Construction Set Was darf ich mit Oblivion machen?

Ich begründe das mit den "Lizenz- und Garantiebedingungen". Für mich fällt ein Werk, wie Laulajatar, es plant ganz klar unter den sechsten Punkt, "Spieländerungen". Von daher wäre das ganz legitim. Desweiteren gestatten Bethesda und auch ZeniMax den Usern von Oblivion Bilder aus dem Spiel zu veröffentlichen.
 
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Für mich fällt ein Werk, wie Laulajatar, es plant...
'Mehrere' Werke, nicht eines, darum meine Frage wo man nachlesen kann das all das was Laulajatar fragte völlig legal zu machen sei.

Simple Spielszenen, einen Charakter, da sehe ich auch kein Problem. Interessant wirds, wenn man zB das Bethsoft Logo als Avatar nimmt (auch wenn per Screenshot erstellt), da wäre ich mir schon nicht mehr so sicher ob das ok ist.

'Spieländerungen' sind das auch nicht, darunter verstehen die garantiert etwas anderes.
 
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Ich glaube er darf das nicht ohne weiteres.

Paragraph 7 der Nutzungsbedingungen:
§ 7 Nicht gestattete Nutzungshandlungen
(1) Sofern dies durch diese Lizenz- und Garantiebedingungen nicht ausdrücklich gestattet ist, ist der Kunde nicht berechtigt, das Computerspiel, das Benutzerhandbuch sowie das sonstige Begleitmaterial oder Teile (z.B. Charaktere, Figuren, Dialoge oder sonstige Elemente) hieraus zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten (insbesondere zu vermieten oder zu verleihen) oder öffentlich wiederzugeben. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das Computerspiel, das Benutzerhandbuch sowie das sonstige Begleitmaterial oder Teile hieraus über das Internet oder ein vergleichbares Netz zum Abruf zugänglich zu machen oder an eine andere Person (z.B. über E-mail oder über einen Internet-Dateidienst wie FTP oder Peer-to-Peer) zu übertragen.
 
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Würde man den §7 auch auf Screenshots anwenden, müssten wir umgehend alle Screens aus dem Forum bannen. *g*

Dieser §7 meint wohl eher das tatsächliche Kopieren von Spielinhalten, also zB Uriel Septim nehmen und woanders einbauen.

Man sieht an dem Paragraphen wie kompliziert es werden kann, oder ist und warum man eine Frage wie die von Laulajatar nicht mit einem einfachen "Ja, darfst du." oder "Nein, darfst du nicht." beantworten kann.



Btw, kann mir die Lizenz mal jemand zukommen lassen?
Keine Ahnung wo ich die gelassen habe, find sie nicht mehr und deswegen das Spiel deinstallieren und neu installieren will ich nicht. *g*
Google war leider wenig hilfreich...
 
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Die befindet sich eigentlich in deinem Handbuch, Seite 48.
Bei einem Firmenlogo müsste man überprüfen, ob es rechtlich geschützt ist. Falls das nicht der Fall ist, dürfte man es frei und unkommerziell verwenden.
 
Brauchst du nicht, leg einfach die Oblivion-CD ins Laufwerk, öffne das Setup und geh weiter bis zu den Nutzungsbedingungen.

Weil ich aber ein netter Mensch bin (ok, nicht wirklich) gibts hier die Nutzungsbedingungen nochmal:

LIZENZ- UND GARANTIEBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Lizenz- und Garantiebedingungen stellen eine abschließende Vereinbarung zwischen Take 2 Interactive GmbH mit Sitz in München sowie Bethesda Softworks LCC (im Folgenden gemeinsam als "der Eigentümer" bezeichnet) und dem Kunden über die Benutzung dieses Computerspiels ("Spiel"), des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials sowie über die Haftung für etwaige Mängel dieser Gegenstände dar.
(2) Dritte, insbesondere Verkäufer, sind nicht befugt, Nutzungsgestattungen oder Garantieerklärungen irgendwelcher Art zu Lasten des Eigentümers abzugeben.

