Sperrlisten für Kinderpornografie

Tja....wenn der Staatsanwalt den Abschluss-Bericht an die Anwälte von Tauss übergibt/sendet, dann ist das auch OK so....

Eben nicht. Solange die Anklage nicht dem Beschuldigten (Tauss) bzw. seinem Anwalt zugestellt ist, darf der Anwalt das nicht der Öffentlichkeit mitteilen (RiStBV 23 (2)).

Die Klageschrift wird ja auch erst danach erstellt und beim Gericht eingereicht.....Das Gericht sendet die dann an die dem Gericht bekannten Änwälte von Tauss, damit die eine Erwiderung verfassen können.....
DANACH wird vom Gericht darüber entschieden, ob und wann es zu einer Verhandlung kommt.....

Und erst bei diesem Schritt darf - soweit ich die Vorschrift richtig verstehe, wobei das ja auch in dem Eintrag im LawBlog so dargestellt wird - die Öffentlichkeit, sprich: die Presse, informiert werden. Aber solange Tauss' Immunität nicht aufgehoben ist kann die Anklageschrift nicht beim Gericht eingereicht werden oder Herrn Tauss zugestellt werden. Folglich dürfte die Öffentlichkeit noch nichts davon wissen.

Und ...nur auf eine Vermutung eines Staatsanwaltes hin wird der Immunitäts-Ausschuss keine Immunität aufheben..... Vor allem dann nicht, wenn es um Dinge geht, die ins Aufgaben-Gebiet des jeweiligen Abgeordneten fallen.....

Hm, schwierige Sache: wie sollen Beweise beschafft werden in einem solchen Fall wenn nicht durch eine Hausdurchsuchung? Eine Hausdurchsuchung wäre ja auch erstmal grundsätzlich kein Problem, täglich finden Hausdurchsuchungen statt ohne dass man davon erfährt. Das wäre auch in diesem Fall möglich gewesen. Absatz 1 der oben genannten Vorschrift schreibt vor:

RiStBV 23 (1) schrieb:
Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. Auf die Nr. 129 Abs. 1, Nr. 219 Abs. 1 wird hingewiesen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B ).
(Hervorhebung von mir)

Hier würde ich einfach mal sagen: die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten überwiegen in diesem Fall gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit deutlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Leben eines Bundesbürgers massiv negativ beeinträchtigt worden wäre, wenn das Verfahren nicht in der Öffentlichkeit bekannt wäre. Tauss' Leben ist hingegen massiv beeinträchtigt, auch wenn er unschuldig sein sollte.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass der Immunitätsausschuss das auch so gesehen hat und davon ausgegangen ist, dass die Öffentlichkeit nichts davon erfährt.

Auch habe ich nicht behauptet, dass der Staatsanwalt mit reinen Vermutungen zu dem Ausschuss gegangen ist. Die Staatsanwaltschaft hatte ja Tauss' Kontaktdaten bei einer Person aus der Szene gefunden. Das ist weit mehr als eine bloße Vermutung.

Da muss man sich im Gesamtzusammenhang auch der Bedeutung der Immunität der Abgeordneten gewahr sein.

Ich verweise grundsätzlich auf RiStBV 191 (in der übrigens noch einmal explizit auf Nummer 23 (siehe oben) verwiesen wird).

Die Immunität selbst ist grundsätzlich im Grundgesetz, Artikel 46, geregelt.

Alleine schon so ein "Der Polizist darf das Koks so lang einbehalten, bis man es ihm, durch andere, übergeordntete, dafür zuständige Stellen, abnimmt." ist schon lächerlich.....

Der Polizist hat das sofort abzuliefern, oder die Drogenfahndung sofort zu informieren, damit die das abholen....

Lies noch mal nach, genau das hatte Fennighor ja geschrieben: "Der Polizist darf das Koks so lang einbehalten, bis man es ihm, durch andere, übergeordntete, dafür zuständige Stellen, abnimmt." Die andere, übergeordnete, zuständige Stelle ist die Drogenfahndung.
Wär ja auch noch schöner, wenn der Polizist bei einer Verkehrskontrolle im Handschuhfach Haschisch findet und dann sagt: "Ich darf das jetzt nicht beschlagnahmen, liefern Sie das bitte bei der Drogenfahndung ab." Genauso wenig sinnvoll ist es, einen Drogenfahnder eine Stunde einfach anfahren zu lassen (und den Autofahrer so lange warten zu lassen), damit er das Päckchen Haschisch in Verwahrung nimmt.
 
@Jubidu

Ein "Wir werden Anklage erheben" ist noch lange keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte....... Auch und vor allem im Angesicht der hier oft zitierten Unschuldsvermutung ist das nur eine Information an die Öffentlichkeit auf die selbige gerade bei Personen des öffentlichen Lebens nach laufender Rechtsprechung ein "Anrecht" hat.....

