Jetzt muß man Unterscheiden zwischen dem Abhören von Telefonaten und Wohnräumen, im Falle einer Ermittlung gegen Tatverdächtige oder das autom. Aufzeichnen wenn am Telefon der Befriff Bombe fällt.
Zu 1.: Muß vom einem Richter entschieden werden, wird nur bei schweren Straftaten angewandt, alles was nicht Fallrelevant ist darf nicht verwendet werden und muß umgehend vernichtet werden.
Ist demzufolge durchaus eine Ermittlungsmethode und auch nicht verwerflicher als eine Hausdurchsuchung.
Zu 2.: Meiner Ansicht nach nichts anderes als "Beschäftigungstherapie" für Geheimdienste, bis die erstmal unwichtige von wichtigen Daten ausgefiltert haben, haben die das wichtige womöglich schon verpasst, des weiteren können die Systeme z.B. keine Dialektesprachen oder "Genuschel" erkennen.
Zu 1.: Muß vom einem Richter entschieden werden, wird nur bei schweren Straftaten angewandt, alles was nicht Fallrelevant ist darf nicht verwendet werden und muß umgehend vernichtet werden.
Ist demzufolge durchaus eine Ermittlungsmethode und auch nicht verwerflicher als eine Hausdurchsuchung.
Zu 2.: Meiner Ansicht nach nichts anderes als "Beschäftigungstherapie" für Geheimdienste, bis die erstmal unwichtige von wichtigen Daten ausgefiltert haben, haben die das wichtige womöglich schon verpasst, des weiteren können die Systeme z.B. keine Dialektesprachen oder "Genuschel" erkennen.
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