Nur um das mal klarzustellen, es geht hier nicht darum, Symbloe und Reden Erwachsenen vorzuenthalten, sondern erstens darum, dass es ein, in jedweder Hinsicht ungeeigneter Kontext ist, und zweitens kann mir niemand sagen, dass die USK-Wertungen mehr als nur eine Kaufbeschrenkung. Und ich weiß wovon ich rede, ich habe genug dreizehnjährige gesehen, die Spiele ohne Jugendfreigabe untereinander weiterreichen. Desshalb ist die Zensierung das einzige Mittel, Minderjährige davor zu schützen. Von Internationalen Freigabe-Bestimmungen will ich hier nicht reden; ich denke es ist allen klar, dass das mehr als nötig ist!
Die USK Einstufungen sind bindend! Spiele dürfen nur an diejenigen verkauft werden, die das entsprechende Alter haben. Aber bei Minderjährigen haben die Eltern das letzte Wort, können sich also über dessen Einstufung hinwegsetzen. Das ist vernünftig, da Eltern ihre Kinder am besten kennen sollten und entsprechend einschätzen, ob der zehnjährige Nachwuchs mit dem Spiel ab 12 keine Probleme hat, weil er schon reifer ist und die Alterslücke(n) bei den Einstufungen sowieso extrem groß sind und ein sechsjähriger nun einmal auf einem völlig anderem Niveau ist als ein elfjähriger.
Dass Jugendliche sich untereinander nicht um diese Einstufungen scheren ist ja wohl logisch. Gerade was verboten ist, ist cool. Hier sind die Eltern in der Verantwortung ihren Kindern Medienkompetenz beizubringen bzw. zu Überwachen, was der Kleine denn da so spielt. Übrigens sind die Eltern in dem Fall die EINZIGE Instanz, die da etwas unternehmen können, wenn man nicht die totale Überwachung das Staates bis ins Schlafzimmer haben will. Denn sämtliche Altersbeschränkungssysteme lassen sich nun einmal leicht von den Kindern aushebeln, die Raubkopie aus dem Internet von Deus Ex 3 ist halt nur ein Mausklick entfernt!
Das alles hat aber nichts mit Zensur zu tun!
Probleme gibt es bei der Einstufung ab 18. Ab 18 ist halt für Erwachsene freigegeben. Indizierungen oder Beschlagnahmungen haben also mit Jugendschutz gar nichts zu tun sondern betreffen ausschließlich Erwachsene! Als Erwachsener hat man in Deutschland mit 18 die vollen Bürgerrechte und -Pflichten. Während eine Indizierung noch als seichte Zensur durchgehen kann (eine Indizierung ist ein Werbeverbot, mehr nicht), entspricht eine Beschlagnahmung einer ziemlich stringenten Zensur. Zwar ist der Besitz nicht strafbar, aber es ist innerhalb Deutschlands nicht möglich ein entsprechendes Produkt zu erstehen, ergo: Zenzur! Der nächste Schritt sind dann die Produkte, wo alleine der Besitz strafbar ist, was der totalen Zensur gleichkommt.
Dabei spielt es zunächst einmal keine Rolle aufgrund welcher Inhalte ein Produkt nicht legal zu verkaufen ist oder dessen Besitz sogar strafbar ist.
Hier muss man einfach klar erschließen, wieso bestimmte Inhalte in Deutschland verpönt sind. Dies ist immer und in jedem Fall
kulturbedingt!
