der Widerspruch in Deiner Verunstaltung ist, dass es in §1-19 GG um Grund- und Menschenrechte geht. Die kannst Du nicht "verwirken", denn es sind die Rechte *jedes* Menschen. Darauf soll sich jeder Mensch in jedem Moment berufen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob mensch dt. Staatsbürger ist. Es ist die Grundlage der Ethik eines pluralistischen, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates.Dann brauchst du das Grundgesetz einfach nur zu erweitern. "Dieses Recht verwirkt, sobald der Mensch sich in diesem und jenen Zusammenhang" strafbar macht."
Dies ist die Grundlage des mensch-seins und das Aberkennen dieser Rechte heißt, jemanden zum Un-Menschen zu erklären. Solche Modelle hatten wir schon mal und man kann wirklich nicht feststellen, dass da irgendwas besser gewesen wäre.
Ja, das ist richtig. Was nützt es denn, die Menschenrechte z.B. in der UN-Charta fest zu schreiben, wenn viele Regierungen die Rechte ihrer eigenen bzw. fremder Völker mit Füßen treten.
Selbst bei uns wird so etwas durchgezogen. (Stichwort: Hartz IV).
Sicher brauchen wir Sicherheit und Schutz. Aber gibt das uns die Möglichkeit,die Todesstrafe als "beste Strafe" auswählen zu müssen?
Cherubion (Pazifist)