Technik Wie ist denn das mit Copyright in Mods?

TES-Cheatking

Abenteurer
sorry aber mir ist jetzt kein besserer Platz eingefallen um das su posten :oops:

Das Thema hab ich auch mit SuFu nicht gefunden also dacht ich mir mal Fragen ist besser als stundenlang suchen.

Also ich wollt wissen wie das mit der/dem/das ... what ever ... Copyright ist wenn ich z.B. ne Harry Potter mod mache oder i-wie sowas? Muss ich da erst bei J. K. Rowling fragen ob ich das darf? :huh:

(Es is nicht so das ich eine Harry Potter Mod mache ... Gott bewahre ... aber ich wüsste das schon gern *hüstel*)

*EDIT* Oder z.B. auch mit der Musik, kann man die so einfach verwenden?

... ich hab heute wieder einen Rechtschreibungs-Aim drinnen ... der zehnte edit ...

MfG :good:
TES-Cheatking
 
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Also Musik wäre meines wissens schon einmal nicht erlaubt, wenn du zum Beispiel irgendein Lied von einem aktuellen Künstler in deine Mod packst, ist das genauso, als würdest du das Msuikstück über eine Plattform einzeln vertreiben. Allerdings gibt es auch viele "freie" Musikstücke im Internet zu finden, die als Hintergrundmusik genutz werden können. Mit Sachen aus z.B. Harry Potter (eep) bin ich allerdings überfragt, könnte mir aber vorstellen, dass es sich ähnlich verhält.
 
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Ich glaube kaum, dass bei den ganzen Star-Wars-Mods erst bei den Erstellern der Filme (sorry, ich weiß echt nicht wer die gemacht hat!) nachgefragt wurde. Soweit, dürfte erlaubt sein. Es gab auf mal irgendwo einen Overlord-Mod und solche Sachen...
 
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Ich könnte mir auch gut vorstellen das man ein "(C) by ???" da in die ReadMe oder Abspann oder was auch imemr schreiben muss. Allerdings weis ich das leider nicht, weshalb ich frage.:cry:

MfG :good:
TES-Cheatking
 
Man muss halt schauen, was jetzt rechtlich geschützt ist, z.B. is "Skyrim" ja eingetragenes Markenzeichen von Bethesda, somit dürfte jetzt Piranha-Bytes seine Welt nicht Skyrim nennen.
Ähnlich verhält es sich wahrscheinlich bei dir: Wenn du thematisierst, kann es gar keine Probleme geben. Wenn du z.B. "Harry Potter" in "Parry Hotter" umbenennst bist du auf der sicheren Seite. Wenn du wirklich einen "Harry Potter" auftreten lässt, weiß ich nicht, wie die Rechtslage ist, da du deinen Mod ja nicht kommerziell vertreibst.
 
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Paragraph 23 des Urheberrechtsgestzes sollte Klarheit schaffen:

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

Heißt, so wie ich das verstehe, "Parry Hotter" in Ordnung, "Harry Potter" nicht. Wobei du es mit "Parry Hotter" auch nicht übertreiben solltest, sonst tritt § 14 in Kraft:

Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

Desweiteren § 65:

(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.


Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
 
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