Niemand will wirklich, dass Kinderpornografie frei in der Videothek zu leihen wäre. Aber gerade dieses Beispiel zeigt, dass aufgrund vorgefallener Begebenheiten und sozialer Befindlichkeiten sowie "politischer Korrektheit" der Gesetzgeber bei solchen Verboten auch über das Ziel hinausschießen kann. Denn da Kinderporno in der Öffentlichkeit so ziemlich das Schlimmste ist, das man sich vorstellen kann, wurde bei der letzten Novellierung gleich mal alles verboten was auch nur annähernd so aussehen könnte. Damit fallen alle Filme von David Hamilton unter anderem etwa mit Anja Schüte, also Sachen die früher im Fernsehen rauf und runter liefen, de Facto unter diesen Konsenz (auch wenn sie noch im Handel erhältlich sind, weil sich niemand so richtig traut diese harmlosen FSK 16 Streifen mit einem verschwinden zu lassen) ebenso wie die Aktfotos einer minderjährigen Brooke Shields. Aber es kommt noch "besser". Nach dem neuen Gesetz ist auch die Darstellung sexueller Handlungen von Volljährigen als KiPo verboten, wenn etwa die 25-jährige Pornodarstellerin etwas zierlicher wirkt und sie einige Leute für vielleicht 17 halten könnten. Solche Gesetze öffnen der Willkür Tür und Tor!
Niemand will wirklich Sodomie oder Kipo erlauben, genausowenig wollen wir deutschen halt Hakenkreuze sehen. Ob der ausschließliche Besitz immer gleich strafbar sein muss, darüber ließe sich im Zweifel vortrefflich streiten. Auch der Besitz harter Drogen ist faktisch strafbar, trotzdem werden die kranken Nutzer nicht deswegen ins Gefängnis gesteckt. Es ist halt alles immer eine Frage der sozialen Begebenheiten und der Kultur, die sich im Laufe der Zeit stets verändert. Was in den 70ern verboten war, darüber wird heute gelacht, dafür waren damals Dinge erlaubt, die sind heute mit das Böseste, was man sich vorstellen kann. Das ist halt der Lauf der Zeit.
Also eine gewisse Zensur kann im Fall von diversen Inhalten also angebracht sein. Allerdings sollte der Gesetzgeber ganz klare und feste Regelungen und Vorstellungen haben und nicht so schwammig damit umgehen, wie etwa beim Stichwort Jugendpornografie.
Beim Thema Gewalt wird die Sache etwas diffiziler. Auch hier ändern sich im Laufe der Jahre die kulturellen Begebenheiten und das Empfinden in der Gesellschaft. Darum fallen Medien nach 25 Jahren auch automatisch aus dem Index oder werden Beschlagnahmungen (nach Antrag) auch mal wieder aufgehoben. Das beschlagnahmte Texas Chainsaw Massacre wurde auf Wunsch der Rechteinhaber nach 26 Jahren wieder freigegeben, der Film wirkt heute im Vergleich zu ähnlichen Titeln einfach nur handzahm (ich habe ihn vor knapp 20 Jahren im Ausland gesehen und fand ihn damals schon sehr lahm).
Meiner Ansicht nach geht der Gesetzgeber aber gerade beim Thema Gewalt sehr ungünstig vor. Das brutalste Monstermetzeln etwa geht in Ordnung während eher harmloseres Vorgehen gegen "menschenähnliche" Gegner in einem Spiel schon Grund für die Verweigerung der USK Plakette sein können. Und gerade die jüngsten Beispiele zeigen auch, dass mit genug Marktmacht und mit genug Popularität ein Titel an der Indizierung oder gar Beschlagnahmung vorbeirauschen kann, siehe etwa Dead Space 1 + 2. Oder sich deswegen Urteile von gestern albern anfühlen, weil Gears of War 3 nun einmal mindestens genauso brutal ist wie seine gar nicht alten Vorgänger. Wären weder Hersteller so groß noch Popularität so bedeutend, dann hätten sich die Medienwächter auch bei GoW 3 und Dead Space (2) nicht einschüchtern lassen. Andere weniger brutale Titel haben nämlich weniger Glück.
Genau das(!) macht die ganze Indizierung, Beschlagnahmung und das Verbieten aber in solchen Fällen auch willkürlich und deswegen ist die Zensur hier einfach nicht hinnehmbar, da eine Ungleichbehandlung besteht und auch kein "Schutz" oder "verbergen von Unannehmbarkeiten" besteht, da ähnliche Darstellungen eben doch wieder frei erhältlich sind, die sich in ihrer Brutalität effektiv gar nicht unterscheiden.