Also für mich ist das "Deutsche Lebensmittelbuch" durchaus ein Gesetz. Das ist halt meine Meinung, die ich damit begründe, dass Gesetze nieder geschriebene Vorschriften sind. Und in diesem Buch stehen auch Vorschriften, nämlich, wie man Fisch und Fleisch jeweils definiert und was in "gemischter Kost" (keine "Reinkost" wie ein Schnitzel) überhaupt rein darf. Zum Beispiel, was in eine Lyoner rein darf oder in Fischstäbchen.
Und warum soll ich denn eine Textanalyse immer vorher schreiben und damit unnötig Zeit verschwenden, die ich anderweitig bestimmt besser genutzt hätte? Oder kennst du da eine bequemere Möglichkeit, dass du meine Beiträge besser kapierst, alter "Zekharer"?
Cherubion