Ausserdem hat der Staatsanwalt ja wohl keine Inhalte aus der Klageschrift veröffentlicht.

Zur Durchsuchung/Immunität. Die Info, das durchsucht wurde ging doch erst nach Vollzug an die Presse...sonst wären die doch LIVE dabei gewesen.....Also auch hier sehe ich keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten......


Und zum Koks/Polizei

Wenn einer was behalten darf, bis er es abgenommen bekommt......woher geht dann die Initiative aus...?

Wenn einer was umgehend abliefert...woher geht dann die Initiative aus....?

Das ist ein Unterschied, der dich als Polizist den Job kosten kann...und sicher auch wird.
 
@Jubidu

Ein "Wir werden Anklage erheben" ist noch lange keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.......

Das ist eine Frage, die im Einzelfall entschieden werden muss, im Zweifelsfall vor Gericht. Dass es ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift ist, steht - wie du der von mir oben erwähnten Vorschrift entnehmen könntest - wohl eher außer Zweifel.

Ich sehe darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, weil seine soziale und politische Stellung massiv darunter leidet (er musste seine Ämter niederlegen und wird von der Presse durch den Dreck gezogen ("Kinderporno-Abgeordneter")). Wenn er unschuldig ist, ist dadurch ein nicht wieder gut zu machender Schaden für ihn entstanden. Eine Entschädigung wird er dafür mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht kriegen. Ich bezweifle, dass sich der Staatsanwalt und die Presse bei ihm entschuldigen würde. Wenn er schuldig ist, dann ist der Schaden natürlich zu recht entstanden. Wir waren uns ja aber einig, dass die Schuldfrage nur das Gericht klären kann. Und deshalb sehe ich bis zum Urteil seine Persönlichkeitsrechte verletzt (Stichwort: Unschuldsvermutung).

Auch und vor allem im Angesicht der hier oft zitierten Unschuldsvermutung ist das nur eine Information an die Öffentlichkeit auf die selbige gerade bei Personen des öffentlichen Lebens nach laufender Rechtsprechung ein "Anrecht" hat.....

Ich weiße darauf hin, was ich in meinem vorigen Beitrag schon erwähnt habe (wieso muss ich mich bei dir eigentlich ständig wiederholen? Überfliegst du meine Texte nur?): gerade bei Politikern gilt die Regel
RiStBV 23 (1) schrieb:
[...]Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden.[...]

Willst du wirklich ernsthaft behaupten, dass (a) dem Ergebnis der Hauptverhandlung nicht vorgegriffen und (b) Tauss nicht unnötig bloßgestellt wurde?

Ausserdem hat der Staatsanwalt ja wohl keine Inhalte aus der Klageschrift veröffentlicht.

Hab ich auch nicht behauptet. Aber schon die Tatsache, dass sie überhaupt Anklage erheben wollen, durfte sie nicht veröffentlichen.

Zur Durchsuchung/Immunität. Die Info, das durchsucht wurde ging doch erst nach Vollzug an die Presse...sonst wären die doch LIVE dabei gewesen.....Also auch hier sehe ich keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten......

Hm, das hab ich anders im Kopf, und verweise einfach mal auf einen Artikel auf Spiegel.de, wo es wörtlich heißt: "Die Staatsanwaltschaft berichtete von laufenden Durchsuchungen." Das bedeutet für mich ganz klar, die Presse wusste vorab Bescheid. Ich verweise - wieder einmal - auf die genannten Vorschriften.

Und zum Koks/Polizei

Wenn einer was behalten darf, bis er es abgenommen bekommt......woher geht dann die Initiative aus...?

Wenn einer was umgehend abliefert...woher geht dann die Initiative aus....?

Das ist ein Unterschied, der dich als Polizist den Job kosten kann...und sicher auch wird.

Im Fall Polizei hast du damit recht. Im Fall Abgeordneter mit Immunität kann ich mir schon vorstellen, dass er einfach keinen weiteren Ärger damit wollte und deshalb nichts gesagt hat. Genau wissen, warum und wieso, wird man das frühestens nach der Verhandlung, aber vermutlich nie.


Welche Variante - Schuld oder Unschuld - wirklich plausibler ist, ist schwer zu sagen. Für und gegen beide sprechen in meinen Augen gute Gründe. Insofern: abwarten und Tee trinken und auf die Mühlen der Justiz vertrauen.
 
Anscheinend muss ich mich wiederholen, weil sich ein paar Leute offensichtlich weigern, zur Kenntnis zu nehmen, was ich eigentlich sage und ich deshalb nur immer die gleichen leider unzutreffenden Zitate und Kommentare bekomme.

