--- Der ÜBERWACHUNGSSTAAT Deutschland ---

Ich werde auf keinen fall tatenlos dasitzen und mir alles gefallen lassen, was Schäuble und Konsorten mir auftischen.
Notfalls werde ich meine Freiheit verteidigen. Mit welchen Mitteln ich sie verteidigen werde, entscheidet die Regierung, falls sie solche Gehirnergüsse von Schäuble o.ä. durch den Kongress peitscht.

MfG
Eternus

PS: Wenn man nur 14 ist ist das kein grund nicht auf demonstrationen zu gehen!
letztes jahr war ich noch 14 und da war ich schon auf 2 demonstrationen.
Mein Bruder&Kumpels haben damals die autobahn blockiert :-D
 
Kritik


Aktion vor dem Reichstagsgebäude am 18. April 2007.


Datenschützer sowie linke und liberale Parteien protestierten und stellten den Sinn einer solchen Maßnahme zur Debatte, sie weise den Weg Richtung Überwachungsstaat: Wenn man sich nicht sicher sein könne, frei kommunizieren zu können, leide darunter die Zivilgesellschaft, und Bürger würden vor politischen Äußerungen im Internet zurückschrecken. Anonyme Seelsorge- und Beratungsdienste seien ebenso gefährdet, da weniger Menschen es wagen würden, diese Dienste zu nutzen.

Plakative Offenlegung sensibler Informationen.


Eine Ausweitung über den „Kampf gegen den Terror“ hinaus auf minderschwere Delikte sei zu befürchten, wie etwa das Beispiel der Diskussionen um den genetischen Fingerabdruck zuvor gezeigt habe. Die im Antrag der Regierungsfraktionen vom 7. Februar 2006 enthaltene Formulierung der Verwendung der gespeicherten Daten „zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten” scheint diese Befürchtungen zu bestätigen. Der Deutsche Journalisten-Verband sieht die Pressefreiheit und den Informantenschutz in Gefahr, wie er in einer Mitteilung vom 22. Februar 2006 in Reaktion auf die Verabschiedung der EU-Richtlinie ausführt.[5]
Viele Kritiker betrachten deshalb das einzelfallbezogene Quick-Freeze-Verfahren als eine rechtsstaatlich unbedenklichere Alternative zur allgemeinen Vorratsdatenspeicherung.
Während das Kabinett des Bundestages am 18. April 2007 den Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Brigitte Zypries beschloss, kam es zu Protestdemonstrationen[6] vor dem Reichstagsgebäude.
Im Einzelnen werden die folgenden Kritikpunkte genannt:

[Bearbeiten] Eingeschränkter Nutzen

Die Speicherung von Verkehrsdaten sei notwendigerweise vergangenheitsbezogen und könne daher im Wesentlichen nur der nachträglichen Aufklärung bereits begangener Straftaten dienen. Eine abschreckende Wirkung durch ein höheres Entdeckungsrisiko sei nicht nachweisbar und in Staaten, in denen eine Vorratsspeicherung erfolge, nicht zu beobachten. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Umgehungsmöglichkeiten, die vor allem von professionellen Straftätern genutzt würden (z.B. Nutzung von Telefonzellen, fremder Handys, Internetcafes), könne eine Vorratsdatenspeicherung nur in wenigen und regelmäßig wenig bedeutenden Einzelfällen von Nutzen sein. Ein Einfluss auf das Kriminalitätsniveau insgesamt sei in der Praxis nicht zu beobachten. Die Eignung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität oder zur Verhütung terroristischer Anschläge sei als äußerst gering bis nicht gegeben einzuschätzen. Durch eine Vorratsdatenspeicherung hätten weder die Anschläge des 11. September 2001 noch die Attentate in Großbritannien im Juli 2006 verhindert werden können. Auch die geplanten Anschläge in deutschen Zügen 2006 hätten nicht verhindert werden können.
Nach einer Studie des Bundeskriminalamts vom November 2005[7] konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. Diese 381 Fälle machten allerdings nur 0,006% der 6,4 Mio. jährlich begangenen Straftaten aus. Laut Kriminalstatistik blieben Jahr für Jahr 2,8 Mio. Delikte aller Art unaufgeklärt. Vor diesem Hintergrund sei nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet überwacht werden sollten, zumal die Aufklärungsquote in diesem Bereich schon ohne Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich hoch sei.

[Bearbeiten] Missbrauchs- und Irrtumsrisiko

Telekommunikationsdaten hätten einerseits eine sehr hohe Aussagekraft und erlaubten Rückschlüsse über die gesamte Lebenssituation der Betroffenen, seien andererseits aber nicht eindeutig einer Person zuzuordnen. Deshalb entfalteten die Daten einerseits eine große Anziehungskraft auf Personen, die ihren Missbrauch beabsichtigen, könnten andererseits aber auch zu falschen Verdächtigungen führen. Auf Seiten des Staates sei eine Nutzung der Daten zum Vorgehen gegen politische Gegner und staatskritische oder sonst unliebsame Organisationen und Personen zu befürchten. Auch die Nutzung zur Wirtschaftsspionage durch ausländische Staaten sei zu befürchten. Ferner drohe ein Missbrauch durch Private, etwa durch kriminelle Erpresser oder Sensationsjournalisten.

