Sperrlisten für Kinderpornografie

Reicht's jetzt langsam? :mad:

Es ist ja schon schlimm genug, dass ihr euch hier über die Definition einer Sammlung fetzt. Aber jetzt dem jeweils anderen noch mit Anwälten zu drohen geht eindeutig zu weit. Zumal soweit ich euren Streit überblicke, ihr alle der Ansicht seit, dass "unschuldig bis zum Beweis der Schuld" gilt.

Ihr fordert Fakten?

Fakten kann ich keine liefern. Unumstößliche Fakten kann niemand außer den direkt beteiligten liefern. Jede Aussage, ob Pressemitteilung, Nachricht, Kommentar, usw. interpretiert Fakten in irgendeiner Weise. Die Frage ist doch vielmehr welche dieser Interpretationen akzeptiert man als zitierwürdig. Ich denke, da sollten die Pressemitteilungen der direkt Betroffenen am geeignesten sein. Eine sehr kurze Suche lieferte Folgendes (Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Jörg Tauss):

http://www.stakarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1240134/index.html?ROOT=1175932
http://www.stakarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1240379/index.html?ROOT=1175932
http://www.stakarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1240689/index.html?ROOT=1175932

http://www.tauss.de/index.php?nr=20593&menu=1
http://www.tauss.de/index.php?nr=23089&menu=1

Hier lese nun bitte jeder seine Definition von Sammlung raus.
 
@Bphoenix

Reduziere den Fett gedruckten Teil des ersten Zitates mal auf "Mehr, als bei Polizei, Partei und Bundestag gemeldet".... Das war nämlich die Quintessenz der Aussage...und auch der Anlass für Durchsuchung und Beschlagnahme....

Der kann so viel Material haben , wie er für seine Arbeit braucht....das ist mir doch völlig egal...aber gerade an so einer Nahtstelle im Kampf gegen Kinderpornos muss man sich absichern...... WAS er da hat, ist mir auch egal.....

Der Anfang des ganzen Theaters war doch, das sich wie die Geier darauf gestürzt wurde, das ich sagte, Tauss hat sich da "ein Ei gelegt", das ihn Amt und Würden kostet und das ich die Frage aufwarf, wofür der nach eigenen Aussagen mehr für seine Arbeit braucht, als den Behörden bekannt ist, was aber auch auf SEINEN Aussagen beruht......

Ich habe ja auch net behauptet, das er einen Reisekoffer voll mit DVD's hat, sondern nur wiedergegeben, was von ihm selbst kam...mit der Ergänzung, das er "der Sache" damit schadet und sich keiner wundern muss, das man ihn und seine guten Ansätze nicht mehr wahr nehmen will, weil alle drum herum jetzt natürlich Schutz-Reflexe haben.

Ich habe Tauss weder unterstellt, das er Pädophil sei, noch das er sonst was mit dem Zeugs anstellt....sondern lediglich dargestellt, das er sich da ziemlich naiv und doof angestellt hat...und sich damit selbst ins Abseits maneuvriert hat....All die Arbeit, die er da in den letzten Jahren investiert hat, hat er in kürzester Zeit selbst zunichte gemacht..........Und ich denke auch, das das recht klar aus meinen Beiträge hervorgeht, wenn man sie mal in Ruhe und ohne die Hassbrille liest.

Wenn ich mir dann so einen Schwachsinn ansehe, wie das meine Infos aus der BILD wären und alle anderen Zeitungen sind eh nur Käseblätter......was ist Das denn für ein Niveau?. Wenn man was net versteht, kann man auch mal nachfragen, wie etwas gemeint war.....



@Fennighor
DAS brauchst DU mir nun wirklich nicht zu erklären......und das habe ich Dir schon mind. 3 Mal beantwortet, das ich nur wiedergab, was er selbst sagte......also: Ich kann nix dafür, was er sagt.....auch dann nicht, wenn ich das wiederhole....
 
