Zur Kenntnisnahme: E-Petition

Starmaster

Reisender
Nicht von mir, sondern von Herrn Peter Schleußer eingereicht:
Petition: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen vom 05.06.2009

Anklicken und mitzeichnen! :!:

Text der Petition:
"Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Begründung
Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder,
der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im
baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und
Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen
Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und
verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen
der Politik.
"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles
Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner
Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").
Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges
Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte
2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der
Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen,
auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein
erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft.
Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden.
Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können
demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion
zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen
zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und
Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich
gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der
Medienkompetenz zu unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in
diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern."


Ein Verbot ist in meinen Augen nichts anderes als eine Bankrotterklärung des deutschen Jugendschutzes.
Aber wer fragt schon einen Planetariums-Knöpfchendreher!? :roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum haben es eigentlich alle auf Artikel 5 abgesehen? Ist er in den Augen der Politiker irgendein hässlicher Schläger ,der den Politikern in Kindheitsjahren das Butterbrot geklaut hat, und an dem sie sich jetzt rächen wollen? Traurig...

Ich werde mich eintragen.

Danke für den Hinweis!


Edit: Der Server ist grad überlastet, ich versuch es später nochmal...
 
Zu hohe Auslastung, ich werde mich aber später eintragen :)
 
Warum haben es eigentlich alle auf Artikel 5 abgesehen?
Das hab ich mich auch grad gefragt, da in Artikel 5 nichts von (Action)Spielen steht.
Und wo da eine Zensur stattfindet, wenn man sich auf "...sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." beruft, erschließt sich mir auch nicht ganz. Immerhin würde man sich weiterhin über Actionspiele informieren können, von einem Informationsverbot, einem Verbot der Verbreitung von Informationen zu Actionspielen habe ich bisher jedenfalls nichts gehört. Wo ist da also die Zensur?

Artikel 5 ist jedenfalls der falsche Ansatz, während ich dem Rest der Petition ansonsten weitestgehend zustimmen kann.
 
Eben. Es steht glaube ich auch drin, dass eine Zensur in Verbindung mit einem anderen Gesetz schon immer möglich gewesen ist.
Und zwar ist das der 2. Absatz, aber das wisst ihr ja schon. Natürlich darf man sich sogar über Actionspiele wie "Manhunt" oder "Doom 1-2" informieren und man darf sie sogar besitzen. Allerdings müssen die nach "Veralterung" und "Ich-brauch-es-nicht-mehr" in den "Sondermüll" geschmissen werden.

Cherubion
 
1. Was sind Action-Spiele? Das ist ja noch allgemeiner als Killerspiele.

2. Soweit ich weiß wurde zuletzt nur beschlossen, das die spiele nur noch altersbeschränkter werden als vorher, also das USK 18 ist ganz groß auf der Packung zu sehen.(Als wenn mans vorher nicht sehen konnte)

3. Ich wäre mal ja neugierig wie die den Verbot durchsetzen wollen, die Polizei hat anderes zu tun als die Haushalte nach sowas zu durchsuchen.

4. Wann ist diese leidige Diskussion denn endlichmal zu den Akten gelegt?

5. Was kommt als nächstes? Die Filme, die Erwachsenenpornographie? Vieleicht noch Gruselromane?
 
5. Was kommt als nächstes? Die Filme, die Erwachsenenpornographie? Vieleicht noch Gruselromane?
Ne, Bomberman wird verboten, da das ja indirekte Al-Kaida Werbung ist;)

@topic: ich bin Österreicher(aber bei uns gibts solche Diskussionen auch) und mich betrifft das nicht direkt, aber ich würde so was sofort unterschreiben, schließlich wird die Sündenbock-Politik schon langsam unerträglich!
 
@topic: ich bin Österreicher(aber bei uns gibts solche Diskussionen auch) und mich betrifft das nicht direkt, aber ich würde so was sofort unterschreiben, schließlich wird die Sündenbock-Politik schon langsam unerträglich!