[Bearbeiten] Verursachung von Hemmungen, Abschreckungswirkung

Das Wissen, dass das eigene Verhalten protokolliert wird und in Zukunft gegen den Kommunizierenden eingesetzt werden könnte, wirke abschreckend. Dieses Wissen könne Menschen in Not davon abhalten, die Hilfe von Beratungsstellen, Ärzten, Psychologen, Rechtsanwälten oder Seelsorgern in Anspruch zu nehmen. Whistleblower (Informanten) könnten davon abgehalten werden, Missstände an die Presse oder Behörden zu melden. Menschen könnten davon abgehalten werden, sich staatskritisch zu engagieren. Mittelbar gefährde dies die gesamte offene Gesellschaft, deren Funktionieren die Unbefangenheit der Bürger voraussetze.

[Bearbeiten] Kontraproduktive Wirkung

Eine Vorratsdatenspeicherung begünstige die Entwicklung und Verbreitung technischer Mittel zur Verschleierung elektronischer Spuren. Dies könne eine Überwachung selbst in konkreten Verdachtsfällen vereiteln.
Ein Beispiel ist ein Onion-Router wie z. B. ein TOR-Server, der zum privaten Internet-Zugang genutzt wird: Damit wird nicht nur der Traffic verschlüsselt, sondern es werden sogar Traffic-Analysen geblockt.

[Bearbeiten] Wirtschaftliche Auswirkungen

Eine Vorratsdatenspeicherung ziehe Investitions- und Unterhaltungskosten in dreistelliger Millionenhöhe nach sich. Dies könne die Insolvenz kleiner Anbieter, die Einstellung kostenloser und die Verteuerung kostenpflichtiger Dienste zur Folge haben.

[Bearbeiten] Juristische Argumente

Juristisch wird argumentiert, eine Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen die Grundrechte der Kommunizierenden und der Telekommunikationsunternehmen. In Deutschland liege ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen die Meinungs-, Informations- und Rundfunkfreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen das Gleichbehandlungsgebot vor. Auf europäischer Ebene sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gegeben, und zwar gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, gegen die Meinungsfreiheit und gegen das Recht auf Achtung des Eigentums.
Der Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung sei gegenüber ihren schädlichen Folgen unverhältnismäßig gering. Eine verdachtsunabhängige Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung sei exzessiv. Über 99% der von einer Vorratsdatenspeicherung Betroffenen seien unverdächtig und hätten keinen Anlass zu einer Protokollierung ihrer Kommunikation gegeben. Untersuchungen zufolge würden weniger als 0,001% der gespeicherten Daten von den Behörden tatsächlich abgefragt und benötigt.
Oft wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2003 (Az. 1 BvR 330/96)[8] zitiert, in dem es heißt: "Die schwerwiegenden Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind nur verhältnismäßig im engeren Sinne, wenn die Gegenbelange entsprechend gewichtig sind. Das Gewicht des Strafverfolgungsinteresses ist insbesondere von der Schwere und der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat abhängig (vgl. BVerfGE 100, 313 <375 f., 392> )[9]. Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient (siehe oben aa). Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis für die Annahme, dass der durch die Anordnung Betroffene als Nachrichtenmittler tätig wird. [...] Entscheidend für das Gewicht des verfolgten Anliegens ist auch die Intensität des gegen den Beschuldigten bestehenden Verdachts (vgl. BVerfGE 100, 313 <392> )[9]. Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht. Auf Grund bestimmter Tatsachen muss anzunehmen sein, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen hat (vgl. auch BVerfGE 100, 313 <394>)[9]."
Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung sei wegen Verstoßes gegen die Gemeinschaftsgrundrechte und wegen fehlender Rechtsgrundlage nichtig. Der Europäische Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 30. Mai 2006 zur Übermittlung von Fluggastdaten festgestellt, dass die Europäische Gemeinschaft für den Bereich der öffentlichen Sicherheit und der Strafverfolgung nicht zuständig sei. Eine Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung bestehe nicht, weil die europäischen Organe bei Erlass der Richtlinie ihre von den Mitgliedstaaten eingeräumten Kompetenzen überschritten hätten. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Maastricht-Urteil entschieden, dass derartige Rechtsakte im deutschen Hoheitsbereich nicht verbindlich seien und die deutschen Staatsorgane aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert seien, diese Rechtsakte in Deutschland anzuwenden. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Europäische Gerichtshof bereits über die Rechtmäßigkeit der Rechtsakte entschieden habe.
In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 3. August 2006 zur "Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung nach europäischem und deutschem Recht"[10] heißt es: "Es bestehen Bedenken, ob die Richtlinie [über die Vorratsdatenspeicherung] in der beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar ist. Dies betrifft zum einen die Wahl der Rechtsgrundlage, zum anderen die Vereinbarkeit mit den im Gemeinschaftsrecht anerkannten Grundrechten." Weiter sei "zweifelhaft, dass dem Gesetzgeber aufgrund der europarechtlichen Vorgaben eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird."
quell: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Missbrauchs-_und_Irrtumsrisiko
 
Ein toller Artikel in der Wikipedia. Neutral geschrieben und nicht so populistisch aber am Ende nichtssagend wie in der Presse.

