Veterano
Mr. Morrowind 2021
Spiritogre: Ich find es schön, wie hier pro und kontra aufeinander treffen. Ja, die von dir genannten Vorteile, sind ohne Zweifel da.
Andererseits, gehen aber gerade jüngere Menschen dabei sehr sorglos mit den Medien um. Gerade aktuell der Pocemon go hype zeigt dieses sehr deutlich. Wenn du nicht extra für dieses Spiel eine eigene E Mail Adresse hast, weiss der Hersteller alles über dich und verkauft auch diese Daten.
Zitat der VDI:
Wer befindet sich gerade wo? Für die Augmented-Reality-App „Pokémon Go“ ist das kein Geheimnis. Das Spiel, das in den USA binnen weniger Tage Millionen Spieler gewinnen konnte, wird in Deutschland jetzt datenschutzrechtlich unter die Lupe genommen.
Für den kalifornischen Medienprofessor Dan Gillmor ist „Pokémon Go“ „nicht nur einfach ein Spiel, sondern ein bewusster und tief greifender Eingriff in die Privatsphäre“. Die App erfasst nämlich, wo ein Nutzer sich befindet und wann er sich wohin bewegt hat. Dabei erfährt sie auch, welche Nutzer sich an welchen Orten gemeinsam wie lange aufgehalten haben. Gespeichert werden alle Daten auf unbestimmte Zeit, obwohl für den aktuellen Spielstand immer nur einige relevant sind. Die Daten können außerdem an Dritte weitergegeben werden.
Loggt der Nutzer sich nicht über den „Pokémon Trainer Club“, für den eine neue E-Mail-Adresse angelegt werden kann, sondern mit seinem bestehenden Google- oder Facebook-Account ein, kann der App-Hersteller Niantic die Identität der Nutzer erfahren. Kritisiert wurde bereits, dass Niantic damit Zugriff auf alle Inhalte des Google-Accounts, z. B. auf E-Mails oder Google Docs, erhalten kann.
Heiko Dünkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht gleich mehrere kritische Punkte in den Datenschutzbestimmungen: So richtet sich das Spiel an Kinder, die über einen besonders hohen Grundrechtsschutz verfügen. Er erklärt: „Ich habe ein Problem damit, dass Standortdaten so genau erfasst werden. Die Kinder kriegen ja offensichtlich auch die Nutzernamen und Standortdaten anderer Kinder angezeigt.“ Der Medienratgeber „Schau hin“ empfiehlt Eltern deshalb, „gemeinsam mit dem Kind einen Namen auszuwählen, von dem nicht direkt auf die Person geschlossen werden kann“. Auch sei die Standortbestimmung nach dem Spiel immer auszuschalten.
Dünkel hält überdies die beispielhafte Aufzählung der genannten Verwendungszwecke der Nutzungsdaten für unzureichend, da sie nicht vollständig und überdies ungenau sei: „Gerade wenn es um die informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung geht, werden wir als Verbraucherschützer genau hinsehen. Sie entsprechen nämlich heute oftmals nicht den genauen Vorgaben des Datenschutzrechts.“ Dazu gehört auch die Generalklausel, in der sich das Unternehmen das Recht einräumt, die Nutzerdaten jederzeit an nicht weiter bezeichnete Sicherheitsbehörden der USA herauszugeben.
Problematisch ist die unkontrollierte Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte
Den „Hauptknackpunkt“ sieht Dünkel in der Klausel zur Einwilligung in die Datenübermittlung an Dritte, die eine Weitergabe personenbezogener Daten auch an „private Beteiligte“ nach Ermessen von Niantic erlaubt. Darüber hinaus dürften Niantec, deren Kunden und verbundene Unternehmen nach kundenfeindlichster Interpretation die sensiblen Nutzungsdaten zu nicht näher definierten „Prüfzwecken“ behalten.