Wenn die Staatsanwaltschaft sagt, das sie Anklage erhebt....dann sagt das nur aus, das sie entweder

a: davon ausgehen, das es zu einer Verurteilung langt

oder

b: es tun müssen, weil eine abschließende Klärung vor Gericht im öffentlichen Interesse liegt.

Die blosse Bekanntgabe, das Anklage erhoben wird, nimmt doch kein Urteil vorweg und stellt auch niemanden bloß. Gerade, wer regelmäßig die Unschuldsvermutung bemüht, sollte das wissen.

Bei der Bewertung der Frage einer "unnötigen Bloßstellung" in Abwägung zum öffentlichen Interesse muss man wohl ein Gericht anrufen..... Aber die Gerichte haben seit Jahren ein Vorgehen, wie es die Staatsanwaltschaft jetzt im Falle Tauss praktiziert noch immer für in Ordnung und rechtmässig befunden......warum sollte das ausgerechnet im Falle Tauss denn anders bewertet und/oder gesehen werden....? Da kann man auf Anhieb ein Dutzend prominente Fälle nennen, wo sich keiner öffentlich aufgeregt hat, das die Staatsanwaltschaft dei Öffentlichkeit "auf dem Laufenden" hält....


Der von dir verlinkte Beitrag hat auch leider eine andere Aussage, als die von Dir wiedergegebene....Der entsprechende Absatz lautet ja : "Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigte, dass gegen Tauss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Es gebe einen Anfangsverdacht, dass "strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte", sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Die Staatsanwaltschaft berichtete von laufenden Durchsuchungen. "Es kann herauskommen, dass er komplett unschuldig ist", sagte der Sprecher. "Wir stehen ganz am Anfang." ...."

Da kann man kaum sagen, das die Staatsanwaltschaft mit der Info hausieren ging....sondern wohl eher, das sie auf Nachfrage die Durchsuchungen bestätigt hat, als diese noch im Gange waren....


Und ein "nix gesagt, weil er keinen weiteren Ärger wollte.... " Das wäre entweder richtig dumm, oder richtig naiv... gerade für einen, der ein "Experte" auf dem Gebiet sein will, ist so etwas nun wirklich nicht nachvollziehbar.....
 
Ich wiederhols gern nochmal:

Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel hat die Staatsanwaltschaft wegen ihres Hinweises auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss kritisiert. Der Verteidiger des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch keine Akteneinsicht, außerdem sei die Immunität noch nicht aufgehoben. "Von daher war das ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt", sagte die Behördenchefin am Dienstag in Karlsruhe in einem Gespräch mit der dpa.

Damit ist doch wohl klar, dass der Staatsanwalt falsch gehandelt hat. (und gegebenenfalls dafür zur Verantwortung gezogen werden kann)
Zwar sehr zurückhaltend, die Kritik, aber aus verständlichen Gründen. Das Thema ist schon heiß genug, da muss die Generalstaatsanwältin nicht noch ordentlich Öl nachgießen.
 
Wenn die Staatsanwaltschaft sagt, das sie Anklage erhebt....dann sagt das nur aus, das sie entweder

a: davon ausgehen, das es zu einer Verurteilung langt

Und was ist das als eine Vorverurteilung? Es liegt nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob jemand verurteilt wird oder nicht. Dafür gibt es Richter. Wenn die Staatsanwaltschaft also davon "ausgeht", dass eine Verurteilung erfolgt, setzt sie somit eine Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit.

Bei der Bewertung der Frage einer "unnötigen Bloßstellung" in Abwägung zum öffentlichen Interesse muss man wohl ein Gericht anrufen..... Aber die Gerichte haben seit Jahren ein Vorgehen, wie es die Staatsanwaltschaft jetzt im Falle Tauss praktiziert noch immer für in Ordnung und rechtmässig befunden......warum sollte das ausgerechnet im Falle Tauss denn anders bewertet und/oder gesehen werden....? Da kann man auf Anhieb ein Dutzend prominente Fälle nennen, wo sich keiner öffentlich aufgeregt hat, das die Staatsanwaltschaft dei Öffentlichkeit "auf dem Laufenden" hält...

Wiederholtes Unrecht wird kein Recht.

Meine beiden Kommentare waren allgemein. Zu dem Fall speziell sehe ich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft zweifelhaft, aber gegen eine bloße Stellungnahme "Wir ermitteln" oder "Wir erheben Anklage" kann man in einem Fall öffentlichen Interesses nichts sagen. Wer sich für mich wieder einmal schuldig gemacht hat, sind die Medien und Politiker, die aus wenigen Aussagen beider Seiten viel heiße Luft gemacht haben.
 
