Sperrlisten für Kinderpornografie

Dann sorry, für die Fehlinformation.

Nichts desto trotz, ist es aber bedenklich, dass sowas überhaupt als diskussionswürdiger Entwurf behandelt wird...
 
Eigentlich nicht sonderlich...weil das ja letzten Endes von den selben Leuten entworfen wurde, von denen das Stopschild kam.....
 
Leute... Lest doch einfach mal den AKTUELLEN Entwurf selbst....und nicht immer nur die Interpretation der Interpretation... DER Entwurf ist doch nach dem Gespräch der Bundesbehörden mit den Vertretern der Netzcommunity schon längst in der Tonne gelandet......
wärst du mal so nett den AKTUELLEN Entwurf zu verlinken? meine letzten Infos dazu waren diese, wo ein paar Brocken hingeworfen wurden was grob umrissen so alles geändert wird, mehr aber erstmal auch nicht. Was mich verwundert ist, dass hier zwar die Sache mit Haftbarkeit, Anbieterbegriff und Webseitenbewertung erwähnt wird, aber nichts zu den vormals geplanten "Öffnungszeiten" steht. Kannst du uns da bzgl. dieses Themas etwas erhellen?
 
ähm Meixi, dir ist aber schon klar das es da zumindest formal eigentlich um verschiedene Sachen geht? das was du da verlinkt hast, hat konkret erstmal nichts mit der aktuellen Diskussion zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zu tun ... außerdem ist das nicht aktueller, sondern älter (Nexons Beitrag bezog sich auf den Arbeitsentwurf vom Dezember 2009)
 
Sie hat mehr als was Vernünftiges gesagt. *g*
Dafür dass Franziska Heine keine Erfahrung mit solchen Anhörungen hat, hat sie sich bravurös geschlagen. Ich ziehe meinen Hut vor der jungen Dame.

Da muss ich dir voll zustimmen, vor allem am Ende war sie dann schon fast auf dem Niveau der Abgeordneten. Reife Listung.


Es gibt auch ein Video, allerdings in nicht so toller Qualität und auch viel zu kurz. Die Anhörung ging über eine Stunde.

Die Qualität ist wirklich mies, aber das wichtige ist der Ton und der ist verständlich. Die anderen Teile sind dort verlinkt (ca. 1:45 Stunden).
 
ähm Meixi, dir ist aber schon klar das es da zumindest formal eigentlich um verschiedene Sachen geht? das was du da verlinkt hast, hat konkret erstmal nichts mit der aktuellen Diskussion zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zu tun ... außerdem ist das nicht aktueller, sondern älter (Nexons Beitrag bezog sich auf den Arbeitsentwurf vom Dezember 2009)


@Tommy....

Das Ding setzt den Rahmen, in dem sich die Thematik zu kinderporno und dergleichen zu bewegen hat...... und das ist am 18. Januar dieses Jahres so im Kabinett beschlossen worden. Das geht mit diesen Eckdaten als Gesetzesentwurf in den Bundestag. Und da das in zentralen Punkten dem zitierten ( und mittlerweile auch erledigten ) Arbeitsentwurf vom Dezember 2009 widerspricht, kann die Haftung gar nicht so zustande kommen, wie behauptet wird....
 
in der aktuellen Debatte geht es ganz allgemein um den Jugendschutz, was von politischer Seite ganz klar von der Kinderporno-Debatte abgegrenzt wird und auch im Ansatz unterscheidbar ist ... klar erhofft man sich, dass die Erkenntnisse aus der einen Thematik auch auf die aktuelle Diskussion Einfluss nehmen. Näheres zu dem von dir genannten kann ich grad nicht nachvollziehen, denn ich weiß nicht ganz von was für einem "Kabinett" du eigentlich redest ... ich hab mal versucht rauszufinden was du konkret meinst, aber am 18. Januar war gar keine Bundestagssitzung ... falls du was anderes meinst dann hat es das wegen anderen Ereignissen scheinbar nicht in die Medien geschafft (ein Link wär hier ganz hilfreich). Naja nun zurück zum Entwurf ... dass da Themen wie Haftung etc. geändert werden brauchst du nicht noch einmal erwähnen, dass ging schon aus der Heisemeldung in meinem ursprünglichen Post hervor, ansonsten ging es mir eigentlich darum:
Meixi schrieb:
Leute... Lest doch einfach mal den AKTUELLEN Entwurf selbst....
daraufhin wollte ich wissen, wo man sich den aktuellen Entwurf mal anschauen kann. Ein einfaches "Nein, der ist doch nicht öffentlich" hätte mir eigentlich genügt.
 
habs mal überflogen ... bzgl. der weiter vorn im Thread angesprochenen Punkte:

zum Anbieter-Begriff steht nur was von "Anbietern von Telemedien", genauer wird das nicht präzisiert - nach meinem aktuellen Stand betrifft das also weiterhin alle inkl. Inhaber von Webseiten etc.