@Fennighor

Dann hör doch einfach auf, daran herumzudeuteln......

Jetzt war hier so schön Frieden eingekehrt......
 
hat jmd ne ahnung wie die bundesratssitzung zu dem thema ablief(bzw. gabs überhaupt schon eine?)
 
hätt ich nur lieber nicht gefragt(war ja eigtl nix anderes zu erwarten):roll:
trotzdem danke^^
 
Nach einem Bericht von "Spiegel Online" will die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Taus erheben....

"Zuvor werde der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten bekommen, da der Bundestag für eine Anklage die Immunität des früheren SPD-Abgeordneten aufheben müsse.

Der Abschlussbericht der Ermittlungen liege nun beim Anwalt von Tauss zur Stellungnahme, schreibt die Zeitung. Demnach lasse die Staatsanwaltschaft Tauss' Begründung, er habe als zuständiger Abgeordneter in der Kinderporno-Szene recherchiert, nicht gelten. In dem Bericht heiße es, Tauss habe "keinen dienstlichen Auftrag" gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen. "

Hier mal der Link zum Artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,637217,00.html
 
Pressestatement zur Meldung der BILD vom 21. Juli 2009
in der Ermittlungssache gegen Jörg Tauss, MdB

Nichts Neues von der Staatsanwaltschaft…

Zur heutigen Meldung der BILD- Zeitung erklärt der Rechtsbeistand von Jörg Tauss, MdB, Rechtsanwalt Jan Mönikes:

„Die öffentliche Vorverurteilung von Jörg Tauss geht in eine nächste Runde. Als ob es die Diskussion um die problematische Öffentlichkeitsarbeit von Rüdiger Rehring und die anderer Staatsanwälte in anderen prominenten Verfahren in den vergangenen Monaten nicht gegeben hätte, macht der Oberstaatsanwalt zum Ende des Verfahrens genauso weiter, wie er es begonnen hat:

Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, erklärt er heute bereits über die BILD- Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Jörg Tauss Anklage erheben wird. In der Sache selbst gibt es jedoch nichts substantiell Neues und auch nichts, was die Darstellung von Jörg Tauss widerlegt hätte. Und dass ein für die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zuständiger Abgeordneter keinen „dienstlichen Auftrag“ für eine politisch motivierte Recherche erhält, wenn er doch gerade belegen will, dass das Parlament hinsichtlich der Verbreitungswege von Kinderpornographie von den zuständigen Behörden belogen wird, ist logisch und taugt nicht zum Vorwurf.

Der Oberstaatsanwalt betreibt weiter eine Öffentlichkeitsarbeit, bei der es gar nicht mehr darauf ankommt, wie der Fall am Ende ausgeht: Jörg Tauss war in Rehrings Augen offensichtlich schon von der ersten Stunde der Ermittlungen an schuldig und für sein Urteil bedarf es auch keines Gerichts. Für die soziale Exekution reicht ihm die BILD- Zeitung.

Unerträglich, dass eine Staatsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat so agieren kann und sich ihr kein Verantwortlicher in den Weg stellt.“

Quelle: http://www.tauss.de/index.php?nr=1290


Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel hat die Staatsanwaltschaft wegen ihres Hinweises auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss kritisiert. Der Verteidiger des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch keine Akteneinsicht, außerdem sei die Immunität noch nicht aufgehoben. "Von daher war das ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt", sagte die Behördenchefin am Dienstag in Karlsruhe in einem Gespräch mit der dpa.