§ 2 Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte
(1) Das Computerspiel ist zugleich audiovisuelle Darstellung und Computerprogramm ("Programm") und unterliegt daher dem besonderen Schutz der §§ 69a ff. UrhG.
(2) Der Eigentümer behält sich sämtliche an oder im Zusammenhang mit dem Computerspiel, dem Benutzerhandbuch sowie dem sonstigen Begleitmaterial begründeten Rechte vor. Er bleibt insbesondere Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den audiovisuellen Darstellungen des Computerspiels und an Teilen hieraus (wie z.B. Charakteren, Charakternamen, Handlungselementen, Dialogen, Szenen, Figuren, bildlichen Darstellungen und akustischen und musikalischen Elementen). Er bleibt auch Inhaber der Marken, Titel und sonstigen Kennzeichenrechte.

§ 3 Vervielfältigung, Sicherungs- und Ersatzkopien, Originaldatenträger
(1) Der Kunde darf von dem gelieferten Computerspiel KEINE Kopien, insbesondere keine Sicherungskopien anfertigen. Erlaubt sind nur für die Benutzung des Spiels notwendige Vervielfältigungen wie die Installation des Spiels vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, soweit dies vom Kopierschutz nicht verhindert wird, sowie das Laden des Spiels in den Arbeitsspeicher.
(2) Ebenfalls untersagt ist das Vervielfältigen des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials.
(3) Nach der Installation des Spiels auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware darf der Originaldatenträger nur noch als Sicherheitskopie und zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Wird der Originaldatenträger beschädigt oder in sonstiger Weise unbrauchbar, so kann der Kunde die Rechte des § 9 Abs. 3 geltend machen bzw. - wenn dessen Voraussetzungen nicht vorliegen - gegen Einsendung des Originaldatenträgers bei Take 2 Interactive GmbH eine Ersatzkopie anfordern. Der Kunde hat hierfür eine Kostenpauschale in Höhe von 10,- € zu entrichten. Das Verfahren zum Erwerb der Ersatzkopie ist im Benutzerhandbuch unter dem Punkt "CD-Tausch" genauer beschrieben.

§ 4 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
(1) Der Kunde darf das gelieferte Computerspiel auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware nur zu privaten und nicht kommerziellen Zwecken einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muß er das Spiel von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.
(2) Der Einsatz des überlassenen Computerspiels innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstationen-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzungen des Spiels geschaffen wird.
§ 5 Dekompilierung und Programmänderungen
(1) Die Rückübersetzung des im Computerspiel enthaltenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Programms (Reverse-Engineering) sind unzulässig.
(2) Die Entfernung des Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die störungsfreie Spielnutzung beeinträchtigt oder verhindert und bzw. der Eigentümer trotz einer entsprechenden Mitteilung des Kunden unter genauer Beschreibung der aufgetretenen Störung die Störung nicht innerhalb von vier Wochen beseitigen kann oder will, darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Computerspiels entfernt werden. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Kopierschutz trägt der Kunde die Beweislast. Die besondere Informationspflicht des Kunden nach § 11 der vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen ist zu beachten.
(3) Andere als die in Abs. 2 geregelten Programmänderungen zum Zwecke der sonstigen Fehlerbeseitigung sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm allein im Rahmen des eigenen privaten Gebrauchs eingesetzt wird. (4) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Computerspielidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

