Latenight Lounge

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Also:


War grad in der Disco, genauer gesagt im Penthouse. Wär ja alles ganz schön gewen, aber:

- Es war gerappelt voll und die meiste Zeit verbrachte ich mit anstehn (2 Stunden bis man drinnen war)
- Der Dancefloor war überfüllt und iman hatte keine Chance da reinzukommen (Bin also nur rumgestanden und hab geschwitzt)
- Hab dann im getränge eine Gefangen, weil ich angeblich die Freundin von sonem "Nicht Deutschen und nicht vollständig in die Deutsche Kultur und Gesellschaft eingegliederten EU Mitbürger (Pole oder so...)" angerempelt habe. Ja, ich hab die auch angerempelt, aber was sollte ich machen, wenn da rumgetrückt und geschupst wird!!!!
- Ich hab meine 30 Euro Jacke nemme bekommen, weil ich mit meiner Sis kurz raus bin, und später den Türsteher nicht überreden konnte, dass ich nur kurz meine Jacke holen will. (Hab schon auf sie gezeigt und gesagt er kann die 4 meter auch mit mir laufen wenn er mir nicht glaubt...
- Ich alles in allem (mit jacke) 50euro an dem drecksabend verloren hab, nur fürs rumstehen und schwitzen!!
- Und ich hab noch den Bus verpasst und durfte bei etwa 1°C im Hemd 2 kilometer heimlaufen

so das wars eigentlich
 
Mir gefällt ja der 3. Punkt am besten.
Naja, eigentlich sind alle toll.

Da hab ich wohl gerade laut gedacht, du hast natürlich mein vollstes Mitgefühl.

@BM: Was sind lix.in links und was ist crytload? ^^
 
sehr intressant:

Hinzu kommt, dass das Telemediengesetz in Deutschland nach §12 I TMG eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zulässt, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Durch den Einsatz eines Tools wie Google Analytics wird aber mitunter die vollständige IP-Adresse (ein personenbezogenes Datum) des Seitenbesuchers an einen Dritten (Google) übermittelt. Sofern der Benutzer nicht vorher eingewilligt hat, ergeben sich diesbezüglich Probleme. Es ist bisher nicht geklärt, welche Rechtsgrundlage dies erlauben soll (Siehe §12 I TMG). Fazit: Es ist rechtlich fraglich, ob eine solche Übermittlung überhaupt zulässig ist. Hinzu kommen rechtliche Schwierigkeiten, etwa dass eine Einwilligung "bewusst" erfolgen muss (§13 II TMG) und die Webseite nicht nur bei einer Zustimmung zugänglich gemacht werden darf (§12 III TMG)
( http://de.wikipedia.org/wiki/Google_Analytics )
 
was? :blink:


ich wäre eher für schwarz
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