Quelle und kompletter Artikel: Behördenchefin kritisiert Staatsanwalt im Fall Tauss

LawBlog Artikel dazu: Der Staatsanwalt und die Presse
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Quelle für eine Stellungnahme des Beschuldigten ist die Homepage des selbigen meines Erachtens nach eine gute Quelle. Und nichts anderes ist Fennighors Zitat. Oder hast du ein grundsätzliches Problem damit, dass man nicht nur die Behauptungen des Staatsanwalts öffentlich diskutiert, sondern auch die des Beschuldigten? Möchtest du die Angelegenheit völlig einseitig betrachten? Eine solche Betrachtungsweise würde in meinen Augen nur die Aussagen von Tausss Anwalt bezüglich einer Vorverurteilung bestätigen.
 
ich würde mal sagen, dass es eher um Vertrauen und glaube geht. Tauss sagt das er die besagten Bilder zu besitzt zum in der "Szene" zu recherschieren, beweisen kann er das soweit ich weiß nicht also bleibt nur seine Aussage und dann ist da doch die Frage ob du dieser Aussage vertrauen schenkst oder der Staatsanwaltschaft die belastendes Material bei Herrn Tauss gefunden hat.
 
@Jubidu

Von Taus kommt nur, das "er die Bilder für seine Arbeit braucht" und das der Staatsanwalt "eine Kampagne gegen ihn betreibt"......

Zur Sache und/oder dazu, warum er glaubt, ohne entsprechenden Auftrag in KiPO Kreisen ermitteln zu müssen.... wodurch er sich wissentlich strafbar macht und nur durch die Immunität eines MdB vor Strafverfolgung geschützt wird ..... dazu bleibt er die Antwort schuldig.

Die Staatsanwaltschaft gibt auch bekannt, wenn Mörder und U-Bahn-Schläger angeklagt werden sollen....DA kann ich beim besten Willen keine Kampagne erkennen.

Die Ermittlungsergebnisse liegen jetzt bei Taus' Anwalt und beim Immunitäts-Ausschuss, der darüber entscheidet, ob erneut Taus' Immunität aufgehoben wird, damit Anklage erhoben werden kann.

Das einzige, womit ich ein grundsätzliches Problem habe ist dieses "Hände in Unschuld waschen" und das hörige hinterher laufen der Tausschen Fan-Gemeinde! Er hat nun mal kram im Besitz gehabt, der Illegal und unter Strafe gestellt ist. Das ist Fakt. Und bei Personen, die im öffentlichen Interesse stehen, steht der Fortgang solcher Ermittlungen auch immer im Fokus der Nachrichtenwelt. Ob Boris Becker, Franjo Poth, oder nun eben der Taus.

WENN er wirklich den dienstlichen Auftrag hatte, in der Szene zu ermitteln......dann wird seine Immunität sicherlich nicht aufgehoben....weil es dann weder einen Grund noch eine rechtliche Grundlage dazu gibt, ihn anzuklagen. Und dann kann sich der Staatsanwalt demnächst verstärkt um Verkehrsdelikte kümmern.

WENN er keinen Auftrag dazu hatte....dann wird er eben angeklagt.... und dann muss mann eben sagen: Selbst Schuld. Er darf ja auch net jeder Polizist mit nem Kilo Koks in der Tasche herumlaufen, weil er "in der Szene ermitteln" will. Dafür gibt es Spezialisten in den entsprechenden Dezernaten und Sonder-Einheiten, die den Auftrag dazu haben.

Warum mir hier von den Leuten vorgeworfen wird, das einseitig sehen zu wollen, die es selbst einseitig betrachten wollen...darüber erspare ich mir die Ursachen-Forschung.

Mann sollte bedenken, das ja auch schon für die Durchsuchungen bei Taus der Immunitäts-Ausschuss des Bundestages entsprechend tätig wurde.....
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jubidu

Von Taus kommt nur, das "er die Bilder für seine Arbeit braucht" und das der Staatsanwalt "eine Kampagne gegen ihn betreibt"......

Falls er unschuldig ist, was soll er da auch mehr zu sagen? Wenn er schuldig ist, wird es ihm zumindest nichts nützen, schätze ich.

Zur Sache und/oder dazu, warum er glaubt, ohne entsprechenden Auftrag in KiPO Kreisen ermitteln zu müssen.... wodurch er sich wissentlich strafbar macht und nur durch die Immunität eines MdB vor Strafverfolgung geschützt wird ..... dazu bleibt er die Antwort schuldig.