@Killfetzer

Na ja...wenn der Staatsanwalt nicht der Meinung wäre, das das im Öffentlichen Interesse wäre, würde er die Info kaum herausgeben....und wenn er glauben würde, das der Richter die Klage abweist, oder er das Ding mit Pauken und Trompeten verliert..... dann würde er ja auch kaum Anklage erheben und sich seine Karriere versauen.

Ich sehe da auch kein Unrecht.....Denn das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt geurteilt, das die genannten Regelungen bei Personen von Öffentlichem Interesse einer anderen Auslegung unterliegen..... Also ist das, was die Staatsanwaltschaften in Fällen wie Becker, Pooth, Esser, Ackermann, Zumwinkel, Boring.... und jetzt eben Tauss machen kein Unrecht......

Natürlich hat das unter Umständen für den jeweiligen Staatsanwalt auch Gründe, die in der eigenen Karriere-Planung liegen...was dem ganzen natürlich auch einen leicht faden Beigeschmack gibt...... aber Unrecht ist das nach laufender Recht-Sprechung eben nicht....
 
Na ja...wenn der Staatsanwalt nicht der Meinung wäre, das das im Öffentlichen Interesse wäre, würde er die Info kaum herausgeben
*lol*
Klar, alles nur zum Wohle des Beklagten...
Hatten wir bei dem Zugangserschwerungsgesetz auch schon, alles zum Wohle des Volkes. Ach nee, zum Wohle unserer Kinder!

Wers glaubt...
 
Vom "Wohle des Beklagten" hat keiner was gesagt.... sondern nur vom "öffentlichen Interesse"... Und ein Blick über die Zeitungslandschaft bestätigt das zumindest dort öffentlich Interesse besteht......
 
b: es tun müssen, weil eine abschließende Klärung vor Gericht im öffentlichen Interesse liegt.

Wobei es dazu nicht zwangsläufig nötig ist, die Öffentlichkeit im Vorfeld zu informieren.

Die blosse Bekanntgabe, das Anklage erhoben wird, nimmt doch kein Urteil vorweg und stellt auch niemanden bloß.

Und ist - wie ich zum dritten Male zu erklären versuche - nicht in Übereinstimmung mit der Vorschrift RiStBV 23 (2) zu bringen:
(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.
(Hervorhebung von mir)

Laut Berichterstattung liegt die Anklageschrift noch nicht vor, also darf auch noch nicht die Öffentlichkeit informiert werden. Und diese Auffassung von mir deckt sich auch - wie Fennighor schon angemerkt hat - mit der Auffassung der Generalstaatsanwältin.

Und dass dadurch niemand bloßgestellt würde - da müssen wir uns wohl darauf einigen, dass wir uns nicht einigen können.

Bei der Bewertung der Frage einer "unnötigen Bloßstellung" in Abwägung zum öffentlichen Interesse muss man wohl ein Gericht anrufen..... Aber die Gerichte haben seit Jahren ein Vorgehen, wie es die Staatsanwaltschaft jetzt im Falle Tauss praktiziert noch immer für in Ordnung und rechtmässig befunden......warum sollte das ausgerechnet im Falle Tauss denn anders bewertet und/oder gesehen werden....? Da kann man auf Anhieb ein Dutzend prominente Fälle nennen, wo sich keiner öffentlich aufgeregt hat, das die Staatsanwaltschaft dei Öffentlichkeit "auf dem Laufenden" hält....

Steuerhinterziehung, Körperverletzung oder ähnliche Vergehen werden von der Allgemeinheit und dem sozialen Umfeld verziehen, es handelt sich um sogenannte Kavaliersdelikte. Bei Kinderpornographie ist das anders. Schon die Beschuldigung reicht aus, dass jemand sozial komplett ins Abseits gerät. Insofern ist das nicht vergleichbar.

Abgesehen davon ist es längst nicht so, dass die Gerichte ein solches Vorgehen immer gebilligt hätten. Als Beispiel darf einfach mal der Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser herhalten, der Schmerzensgeld von der Staatsanwaltschaft erhalten hat wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft den Medien gegenüber.

Da kann man kaum sagen, das die Staatsanwaltschaft mit der Info hausieren ging....sondern wohl eher, das sie auf Nachfrage die Durchsuchungen bestätigt hat, als diese noch im Gange waren....

Aha. Du sagst im Grunde nichts anderes als ich. Noch während die Durchsuchungen liefen - also bevor abschließend festgestellt werden konnte, dass belastendes Material gefunden wurde - wurden Aussagen gegenüber der Presse gemacht, in anderen Worten: die Öffentlichkeit informiert.

