Meinst wohl "Noch 1 Jahr und 3 Tage" ... Provider & Co müssen wie gesagt erst ab 2009 die Daten speichern (wobei die meisten sowas ja sowieso schon länger machen)Also Leute: Noch 3 Tage "Spaß" im Internet!
fast, ab 2009. Allerdings hilft das nicht viel, wenn auch nur ein node (tor) oder ein mix (jap) im ausland liegen (vorrauf halt dann zu achten ist). Allerdings sind ausländische Jap mixe kostenpflichtig (wie alle mixkaskaden ausser dem des CCC und die 3 einfachen mixe die nicht in kaskaden angeordnet sind)Allerdings sollen doch die Anonymisierungsdienste ab 08 auch protokolliert werden, oder habe ich da was falsch verstanden? Das wird dann ja wohl heißen, dass die meisten Nodes in Deutschland (und der EU) offline gehen werden? => noch langsamer
kurz: neinHeißt das, dass, wenn ich ein paar "Schutzmaßnahmen" gegen dieses VDS installiere, dass ich dann manchmal stundenlang auf einen Download warten muss, der ca. 100 Megabyte groß ist?
Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke
Die gespeicherten Daten von Telefon- und Internetverbindungen sollen nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. "Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenmagazin Focus. "Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."
Mit dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter vom 1. Januar an sämtliche Verbindungsdaten von Telefonen und Internetzugängen für ein halbes Jahr speichern und den Strafverfolgern Zugriff darauf geben. Insbesondere die Musikindustrie, aber auch Politiker hatten verlangt, diese Daten auch für Schadenersatzansprüche gegen Raubkopierer nutzen zu können. Zypries wies diese Forderungen zurück: "Es gibt hier eine klare Zweckbindung", betonte sie in Focus.
Warum fragst du das mich? Ich hab lediglich die Info weitergegeben.Hi Fennighor
entschuldige,aber in diesem Land kotzen zwischenzeitlich schon zu viele Pferde vor den Apotheken.
Wie will man die Einhaltung kontrollieren? Und was meinst Du was man den entsprechenden Diensten bieten wird,um an die Daten zu kommen.
Keine Vorratsdatenspeicherung für die Musikindustrie
Der Countdown läuft: Nur noch 3 Tage bis zur totalen Protokollierung der Telekommunikation, das Gesetz zur VDS tritt ab dem 01. Januar in Kraft. Bundesjustizministerin Zypries spricht sich in einem Interview im Nachrichtenmagazin Focus in der kommenden Montagsausgabe dafür aus, dass die gespeicherten Daten von Telefon- und Internet-Verbindungen auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. Die sachfremde Nutzung dieser Daten Zwecks Verfolgung deutscher Filesharer und andere illegaler Downloader klammert sie deutlich aus.
"Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", so Frau Zypries gegenüber den Journalisten des Nachrichtenmagazins Focus. Wenn man anfange, das zu erweitern, verliere der Staat an Glaubwürdigkeit. Gleichzeitig verteidigt sie neben der Vorratsdatenspeicherung weitere Datensammlungen von Seiten des Staates wie etwa Videoaufzeichnungen. "Aber diese Daten dürfe der Staat nur erheben, speichern und nutzen, wenn er dafür eine spezielle Rechtsgrundlage hat", so die Politikerin weiter.
Auch spricht sie sich in Zeiten von JonDonym und TOR für eine Aufrüstung der technischen Möglichkeiten der Behörden aus. "Wir müssen Lösungen finden, wie damit umzugehen ist, dass Kriminelle Verschlüsselungstechniken bei der Internetkommunikation nutzen. Die Polizei muss auf Augenhöhe bleiben allerdings immer in engem, rechtsstaatlichen Rahmen", sagte die Politikerin. Der von Schäuble geforderten Online-Durchsuchung erteilt sie eine Absage und hinterfragt, welchen Sinn es macht, im Zuge der präventiven Verbrechensbekämpfung Festplatten auszuforschen.
