bundestagspolitiker Gesetze beschließen, von denen klar ist, dass sie vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden -- austesten, wie weit sie gehen können.

Rechtsstaat sollte nicht heißen, dass nur noch durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze garantiert / gewährleistet / verteidigt werden kann und Gesetze erstmal "auf Verdacht" beschlossen werden.

Bürgerinnen und Bürger wollen den dauernden Terror-Alarmismus und die immer weitergehende Einschränkung ihrer Freiheitsrechte nicht mehr hinnehmen. Viele haben an den FoeBuD gespendet, um diese Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen."
( quelle: http://www.gulli.com/news/online-durchsuchung-foebud-2008-02-26/ )
 
Eben haben die in N24 gesagt, dass die Beschwerde erfolgreich war und das Gesetz zur Durchsuchung gekippt wurde. Zudem haben die Verfassungsrichter fix ein neues Gesetz erlassen, welches den Bürger vor derartigen staatlichen Belästigungen schützen soll.
Find ich fein.
 
heute endlich mal wieder was erfreuliches in diesem thread :)





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FoeBuD
Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

Der Verein FoeBuD e.V. bringt seine Freude über das heutige Urteil in Karlsruhe zum Ausdruck. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.


Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme, im Volksmund Online-Durchsuchung genannt, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die Vorschrift entspricht nach Ansicht des Senats insbesondere nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Dennoch hat man den ermittelnden Behörden eine Hintertür offen gelassen: Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Online-Durchsuchung nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem bedarf der Eingriff der vorherigen Anordnung eines Richters. Die Richter und die Richterin des Bundesverfassungsgerichts bemängeln zudem, den Regelungen fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.

Auch die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet verletzt die Verfassung und wurde für nichtig erklärt. Dieses greift in das Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Auch hier fehlt es nach Ansicht des Ersten Senats an Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.
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( quelle: http://www.gulli.com/news/foebud-freude-ber-urteil-zur-2008-02-27/ )


nachzulesen auch nochmal hier:
http://www.ccc.de/updates/2008/trojaner-notschlachten?language=de
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538238,00.html


und hier noch was zum lachen: :lol:

Bin Ladens Second Life - US-Geheimdienste wollen Terroristen in WoW suchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon habe ich heut auch in den Nachrichten gehört. Endlich mal was Gutes zum Thema^^ Aber Schäuble sieht sich in den begrenzten Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung immer noch bestätigt >.< Hätte er nicht damals erstochen werden können?

MfG Shah