§ 6 Spieländerungen
Es ist dem Kunden gestattet, unter Verwendung des Computerspiels, des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials, insbesondere unter Verwendung des Level Editor (der als separate Installationsdatei heruntergeladen werden kann), neue Levels, auf dem Computerspiel beruhende Produkte (gemeinsam "Spieländerungen" genannt) herzustellen und zu verbreiten, wenn er dabei folgende Bedingungen beachtet: (a) die Spieländerungen dürfen nur auf der Grundlage einer legal erworbenen Originalversion des Computerspiels spielfähig zu sein; (b) sie dürfen keine in irgendeiner Weise geänderte Spielausführungsdatei enthalten; (c) sie dürfen weder die Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte) noch gesetzliche Bestimmungen (z.B. Jugendschutzgesetze) verletzen; (d) die Nutzung und Vertrieb der Spieländerungen muss unentgeltlich erfolgen, d.h. weder der Kunde noch ein Dritter darf in irgendeiner Weise von der Nutzung oder dem Vertrieb der Spieländerungen finanziell profitieren; (e) für den Level Editor und anderen Entwicklungstools wird kein Support § 10 gewährt. Der Eigentümer befürwortet die nicht-kommerzielle Verbreitung von qualitativ hochwertigen Spieländerungen.

§ 7 Nicht gestattete Nutzungshandlungen
(1) Sofern dies durch diese Lizenz- und Garantiebedingungen nicht ausdrücklich gestattet ist, ist der Kunde nicht berechtigt, das Computerspiel, das Benutzerhandbuch sowie das sonstige Begleitmaterial oder Teile (z.B. Charaktere, Figuren, Dialoge oder sonstige Elemente) hieraus zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten (insbesondere zu vermieten oder zu verleihen) oder öffentlich wiederzugeben. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das Computerspiel, das Benutzerhandbuch sowie das sonstige Begleitmaterial oder Teile hieraus über das Internet oder ein vergleichbares Netz zum Abruf zugänglich zu machen oder an eine andere Person (z.B. über E-mail oder über einen Internet-Dateidienst wie FTP oder Peer-to-Peer) zu übertragen.
(2) Grundsätzlich stellt jede nicht nach diesen Lizenz- und Garantiebedingungen gestattete Vervielfältigung, Verbreitung (insbesondere über das Internet oder vergleichbare Netze) oder öffentliche Wiedergabe des Computerspiels, des Benutzerhandbuchs oder des sonstigen Begleitmaterials ein Urheberrechtsverletzung dar, die vom Eigentümer zivil- und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt wird.

§ 8 Weiterveräußerung
Der Kunde darf das Computerspiel nicht an Dritte veräußern, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Lizenz- und Garantiebedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.

§ 9 Garantie
(1) Der Eigentümer garantiert, dass der Originaldatenträger des Computerspiels bei sachgemäßer Behandlung für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab dem durch die Quittung nachgewiesenen Erwerbsdatum frei von Material- und Fabrikationsmängeln ist. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Eine unsachgemäße Behandlung liegt auch dann vor, wenn der Kunde den Originaldatenträger unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört. Unberührt hiervon ist das Recht des Kunden nach § 3 Abs. 3 Satz 2 gegen eine Kostenpauschale eine Ersatzkopie zu verlangen.
(2) Eine über die Garantie gem. Abs. 1 hinausgehende Garantie oder Gewährleistung besteht nicht. Insbesondere garantiert oder gewährleistet der Eigentümer nicht, dass das Computerspiel zeitlich unbegrenzt und/oder fehlerfrei funktioniert und den Bedürfnissen des Kunden entspricht.
(3) Tritt trotz sachgemäßer Behandlung innerhalb des in Abs. 1 genannten Garantiezeitraums ein nicht unerheblicher Material- oder Fabrikationsmangel an dem Originaldatenträger auf, so kann der Kunde entweder die Lieferung eines mangelfreien Originaldatenträgers verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die in Satz 1 genannten Rechte können nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Garantiezeitraums geltend gemacht werden. Der Rücktritt ist für einen Zeitraum von vier Wochen nach durch Quittung nachgewiesenem Erwerbsdatum auch dann zulässig, wenn der Kunde das Computerspiel nicht installieren kann.
(4) Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Eigentümer nicht zum Ersatz von Mangelfolgeschäden, d.h. von nicht unmittelbar in Mängeln des Originaldatenträger, des Benutzerhandbuchs oder dem sonstigen Begleitmaterial bestehenden Schäden verpflichtet.
(5) Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

§ 10 Support
Der vom Eigentümer gewährte Support ergibt sich aus dem Benutzerhandbuch und dem sonstigen Begleitmaterial.

