Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat kinderpornografisches Material besessen. Das streitet er nicht ab. Aber, sagt Tauss, seine Aktivitäten in einem Tauschring seien nicht strafbar gewesen. Er habe im Rahmen seiner Tätigkeit als Abgeordneter gehandelt und versucht, sich über die Thematik aus erster Hand zu informieren.
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften sind in § 184b Strafgesetzbuch geregelt. Absatz 5 der Vorschrift enthält eine Ausnahmeregelung. Diese Klausel ist verständlich formuliert:
Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
In der eher dürftigen strafrechtlichen Literatur zu dem knappen Satz wird ausdrücklich erwähnt, dass die Vorschrift nicht nur verdeckte Ermittlungen der Polizei erfasst. Vielmehr sei auch die Tätigkeit von Anwälten, Sachverständigen, Ärzten oder Wissenschaftlern umfasst, bei denen der Umgang mit der Kinderpornografie unerlässlich sei.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Das ist unschwer zu erkennen. Wie steht es also um einen Bundestagsabgeordneten?
Der Abgeordnete ist zunächst Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen (Artikel 38 Grundgesetz). Das ist ein ganzer Tick mehr als bei den gemeinhin als ziemlich frei angesehenen Richtern. Diese sind zwar auch unabhängig, aber immerhin “dem Gesetz unterworfen” (Artikel 97 Grundgesetz).
Aus der Verpflichtung nur gegenüber dem Volk darf man jetzt nicht schließen, der Abgeordnete müsse keine Gesetze achten. Die Gesetze gelten auch für ihn. Sehr wohl kann man aber daraus schließen, dass er einen “dienstlichen”, nämlich einen verfassungsrechtlichen Auftrag hat, dem Volk im Rahmen des parlamentarischen Systems zu dienen. Wobei der Abgeordnete in erster Linie an der Gesetzgebung mitwirkt, also zum Beispiel auch an der Ausgestaltung des Strafrechts. Also zum Beispiel auch an der Frage, ob und wie Vertrieb, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bestraft werden muss.
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