"RetteDeineFreiheit" ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren.
Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten "Online-Petition" in der Geschichte von Deutschland mit über 132.000 Mitzeichnern, wird in Deutschland ein grundgesetzwidriges und dazu noch vollkommen sinnloses Gesetz verabschiedet.
Kritiker werden in der Diskussion diffamiert, haarsträubende und falsche Argumente gebetsmühlenartig wiederholt - von einer lebendigen und gesunden Demokratie keine Spur.
"Rette deine Freiheit" ist keine Parteienwerbung sondern genau wie "Du bist Terrorist", ein von mir privat finanzierter und in meiner Freizeit erstellter Kurzfilm.
Der Film ist nicht von Fennighor. Das Lob musst du an den Ersteller richten, der hier im Forum nicht angemeldet ist (zumindest gehe ich davon aus).Hallo Fennighor,
dein Film ist gut und sagt viel aus. Das du deine Freizeit und auch dein Geld investierst (selbst finanziert) finde ich bemerkenswert. Auf jeden Fall mal nicht schlecht, jetzt vor den Wahlen. Gut getroffen.
mfg.
Aspiria
Danke für die Blumen, ich habe sie allerdings nicht verdient.
Wenn sie das Gesetz wirklich zu dem Zweck planen, wie wir es befürchten, dann wird es noch kommen...
Entweder dieses mal oder ein ander mal....
- Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
- Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten.
- Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
- Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
- Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:
- Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
- Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
- Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.
Hast du es dir angesehen? Hat sie was vernünftiges gesagt? Die Live-Übertragung, auf die du verlinkt hast, ist halt leider jetzt nicht mehr sonderlich hilfreich