Online-Durchsuchung streng geheim
Bayern geben keine Auskunft
Die Bayerische Staatsregierung und die CSU verweigerten heute dem Landtag Auskunft über geplante Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen. Die CSU lehnte im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu diesen Überwachungsmaßnahmen ab. Als Grund nannte man die Vertraulichkeit der Informationen. Diese sollen lediglich dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen nicht öffentlich tagenden Institutionen vorgelegt werden.
SPD und Grüne bewerteten die Aussage als "fadenscheinigen Vorwand" und konnten keinen nachvollziehbaren Grund erkennen, warum man ihnen die Aussage verweigerte. Die grüne Abgeordnete Christine Stahl warf der CSU vor, mit ihrer Politik den Rechtsstaat auszuhöhlen.
Schon im Oktober 2007 hatten die Grünen Bayerns Innenminister Günther Beckstein aufgefordert, umgehend klarzustellen, ob bayerische Behörden heimlich Daten auf privaten Computern ausforschen. Das LKA bestritt den Einsatz spezieller Software zur Entschlüsselung von Telefonaten, die übers Internet geführt wurden. Sie gaben aber an, letztes Jahr in mehreren Fällen Internet-Telefonie abgehört zu haben. Dr. Peter Ramsauer, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe und erster stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag antwortete vorgestern auf AbgeordnetenWatch.de einer Anfrage eines besorgten Bürgers. Dieser wunderte sich darüber, dass der MdB von einer Aufnahme von Kinderschutzrechten ins Grundgesetz abrät und sich vielmehr für Online-Durchsuchungen im Kampf gegen Kinderpornografie einsetzt. In seiner Antwort schrieb der Abgeordnete:
"(...) Das Internet spielt heute nicht nur eine wichtige Rolle als Kommunikationsmittel terroristischer Netzwerke, sondern auch für den Bereich der Kinderpornografie oder etwa extremistischer Propaganda. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, zu prüfen, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung solch verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderpornografie genutzt werden kann. (...)
In der Großen Koalition ist verabredet worden, die im Frühjahr anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung nach dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten, bevor das weitere Vorgehen zur Online-Durchsuchung näher besprochen wird."
Der CSU in Bayern scheint weder die Prüfung von Sachverhalten, noch das Abwarten oder Erteilen von Auskünften sonderlich gut zu liegen.