Debatte um Onlinedurchsuchung beschäftigt Verfassungsgericht
Die Debatte tobt seit Monaten, entzweit Öffentlichkeit wie Kabinett - und hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erreicht. Die Richter sollen entscheiden, ob die in Online-Überwachungspraxis, die in NRW bereits zugelassen worden war, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
Karlsruhe - Angesichts der weltweiten Terrorbedrohung hat das Bundesinnenministerium die geplante Einführung der Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Deutschland könne jederzeit das Ziel von Anschlägen sein, sagte Innenstaatssekretär August Hanning am Mittwoch in Karlsruhe. Der Erste Senat verhandelte über das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, mit dem einer Behörde erstmals in Deutschland per Gesetz ausdrücklich die umstrittene Ermittlungsmethode erlaubt ist.
Hanning betonte, dass das Internet zum wichtigsten Medium für Terroristen geworden sei. Die Online-Durchsuchung sei deswegen ein wichtiges Instrument für die Behörden. In der Regierung gebe es aber noch keine Meinung, ob neben dem Bundeskriminalamt (BKA) auch der Bundesverfassungsschutz das Recht zur Online-Durchsuchung bekommen solle. In der großen Koalition gibt es seit Monaten Streit über die geplante Neufassung des BKA-Gesetzes.
Gegen die Regelung von Nordrhein-Westfalen haben eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum, Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter wird für das kommende Jahr erwartet. Sie hat Einfluss auf die geplante Regelung auf Bundesebene. "Es geht um eine bundespolitische Diskussion", sagte Baum vor der Verhandlung. Im Vergleich zum Lauschangriff handele es sich bei der Online-Durchsuchung um eine völlig neue Dimension.
Auch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Fragen zu den Landesvorschriften hätten möglicherweise eine weit größere Bedeutung. Bei der mündlichen Verhandlung waren zahlreiche Bundestagsabgeordnete anwesend.
In Nordrhein-Westfalen darf der Verfassungsschutz heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. In der Regelung sind zwar keine Details genannt. Denkbar ist aber laut Verfassungsgericht der einmalige Zugriff auf die Festplatte, eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die Aufzeichnung von Tastatureingaben.
DAS NRW-VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ UND DIE ONLINEDURCHSUCHUNG
Mit dem Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein- Westfalen hat der Gesetzgeber erstmals in Deutschland einer Behörde ausdrücklich die umstrittene Online- Durchsuchung per Gesetz erlaubt. Die Regelung wurde im vergangenen Jahr von der schwarz- gelben Koalition in Düsseldorf eingeführt und gilt seit diesem Jahr.
In dem Gesetz sind zwar keine Details genannt. Denkbar ist aber der einmalige Zugriff der Verfassungsschützer auf die Festplatte, eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die Mitverfolgung von Tastatureingaben oder Internet- Telefonaten. Nach Angaben des Landesinnenministeriums hat der Verfassungsschutz aber noch nicht Gebrauch davon gemacht.
Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt die in Nordrhein- Westfalen mögliche Online- Durchsuchung das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Das Gesetz verstoße auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis und sei unverhältnismäßig.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble plant eine ähnliche Regelung auf Bundesebene. Die für das kommende Jahr anstehende Entscheidung aus Karlsruhe wird deswegen mit Spannung verfolgt werden.
pat/AP
Für Verwirrung sorgte der Bevollmächtigte der nordrhein-westfälischen Landesregierung, Dirk Heckmann. Nach seinen Worten bezieht sich das Gesetz ausschließlich auf Kommunikationsdaten und nicht auf andere gespeicherte Informationen. Gerichtspräsident Papier zweifelte an dieser Darstellung.
Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt die Regelung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Kritiker argumentieren, dass Dokumente, die früher im Safe oder im Schubfach lagen, heute auf der Festplatte gespeichert sind und daher ebenfalls in den Schutzbereich von Artikel 13 fallen.
MIT KONTROLLAUSSCHUSS GEGEN BÜRGER-BEDENKEN?
Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, regt an, dass man Befürchtungen in der Bevölkerung gegen die geplante Onlinedurchsuchung mit einem parlamentarischen Kontrollgremium begegnen könne.
Die Online- Durchsuchung müsse "unbedingt sein", sagte Ziercke der "Mainzer Allgemeinen Zeitung". Der Rechtsstaat könne nicht hinnehmen, dass "durch Verschlüsselungen rechtsfreie Räume entstehen". Dennoch stehe er "allen Kontrollmaßnahmen, die Missbrauchsängste abbauen helfen, offen gegenüber". Der BKA- Präsident sagte weiter: "Wenn die Besorgnis so groß ist, könnte man für die Online- Durchsuchung auch ein parlamentarisches Kontrollgremium einrichten."
pat/ddp
Den Beschwerdeführern zufolge verstößt das Gesetz auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis und ist außerdem unverhältnismäßig. Das geänderte Landesgesetz ist seit Januar in Kraft. Die umstrittene Regelung ist noch nicht genutzt worden. Die Karlsruher Richter könnten sich auch zu Maßnahmen äußern, die nur indirekt mit der Online-Durchsuchung zu tun haben.
So wurde am Wochenende bekannt, dass bayerische Ermittler heimlich Programme auf Rechnern von Verdächtigen installieren, um übers Internet geführte Telefongespräche zu überwachen. Auch der Zoll nutzt die Methode. Es ist umstritten, ob das Vorgehen von Gesetzen gedeckt ist.
Thomas Seythal, AP