§ 11 Informationspflichten
Darf der Kunde nach § 5 Abs. 2 der vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen den Kopierschutz oder sonstige Schutzroutinen entfernen, muss er die Vornahme der entsprechenden Programmänderung dem Lieferanten schriftlich anzeigen. Die Mitteilung muss eine möglichst genaue Beschreibung der Störungssymptome, der vermuteten Störungsursache sowie insbesondere eine eingehende Beschreibung der vorgenommenen Programmänderung umfassen.

§ 12 Vertragslaufzeit
Die Nutzungsgestattung endet automatisch, wenn der Kunde diese Lizenz- und Garantiebedingungen verletzt.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf sämtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Kunden ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat - der Geschäftssitz von Take 2 Interactive GmbH. Take 2 Interactive GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden - soweit dieser Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - und Take 2 Interactive GmbH ist der Geschäftssitz von Take 2 Interactive GmbH.


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Zuletzt bearbeitet:
Die befindet sich eigentlich in deinem Handbuch, Seite 48.
An das Handbuch hab ich gar nicht gedacht... das hab ich zuletzt bei der Erstinstallation in der Hand gehabt und die ist Jahre her. *g*
Ist aber verdammt schwer zu lesen, wäre mir als Dokument auf DVD, oder nach Installation im Spielverzeichnis, lieber.

Brauchst du nicht, leg einfach die Oblivion-CD ins Laufwerk, öffne das Setup und geh weiter bis zu den Nutzungsbedingungen.
Öhm, was passiert bei dir wenn das Oblivion Setup bei einem bereits installierten Oblivion aufrufst?
Du wirst gefragt ob du Oblivion wirklich deinstallieren willst, genau das wollte ich aber nicht. ;)

Hab das mittlerweile am PC des Nachbarn erledigt und mir die licence.rtf gesichert. *g*
Danke dir für den Text, wird sicherlich auch anderen hilfreich sein. :)


Bei einem Firmenlogo müsste man überprüfen, ob es rechtlich geschützt ist.
Das sind Firmenlogos so gut wie immer.

Legal Information

CORPORATE NAMES:

ZeniMax® Media Inc.
ZeniMax® Online Studios LLC
ZeniMax and its logo are registered trademarks of ZeniMax Media Inc. All Rights Reserved.

Bethesda Softworks® LLC
Bethesda Game Studios®
Bethesda Softworks and Bethesda Game Studios and their respective logos are registered trademarks of ZeniMax Media Inc. All Rights Reserved.
Quelle: http://www.zenimax.com/legal_info.htm

Hinzu kommt dann noch das allseits beliebte Urheberrecht.
Selbst wenn da also nicht stünde, dass die Namen und Logos geschützt sind, müsste man zunächst den Urheber der Logos fragen ob man sie verwenden darf.

In einem gewissen Rahmen, mit Hinweis auf das Schutzrecht, sehe ich kein Problem ein Logo zu zeigen. Beispielsweise im Almanach wird das getan, aber eben auch mit dem Hinweis auf die Schutzrechte.

Das dürfte bei einer Verwendung als Avatar schwierig werden. (Mikroschrift wäre in diesem Fall nicht zulässig, bin ich mir ziemlich sicher) *gg*


Falls das nicht der Fall ist, dürfte man es frei und unkommerziell verwenden.
Es spielt absolut keine Rolle ob kommerziell oder nicht.

Einfache Grundregel: Finde ich ein Logo, ein Bild im Internet und es steht *nicht* dabei was man mit diesem Logo, Bild machen darf, *muss* man zunächst davon ausgehen, dass dieses Logo, Bild nicht frei verwendet werden darf.

Wenn ich ein schickes Logo, Bild finde, mir das ohne Rückfrage auf meinen Desktop papp, oder sonstwo für mich privat verwende, wird wohl keiner meckern, kriegt ja sehr wahrscheinlich keiner mit. Rechtens wär das dennoch nicht, obwohl ichs nur für mich, nichtkommerziell, verwende.
 
