Meixi
Ehrbarer Bürger
@Meixi: Um Dich nochmal aus einem Deiner ersten Antworten zu zitieren.
Zitat:
Zitat von Meixi
Die ersten beiden Strophen des "Deutschlandliedes" sind verboten.... Die Strophen öffentlich zu singen bringt Dir eine Anklage wegen Volksverhetzung ein.
Aus dem PDF-Auszug geht aber nichts daraus hervor. Da steht nur das lt. BVVG, nur die 3 Strophe "strafrechtlich geschützt" sei. Könntest Du mir einen Link geben, wo das Singen der ersten beiden Strophen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt?
Das ergibt sich doch daraus. Wenn nur die 3. Strophe "strafrechtlich geschützt" ist, also es KEINE strafbare Handlung ist, sie zu singen......dann ergibt sich doch im Umkehrschluss, das die 1. und 2. Strophe zu singen eben strafbar ist. Und Volksverhetzung eben deshalb, weil die ersten beiden Strophen ein Symbol der Nazi-Diktatur sind und das singen der Strophen die Opfer des Krieges verumglimpft/herabsetzt..... (Vergleich: Hakenkreuz und SS-Runen)
Link finde ich da auf die Schnelle leider keinen......Sarrazin und die Kommentare dazu müllen da leider die Suchergebnisse zu.....
@Isaac
Ich denke udn hoffe mal, das Blake da eher meinte, man soll langsam mal aufhören jedes Wort auf die Goldwaage zu legen und jeden der was kritische über Integrations-Willigkeit oder -Unwilligkeit, sowie Sprachschwierigkeiten und kulturelle Differenzen sagt gleich in die Nazi-Ecke zu stellen.
Es kann doch eigentlich keine Rechtsnorm sein, das "Du ******* Deutscher" eine Simple Beleidigung ist....während das darauf erwiderte "Du ******* ......." (kann sich jeder was aussuchen als Volksverhetzung verfolgt wird und ein deutlich höheres Strafmaß nach sich zieht.......
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