Hakenkreuz - Swastika

Ja gut. Dann hatte ich ja im Prinzip auch recht, dass das Hakenkreuz genau so bei den Germanen...
Und ich kann dich wieder nur um Quellen bitten.
Das Ganze scheint mir nicht ganz abwegig - aber ich verabscheue Menschen, die nur irgendwas in den Raum stellen ohne Belege zu haben, bzw. ohne zu versuchen welche zu finden. :roll:
 
Du könntest auf den Link gehen den ich anfangs extra bereitgestellt habe^-^ Dort steht alles was du über die Swastika wissen willst.
Das hat schon seinen Grund das ich Cherubion gefragt habe.
Er hat mal wieder völlig ohne Ahnung und Hintergrund einen Sachverhalt in den Raum gestellt und sehr ungekonnt versucht, die Frage nach einer Quelle zu ignorieren.
Aber das hast du ihm ja jetzt abgenommen...
 
Also deinen dritten link hab ich schon zum anfang gepostet aber des is ja wurst. iwie funtzt dein 2ter bei mir nicht? Ist da was kaputt?
 
Und wenn das Tatoo im Gesicht ist? Dann würde man beim Abdecken gleich in Konflickt mit dem Vermummungsgestezt kommen: man muss mindestens 2/3 des Gesichtes erkennen können.... Und wie soll man soetwas bitte entfernen?o_O

Bis kurz vor gestern, Derd
 
Öhm. Ich möcht dafür nicht extra nicht extra einen neuen Thread aufmachen. Aber hat jemand ein Bild (Sollte sehr groß-groß sein) von irgendeiner deutschen stadt wie sie grade zu der zeit mit naziflaggen überseet war? Ich möchte so ein ort nämlich zeichnen und deshlba sollte es halt mehr oder weniger gute qualität haben :) Ich möchte einfach die Situation in einer solchen Stadt auf einem Bild einfangen und es wirken lassen :) danke
 
Ja warum soll denn das eine gute Qualität haben? Ich meine, wenn es um den historischen Kontext geht ist der ästhetische Aspekt doch egal und wenn ein Hakenkreuz diesen Zweck, außer er ist religiös erfüllt, dann ist es doch verboten und illegal.

Cherubion
 
Source:
Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB).
*Dumme-zehn-Zeichen-Begrenzung-umgeh*