Boby
Reisender
Wenn du dir den §240 Abs.1 StGB durchliest, wirst du sehen, dass er weitesgehend erfüllt ist.
Bei Hardware, wäre die Definition des Gewaltbegriffs erfüllt.
Die Definition enthält das kleine Wort physisch. Das Gegenteil wäre psychisch.
Software wäre wohl am ehesten unter digitalen Zwang einzuordnen.
Und ich sehe den digitalen Zwang schon eher in der Richtung des physischen Zwangs.
Das leugne ich ja gar nicht , aber man muss ja nicht gleich aus einer Mücke einen Elefanten machen. Wer wegen so etwas Familienmitglieder anzeigt hat vermutlich einen an der Waffel.
Nur nicht, durch weniger Bandbreite bauen sich die Seiten ja schließlich nicht langsamer auf. :roll:Wenn sie den ganzen tag nur vor Youtube rumhängt, facebook und msn dann sperr ihre bandbreite. (hat sie keine nachteile von)
Wenn man so eine Sache nicht in einem Gespräch lösen kann dann hat man eben Pech, alles andere wäre ziemlich schwach.