Und ein "nix gesagt, weil er keinen weiteren Ärger wollte.... " Das wäre entweder richtig dumm, oder richtig naiv... gerade für einen, der ein "Experte" auf dem Gebiet sein will, ist so etwas nun wirklich nicht nachvollziehbar.....

Nachvollziehbar fände ich das schon. Berühmte Vogel-Strauß-Taktik. Gegen "dumm" und "naiv" sage ich aber nichts, denn das wäre es.
 
Ich wollte erst nichts zu dem Thema beitragen und auch jetzt halte ich mich eher zurück. Da einzige, was ich dazu sagen möchte, daß ich Jubidu und Fennighor völlig zustimme. Was da abgelaufen ist, war gleichzusetzen mit einer Vorabverurteilung, bevor irgendwelche Beweise überhaupt ansatzweise hervorgebracht wurden.
Und der Ruf einer Person ist durch sowas schnell zerstört, auch wenn sie u. U. ein Freispruch bekommen sollte, bleibt immer der Makel an dieser Person kleben.
Und die Presse und auch die anderen Parteien haben hier ein regelrechte Schlammschlacht betrieben.
 
@Jubidu

1. Die Info der Staatsanwaltschaft über die Durchsuchungen kam auf Anfrage der DPA, NACHDEM die ein Interview mit Tauss geführt haben... Deswegen auf die Formulierung, das die Staatsanwaltschaft die Durchsuchungen BESTÄTIGTE.

Da wurde niemand "im Vorfeld" informiert.....


2. Die von Dir Zitierte Regelung gilt für Privatpersonen...und ist lt. laufender Rechtsprechung NICHT gültig für Personen des öffentlichen Lebens.. DER Hinweis nun zum 4. oder 5. Mal... Das ist nun mal aktuelle Rechtslage.... auch wenn es einem nicht gefallen mag.

Die Generalstaatsanwältin hat gesagt "Das Vorgehen der Kollegen sei ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt...." Das kann jetzt jeder deuten, wie er will...... Den Vorwurf, gegen geltendes Recht zu verstoßen zu haben, kann man da aber nur schwer herauslesen......


@Scrib
Den Vorwurf der Schlammschlacht musst Du dann aber auch der eigenen Partei machen......
 
@Jubidu

1. Die Info der Staatsanwaltschaft über die Durchsuchungen kam auf Anfrage der DPA, NACHDEM die ein Interview mit Tauss geführt haben... Deswegen auf die Formulierung, das die Staatsanwaltschaft die Durchsuchungen BESTÄTIGTE.

Da wurde niemand "im Vorfeld" informiert.....

Das hör ich jetzt so zum ersten Mal. Hast du eine Quelle dafür?

2. Die von Dir Zitierte Regelung gilt für Privatpersonen...und ist lt. laufender Rechtsprechung NICHT gültig für Personen des öffentlichen Lebens.. DER Hinweis nun zum 4. oder 5. Mal... Das ist nun mal aktuelle Rechtslage.... auch wenn es einem nicht gefallen mag.

Auch hier wäre mir eine Quelle recht. Irgendwie halte ich das für schwer vorstellbar, immerhin verweißt die Vorschrift zum Umgang mit Abgeordneten explizit auf Absatz 23, den ich oben aufgeführt hatte:

RiStBV 191 schrieb:
(6) In jedem Stadium des Verfahrens ist bei Auskünften und Erklärungen gegenüber Presse, Hörfunk und Fernsehen der Funktionsfähigkeit und dem Ansehen der betreffenden gesetzgebenden Körperschaft Rechnung zu tragen. Das Interesse der gesetzgebenden Körperschaft, über eine die Immunität berührende Entscheidung früher als die Öffentlichkeit unterrichtet zu werden, ist zu berücksichtigen. Auf Nr. 23 wird hingewiesen.
(Hervorhebung von mir)

Die Generalstaatsanwältin hat gesagt "Das Vorgehen der Kollegen sei ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt...." Das kann jetzt jeder deuten, wie er will...... Den Vorwurf, gegen geltendes Recht zu verstoßen zu haben, kann man da aber nur schwer herauslesen......

Das ist mal wieder eine Interpretationssache. Du hast natürlich recht, dass es kein absoluter Beweis ist. Aber sie entkräftet den Vorwurf auch nicht. was ich erwarten würde, wenn sie sich so kritisch äußert, aber der Vorwurf vorschriftswidrigen Verhaltens nicht zutreffend sein sollte.

@Scrib
Den Vorwurf der Schlammschlacht musst Du dann aber auch der eigenen Partei machen......

Außer Formfehlern und einer Hetzkampagne sind mir keine Vorwürfe von Tauss gegen den Staatsanwalt bekannt. Irgendwie fehlt mir da mal wieder die Vergleichbarkeit mit dem "Schlamm", der nach Tauss geworfen wird.
 