für "Anbietern von Telemedien" gilt dann:
- entweder man filtert den Zugang mit einem "Jugendschutzsystem" nach Alterstufen und macht Inhalte nur über eine "persönlicher Identifizierung" zugänglich (hört sich problematisch an)
- oder man kennzeichnet seine Telemedien so, dass sie durch sogenannte "Jugendschutzprogramme" richtig klassifiziert werden (vielleicht reicht da ja schon ein Eintrag im HTML-Head)

die "Jugendschutzprogramme" müssen von den "Zugangsvermittlern" (sprich Providern) "leicht auffindbar" bereitgestellt werden und sind soweit ich das richtig verstehe Filter-Programme die der Kunde bei sich installieren kann

was nun wie kennzeichnungspflichtig ist legen die entsprechenden Einrichtungen fest (FSK, KJM, usw.)

wenn man seine kennzeichnungspflichtigen Telemedien nicht oder zu niedrig klassifiziert ist das eine Ordnungswiedrigkeit

hört sich so schonmal viel besser an ... es gibt keine "Öffnungszeiten" und anstelle von providerseitigem Blocken sind jetzt diese "Jugendschutzprogramme" vorgesehen, wobei ich mich hier mal noch etwas zurückhalten will bis klar ist was man darunter genau zu verstehen hat
 
Zuletzt bearbeitet:
schon klar, deshalb hab ichs ja in Hochkommata gesetzt ... hab aber trotzdem nichts bzgl. Beschlüssen zum 18. Januar finden können - wenn du das Datum so konkret benennen kannst, hast du doch sicher auch mal eine Quelle parat

Das Datum kann man deshalb so präzise angeben, weil es in der Suchfunktion auf der HP des Ministeriums unter dem Datum steht.......

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/volltextsuche.html Suchbegriff Internet....

Das die dann den alten Artikel von 2009 geändert haben, statt einen neuen mit dem Bild von Fr. Schröder einzustellen ( wohl weil da auch einfach der Alte Entwurf geändert wurde) ist mir kaum vorzuwerfen......
 
Das Datum kann man deshalb so präzise angeben, weil es in der Suchfunktion auf der HP des Ministeriums unter dem Datum steht.......

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/volltextsuche.html Suchbegriff Internet....

Das die dann den alten Artikel von 2009 geändert haben, statt einen neuen mit dem Bild von Fr. Schröder einzustellen ( wohl weil da auch einfach der Alte Entwurf geändert wurde) ist mir kaum vorzuwerfen......
hmm wenn ich da nach "Internet" suche finde ich nur "Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet" ... darum gehts hier aber im Moment aber nicht, sondern um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ... naja egal, da sich das mit dem aktuellen Entwurf geklärt hat würd ich vorschlagen, dass wir es dabei auf sich beruhen lassen
 
Der letzte Satz freut mich doch schon wieder richtig.

"Programme müssen diese Anforderungen erfüllen. Derzeit gibt es keine solchen Programme." (sinngemäß)

Also soll man nicht existierende Programme benutzen um sich an ein Gesetz zu halten, dass diese Programme voraussetzt. Das ist Deutschland. :)
 
na ja...man könnte es auch so verstehen, das jetzt, da der rechtliche Rahmen gesetzt wird, wird der Arbeit an den "Programmen" begonnen wird, was vorher nur deshalb nicht gemacht wurde, weil nicht klar war, innerhalb welcher Parameter diese sich befinden müssen.....



@Tommy
Bei mir wurde das so angezeigt und aufgelistet...sonst würde ich das ja nicht so schreiben und verlinken.....
 
Also soll man nicht existierende Programme benutzen um sich an ein Gesetz zu halten, dass diese Programme voraussetzt. Das ist Deutschland. :)
*g*

Ebenso problematisch wird die Kennzeichnung von Inhalten.

Ein anderes Problem ist: Eltern zum Beispiel installieren eine 'Kinderschutzsoftware', aktivieren einen Filter, aus einer Vorlage falls sie selbst keinen Plan haben was sie da eigentlich filtern sollen, und meinen nun, ihr Kind sei 'sicher'.
Dass die Praxis anders aussieht, sollte man eigentlich wissen.

Umgekehrt sollen/müssen Telemedien Anbieter ihre Inhalte kennzeichnen, damit Filter überhaupt funktionieren.
Möchte mal wissen, wie man sich das vorstellt. Ab wann wird man als Homepage, Website Betreiber verpflichtet sein, seine Inhalte zu kennzeichnen?

Ich bin sowieso strikt gegen jede Filtersoftware für Kinder auf heimischen PCs.
Eltern haben sich verdammt nochmal das nötige Wissen und die nötige Kompetenz anzueignen, um ihr Kind durchs Netz lotsen zu können.
Macht man im Straßenverkehr schließlich auch. Jedenfalls hab ich noch keine Sichtblenden an Sex Shops gesehen, die beim Vorbeigehen Minderjähriger aus dem Boden schießen, um das Kind vor dem Anblick von Dildos zu schützen.
 
Das Eltern sich die nötigen Kenntnisse aneignen sollten, ist sicher ein guter Gedanke... Wird in der Praxis aber kaum funktionieren... Viele Eltern sind ja schon überfordert, wenn die ihren Kindern Werte und Manieren vermitteln, oder bei den Hausaufgaben helfen sollen.....