Soweit ich weiß ist es lediglich eine Aussage des Staatsanwalts, dass er keinen Auftrag dazu gehabt hätte. Zumindest sind mir keine weiteren Quellen dafür bekannt.

Die Staatsanwaltschaft gibt auch bekannt, wenn Mörder und U-Bahn-Schläger angeklagt werden sollen....DA kann ich beim besten Willen keine Kampagne erkennen.

Bevor die Anwälte der Beschuldigten die Anklageschrift erhalten haben? Da kommen doch meist eher Berichte wie "Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben im Fall ...", was aber eben erst nach der Anklageerhebung veröffentlicht wird, nicht lange bevor überhaupt die nötigen Voraussetzungen für die Anklage geschaffen sind.

Die Ermittlungsergebnisse liegen jetzt bei Taus' Anwalt und beim Immunitäts-Ausschuss, der darüber entscheidet, ob erneut Taus' Immunität aufgehoben wird, damit Anklage erhoben werden kann.

Was der Ausschuss hoffentlich tun wird. Die Sache muss jetzt von einem Gericht entschieden werden. Sollte Tauss das Material wirklich konsumiert und nicht nur dienstlich genutzt haben, dann gehört er auch weggesperrt. Ist er unschuldig (im Sinne von "er hat das Material dienstlich genutzt), ist es für ihn persönlich sicher besser, wenn das ein Richter festgestellt hat und nicht durch seine politische Immunität ein Verfahren verhindert wurde (die Schlagzeilen in BILD kann sich sicher jeder vorstellen).

Das einzige, womit ich ein grundsätzliches Problem habe ist dieses "Hände in Unschuld waschen" und das hörige hinterher laufen der Tausschen Fan-Gemeinde! Er hat nun mal kram im Besitz gehabt, der Illegal und unter Strafe gestellt ist. Das ist Fakt. Und bei Personen, die im öffentlichen Interesse stehen, steht der Fortgang solcher Ermittlungen auch immer im Fokus der Nachrichtenwelt. Ob Boris Becker, Franjo Poth, oder nun eben der Taus.

Die Art, wie das Verfahren von der Staatsanwaltschaft medial geführt wurde, finde ich inakzeptabel. Es geht hier nicht um ein "Kavaliersdelikt" wie Steuerhinterziehung, es geht hier um ein Delikt, dessen Bekanntwerden zur sozialen Exekution führt. Wenn sich herausstellt, dass Tauss unschuldig ist, dann muss sich der Staatsanwalt den Vorwurf gefallen lassen, mutwillig Tauss' Karriere und Leben zerstört zu haben. Das ist das Problem, dass ich mit der ganzen Geschichte habe: egal ob Tauss nun schuldig ist oder nicht (und ich wage hierfür keine Prognose), verloren hat er auf jeden Fall.

WENN er wirklich den dienstlichen Auftrag hatte, in der Szene zu ermitteln......dann wird seine Immunität sicherlich nicht aufgehoben....weil es dann weder einen Grund noch eine rechtliche Grundlage dazu gibt, ihn anzuklagen. Und dann kann sich der Staatsanwalt demnächst verstärkt um Verkehrsdelikte kümmern.

Die Immunität wurde bereits für die Hausdurchsuchung aufgehoben. Insofern kann ich deine Schlussfolgerung nicht nachvollziehen. Andererseits würde ich auch nicht den Umkehrschluss ziehen, dass durch die Aufhebung der Immunität bewiesen ist, dass er keinen dienstlichen Auftrag hatte. Wer weiß was da abgelaufen ist und womit der Staatsanwalt den Anfangsverdacht begründet hat. Und solange man das nicht weiß, sollte man da auch nicht spekulieren.

