quelle: www.madmaxx.infoVDS nein danke!
von madmaxx (4. 6. 2007, 16:38)
Ab dem 01/01/08 will die Bundesregierung Provider verpflichten, alle Verbindungsdaten 6 Monate auf Vorrat speichern lassen. Hier ein Auszug:
***
1. Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern
1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
4. im Fall mobiler Telefondienste ferner:
1. die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
2. die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
3. die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
4. im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
5. im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
2. Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
3. Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
4. Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
5. Anonymisierungsdienste speichern die ursprüngliche und die neue Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
6. Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt
***
Um es nochmal deutlich zu sagen: 6 Monate lang wird auf irgendwelchen Servern gespeichert wann ihr von wo mit wem wie lange telefoniert habt!
Emailanbieter müssen im Rahmen des automatisierten Abrufverfahrens Name, Adresse und Geburtsdatum aller Email-Kunden an die Bundesregierung übermitteln..
Diese Dinge werden verdachtsunabhängig gespeichert, d.h. von jedem einzelnen Bürger Deutschlands, egal ob er sich etwas zu schulden hat kommen lassen oder nicht!
Sie sollen benutzt werden:
1. zur Verfolgung von Straftaten,
2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen.
Natürlich glauben wir, dass so eine Datenfülle nur zu guten Zwecken benutzt wird..
Das ist aber noch nicht alles. Die Umsetzung dieser Richtlinie kostet die Provider einen zweistelligen Millionenbetrag jedes Jahr, diese Kosten werden so an den Kunden weitergegeben, der Staat zahlt nichts!
Wenn ihr zu Hause eine TOR-Node habt (falls ihr noch keine habt solltet ihr euch schnellstens eine holen) seid ihr theoretisch auch verpflichtet, zu speichern wann ihr wen wohin weitergeleitet habt. Ich persönlich glaube zwar nicht dass es dem Netzwerk großartig schaden wird, weil es einfach zuviele Knoten gibt, aber dies ist dennoch nicht hinnehmbar!
Bereits mehrere tausend Menschen in Deutschland nehmen an einer Sammelklage vor dem BVG gegen die Vorratsdatenspeicherung teil, ihr könnt das auch! Euch entstehen keinerlei Kosten.
Wenn ihr fit an der Tastatur seid, und es so weit ist, könntet ihr auch vielleicht mal testen wie sicher denn dieses automatisierte Abrufverfahren ist, oder die Server auf denen eure Daten liegen.
Falls ihr immernoch denkt, dass sei doch alles garnicht so schlimm.. tja es ist immer ein Schritt nach dem anderen nicht wahr?
“Eine Gesellschaft die Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert hat beides nicht verdient!”
- Benjamin Franklin
Link: Tut etwas
Zuletzt bearbeitet: