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wie die meisten hier wohl bereits mitbekommen haben, kam vor kurzem im Bundestag, der parteiübergreifende Vorschlag auf, dass Wahlrecht von Geburt an einzuführen.
Genaueres könnt ihr hier lesen:
mfg
TheProgrammer
wie die meisten hier wohl bereits mitbekommen haben, kam vor kurzem im Bundestag, der parteiübergreifende Vorschlag auf, dass Wahlrecht von Geburt an einzuführen.
Genaueres könnt ihr hier lesen:
Was denkt ihr darüber und was haltet ihr davon?In Deutschland sollen Kinder nach einem parteiübergreifenden Vorschlag aus dem Bundestag künftig von Geburt an bei Wahlen eine Stimme haben. Dazu hat eine Gruppe von 46 Abgeordneten über die Fraktionsgrenzen hinweg einen neuen Vorstoß gestartet.
Jeder Fünfte von Wahl ausgeschlossen
In dem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, heißt es, zurzeit seien rund 14 Millionen Bundesbürger "allein aufgrund ihres Alters" vom Wahlrecht ausgeschlossen. Damit dürfe fast jeder fünfte Bundesbürger (17 Prozent) nicht wählen. Bislang muss man in Deutschland 18 Jahre alt sein, um bei Bundes- und Landtagswahlen mitentscheiden zu dürfen. Bei Kommunalwahlen reicht in einigen Ländern das Erreichen des 16. Lebensjahres aus.
Artikel 38 muss geändert werden
Getragen wird der Vorstoß von Abgeordneten aus Union, SPD und FDP. Dazu gehören unter anderem die frühere Familienministerin Renate Schmidt und Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (beide SPD) sowie FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. In dem Antrag sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, Artikel 38 des Grundgesetzes zu ändern. Der Satz "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat" solle ersatzlos gestrichen werden.
Eltern Voten für Kinder
Nach den Vorstellungen der Abgeordneten sollen zunächst die Eltern auch für ihre Kinder wählen dürfen. Später könnten sich die Kinder dann in eine Wahlliste eintragen lassen, wenn sie sich selbst dazu für reif halten. Das Wahlrecht ginge dann von den Eltern direkt auf sie über.
Ähnlicher Antrag 2005 gescheitert
Ein ähnlicher Antrag war im Bundestag im Juni 2005 gescheitert. Die Gegner führten damals verfassungsrechtliche und praktische Bedenken an. Beispielsweise hieß es, Eltern würden dann so wählen, wie sie selbst stimmen - und nicht wie es ihre Kinder vielleicht wollen. Für die Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Quelle: (dpa, N24)
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