Das hör ich jetzt so zum ersten Mal. Hast du eine Quelle dafür?

Klar habe ich dafür eine Quelle... Den von DIR Verlinkten Bericht.... einfach mal in Ruhe und konzentriert lesen....da steht, das die Staatsanwaltschaft die Durchsuchungen BESTÄTIGT hat und nicht, das sie darüber informiert.... In dem Artikel heisst es ja auch das Tauss von den Durchsuchungen spricht.....und erst später, das die Staatsanwaltschaft das bestätigt......


Auch hier wäre mir eine Quelle recht. Irgendwie halte ich das für schwer vorstellbar, immerhin verweißt die Vorschrift zum Umgang mit Abgeordneten explizit auf Absatz 23, den ich oben aufgeführt hatte:

(Hervorhebung von mir)

Yo...weil gemäß dem Absatz bei der Herausgabe von Infos abzuwägen ist zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und des Beklagten.....und solange der Staatsanwalt keine Details zur kommenden Anklage Preis gibt, kann man ihm kaum einen Verstoß vorwerfen... Ein bloßes "wir werden Anklage erheben" ist nun mal keine Preisgabe von geheimen Infos, die jemanden Bloß stellen, oder das Ermittlungsverfahren und/oder den Prozeß als solchen gefährden...... oder kennst du einen Fall, in dem der Prozeß gegen einen Prominenten geplatzt oder mit dem Hinweis auf zu großzügige Informationen in einem Freispruch, oder dutlich mildem Urteil endete....?

Selbst Esser (der von Mannesmann), der massiv durch den Dreck gezogen wurde, bekam in einem separaten Prozeß gerade mal 10.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.....Und da hat der Staatsanwalt sogar im Zeitungs-Interview eine Wertung von Essers Verhalten abgegeben, als die Ermittlugen noch liefen.....

Oder Boris Becker...da war die Öffentlicheit auch bestens darüber informiert, was ihm vorgeworfen und wie das begründet wird, bevor die Klageschrift erstellt war udn wann man sich mit den Anwälten trifft....immer waren die Zeitungen vor Ort..... da ist der Hinweis auf Absatz 23 auch im Prozess abgebügelt worden.....


Das ist mal wieder eine Interpretationssache. Du hast natürlich recht, dass es kein absoluter Beweis ist. Aber sie entkräftet den Vorwurf auch nicht. was ich erwarten würde, wenn sie sich so kritisch äußert, aber der Vorwurf vorschriftswidrigen Verhaltens nicht zutreffend sein sollte.

Eben...das ist Interpretationssache..... aber zu sagen, das sie etwas meint, weil sie nicht explizit das Gegenteil sagt.... das ist dann schon sehr weit interrpretiert


Außer Formfehlern und einer Hetzkampagne sind mir keine Vorwürfe von Tauss gegen den Staatsanwalt bekannt. Irgendwie fehlt mir da mal wieder die Vergleichbarkeit mit dem "Schlamm", der nach Tauss geworfen wird.

Mit "eigene Partei" war die SPD gemeint......Also Tauss' eigene Partei von der er ja nach hier vorherrschender Meinung mit den Recherchen im KiPO Milieu beauftragt war..... DIE haben ja auch eher mit Schlamm geworfen, als ihm den Rücken zu stärken....
 
Klar habe ich dafür eine Quelle... Den von DIR Verlinkten Bericht.... einfach mal in Ruhe und konzentriert lesen....da steht, das die Staatsanwaltschaft die Durchsuchungen BESTÄTIGT hat und nicht, das sie darüber informiert.... In dem Artikel heisst es ja auch das Tauss von den Durchsuchungen spricht.....und erst später, das die Staatsanwaltschaft das bestätigt......

In dem Artikel steht das nicht drin. Und aus der Reihenfolge würde ich auch nichts ableiten. Schon im Deutschunterricht in der Schule lernt man ja, dass in einer Meinungsdarstellung erst die Gegenargumente gebracht werden, dann die eigenen, weil die zuletzt genannten besser im Gedächtnis bleiben. Insofern leite ich aus der Reihenfolge eher ab, dass der Reporter gegen Tauss war, als dass Tauss zuerst vor die Presse ist. Aber das ist meine Interpretation davon...

Yo...weil gemäß dem Absatz bei der Herausgabe von Infos abzuwägen ist zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und des Beklagten.....und solange der Staatsanwalt keine Details zur kommenden Anklage Preis gibt, kann man ihm kaum einen Verstoß vorwerfen... Ein bloßes "wir werden Anklage erheben" ist nun mal keine Preisgabe von geheimen Infos, die jemanden Bloß stellen, oder das Ermittlungsverfahren und/oder den Prozeß als solchen gefährden...... oder kennst du einen Fall, in dem der Prozeß gegen einen Prominenten geplatzt oder mit dem Hinweis auf zu großzügige Informationen in einem Freispruch, oder dutlich mildem Urteil endete....?

