Ziemlich aktuell steht schon genug bei Wikipedia zum Urheberrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Da finden sich auch reichlich Links zu anderen Seiten.
Wer sich allgemein mit Internet Recht auseinandersetzen will, der kann sich das mal antun:
Skriptum Internet-Recht (Stand: September 2007)
Solch eine Antwort - steht schon genug...-zu geben auf den Einwand eines 13-jährigen Schülers der sich in bezug auf seine eigene Webseite unsicher ist,finde ich ausgesprochen unfair und in gewisser Weise verantwortungslos. :thunder:
Denn wie kompliziert gerade das Urheberrecht ist,wo,zumindest bei daraus herrührenden rechtlichen Problemen seriöse Anwälte auf Spezialisten ihrer Branche verweisen,um ihren Mandanten keinen Schaden zuzufügen,muß ich selbst bei meiner eigenen
Suche nach Rechtssicherheit feststellen.
Und um das in diesem Tread zu übersehen,dafür müßte man schon ganz blind sein (gelbe Armbinde mit 3 schwarzen Punkten und ner Gans drauf).Beziehe das bitte nicht auf Dich Fennighor,das ist allgemein gemeint.
Gerade deswegen warte ich (versuche es zumindest) mit einer Antwort erst einmal ab,überlege welchen Ausgangspunkt hat der Betreffende für seinen Beitrag gewählt,lese nach...
Deshalb habe ich mir zunächst auch erst einmal die von Dir angegebenen bzw.gesetzten Links angesehen (den von Wikipedia schon vorher).Auch Deinen letzten,den ich aus meiner jetzigen Sicht,wenn ich ihn anführen würde,allerdings nicht für allgemein sondern für Fortgeschrittene und Interessierte angeben würde.
Wenn man nämlich immer wieder liest (vereinfacht)
-das müßte so sein,aber deshalb ist es nicht so
-inwieweit das hier zutrifft,oder nicht,weiß man noch nicht...,...aber es könnte mal dazu kommen...oder auch nicht... (zugespitzt)
da kommt man sich schon vor wie in dem Buch mit den sieben Siegeln.
Da die meisten von uns aber nicht beabsichtigen einen Juraabschluß zu machen ,um z.B. hier im Forum, der eigenen Webseite ...Spaß zu haben,sollte man schon Links,die zu allgemeinverständlichen und vor allem nachvollziehbarem Inhalt füh-
ren,mitangeben .
Vorschlag:Wenn mir in einem anderen Beitrag der Ausgangspunkt oder Zeichen unklar sind,frage ich denjenigen
per PN was er damit meint,um dann gezielt zu antworten.Ich wäre nie auf die Idee gekommen,das Serarya
Besitz und Eigentum als Gleiches sah.Deshalb habe ich Sie per PN erst einmal gefragt,was Sie mit < >
ausdrücken wollte,um mit meinem Pferd nicht in die falsche Richtung zu galoppieren.
Suchan habe ich auf eine Frage falsch geantwortet,weil ich sie auf etwas anderes bezog,und das war
von mir falsch,weshalb ich mich bei Ihr per PN entschuldigt habe (und Danke-Button gedrückt).
Daraus habe ich versucht meine Schlußfolgerungen zu ziehen,des halb mein vorausgegangener Vorschlag.
Das könnte wahrscheinlich auch in einem anderen Tread erscheinen,da ich es in diesem ,der sich ja zwangsweise oder auch mit Urheberrecht und wie schütze ich mich vor Konsequenzen,als sehr wichtig erachte,möge man mir das verzeihen.
Aber jetzt wieder mit zum Thema.
Sowohl in Bezug auf das Foto (Lichtbild) im Diskussionbeitrag von Felidae auf Nirn,als auch das Bild (Kunstwerk),das Serarya als Beispiel anführte,sind die
Auftraggeber zugleich
Eigentümer und
Besitzer .Das von Serarya angeführte Recht bezeichne ich mal für beide Fälle als
Nutzungsrecht , damit wären sie
Nutzungsnehmer Wären es Leihwerke, wären sie nur
Besitzer und
Nutzungsnehmer (es findet sich bestimmt noch mehr,was man anführen könnte-z.B.Fennighors Hinweis auf Kunstwerke),aber das lasse ich bewußt außen vor).
Der
Maler und der
Fotograf wären
Urheber und
Nutzungsgeber .
Serarya hat Recht mit Ihrem Beispiel und dem daraus resultierendem Konflikt,der ohne Einigung nur noch gerichtlich entschieden werden kann.Damit stellt Sie ,auch selbst Ihre vorhergehende Feststellung, "...mit seinem Besitz machen kann was er will..."richtig.