WENN er keinen Auftrag dazu hatte....dann wird er eben angeklagt.... und dann muss mann eben sagen: Selbst Schuld. Er darf ja auch net jeder Polizist mit nem Kilo Koks in der Tasche herumlaufen, weil er "in der Szene ermitteln" will. Dafür gibt es Spezialisten in den entsprechenden Dezernaten und Sonder-Einheiten, die den Auftrag dazu haben.

Da stimme ich dir weitgehend zu.
 
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Die Art und Weise, wie sich die Medien auf diesen Casus gestürzt haben, wird höchstens noch vom Fall Mannichl übertroffen.
Da haben sich auch viele Leute im Kampf gegen Rechts (TM) profilieren wollen und zu weit aus dem Fenster gelehnt. U.a. dieser schmierige Typ aus Bayern.

Fakt ist, daß ein durch andre Vorgänge missliebig gewordener Politiker hier medial exekutiert wurde. Ein in Deutschland zunehmend beliebteres Verfahren:
die Medien richten sich von ganz alleine stromlinienförmig aus, d.h. political correct. Die 4. Gewalt ist zum Machterhaltungsinstrument verkommen.
 
Zur Sache und/oder dazu, warum er glaubt, ohne entsprechenden Auftrag in KiPO Kreisen ermitteln zu müssen.... wodurch er sich wissentlich strafbar macht und nur durch die Immunität eines MdB vor Strafverfolgung geschützt wird ..... dazu bleibt er die Antwort schuldig.
Die Antwort steht sogar hier im Thread, im Pressestatement des Anwalts von Tauss.

'wissentlich strafbar' ist eine Behauptung die erst bewiesen werden muss, darum geht es ja gerade.
 
Soweit ich weiß ist es lediglich eine Aussage des Staatsanwalts, dass er keinen Auftrag dazu gehabt hätte. Zumindest sind mir keine weiteren Quellen dafür bekannt.

Soweit ich weis, ist Tauss Medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestags-Fraktion gewesen....... Als solcher setzt man sich natürlich mit dem Internet als wichtiges Medium der heutigen Zeit auseinander...Mit Fragen von Schutz von Minderjährigen und Urheberrecht usw. Da läuft einem sicher einiges über den Weg..... Aber da sind wir dann auch wieder bei dem Polizisten....Wenn der bei einer Verkehrskontrolle ein Kilo Koks findet, wird auch die Drogenfahndung geholt....


Bevor die Anwälte der Beschuldigten die Anklageschrift erhalten haben? Da kommen doch meist eher Berichte wie "Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben im Fall ...", was aber eben erst nach der Anklageerhebung veröffentlicht wird, nicht lange bevor überhaupt die nötigen Voraussetzungen für die Anklage geschaffen sind.

In dem Artikel steht doch, das die Anwälte von Tauss die Klageschrift haben.... Alles Andere wäre auch ein Grund, das die Verhandlung platzt.... Also HIER sehe ich keinen Ansatz für Kritik.....

Was der Ausschuss hoffentlich tun wird. Die Sache muss jetzt von einem Gericht entschieden werden. Sollte Tauss das Material wirklich konsumiert und nicht nur dienstlich genutzt haben, dann gehört er auch weggesperrt. Ist er unschuldig (im Sinne von "er hat das Material dienstlich genutzt), ist es für ihn persönlich sicher besser, wenn das ein Richter festgestellt hat und nicht durch seine politische Immunität ein Verfahren verhindert wurde (die Schlagzeilen in BILD kann sich sicher jeder vorstellen).

Da sind wir uns einig


Die Art, wie das Verfahren von der Staatsanwaltschaft medial geführt wurde, finde ich inakzeptabel. Es geht hier nicht um ein "Kavaliersdelikt" wie Steuerhinterziehung, es geht hier um ein Delikt, dessen Bekanntwerden zur sozialen Exekution führt. Wenn sich herausstellt, dass Tauss unschuldig ist, dann muss sich der Staatsanwalt den Vorwurf gefallen lassen, mutwillig Tauss' Karriere und Leben zerstört zu haben. Das ist das Problem, dass ich mit der ganzen Geschichte habe: egal ob Tauss nun schuldig ist oder nicht (und ich wage hierfür keine Prognose), verloren hat er auf jeden Fall.