Gegen eine globale Entwarnung für Filesharer spricht die Strategie der Politiker, zunächst eine sachfremde Nutzung von Daten auszuklammern, um diese später doch mit einzubeziehen. Man denke nur die Datenschutzbestimmungen des Autobahn-Mautgesetzes. Diente das System zunächst nur der Straßenüberwachung, so kam später der Vorschlag dazu, die erhobenen Daten auch zur Bekämpfung des Terrorismus und der schweren Alltagskriminalität zu nutzen. "Sicherheit ist etwas, auf das die Bevölkerung Anspruch hat.", kommentierte noch im November dieses Jahres laut futurezone.orf.at Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner die Bedenken der Datenschützer.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Attac, FoeBuD, die Freie Ärzteschaft und die Piratenpartei Hamburg gaben kürzlich einen Trauermarsch durch Hamburg wegen verlorener Privatsphäre bekannt. Am Montag, den 31.12.2007 wollen sich die möglichst schwarz gekleideten Trauergäste um 13 Uhr treffen, um einen Sarg als Symbol für den Verlust von Privatsphäre, Grund- und Bürgerrechten durch die Innenstadt zu tragen. Die Veranstalter laden alle besorgten Bürgerinnen und Bürger ein, den Marsch zu begleiten. Weitere Details kann man der Website des AK Vorrat entnehmen.
Indem man das mit ins Gesetz aufnimmt.In der Theorie klingt das, was Zypries da angekündigt hat, schon besser - doch, wie will man da sicher gehen? :?
( quelle: http://www.gulli.com/news/vorratsdaten-die-gr-te-2007-12-30/ )Vorratsdaten
Die größte Verfassungsbeschwerde der BRD wird morgen eingereicht
"Guten Rutsch ins Jahr 1984" wünschen zahlreiche Aushänge auf dem 24C3, und passend zum anstehenden Jahreswechsel reicht morgen der AK Vorrat die Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Speicherpflicht für Verbindungsdaten ein. In Karlsruhe kann man beim historischen Ereignis vor Ort sein.
Am 31.12.2007, 11:45 Uhr ist am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Fototermin zur EInreichung der Beschwerde angesetzt. 30.000 Vollmachten unterstützen die Beschwerde die sich gegen die Speicherung von Verbindungsdaten richtet. Ab Neujahr sind Telefonieanbieter verpflichtet, bei Festnetz- und Handygesprächen für ein halbes Jahr zu speichern, welche Nummer von wem angerufen wurde. Für Internetprovider gilt dasselbe, bis 1.1.2009 besteht hier jedoch eine Galgenfrist, bis zu der die komplizierte technische Erfassung der Verbindungsdaten noch umgesetzt werden kann.
Einige Provider haben schon angekündigt, diese Frist auf jeden Fall zur Gänze auszunutzen. Nachdem Bundespräsident Köhler das Gesetz unterzeichnete, setzen die betroffenen Bürger und ISPs nun auf die Verfassungsbeschwerde, Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem EuGH.
Nach erfolgter Beschwerdeeinreichung stehen morgen ab 12.15 der einreichende Rechtsanwalt Meinhard Starostik sowie Experten des AK Vorratsdatenspeicherung für Fragen und Bildberichterstattung zur Verfügung.
Eingereicht wird die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe. Um 12.15 findet das anschließende Pressegespräch im Novotel Karlsruhe Kongress, Festplatz 2, 76137 Karlsruhe statt.
( quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101146 )Deutliche Verschlechterung beim Schutz der Privatsphäre in Deutschland
Die in London ansässige Bürgerrechtsvereinigung Privacy International hat ihren diesjährigen Bericht zum Stand des Schutzes der Privatsphäre in 47 Staaten vorgelegt. Im Rahmen der Studie schätzen 200 Experten die Länder nach verschiedenen Kriterien vom verfassungsrechtlichen Status des Schutzes der Privatsphäre über den Einsatz von Biometrie bis zu konkreten Überwachungsmaßnahmen ein.
War Deutschland 2006 unter den europäischen Staaten beim Schutz der Privatsphäre noch auf Platz eins mit der Klassifizierung "Umfangreiche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vorhanden", reicht es 2007 nur noch für Platz sieben. Die Einschätzung hat sich um zwei Stufen auf "Schwache Schutzmaßnahmen" verschlechtert. Schlusslicht in der EU ist Großbritannien, das zusammen mit Staaten wie Russland und Singapur in der schlechtesten Kategorie "Überwachungsgesellschaft" gelandet ist.
GERMANY
* Basic Law protects communications privacy under article 10; but Constitutional Court ruled in 1983 that individuals have a right of informational self-determination based on Articles 1 and 2 on rights to freedom
* One of the strictest privacy laws in the world
* Despite calls for workplace privacy law, none exists
* Federal Data Privacy Authority and Lander authorities are world leading
* Interception is permitted under the G-10 law which includes warrantless automated wiretaps
* One of the highest rates of interception across Europe
* Despite objections, data retention law approved
* Fingerprints have been included in ID cards, although not for storage on a central database
* CCTV is expanding despite protests
* Approved Treaty of Prum provision