Auch Österreicher dürfen mitzeichnen. Schließlich neigen solche Beschlüsse auch dazu, sehr schnell von anderen Ländern kopiert zu werden. (Siehe Internetzensur!)
"Mitzeichner einer öffentlichen Petition oder Personen, die sich mit Diskussionsbeiträgen daran beteiligen, geben ihren Namen, ihre Anschrift und E-Mail-Adresse an. Veröffentlicht werden der Name und das Bundesland bzw. Land, in dem diese Person wohnt, sowie das Datum des Beitrages."

Das hab ich mich auch grad gefragt, da in Artikel 5 nichts von (Action)Spielen steht.
Und wo da eine Zensur stattfindet, wenn man sich auf "...sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." beruft, erschließt sich mir auch nicht ganz. Immerhin würde man sich weiterhin über Actionspiele informieren können, von einem Informationsverbot, einem Verbot der Verbreitung von Informationen zu Actionspielen habe ich bisher jedenfalls nichts gehört. Wo ist da also die Zensur?

Artikel 5 ist jedenfalls der falsche Ansatz, während ich dem Rest der Petition ansonsten weitestgehend zustimmen kann.

Schon mal daran gedacht, daß es dunnemals, als das gute alte Grundgesetz verabschiedet wurde, noch keine "Actionspiele" gab und die schon deswegen noch keinen Eingang gefunden haben? :?
Nach der gültigen Formulierung könnte man sie aber (zumindest die gut gemachten) als spezielle Form der Kunst ansehen, die ja in Absatz (3) berücksichtigt ist.

"Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
 
Bin zwar erst 15, aber würde sofort mitmachen, jedoch benötigen die bei der Registrierung echte Daten :(
 
Und wer sagt das wir mit dieser Petition mehr erfolg haben werden als bei der gegen Internetzensur ?? Soweit ich weiss wurde die noch nicht mal beachtet.
Trotz alledem werde ich da mit unterzeichen.
 
Schon mal daran gedacht, daß es dunnemals, als das gute alte Grundgesetz verabschiedet wurde, noch keine "Actionspiele" gab und die schon deswegen noch keinen Eingang gefunden haben? :?
Super, du hast die Patentlösung.
Da dunnemals auch keine PCs bekannt waren, keine digitalen Datenträger, fällt alles was auf dem PC, einem Datenträger stattfindet, nicht unters GG.
Damit hat sich das mit der Indizierung von Computerspielen ja komplett erledigt.

Ich hoffe du kommst von ganz alleine drauf, dass das so nicht funktioniert. ;)

Nach der gültigen Formulierung könnte man sie aber (zumindest die gut gemachten) als spezielle Form der Kunst ansehen, die ja in Absatz (3) berücksichtigt ist.
Ich hab mit meiner Frau gewettet dass das kommt. :-D

Inhalte des Spiels mögen einen künstlerischen Charakter haben, dass ändert aber nichts daran, dass es ein Spiel ist.
Kannst ja mal versuchen 'Mensch ärgere dich nicht' als Kunst auszugeben, in welcher speziellen Form auch immer.
Und sag nicht das wär kein Actionspiel, dann hast du noch nie 'Mensch ärgere dich nicht' gespielt. *g*

Und selbst wenn man Kunst daraus machte, wie willst du 'gut gemacht' definieren, wo ist die Grenze zwischen gut und schlecht?
Ob Kunst gut oder schlecht gemacht ist, liegt im Auge des Betrachters, per Gesetz kannst du das nicht regeln.
 
Soweit mir richtig bekannt wurden Spiele mittlerweile als Kulturgut anerkannt, und dürften somit mittlerweile auch nicht mehr strenger als Filme gehandhabt werden.
Das habe ich vom Kollegen gehört.

Gehts jetzt hier um Verbot oder um Indizierung? das ist ein Unterschied da Index wie wir alle wissen kein Verbot ist, auch wenn viele das immer noch verwechseln.

Wenns nur Indizierung ist, brauch ich mich mir zumindest keine Gedanken mehr machen, da ich schon weit über 18 hinaus bin ändert sich da für mich eh nichts.
 