Niantec verpflichtet sich nicht dazu, die erfassten Nutzungsdaten nach einer hinreichend bestimmbaren Frist wieder zu löschen. Nutzer können auch nicht nachverfolgen, wer welche Daten speichert. Sie können zwar eine Löschung beantragen, Niantic weist jedoch darauf hin, dass „einige Informationen“ in archivierten Kopien oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht gelöscht werden könnten.CHR. SCHULZKI-HADDOUTI
Andererseits, gehen aber gerade jüngere Menschen dabei sehr sorglos mit den Medien um. Gerade aktuell der Pocemon go hype zeigt dieses sehr deutlich. Wenn du nicht extra für dieses Spiel eine eigene E Mail Adresse hast, weiss der Hersteller alles über dich und verkauft auch diese Daten.
Zitat der VDI:
Wer befindet sich gerade wo? Für die Augmented-Reality-App „Pokémon Go“ ist das kein Geheimnis. Das Spiel, das in den USA binnen weniger Tage Millionen Spieler gewinnen konnte, wird in Deutschland jetzt datenschutzrechtlich unter die Lupe genommen.
Für den kalifornischen Medienprofessor Dan Gillmor ist „Pokémon Go“ „nicht nur einfach ein Spiel, sondern ein bewusster und tief greifender Eingriff in die Privatsphäre“. Die App erfasst nämlich, wo ein Nutzer sich befindet und wann er sich wohin bewegt hat. Dabei erfährt sie auch, welche Nutzer sich an welchen Orten gemeinsam wie lange aufgehalten haben. Gespeichert werden alle Daten auf unbestimmte Zeit, obwohl für den aktuellen Spielstand immer nur einige relevant sind. Die Daten können außerdem an Dritte weitergegeben werden.
Loggt der Nutzer sich nicht über den „Pokémon Trainer Club“, für den eine neue E-Mail-Adresse angelegt werden kann, sondern mit seinem bestehenden Google- oder Facebook-Account ein, kann der App-Hersteller Niantic die Identität der Nutzer erfahren. Kritisiert wurde bereits, dass Niantic damit Zugriff auf alle Inhalte des Google-Accounts, z. B. auf E-Mails oder Google Docs, erhalten kann.
Heiko Dünkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht gleich mehrere kritische Punkte in den Datenschutzbestimmungen: So richtet sich das Spiel an Kinder, die über einen besonders hohen Grundrechtsschutz verfügen. Er erklärt: „Ich habe ein Problem damit, dass Standortdaten so genau erfasst werden. Die Kinder kriegen ja offensichtlich auch die Nutzernamen und Standortdaten anderer Kinder angezeigt.“ Der Medienratgeber „Schau hin“ empfiehlt Eltern deshalb, „gemeinsam mit dem Kind einen Namen auszuwählen, von dem nicht direkt auf die Person geschlossen werden kann“. Auch sei die Standortbestimmung nach dem Spiel immer auszuschalten.
Dünkel hält überdies die beispielhafte Aufzählung der genannten Verwendungszwecke der Nutzungsdaten für unzureichend, da sie nicht vollständig und überdies ungenau sei: „Gerade wenn es um die informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung geht, werden wir als Verbraucherschützer genau hinsehen. Sie entsprechen nämlich heute oftmals nicht den genauen Vorgaben des Datenschutzrechts.“ Dazu gehört auch die Generalklausel, in der sich das Unternehmen das Recht einräumt, die Nutzerdaten jederzeit an nicht weiter bezeichnete Sicherheitsbehörden der USA herauszugeben.
Problematisch ist die unkontrollierte Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte
Den „Hauptknackpunkt“ sieht Dünkel in der Klausel zur Einwilligung in die Datenübermittlung an Dritte, die eine Weitergabe personenbezogener Daten auch an „private Beteiligte“ nach Ermessen von Niantic erlaubt. Darüber hinaus dürften Niantec, deren Kunden und verbundene Unternehmen nach kundenfeindlichster Interpretation die sensiblen Nutzungsdaten zu nicht näher definierten „Prüfzwecken“ behalten.
Niantec verpflichtet sich nicht dazu, die erfassten Nutzungsdaten nach einer hinreichend bestimmbaren Frist wieder zu löschen. Nutzer können auch nicht nachverfolgen, wer welche Daten speichert. Sie können zwar eine Löschung beantragen, Niantic weist jedoch darauf hin, dass „einige Informationen“ in archivierten Kopien oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht gelöscht werden könnten.CHR. SCHULZKI-HADDOUTI
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