--- Der ÜBERWACHUNGSSTAAT Deutschland ---

jop, aber otr gibts ja für follgende messenger:

# Adium X (Mac OS X) unterstützt OTR von Haus aus
# Pidgin (Cross-platform) hat ein offizielles Plugin [1]
# Kopete (Linux / Unix) hat ein inoffizielles Plugin [2]
# climm (Linux / Unix) unterstützt es direkt seit 0.5.4
# Miranda IM (Microsoft Windows) hat ein Plugin [3]
# Trillian Pro (Microsoft Windows) hat ein Plugin
miranda und Pigin gehen, haben wir schon getestet




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Debatte um Onlinedurchsuchung beschäftigt Verfassungsgericht

Die Debatte tobt seit Monaten, entzweit Öffentlichkeit wie Kabinett - und hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erreicht. Die Richter sollen entscheiden, ob die in Online-Überwachungspraxis, die in NRW bereits zugelassen worden war, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Karlsruhe - Angesichts der weltweiten Terrorbedrohung hat das Bundesinnenministerium die geplante Einführung der Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Deutschland könne jederzeit das Ziel von Anschlägen sein, sagte Innenstaatssekretär August Hanning am Mittwoch in Karlsruhe. Der Erste Senat verhandelte über das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, mit dem einer Behörde erstmals in Deutschland per Gesetz ausdrücklich die umstrittene Ermittlungsmethode erlaubt ist.

Hanning betonte, dass das Internet zum wichtigsten Medium für Terroristen geworden sei. Die Online-Durchsuchung sei deswegen ein wichtiges Instrument für die Behörden. In der Regierung gebe es aber noch keine Meinung, ob neben dem Bundeskriminalamt (BKA) auch der Bundesverfassungsschutz das Recht zur Online-Durchsuchung bekommen solle. In der großen Koalition gibt es seit Monaten Streit über die geplante Neufassung des BKA-Gesetzes.

Gegen die Regelung von Nordrhein-Westfalen haben eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum, Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter wird für das kommende Jahr erwartet. Sie hat Einfluss auf die geplante Regelung auf Bundesebene. "Es geht um eine bundespolitische Diskussion", sagte Baum vor der Verhandlung. Im Vergleich zum Lauschangriff handele es sich bei der Online-Durchsuchung um eine völlig neue Dimension.

Auch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Fragen zu den Landesvorschriften hätten möglicherweise eine weit größere Bedeutung. Bei der mündlichen Verhandlung waren zahlreiche Bundestagsabgeordnete anwesend.

In Nordrhein-Westfalen darf der Verfassungsschutz heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. In der Regelung sind zwar keine Details genannt. Denkbar ist aber laut Verfassungsgericht der einmalige Zugriff auf die Festplatte, eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die Aufzeichnung von Tastatureingaben.

DAS NRW-VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ UND DIE ONLINEDURCHSUCHUNG

Mit dem Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein- Westfalen hat der Gesetzgeber erstmals in Deutschland einer Behörde ausdrücklich die umstrittene Online- Durchsuchung per Gesetz erlaubt. Die Regelung wurde im vergangenen Jahr von der schwarz- gelben Koalition in Düsseldorf eingeführt und gilt seit diesem Jahr.

In dem Gesetz sind zwar keine Details genannt. Denkbar ist aber der einmalige Zugriff der Verfassungsschützer auf die Festplatte, eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die Mitverfolgung von Tastatureingaben oder Internet- Telefonaten. Nach Angaben des Landesinnenministeriums hat der Verfassungsschutz aber noch nicht Gebrauch davon gemacht.

Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt die in Nordrhein- Westfalen mögliche Online- Durchsuchung das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Das Gesetz verstoße auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis und sei unverhältnismäßig.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble plant eine ähnliche Regelung auf Bundesebene. Die für das kommende Jahr anstehende Entscheidung aus Karlsruhe wird deswegen mit Spannung verfolgt werden.

pat/AP


Für Verwirrung sorgte der Bevollmächtigte der nordrhein-westfälischen Landesregierung, Dirk Heckmann. Nach seinen Worten bezieht sich das Gesetz ausschließlich auf Kommunikationsdaten und nicht auf andere gespeicherte Informationen. Gerichtspräsident Papier zweifelte an dieser Darstellung.

Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt die Regelung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Kritiker argumentieren, dass Dokumente, die früher im Safe oder im Schubfach lagen, heute auf der Festplatte gespeichert sind und daher ebenfalls in den Schutzbereich von Artikel 13 fallen.

MIT KONTROLLAUSSCHUSS GEGEN BÜRGER-BEDENKEN?

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, regt an, dass man Befürchtungen in der Bevölkerung gegen die geplante Onlinedurchsuchung mit einem parlamentarischen Kontrollgremium begegnen könne.

Die Online- Durchsuchung müsse "unbedingt sein", sagte Ziercke der "Mainzer Allgemeinen Zeitung". Der Rechtsstaat könne nicht hinnehmen, dass "durch Verschlüsselungen rechtsfreie Räume entstehen". Dennoch stehe er "allen Kontrollmaßnahmen, die Missbrauchsängste abbauen helfen, offen gegenüber". Der BKA- Präsident sagte weiter: "Wenn die Besorgnis so groß ist, könnte man für die Online- Durchsuchung auch ein parlamentarisches Kontrollgremium einrichten."

pat/ddp


Den Beschwerdeführern zufolge verstößt das Gesetz auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis und ist außerdem unverhältnismäßig. Das geänderte Landesgesetz ist seit Januar in Kraft. Die umstrittene Regelung ist noch nicht genutzt worden. Die Karlsruher Richter könnten sich auch zu Maßnahmen äußern, die nur indirekt mit der Online-Durchsuchung zu tun haben.

So wurde am Wochenende bekannt, dass bayerische Ermittler heimlich Programme auf Rechnern von Verdächtigen installieren, um übers Internet geführte Telefongespräche zu überwachen. Auch der Zoll nutzt die Methode. Es ist umstritten, ob das Vorgehen von Gesetzen gedeckt ist.


Thomas Seythal, AP
quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,510608,00.html
 
Zuletzt bearbeitet:
das lässt sich ganz einfach erklären:


  • ahnungslos
  • Dumm genug die vorwände zu glauben
  • "ich-hab-ja-nichts-zu-verbergen"


und der rest weiss nichtmal davon :roll:
 
Das kann auch sein. Sprich, die Nordrhein-Westfalener wurden davon so beeinflusst, dass lediglich die "Klügsten" etwas dagegen haben.

Cherubion
 
Ich hab mir mal zwei Programme im Internet runtergeladen, dann bringt denen hoffentlich ihr Bundestrojaner auch nix mehr. Mit dem ersten kann man schön einfach überflüssige Daten von seinem Pc löschen, bzw. seinen Verlauf etc. löschen.
Das Zweite ermöglicht ein vollständiges Entfernen von Dateien von der Festplatte. Hierzu nutzt es ein System des amerikanischen Geheimdienstes, beidem die Dateien in einem Zufallsmuster überschrieben werden. Man kann einstellen wie oft! Der Geheimdienst verwendet 7 mal, das Maximum ist sogar 35 mal!
 
cool wäre, wenn man ihn abfangen, umbasteln und zurückschicken könnte



bomb.jpg
 
:lol:

Email

An: Schäuble@web.de

Betreff: Bundestrojaner: Ergebinsse

Inhalt: Guten Tag, verehrter Dr. Schäuble. An dieser Mail hängt ein Anhang, der die Ergebnisse der Online-Durchsuchungen enthält. Bitte führen sie die .exe-Datei aus.

Anhang: Ergebnisse.exe

:lol:
 
Ich denke mal, diese Mail wird eine "Return-to-Sender-Mail" sein. Ich meine, diese Mail-Adressen gibt es doch gar nicht, oder?