Fennighor hat vollkommen recht,wenn er darauf hinweist,das der Nutzungsnehmer (auch Eig.u.Besit.),auch wenn er den Urheber bezahlt hat,mit dem Foto nicht einfach machen kann,was er will.
Dafür kann es die verschiedensten Gründe geben.
Beispiel:
-der Fotograf hat an dem Tag aus den verschiedensten Gründen (müde,Alkohol am Vorabend,Grippe...) nicht so konzen-
triert gearbeitet.Was ihm auf grund seiner Professionalität auffällt,entgeht dem Kunden,der bezahlt.
Gelangt dieses Foto jetzt ins Internet und der Zufall will es,aus dem Foto können Rückschlüsse auf den Fotografen
gezogen werden,wäre das unter Umständen nicht nur Ehrverlust gegenüber Berufskollegen oder sogar gegenüber
Konkurrenten,er könnte dadurch auch Kunden verlieren.
Also wird er folgerichtig,wenn er das Recht auf Veröffentlichung nicht eingeräumt hatte,sich dagegen wehren.
Im Ernstfall sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.
Beispiel:
- Ein Fotograf wird beauftragt,Fotos bei einer Taufe zu machen.Den Eheleuten gefallen die Fotos so ausgezeichnet,
daß sie dieselben nicht nur auf ihrer eigenen Webseite ausstellen,sondern auch auf der Seite einer Fotozeitschrift
im Internet zum Erwerb anbieten.Plötzlich finden sich die Bilder in einem antireligiösen Beitrag in einem Wochenblatt,
der sich gegen erhaltene christliche Bräuche richtet,wieder.Telefone beim Fotografen stehen nicht still,dieser verlangt
von der Wochenzeitung die sofortige Unterlassung der Nutzung seiner Fotos und deren Entfernung.
Könnt ihr Euch die damit verbundenen Kosten und damit Verluste einschließlich Imageverlust für Fotograf,Zeitung,
Verlag vorstellen? Und wen die Richter in einem solchen Fall verurteilen würden? Von der Frage der Unkenntnis,
weil vielleicht nicht erfragt (Nutzungsr.) hängt dann höchstens noch das Strafmaß wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz ab.
Ich hätte in diesem selbstausgedachten Beispiel,zudem es übrigens ein aktuelles ähnliches Beispiel in der Rechtsprechung gibt,auch den Fotografen als Verursacher nehmen können,wenn dieser nämlich ein Bild unerlaubter Weise veräußert hätte(in dem realen Fall wurde der Fotograf verurteilt).
Fennighor brachte als Beispiel für den Mißbrauch,die Frage der Aneignung eines Mods,indem sich jemand anderes als Urheber ausgibt.Ich möchte das noch unterstreichen.
Bsp.:
RaimundP,NewRaven,A-Bomb,Serarya,Susan...oder Ihr selbst macht einen Supermod.Selbst bei Bethesda rauft man sich die Haare,weil man nicht selbst die Idee hatte und sich schon während des Betatest die Klasse zeigte und alle nur noch auf den Relaese warteten.
Jetzt lädt sich jemand diesen Mod,verändert ihn nach seinen eigenen Vorstellungen.Seine Kenntnisse vom Modden stehen aber seinen Vorstellungen in der Verwirklichung entgegen.Folge Bugs über Bugs.
Er entfernt nicht mal den auf den Urheber verweisenden Copyright-Vermerk und stellt das Ding im WWW zum Download bereit.
Aufgrund der Bekanntheit in kürzester Zeit riesen Downloadabrufe.Die Einen anschließend begeistert,bei den Anderen gibst nach dem Start kein Oblivion,keine Speicherstände und weiß was ich was nicht mehr.
Folge ein enormer
Ansehens und
Vertrauensverlust ,wenn nicht noch mehr. So schnell zieht sich von Euch niemand mehr einen Download.
Würdet Ihr darüber mit einem lachendem und einem weinenden Auge hinwegsehen.Ich für meinen Teil kann es mir nicht vorstellen.
Zwischenzeitlich habe ich den Beitrag von Barin Omavel mitbekommen,das die Klage gegen Nirn fallen gelassen wurde.Absolute Klasse.
Für heute will ich aber Schluß machen.
Wenn Ihr nichts dagegenhabt, würde ich morgen oder... den Beitrag unter der Überschrift :- Fahrlässigkeit oder Vorsatz,oder nur Vorsatz und Weshalb ?- fortsetzen.
Gruß doritis