Ich habe schon Notebooks gesehen wo keine Moility hintersteht, dann wird sie wohl auch darein passen müssen
bedeutet nur, dass eine stromfressende (billigere) Variante eingebaut ist.
Bedeutet nicht, dass die Karte austauschbar ist.
Notebooks mit austauschbarer Grafikkarte sind erstmal teuer, dann teuer, dann teuer. Jedenfalls bei Limit € 1000 kaum zu finden.
Seit wann kann man eigentlich bei einem Laptop den RAM aufwerten?
"aufwerten" ?
Du meinst aufrüsten?
Ja
praktisch alle Notebooks haben 2 Banks, davon oftmals nur 1 Bank belegt.
Abhängig vom Board werden dann Taktraten des RAM unterstützt (nicht verwechseln mit CPU Taktrate).
Heute gibt es RAM Streifen für Notebook-Banks mit 1GB, 2GB, 4GB, so dass - wenn das Notebook und die Software es unterstützen, man bis zu 8 GB RAM reinpacken kann.
XP unterstützt nur 3 GB, also 1 Bank mit 2 GB und 1 Bank mit 1 GB reichen
Wenn dann die Grafikkarte eigenes RAM hat (Minimum 256, optimal 512, ideal 1024), also nicht shared vom normalen RAM nimmt, dann kann man ganz flott spielen, und das auch schon mit preiswerten Notebooks. RAM kostet heute ja fast nix mehr, also Nachrüsten ohne Problem.
Muss ich teilweise widersprechen. Punkt 1) kann man nicht pauschal so sagen weil eine 7200rpm Platte auch ziemlich krach macht.
Bei einem Tower, wenn nichtvibratiosnfrei installiert, ja, bei einem Notebook: nein, da ist der sowieso leise Lüfter lauter als die HDD.
Ausserdem: Wer sich z.B. ne 500GB HDD mit 5000 U/m antut, kann in meinen Augen nicht ganz dicht sein. Ist ätzend langsam, schlichtweg nicht akzeptabel.
Ich weiß nun nicht wie es mit Lüftersteuerung bei den Plastikbombern aussieht - allerdings soll es auch Leute geben die ihr Gerät bis auf leises Festplattensummen lautlos betreiben
was ich bei einem Notebook *IMMER* erwarte, sonst wird es zurückgegeben. Ein Notebook MUSS praktisch lautlos sein.
Gibt auch relativ performante 5400rpm Platten.
Schnecke mit Düsenantrieb bleibt Schnecke
Und was Punkt 4) angeht kann ich nur abraten. Wenn das Ding einen Pixelfehler hat geht es entweder normal als mangelhaft zurück
sorry, aber das ist juristischer Blödsinn.
Ich sag das mal einfach so hart, damit das für jeden klar ist.
Einfache Pixelfehler, die das Gesamtbild nicht stören, sind kein Grund für einen Gewährleistunsanspruch. Gibt dazu mittlerweile ausreichend Gerichtsurteile.
Erst wenn ein Pixelfehler echt störend ist, ist ein Anspruch begründet.
Da aber i.d.R. nbei ausgelieferten Geräten vorkommende Pixelfehler immer nur einzelne Pixel sind, die bei Herstellerperprüfung als "tolerabel" klassifiziert wurden (also z.B. irgendwo in einer Ecke ist ein Pixel schwach) ist die Frage, ob man ggf. mit so einem Fehler z leben bereit ist, oder nicht.
Wer aber auf einen ggf. entstehenden Rückgabeanspruch hofft, wird gekniffen sein: den hat er dann eben nicht, wenn er keinen Pixelfehlertest des Händlers hat machen lassen.