Sorry wenn das mit dem USK 18 nicht stimmte. Ich habe gerade meine Packung nicht zur Hand aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die erste Auflage von Oblivion noch ab 18 war und dann aber recht schnell runtergestuft worden ist.
Was Zensur angeht, so muss man aufpassen. Der Staat zensiert grundsätzlich erst einmal gar nichts! Die Hersteller selbst sind es, die ihre Spiele für den deutschen Markt anpassen und tw. zensieren, um eine bessere Alterseinstufung bzw. überhaupt eine Alterseinstufung zu erreichen. Natürlich kann es passieren, das wenn sie ein Spiel nicht schneiden, es hierzulande indiziert oder gar beschlagnahmt wird. Wenn es nur indiziert ist, dann kann es theoretisch trotzdem noch jeder kaufen. Der Unterschied zu USK 18 besteht ausschließlich darin, dass keine Werbung mehr für gemacht werden darf. Bei der Beschlagnahmung sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.
Auch wenn ich Mortal Kombat 2 nach Beschlagnahmung für stolze 150 Mark bei einem Händler damals höchst illegalerweise unter der Ladentheke gekriegt habe ... oops, hätte ich das nicht sagen dürfen? ^^
Der Besitz beschlagnahmter Produkte ist völlig legal, es sei denn bei automatisch illegalen Dingen, dessen Besitz selbst strafbar ist, und zwar so sehr, dass er einen obwohl man "nur" Konsument ist sofort in den Knast bringt. Wobei auch hier die Holländer in einigen Dingen weitaus liberaler sind.
So oder so, wenn man sich beschlagnahmte Spiele oder Filme im Ausland kauft, hat der Gesetzgeber nichts dagegen. Nur beim Bestellen kann man Pech haben, wenn es beim Zoll hängen bleibt, ist es in der Regel auch futsch.