Die Immunität wurde bereits für die Hausdurchsuchung aufgehoben. Insofern kann ich deine Schlussfolgerung nicht nachvollziehen. Andererseits würde ich auch nicht den Umkehrschluss ziehen, dass durch die Aufhebung der Immunität bewiesen ist, dass er keinen dienstlichen Auftrag hatte. Wer weiß was da abgelaufen ist und womit der Staatsanwalt den Anfangsverdacht begründet hat. Und solange man das nicht weiß, sollte man da auch nicht spekulieren.

Das hängt stark zusammen.... WENN Tauss den Auftrag hatte....dann würde überhaupt keine Notwendigkeit bestehen, seine Immunität für eine Durchsuchung aufzuheben......... Denn dann würde sich die Staatsanwaltschaft, oder das BKA mit ihm zusammen setzen und Erkenntnisse austauschen...... Und "bekannt" wurde das Ganze ja erst dadurch, das eine Durchsuchung statt fand.

Warum sollte der Immunitäts-Ausschuss denn die Immunität aufheben, um eine Durchsuchung zu erlauben, wenn es dabei um Dinge geht, die im dienstlichen Auftragsgebiet eines Abgeordneten liegen....?


@Fennighor
Aktuelle Rechtslage: Bereits der Besitz von KiPo -Material ist strafbar, wenn man nicht "nachweisen" kann das man nicht wusste, das es Kinder sind, die dort "gezeigt" werden....

Wenn jemand also Dinge hat, von denen er weis, das es KiPo ist und er keinen nachweisbaren dienstlich Auftrag hat..... dann macht man sich auch wissentlich strafbar... So einfach ist das.
 
Soweit ich weis, ist Tauss Medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestags-Fraktion gewesen....... Als solcher setzt man sich natürlich mit dem Internet als wichtiges Medium der heutigen Zeit auseinander...Mit Fragen von Schutz von Minderjährigen und Urheberrecht usw. Da läuft einem sicher einiges über den Weg..... Aber da sind wir dann auch wieder bei dem Polizisten....Wenn der bei einer Verkehrskontrolle ein Kilo Koks findet, wird auch die Drogenfahndung geholt....

Das sind aber lediglich Vermutungen deinerseits, nicht unplausibel, aber man kann damit nicht ausschließen, dass er nicht vielleicht doch berechtigt war, dass Zeug zu haben.

In dem Artikel steht doch, das die Anwälte von Tauss die Klageschrift haben.... Alles Andere wäre auch ein Grund, das die Verhandlung platzt.... Also HIER sehe ich keinen Ansatz für Kritik.....

In dem Artikel ist die Rede vom Abschlussbericht der Ermittlungen, der dem Anwalt vorliege, nicht der Anklageschrift. Ob man das gleich setzen darf bezweifle ich...

Das hängt stark zusammen.... WENN Tauss den Auftrag hatte....dann würde überhaupt keine Notwendigkeit bestehen, seine Immunität für eine Durchsuchung aufzuheben......... Denn dann würde sich die Staatsanwaltschaft, oder das BKA mit ihm zusammen setzen und Erkenntnisse austauschen...... Und "bekannt" wurde das Ganze ja erst dadurch, das eine Durchsuchung statt fand.

Warum sollte der Immunitäts-Ausschuss denn die Immunität aufheben, um eine Durchsuchung zu erlauben, wenn es dabei um Dinge geht, die im dienstlichen Auftragsgebiet eines Abgeordneten liegen....?

Der Staatsanwalt könnte (ich sage hier ganz bewusst könnte, das ist reine Spekulation und einfach nur eine Möglichkeit, mehr nicht) Hinweise gehabt haben, dass Tauss einen dienstlichen Auftrag oder zumindest Schutz missbraucht habe um solches Material zu konsumieren.

