Beides kenn ich anders, zumindest bei Diplomstudiengängen. Ist wohl mal wieder abhängig von der jeweils gültigen Studienordnung.
3) Fachprüfungen: 2 Versuche. Einen 3. gibts nur auf Antrag mit plausibler Erklärung genehmigt, und ich glaub auch nur für eine Prüfung. Scheine: Kann man noch häufiger machen. Man sollte sie nur rechtzeitig zum Vordiplom/Diplom haben.
4) Bei uns galt: Wiederholung maximal ein Jahr später, also 2 Semester. 3. Versuch (sofern genehmigt) zum nächst möglichen Termin, meist also 1. Semester.