Das "Genial Daneben" Forenspiel!

Sehr gut. Du hast es geschafft. Obwohl, da du gern hier ein paar Fragen stellst, lasse ich es so gelten und möchte es nur noch mit ein paar kurzen Sätzen ergänzen:

Ja, der Schwanzhammer ist ein überdimensionaler Hammer, der an einer Kette, dem sog. "Schwanz" hängt. Diese Kette ist wiederrum mit einer von einem großen Elektromotor bzw. wie ganz früher mit einer Dampfmaschine verbunden.


Cherubion
 
Da bin ich ja froh, dass ich nicht die anderen Vermutungen (deren Jugendfreigabe nicht gewährleistet war) gestellt habe^^

Passend zum Schwanzhammer eine neue Frage:

Was ist das Hammerschlagsrecht?
 
Zuletzt bearbeitet:
als hammerschlagsrecht würde ich das recht bezeichnen, als auktionator tätig zu sein und eben mit dem hammer ein gebot zu besiegeln.
 
Es hat etwas damit zu tun, dass es sich um ein Recht handelt, welches mit einem Hammer "besiegelt" wird. Dann denke ich mal, es handelt sich um einen lt. BGB eindeutigen Grundrechtsstreit. Der Richter braucht nur einmal mit dem Hammer zu hämmern und schon ist das Urteil zu Gunsten bzw. zu Lasten der jew. anderen Partei "gefallen".

Cherubion
 
Mit "Recht" im Sinne der Jurisdiktion, bist du gar nicht so weit weg; und auch das mit dem Grundrecht ist nicht verkehrt.
Aber trotzdem noch zu weit weg.
 
Vielleicht ist damit der Richter gemeint, der mit dem Hammer schlagen darf?
 
Stimmt leider auch nicht.
Kleine Hilfestellung: es ist keine Person sondern wirklich ein Recht, das Personen ausüben dürfen
 
Mit dem Hammerschlagsrecht können die, die sich ein Grundstück anlegen wollen, es sichern, indem sie ein paar Pflöcke in die Landschaft hämmern. (Dann aber müssen sie es notariell beurkunden lassen; Ich glaube innerhalb einer Frist von 14 Tagen oder so.)


Cherubion
 
Ist ja schon nah dran, aber immer noch nicht richtig.:)

Das Recht betrifft vor allem die Leute, die schon ein Grundstück haben und dort, bzw. deswegen etwas machen wollen.
 
Vielleicht das Recht bestimmte (kleinere) Dinge auf ihrem Grundstück zu verändern ohne eine Baugenehmigung zu benötigen?
 
Man muss was an seinem Eigentum machen, soweit stimmts schon mal; aber immer noch nicht das was das Hammerschlagsrecht wirklich aussagt.

Gab/Gibt so ne Fernsehsendung "Höllische Nachbarn", hat was mit denen zu tun.:)

Edit: Ach ja: es ist nicht das Recht seinen Nachbarn mit einem Hammer zu (er)schlagen^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine, das Hammerschlagsrecht kann der jew. Nachbar ausüben - Genau so, wie es Grabstein gesagt hat - um unklare und oftmals sogar illegal veränderte Grenzen genau mit einem mit einem per Hammer fest gelegten Pflock fest legen. Ist das so richtig?


Cherubion
 
Ich glaube, es hat was mit Ruhestörungen und so zu tun, Sonntags zum Beispiel, wenn der Nachbar in seiner Garage mit einem Hammer "rumschlägt", gefällt es dem Nachbarn natürlich nicht. Vielleicht ist das Hammerschlagsrecht eine Verfügung, mit der der Nachbar auch Sonntags weiterhämmern darf...:?
 
Dass der Nachbar "hämmern" darf stimmt soweit, wobei der Zeitpunkt (zumindest in diesem Recht) irrelevant ist. Wichtiger ist, von wo aus gehämmert wird.
 
Vielleicht, dass man in seinem Haus jederzeit kleine Veränderungem mit dem Hammer oder einem ähnlichen Gerät vornehemen darf ohne bestimmte Ruhezeiten einzuhalten oder Rücksicht auf eventuelle Nachbarn nehmen muss.