Hier gehts direkt um ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen( Killerspielen) in Deutschland.
 
Achso das alte Thema, also soweit bekannt kommt das eh nicht. Davon mal abgesehen ist die Durchsetzung auch kaum realisierbar.
Herstellung ist erst mal so gut wie gar nicht in Deutschland, können wir schon mal vergessen.
Und wie die Verbreitung noch gehindert werden soll, da würde die Executive wohl leicht mit überfordert werden.
 
Hier gehts direkt um ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen( Killerspielen) in Deutschland.

Herstellung und Verbreitung gewaltverherrlichender Computerspiele ist in Deutschland bereits verboten.
§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien

Es geht um das Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Action-Computerspielen. ;)


Allein bei der Beschreibung was man sich unter 'Action-Computerspielen' vorzustellen hat gibt es einen riesigen Spielraum, weshalb ich allein deshalb schon gegen ein solches Verbot bin, egal auf welchen Paragraphen man sich bei der Petition beruft.

Btw, mittlerweile über 30.000 Mitzeichner.
 
Zuletzt bearbeitet:
Super, du hast die Patentlösung.
Da dunnemals auch keine PCs bekannt waren, keine digitalen Datenträger, fällt alles was auf dem PC, einem Datenträger stattfindet, nicht unters GG.
Damit hat sich das mit der Indizierung von Computerspielen ja komplett erledigt.

Ich hoffe du kommst von ganz alleine drauf, dass das so nicht funktioniert. ;)
...
Und selbst wenn man Kunst daraus machte, wie willst du 'gut gemacht' definieren, wo ist die Grenze zwischen gut und schlecht?
Ob Kunst gut oder schlecht gemacht ist, liegt im Auge des Betrachters, per Gesetz kannst du das nicht regeln.

Vielleicht einigen wir uns darauf, daß PC-Spiele möglicherweise nicht immer Kunst sind, was aber, wie du selber schon feststellst, im Auge des Betrachters liegt.
Auf jeden Fall dürften sie in den Bereich "moderne Medien" passen.
Fallen diese denn nicht unter § 5 GG? Gibt's da was anderes für? :huh:

Jedenfalls sind die angestrebten Verbote eine klare Bankrotterklärung des deutschen Jugendschutzes.
Es wird quasi zugegeben, daß (trotz der schärfsten Jugenschutzbestimmungen in Europa) unsere Gesellschaft nicht in der Lage ist, Minderjährige daran zu hindern, Spiele zu spielen, die für ihre Altersgruppe nicht zugelassen sind.
[Sarkasmus on]
Also muß man natürlich nun auch den Erwachsenen verbieten, solche Spiele zu spielen, damit auch wirklich kein Jugendlicher mehr rankommt.
Ist doch viel einfacher, als Verkäufern und Erziehungsberechtigten das Lesen der Alterseinstufung der Spiele beizubringen oder verschlossene Vitrinen in die Geschäfte zu stellen.
Funktioniert ja schon bei Alk nicht, kann also auch hier nicht klappen.
[Sarkasmus off]

Wieso haben wir eigentlich Jugendschutzgesetze, wenn diese nicht befolgt werden oder nicht durchgesetzt werden können?
Unsere Politiker haben mal wieder versagt und müssen das (mal wieder) durch populistische Schnellschüsse vertuschen, statt die Probleme richtig anzugehen.
Schließlich machen nicht "Actionspiele" Schüler zu Amokläufern, sondern die Gesellschaft.
 
Richtig. Dieser Paragraph definiert ja auch die "Kunst- und Kulturfreiheit" und Computerspiele wurden durch eine Art "Quasi-Bundesbehörde" als "Kulturgut" bezeichnet.

Leider nein. Unsere Gesellschaft ist allerhöchstens in der Lage den Verkauf von solch "virtuellem Schlachten" zu verbieten, nicht aber deren Besitz. Ja eben. Einfach die "einfachste Lösung", sprich, eine "totale Zensur".

Und wenn es um "politische Schnellschüsse" geht, dann gibt es noch ganz andere Sachen. :evil:


Cherubion