Ich redete nicht von Absatz (1), sondern von Absatz (2).
RiStBV 23 (2) schrieb:
(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.

Und da hat der Staatsanwalt sogar im Zeitungs-Interview eine Wertung von Essers Verhalten abgegeben, als die Ermittlugen noch liefen.....

Als ob das der Staatsanwalt in dem hier diskutierten Fall nicht getan hätte...

Oder Boris Becker...da war die Öffentlicheit auch bestens darüber informiert, was ihm vorgeworfen und wie das begründet wird, bevor die Klageschrift erstellt war udn wann man sich mit den Anwälten trifft....immer waren die Zeitungen vor Ort..... da ist der Hinweis auf Absatz 23 auch im Prozess abgebügelt worden.....

Wie bereits erwähnt, ich halte die Fälle für absolut nicht vergleichbar. Steuerhinterziehung und Kinderpornographie sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. Wenn du das für vergleichbar hältst würde mich die Begründung dazu ernsthaft interessieren.

Eben...das ist Interpretationssache..... aber zu sagen, das sie etwas meint, weil sie nicht explizit das Gegenteil sagt.... das ist dann schon sehr weit interrpretiert

Naja, finde ich nicht so weit hergeholt. Einerseits kritisiert sie ihn, geht aber nicht so weit wie seine Gegner. Sie nimmt ihn gewissermaßen in Schutz, aber sie widerspricht nicht den Behauptungen seiner Gegner. Aber sicher sagen, dass es so ist kann man das natürlich nicht.


Mit "eigene Partei" war die SPD gemeint......Also Tauss' eigene Partei von der er ja nach hier vorherrschender Meinung mit den Recherchen im KiPO Milieu beauftragt war..... DIE haben ja auch eher mit Schlamm geworfen, als ihm den Rücken zu stärken....

Ok, das war dann ein Missverständnis meinerseits.
Dass man den Vorwurf der Schlammschlacht auch der SPD machen muss ist natürlich richtig.
 
@Jubidu

Im Deutschunterricht lernt man auch, das eine Bestätigung was anderes ist, wie eine Ankündigung, oder Mitteilung.

Man kann nur etwas bestätigen, was vorher als Aussage, oder Frage im Raum steht.....


Altes Juristen-Sprichwort : "Der gute Jurist liest auch immer den Paragraph davor und danach...und bringt sie in Zusammenhang" .....Absatz 2 kann man nicht zu Rate ziehen ohne Absatz 1 mit in der Überlegung zu haben..... Alleine schon das Wort "grundsätzlich" sagt doch aus, das es dazu Ausnahmen geben kann....und die sind in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse gegeben...


Vergleichbar sind die Fälle dann, wenn es um die juristische Bewertung der Handlungsweise durch die Staatsanwaltschaft geht.....und bei der Bewertung wird im Zweifelsfall sicher kein Richter irgendein "08/15 Sexual-Delikt" (Sch.. Formulierung, aber mir fällt gerade nix besseres ein) zum Vergleich heranziehen, bei dem kein öffentliches Interesse gegeben und/oder Täter und/oder Opfer Personen des Öffentlichen Lebens sind......
 
@Jubidu

Im Deutschunterricht lernt man auch, das eine Bestätigung was anderes ist, wie eine Ankündigung, oder Mitteilung.

Man kann nur etwas bestätigen, was vorher als Aussage, oder Frage im Raum steht.....

Ich verstehe nicht, was das an meiner Aussage ändert. Die Staatsanwaltschaft hat sich vor Abschluss der Durchsuchungen vor der Presse geäußert und damit die Öffentlichkeit informiert. Auch eine Bestätigung ist schließlich eine Information.

Altes Juristen-Sprichwort : "Der gute Jurist liest auch immer den Paragraph davor und danach...und bringt sie in Zusammenhang" .....Absatz 2 kann man nicht zu Rate ziehen ohne Absatz 1 mit in der Überlegung zu haben..... Alleine schon das Wort "grundsätzlich" sagt doch aus, das es dazu Ausnahmen geben kann....und die sind in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse gegeben...

Woher nimmst du die Sicherheit, dass die Ausnahme nach Abwägung der Interessen gegeben sei? Hat das ein Richter so entschieden für diesen konkreten Fall? Falls nein ist das nach wie vor eine unbewiesene Behauptung deinerseits, die du nach wie vor nicht begründest. Du hast meine bisherige Argumentation, warum eine Abwägung der Interessen meiner Meinung nach im konkreten Fall zugunsten von Tauss Persönlichkeitsrecht entscheiden muss, noch nicht widerlegt.