Fakt ist in meinen Augen einfach, dass der Öffentlichkeit viel zu wenig Fakten vorliegen, um sich ein Urteil bilden zu können. Was dabei herauskommt sind wilde Spekulationen in alle Richtungen (woran ich mich zugegebenermaßen auch beteilige) und ein ruinierter Ruf. Ob zu recht oder zu unrecht muss die Zukunft zeigen.
 
Wenn jemand also Dinge hat, von denen er weis, das es KiPo ist und er keinen nachweisbaren dienstlich Auftrag hat..... dann macht man sich auch wissentlich strafbar... So einfach ist das.
Zum Glück sieht das selbst der sonst so vorschnelle Staatsanwalt anders.

Soweit ich weis, ist Tauss Medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestags-Fraktion gewesen....... Als solcher setzt man sich natürlich mit dem Internet als wichtiges Medium der heutigen Zeit auseinander...Mit Fragen von Schutz von Minderjährigen und Urheberrecht usw. Da läuft einem sicher einiges über den Weg..... Aber da sind wir dann auch wieder bei dem Polizisten....Wenn der bei einer Verkehrskontrolle ein Kilo Koks findet, wird auch die Drogenfahndung geholt....
Der Polizist darf das Koks so lang einbehalten, bis man es ihm, durch andere, übergeordntete, dafür zuständige Stellen, abnimmt.
Was hat Tauss anderes getan?

Die Vita von Tauss kannst du übrigens auf seiner Website nachlesen, da war/ist noch mehr als 'nur' Medienpolitischer Sprecher.

In dem Artikel ist die Rede vom Abschlussbericht der Ermittlungen, der dem Anwalt vorliege, nicht der Anklageschrift. Ob man das gleich setzen darf bezweifle ich...
Da braucht man nicht lang zweifeln. *g*

Fakt ist in meinen Augen einfach, dass der Öffentlichkeit viel zu wenig Fakten vorliegen, um sich ein Urteil bilden zu können. Was dabei herauskommt sind wilde Spekulationen in alle Richtungen (woran ich mich zugegebenermaßen auch beteilige) und ein ruinierter Ruf. Ob zu recht oder zu unrecht muss die Zukunft zeigen.
Das Urteil lässt sich, zumindest bis zum Abschluß des Verfahrens, ganz einfach bilden: Unschuldig.
So lang, bis das Gegenteil bewiesen ist.
 
@Jubidu

Tja....wenn der Staatsanwalt den Abschluss-Bericht an die Anwälte von Tauss übergibt/sendet, dann ist das auch OK so.... Die Klageschrift wird ja auch erst danach erstellt und beim Gericht eingereicht.....Das Gericht sendet die dann an die dem Gericht bekannten Änwälte von Tauss, damit die eine Erwiderung verfassen können.....

DANACH wird vom Gericht darüber entschieden, ob und wann es zu einer Verhandlung kommt.....

Und ...nur auf eine Vermutung eines Staatsanwaltes hin wird der Immunitäts-Ausschuss keine Immunität aufheben..... Vor allem dann nicht, wenn es um Dinge geht, die ins Aufgaben-Gebiet des jeweiligen Abgeordneten fallen.....

Da muss man sich im Gesamtzusammenhang auch der Bedeutung der Immunität der Abgeordneten gewahr sein.


@Fennighor

Wenn Du nicht mal die aktuelle Rechtslage kennst - und das weder bei Kipo , noch bei Drogen - oder diese absichtlich so hinzudrehen versuchst, das es zu Deiner Meinung passs...... Dann hat es wenig Sinn auf Deine Beiträge zu antworten.....

Alleine schon so ein "Der Polizist darf das Koks so lang einbehalten, bis man es ihm, durch andere, übergeordntete, dafür zuständige Stellen, abnimmt." ist schon lächerlich.....

Der Polizist hat das sofort abzuliefern, oder die Drogenfahndung sofort zu informieren, damit die das abholen....