--- Der ÜBERWACHUNGSSTAAT Deutschland ---

Ja. Ist es nicht so, dass man in Schulen etwas beigebracht kriegt, was im Allgemeinwissen oftmals als überholt angesehen wird bzw. gar nicht vorhanden ist?


Cherubion
 
Chaos Computer Club veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes

31. August 2007 (presse@ccc.de)
Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Online-Durchsuchung nur die Spitze des Eisbergs innerhalb der Planungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung. Dem Chaos Computer Club liegt ein anonym zugespielter Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vor. Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig.


Auch die Pflicht der Behörde, nach dem Ende von Überwachungsmaßnahmen die betroffenen Bürger zu benachrichtigen, wird durch den Gesetzentwurf weiter eingeschränkt. Wie es heute schon bei Telefon- und Internetüberwachung gängige Praxis ist, wird der Ausspionierte also in Zukunft von der Online-Durchsuchung nur in seltenen Ausnahmefällen Kenntnis erlangen. Dies widerspricht den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. [2]

Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden (wie z. B. E-Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern) verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Diese Maßnahmen werden auch den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine Unterbrechung von Aufnahmen, die intime Details eines Menschen offenbaren würden, kann in Einzelfällen sogar unterbleiben.

Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Mißbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt der Chaos Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehöhlt werden.

Passend hierzu vermeldet die Berliner Zeitung vom Freitag eines der zahlreichen Probleme behördlicher Überwachungsbefugnisse in der Praxis. Durch die Ausweitung der technischen Möglichkeiten und die weitgehende Automatisierung, die auf eine menschliche Überprüfung verzichtet, steigt das Missbrauchspotential drastisch an. [3]

Der CCC übergibt der Öffentlichkeit das Dokument gerne zur Ansicht. [1]
quelle: http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror?language=de
 
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Reaktionen: dantes_inferno
hey... gibts bei euch noch nen job für nen webdesigner ;-)
ich komm mit ... und wohn dann im Château de Chillon



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man müsste eigentlich nur noch hammer & Zirkel entfernen dann passts wieder ...
 
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Ja, dann passt das Ganze sehr gut zusammen. Wir leben ja schon längst in einer Art "Stasi-Staat" nach meiner Meinung nach.

Cherubion
 
Die Stasi ist nach der DDR auf die ganze Bundesrepublik übergegangen.. anfangs unauffällig, jetzt wirds deutlich!
 
Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten

Viele Website-Betreiber dürften sich künftig umstellen müssen: In einem jetzt veröffentlichten Urteil mit Breitenwirkung vom 27. März hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den Netzkennungen sahen die Richter "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich", Internetnutzer zu identifizieren. Das Amtsgericht stellte sich auch gegen die Ansicht von Betreibern und manchen Datenschützern, dass Sicherheitsgründe eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer – wenn auch nur für kurze Zeit – rechtfertigten.

Für den Kläger, den im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiven Juristen Patrick Breyer, hat die inzwischen rechtskräftige Entscheidung Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, da die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens in Form von "Logfiles" oder "Clickstreams" weithin üblich sei. Auch große kommerzielle Netzportale wie Google, Amazon und eBay würden auf derlei Aufzeichnungsverfahren nicht verzichten. "Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat – unter Verstoß gegen seine eigenen Gesetze", moniert Breyer. Er forderte zunächst alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder auf, die "rechtswidrige Vorratsspeicherung" spätestens bis zum Jahresende abzustellen. Andernfalls müssten weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden." Der Jurist hat auf seiner Website eine Musterklage zur Verfügung gestellt.

Die Aufbewahrung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen ermöglicht nach Ansicht des Gerichts, das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen. Dies hatten Experten bei einer parlamentarischen Anhörung zur geplanten sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten teilweise angezweifelt. Das Amtsgericht geht dagegen von einer klaren "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" aus. Pikant ist, dass die Richter diesen Verstoß just der Behörde einer Regierung attestieren, die unter Federführung von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gerade gegen den massiven Protest von Sachverständigen, Verbänden und besorgten Bürgern eine allgemeine, verdachtsunabhängige Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung einführen will. Das Urteil zeigt für Breyer daher, "dass das Bundesjustizministerium nicht in der Lage ist, die rechtlichen Vorgaben zum Schutz unserer Privatsphäre einzuhalten". Mit der im Raum stehenden "Zwangsprotokollierung jeglicher Telekommunikation in Deutschland wird sich dies verheerend auswirken". Er beobachte mit Sorge, dass auf Seiten des Staates "zunehmend eine Nützlichkeitslogik an die Stelle der strikten Beachtung und Respektierung von Gesetz und Verfassung tritt".

Das Amtsgericht hatte zunächst eine Berufung zugelassen. Das Justizministerium wollte vor der nächsten Instanz, dem Landgericht Berlin, aber hauptsächlich klargestellt wissen, dass eine Protokollierung des Nutzungsverhalten ohne IP-Adressen und Personenbezug zulässig bleibe. Das Zypries unterstehende Haus erstellt inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Besucher seiner Website. Als Entscheidungsgrundlage führten die Richter vor allem das Telemediengesetz (TMG) an. Laut der seit März geltenden Regelung dürfen Betreiber von Internetdiensten keine personenbezogenen Daten auf Vorrat speichern. Dazu gehört insbesondere die Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens mitsamt IP-Adresse oder Login-Namen. Herangezogen werden dürfen die Daten allein für temporäre Abwicklungszwecke wie eine Abrechnung.

Für Breyer ist das Urteil auch eine "Schlappe" für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der die Speicherpraxis des Ministeriums zuvor als zulässig bezeichnet habe. Der Jurist beklagt seit längerem, dass Schaar auch die siebentägige Vorhaltung von IP-Adressen durch Zugangsprovider für rechtmäßig erklärt hat. Diese Ansage hält er mit gerichtlichen Vorgaben nicht für vereinbar. Breyer plädiert daher für die "Einführung eines Verbandsklagerechts für private Datenschutzverbände", um besser gegen die "massenhaft rechtswidrige Datensammlung in Wirtschaft und Staat vorzugehen". An dem Speicherangebot für Internetangebote würde dem Juristen zufolge zudem auch eine Absegnung des Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung nichts ändern, da dieser allein Telcos und Zugangsanbieter betreffe.

Möglicher Kandidat für eine Folgeklage ist das Bundeskriminalamt. Laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegels registriert die Strafverfolgungsbehörde sei September 2004 die IP-Adressen aller Besucher einer Unterseite des BKA-Webangebots über den "offenen Tatkomplex" der "militanten gruppe" (mg). Gegen diese "linksterroristische Vereinigung" ermittelt der Generalbundesanwalt seit 2001 im Zusammenhang mit Brandanschlägen. Laut dem Report versuchte die Behörde, einen Teil der Besucher direkt zu identifizieren. Sie soll dazu unter anderem Auskünfte bei der Deutschen Telekom verlangt haben.

Das BKA wollte zu der Vorhaltung und Auswertung der Netzadressen keine Stellung nehmen und verwies auf die Bundesanwaltschaft. Dort hieß es, dass eine entsprechende Internetüberwachung zu den allgemeinen Fahndungsmitteln zähle. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, sprach angesichts der "Fangschaltung" des BKA von einem "absoluten Skandal". Auch Vertreter der Grünen warnten, dass hier "eine große Zahl völlig unverdächtigter Personen in ein Raster kommen und unbequemen polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt werden". (Stefan Krempl) / (vbr/c't)
quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/96781
 
hatten wir sowas nicht schon mal? :lol: (tut mir leid ich muss lachen, um nicht weinen zu müssen)

siehe da (auch wenns im obigen Urteil nicht um "Provider" im eigentlichen Sinne geht):
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Oktober 2006 eine Beschwerde von T-Online gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2005 verworfen. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig geworden. In dem Urteil wird T-Online verurteilt, „nach Beendigung der jeweiligen Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger alle Daten, die eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Kläger bzw. dem technischen Zugang des Klägers herstellen, umgehend zu löschen“.

Sämtliche Provider werden nach diesem Urteil die Speicherung dynamisch vergebener IP-Adressen einstellen müssen. Auch eine Speicherung „für kurze Zeit“ oder „für wenige Tage“ ist nach dem Urteil unzulässig. Übrigens gilt das Urteil nicht nur für DSL-Anschlüsse und nicht nur für Flatrates. Bei Internetzugängen ist eine IP-Speicherung generell nicht erforderlich.

Immer wieder schön wie Urteile zustande kommen, sich aber keiner dran hält und dann das ganze Spiel wieder von vorn beginnt.

Passend dazu gibts hier eine kleine Übersicht über die Rechtsverstösse deutscher Provider ... aber naja sobald die VDS da ist gibts automatisch ne Amnestie für alle und die Sache ist gegessen (auch wenns zum Nachteil des Datenschutzes geht). Ich hoff ja immer noch auf das Bundesverfassungsgericht welches als Retter der Nation auftritt um das Land im letzten Moment vor den Plänen des verückten Rollstuhlfahrers zu schützen ... naja man darf ja wohl noch Hoffnung haben.