Vergleichbar sind die Fälle dann, wenn es um die juristische Bewertung der Handlungsweise durch die Staatsanwaltschaft geht.....

... die man aber nur im Zusammenhang mit den Fällen juristisch bewerten kann. Also muss man die Fälle vergleichen können. Und ich bleibe dabei: Kinderpornographie und Steuerhinterziehung sind nicht miteinander vergleichbar.

und bei der Bewertung wird im Zweifelsfall sicher kein Richter irgendein "08/15 Sexual-Delikt" (Sch.. Formulierung, aber mir fällt gerade nix besseres ein) zum Vergleich heranziehen, bei dem kein öffentliches Interesse gegeben und/oder Täter und/oder Opfer Personen des Öffentlichen Lebens sind......

Mir ist kein vergleichbarer Fall (Kinderpornographie bei prominenten Personen) bekannt, vielleicht muss der Richter eine Entscheidung treffen, ohne einen Fall zum Vergleich heranziehen zu können. Dass man das nicht einfach mit einem Fall eines Hans Meier vergleichen kann ist mir auch klar.


Diese ganze Diskussion zwischen dir und mir macht in meinen Augen keinen Sinn mehr. Du scheinst es für richtig zu halten, dass die Karriere und das Leben eines Menschen zerstört werden bevor ein Richter diese Person verurteilt. Ich halte das für falsch. Das ist der Stand der Dinge aus meiner Sicht und ich vermute, so wird er auch bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jubidu

Warum wirfst Du mir eigentlich was vor, was Du selbst die ganze Zeit machst....?

ICH interpretiere die Meldungen doch nicht...ich gebe sie wieder und zeige auf, warum ich Deine Interpretationen für falsch halte.....

Man kann der Staatsanwaltschaft kaum vorhalten, sie hätte die Presse Informiert, wenn Zeitungen da anfragen, ob was dran ist, das Tauss sagt, sein Büro werde durchsucht...oder wenn der Immunitätsausschuss zu offenherzig mit der Pressestelle plaudert.... Was auch immer.... Aus den Berichten, die hier zitiert werden geht dem Wortlaut nach nirgends auch nur im Ansatz hervor, das die Staatsanwaltschaft die Presse von selbst informiert hat. Da heisst es immer, das die Staatsanwaltschaft das bestätigt hat.... also eindeutig das man auf Anfrage reagiert hat. Klar kann man das als eine "Information" bezeichnen...aber nicht in dem Sinne, wie es in den Grundsätzen aufgeführt ist.

Randnotiz:
Rhetorik: Grunsätzlich = Ausnahmen möglich, denn sonst würde da stehen unter keinen Umständen, oder einfach verboten/nicht erlaubt....evtl. mit Androhung eines Strafmasses ..... aber auf jeden Fall ohne das "grundsätzich"... Da kann Dir jeder Jurist bestätigen, das das eine Hintertür ist.
Randnotiz Ende.


Und warum muss ich denn deine Meinung widerlegen.....? Wie soll ich dir denn "abgewöhnen" aus einem Artikel den Du selbst als Quelle angibst etwas anderes herauszulesen und dann als Tatsache zu verkaufen, als da steht...?

Natürlich hat da kein Richter entschieden, das es OK ist, was der Staatsanwalt gemacht hat...aber aus den Zitaten von Dir kann man auch bei vernünftiger Betrachtung nur schwer herauslesen, das es UN-korrekt ist... und auch DAS hat kein Richter entschieden... und auch für den Staatsanwalt lässt Du doch sicher die Unschuldsvermutung gelten.... oder ?

Ich HABE meine Sicht mehrfach begründet......wenn Du das nicht gelten lässt, weil es Dir nicht gefällt, oder du nicht sehen möchtest, das es vielleicht einfach stimmt, was ich da schreibe...dann ist das nicht mein Problem.

Auch finde ich es nicht gut, wenn die Arbeit und Karriere von jemanden ohne eigenes Verschulden und von aussen zerstört wird..... Aber um genau die Frage geht es ja.. Hat er was verschuldet, oder nicht....? Das können wir hier sicher nicht abschliessend beurteilen.....und das will ich auch gar nicht...... Aber was Du da wie und wo hineininterpretierst....und welche Vorwürfe du daraus ableitest.....das ist leider nicht schlüssig und teilweise auch falsch bis unsachlich.

Du kannst mir schwerlich vorwerfen, das ich Probleme mit der Deutschen Sprache habe und Dinge einseitig betrachte........zumindest so lange nicht, wie Du mit Quellen kommst, die deine eigenen Meinung widerlegen....