Danke erstmal für die vielen Antworten :)

Also das Logo will ich sicher nicht verwenden, nur so nebenbei. Geht mir wenn um Screenshots von Charakteren, Gebäuden, Landschaften, ...

Hatte mir auch schon ähnliches überlegt. Bei den meisten Spielen würde ich davon ausgehen, dass man es nicht darf, aber bei Oblivion darf man ja sogar Originalinhalte verändern und veröffentlichen in Form von PlugIns. Was ja noch viel eher Spielinhalten entspricht als ein Screen.

(a) die Spieländerungen dürfen nur auf der Grundlage einer legal erworbenen Originalversion des Computerspiels spielfähig zu sein;
Was bei einem PI ja der Fall ist, ein Screenshot ist aber ja garnicht "spielbar".

Desweiteren gestatten Bethesda und auch ZeniMax den Usern von Oblivion Bilder aus dem Spiel zu veröffentlichen.
Gibt es so eine offizielle Erlaubnis? Immerhin befürworten sie ja Seiten wie tesnexus und da gibts ja auch nicht wenige Screenshots.
Gibt es irgendwo eine Quelle für diese Aussage?
 
Öhm, was passiert bei dir wenn das Oblivion Setup bei einem bereits installierten Oblivion aufrufst?
Du wirst gefragt ob du Oblivion wirklich deinstallieren willst, genau das wollte ich aber nicht.

Hab das mittlerweile am PC des Nachbarn erledigt und mir die licence.rtf gesichert. *g*
Danke dir für den Text, wird sicherlich auch anderen hilfreich sein.

Ne, bei mir kommt dann das Installations-Setup.
 
Ne, bei mir kommt dann das Installations-Setup.
Wie rufst du das Setup auf?

Wundert mich jetzt doch, dass das bei dir funktioniert, denn hier im Forum wird immer empfohlen die Setup.exe von DVD aufzurufen wenn die Deinstallation auf anderem Wege nicht funktioniert, weil dann wie gesagt die Deinstallation aufgerufen wird und nicht die Installation.



@Laulajatar

Schönes Thema. *gg*

Geh mal davon aus, dass das Urheberrecht am Screenshot bei Bethesda/Zenimax liegt. (ich nehme das für mich als gegeben hin, siehe auch Schöpfungshöhe)

Interessant ist auch das: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Owltom/Screenshots
Wobei man den Hinterdrund dieser Diskussion beachten muss, es geht um Wikipedia Artikel und die dort in dem Fall verwendete GFDL bezüglich Screenshots.


Es kommts drauf an was du mit dem Screenshot machen willst.
Wenn du den hier zB in den Screenshot Thread stellst, um zB eine lustige Situation zu zeigen, hat Bethesda/Zenimax wohl kaum etwas dagegen (sofern man nicht versucht Bethesda/Zenimax damit 'Übles' zu wollen, was dann wieder eine andere Geschichte wäre...).

Wie das aber aussieht wenn du einen bestimmten Charakter nimmst, eine Spielfigur, diese als Avatar verwendest, hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung wie da die Lage ist.
Es wäre jedenfalls eine Kopie, da bin ich mir ziemlich sicher und es stellt sich eben die Frage inwiefern das eine für den von dir angedachten Verwendungszweck erlaubte Kopie wäre.

Gleiches gilt dann natürlich auch für die illustrierte Geschichte.

Wie auch immer, ich würde einfach Bethesda/Zenimax fragen. Das ist der einzig zuverlässige Weg, um Ärger zu vermeiden.
 
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are used properly and we are given proper credit, there shouldn't be a
problem.

Das war die Antwort, die ich bekommen habe.
Na ich denke mir reicht dass, um von auszugehen, dass ich nich verklagt werde, wenn mein Chara irgendwo als Avatar auftaucht.
 
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