Aber was solls - wenn man mal über die Landesgrenzen schaut hat man es hier in Deutschland doch noch ganz gut, wenn ich mal mein Auge gen Großbritanien schweifen lasse wird mir gleich ganz anders. Dort existiert heut schon der totale Überwachungsstaat, der Gipfel dieser Entwicklung ist das vorgestern erlassene Gesetz welches die Offenlegung der Keys bei einer Verschlüsselung verlangt - damit ist jegliche Verschlüsselung ad absurdum geführt (mehr dazu hier) ... definitiv kein Zustand den ich mir für Deutschland wünsche.

edit:
grad gelesen: "Ich mache den Menschen gar keine Angst." (neuestes Zitat vom Schäuble :lol:) ... ich schätze mal das sehen hier und auch anderswo ne Menge Leute anders ... passend dazu mal hier ne Liste die den Schäuble-Wahn in groben Zügen zusammenfasst
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das ist komisch und tragisch zugleich, dass sich Menschen nicht an Urteile halten, die evtl. für Dritte von Vorteil sein können.

(Gute Seite übrigens). Aber, wenn diese VDS kommt, dann stellen sich die obersten Deutschen Gerichte leider auf die Seite der Politiker und das führt dann ganz klar zu "Datenschutzproblemen".
Ich hoffe das auch, dass die Pläne unseres "Ober-Rolli" nicht am Ende durch gesetzt werden; statt dessen diese als "verfassungsfeindlich" erklärt werden.

Und ich denke auch nicht, dass dieses Spezialpapier nach Deutschland kommen wird, was von der "University of Cambridge" entwickelt wurde. Und wenn ich ehrlich bin: Ich mag den Herrn Dr. Jur. Schäuble auch nicht leiden. Aber stimmt das Alles, was in diesem Blog steht?


Cherubion
 
Kabel Deutschland ja (90 Tage)
:shock: Ich glaub, ich hab mal ein ernstes wörtchen mit dem haufen zu reden...
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der Gipfel dieser Entwicklung ist das vorgestern erlassene Gesetz welches die Offenlegung der Keys bei einer Verschlüsselung verlangt
:nono:




Ich hoffe nur, dass diesem land endlich mal die augen aufgehen. Leider erwacht der nationale idiot erst wenn ein Hitler und Stalin einzug halten ... und dann ist es zu spät... aber vorher wird noch alles unternommen, dass sowas auch wieder kommt...
 
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grad gelesen: "Ich mache den Menschen gar keine Angst." (neuestes Zitat vom Schäuble :lol:) ... ich schätze mal das sehen hier und auch anderswo ne Menge Leute anders ... passend dazu mal hier ne Liste die den Schäuble-Wahn in groben Zügen zusammenfasst

Hab den link direkt ein bisschen verschicken müssen (Vater, Cousine, zwei Kumpels, und eine Internet-Freundin.) Hoffe das stört dich nicht.
Der Beitrag hat mir die Augen noch weiter geöffnet! Langsam reißen mir die Augenlieder, wie weit müsst ihr mir denn die augen hier noch öffnen? :lol:
 
Eigentlich gar nicht so weit. Denn erstens wurde z.B. das mit dem Senkung des "Mindestalters für scharfe Waffen" gar nicht durch gesetzt und zweitens wurde vieles in letzter Minute, was es an "Schäuble-Gesetzentwürfen" es so alles gibt, verhindert.

Cherubion
 
Klar, weil das schon immer so war. Seit gut 20 Jahren werden wir "elektronisch überwacht". Das fing nämlich alles mit unseren "Kreditkarten" an, auf denen unser Bankkonto drauf war bzw. ist.


Cherubion
 
Falls das hier noch niemand erwähnt hat: Gab heute Meldungen in Funk und Fernsehen das das Ganze nun offiziell in NRW anläuft, als ein "Testlauf."

Betroffen sind allgemein die Festplatten, also sie haben nun in NRW die Erlaubnis die Platten zu filzen und Internet Telefonie sowie Instant Messenger zu überwachen.

Ich gehe davon aus das dort nun Programme wie Skype, ICQ, MSN usw. gemeint sind, eben einfach alles Gängige zum Kommunizieren.

Ich bin überhaupt nicht begeistert von dieser Entwicklung und falls es Proteste geben wird, bin ich höchstwahrscheinlich dabei :?
 
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Betroffen sind allgemein die Festplatten, also sie haben nun in NRW die Erlaubnis die Platten zu filzen und Internet Telefonie sowie Instant Messenger zu überwachen.

Ich gehe davon aus das dort nun Programme wie Skype, ICQ, MSN usw. gemeint sind, eben einfach alles Gängige zum Kommunizieren.
:shock:








Miranda usern macht die überwachung aber nichts: OTR und SecureIM