Cherubion
 
Fingerabdruck im Reisepass: Risikoexperiment an der Bevölkerung beginnt


16. Oktober 2007 (presse@ccc.de)
Ab 1. November startet die Erfassung der Fingerabdrücke aller reisewilligen Bürger der Bundesrepublik auf den Meldeämtern. Nach Beginn der Speicherung des digitalen Gesichtsbildes auf einem Funkchip vor zwei Jahren wird damit das Projekt biometrische Vollerfassung der Gesamtbevölkerung fortgesetzt. Der Chaos Computer Club (CCC) weist nochmals auf die Risiken und Nebenwirkungen des ePasses hin, die insbesondere Senioren betreffen werden.

Viele ältere Mitbürger werden bei der Abnahme von Fingerabdrücken Probleme bekommen. Erfahrungen sowie internationale und deutsche Studien zeigen, dass weit über 10% der Senioren damit rechnen müssen, keine erfassbaren Fingerabdrücke zu haben. Daher erwartet sie unweigerlich eine Diskriminierung durch verschärfte Kontrollen und lange Wartezeiten. Neben den Senioren werden auch intensiv mit den Händen arbeitende Menschen mit derartigen Benachteiligungen zu kämpfen haben.

Der CCC weist darauf hin, dass nur noch wenige Tage Reisepässe ohne Fingerabdruckerfassung auf den Bürgerämtern beantragt werden können. Auch Besitzer eines noch gültigen Passes können einen neuen Pass beantragen und so die Zeit bis zu einer Verfassungsprüfung überbrücken. Bis dahin kann man sich auf diesem Wege der biometrischen Datensammelwut der deutschen Behörden entziehen.

Der Sicherheitsgewinn durch die biometrischen Ausweisdokumente ist dabei selbst nach Aussage der Bundesregierung nicht messbar. Dies beweist eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag. [1] "Die Einführung dieser Risikotechnologie ist offenbar vorwiegend durch die privatwirtschaftlichen Interessen nicht nur ehemaliger Regierungsmitglieder motiviert – eigentlich ein Fall für die Korruptionsliste von transparency international", erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling.

Offen sind nach wie vor die tatsächlichen finanziellen Belastungen der biometrischen Vollerfassung für die Allgemeinheit. Trotz der inzwischen nahezu abgeschlossenen Beschaffung der Geräte gibt es immer noch keine Aufstellung der entstehenden Gesamtkosten.

Das Ausmaß der Gefahren für die Betroffenen durch biometrische Funkchips in Ausweisdokumenten illustrierte der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, höchstselbst. Trotz aller Beteuerungen seiner “Experten”, dass die biometrischen Daten “sicher” auf dem funkenden Chip seien, trägt Ziercke seinen eigenen Reisepass in einer funkdichten Abschirmhülle.

Auch das Auswärtige Amt traut den Sicherheitsversprechungen des Bundesinnenministeriums nicht. Diplomatenpässe werden “wegen der besonderen Gefährdungslage” keine Funkchips enthalten. [2] Der normale Bürger hingegen muss mit dem Sicherheitsrisiko ePass auf Reisen gehen.

Worum es den Sicherheitshysterikern in der deutschen Politik wirklich geht, offenbart die Forderung der CDU nach Speicherung der sensiblen biometrischen Daten bei den ausgebenden Behörden. "Die Beteuerungen deutscher Politiker, die Fingerabdrücke würden nicht zentral gespeichert, haben angesichts der maßlosen Datengier des Staates nicht mal mehr Unterhaltungswert", unterstrich der Sprecher des CCC Dirk Engling. "Jetzt zu behaupten, dass es keine zentrale Biometriedatei geben werde, ist eine vorsätzliche Täuschung des Bürgers."

Mit der unlängst beschlossenen Einführung der neuen biometrischen Personalausweise wird die erkennungsdienstliche Behandlung aller Bürger trotz der bekannten Sicherheitslücken fortgesetzt. Diese bisher nur Verbrechern vorbehaltene Maßnahme betrifft dann die gesamte deutsche Bevölkerung.
quelle: http://www.ccc.de/updates/2007/risikoexperiment-reisepass?language=de







[1] Bundesregierung bestätigt die Unsinnigkeit von biometrischen Ausweisdokumenten
[2] Heise: Von Kinder-, Vorrats- und Passdaten
Weiterführender Link zur Technik des biometrischen Reisepasses: Chaosradio Express: Der Elektronische Reisepass.