Cherubion
 
Ja. Das stimmt. Besonders für die "ehrlichen Internetznutzer", die auf eine Stufe mit den "Gangster-Usern" gestellt werden, mal ganz überspitzt ausgedrückt.


Cherubion
 
Das weiß ich auch nicht. Ich meine, es läuft schon langsam in Richtung "Überwachungsstaat" hinaus, was die Vorratsdatenspeicherung (Darf ich doch ausschreiben, oder?) angeht.
Da weiß man (bzw. ich) nicht, ob man (ich) noch weiterhin nach dem Motto geht (gehe), dass man (ich) nichts zu verbergen habe. Denn zu verbergen habe ich immer etwas.



Cherubion
 
wenn man etwas zu verbergen hat, so privat es auch ist, heißt es automatisch man hat auch etwas vor, weil es eben verdächtig klingt... -.- *grummel* *grummel* *GRUMMELS*
maaan und da hör ich noch von son paar hopper kindern "was habt ihr gegen den staat, punks" *grummels*
 
Also ich weiß, dass ich mit diesem Satz in vielen rechtlichen Belangen "fein raus" bin.
Und da brauche ich dann nicht unbedingt den "wohlgemeinten Rate" von "Staatshassern" zu hören.


Cherubion
 
stimmt schon, sehr langsam, ich meine, es gibt bald mehr Kameras als Bäume (versucht mal ne ecke auf einem Bahnhof zu finden, wo man sich nicht durch graue augen beobachtet fühlt), dazu kommt der Bundestrojaner, die elektronisierung der Zahlung und damit verbundenem abschaffen von Bargeld (damit auch ja jeder weiß, welches klohpapier ich mir wo kaufe), die Überwachung auf Demos (da wird ja auch versucht jeden zu erfassen), der elektronische Fingerabdruck, das aufzeichnen, speichern und überprüfen von telefonaten, die SchuFa und das könnte man noch lange so weiterführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also in der Stadt, wo ich meistens bin hängen die Kameras in Banken, in Kaufhäusern und in den ganzen Einkaufszentren. Da aber recht gut versteckt, so dass Gaunern keine Chance eingeräumt wird, sie abzumontieren.

Na ja. Die "Bargeldabschaffung" geht zum Glück langsamer als die Einführung des "Bundestrojaners".

Aber den "Rest" gibt es leider schon länger; besonders die Schufa.


Cherubion
 
ICh glaub du hast das mit den Kameras nicht ganz verstanden, gegen die Kameras in Geschäfften und Banken kann ich nix sagen, die sind auf Privatgrundstücken, mir geht es hier vielmehr um Kameras auf öffentlichen Grundstücken, die angeblich dem Terrorrismus vorbeugen sollen, wie zum Beispiel auf Flughäfen, Bahnhöfen, Marktplätzen usw.
 
mir geht es hier vielmehr um Kameras auf öffentlichen Grundstücken, die angeblich dem Terrorrismus vorbeugen sollen, wie zum Beispiel auf Flughäfen, Bahnhöfen, Marktplätzen usw.
:!: da haben wir den Verräter ja auch shcon... egal was die machen es geht gegen den "Terrorismus"

Scheinbar kann von denen (Politiker etc.) keiner einen einfachen gedankengang bestreiten (wofür sie ja eigentlich bezahlt werden.. oder irr ich mich da :blink: ?)

Jeder Terrorist, der diesen "Titel" auch nur ansatzweiße verdient, weiß wie man sowas umgeht... :mad:
 
ah zu dem thema gibts nen hübsches buch heißt Traveler
sehr geil, geht um "das system" und menschen die diesem entwischen wollen, ist angereichert mit etwas mysik und gewalt und echt süchtg machend nur das ende ist doof weil es sehr offen ist, aber es öffnet die augen wohin unser kontrollwahn unsführen kann!
 
da ist "Big Brother" (nicht die TV vergewaltigung) auch ein passendes buch...


und wenn man dieses buch gelesen und etwas gehirn hat, wird man feststellen: bei uns ist es schon so weit (oder fast)
 
leute ihr vergesst Orwell's 1984, das ist zwar extrem, aber inzwischen gar nicht mehr so abwegig

wie wahr, wie wahr!

in london zB wird inzwischen jeder öffentliche platz, jede u-bahnstation, jede kreuzung per video überwacht. wenn ihr nach amiland fliegt, speichern die amis 15 jahre lang welche religion ihr habt, was ihr zu mittag gegessen habt (keine verarsche), was ihr im flugzeug gelesen habt, ob und mit wem ihr von board aus telefoniert habt, wenn ihr mit laptop surft, wohin etc...

ich denke, wir sind wirklich nicht mehr allzuweit davon weg. wer payback benutzt, ist auf jedenfall schon mal einen schritt näher dran als andere