Nickname Strafbar??

Andythefreezer

Abenteurer
Hallo alle zusammen
Ich würde gern wissen ob ich wenn ich zum Beispiel den Benutzernamen Scharesoft hätte ob das Strafbar wäre wenn Schare das zum Beispiel nicht wollte das jmd den gleichen Nick hat.leider kenn ich das Strafgesetzbuch nicht so genau :roll:
Das ganze hat folgenden grund ich wurde vor einiger ZEit von einem Andythefreezer geaddet (Chat-programm
) und dieser hat gedroht er würde vor Gericht gehen wenn ich nicht sofort meinen Nickname ändern würde? Darf der das?? Ich meine viele Nicks sind sehr oft vertreten kann diese Person mich anzeigen wegen Benutzen des gleichen Nicknames???
Ich mache mir nämlich wirkliche Sorgen deshalb:?
 
Mh...ich kenn mich zwar auch nicht wirklich mit der ganzen rechtsprechung aus, aber wenn es bei dem Chatprogramm möglich ist, dass ein Nick mehrmals vergeben werden kann, dann wird der Nick ansich ja nicht registriert und damit geschützt. :?
Also würde ich sagen, der wollte sich nur aufspielen und du brauchst dir keine Gedanken zu machen.
Aber wie gesagt: ich kenn mich damit auch nicht aus ^^
 
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Über ICQ? Hast du noch die Nummer dieser Person?

Davon abgesehen, ist das lächerlich. Es handelt sich dabei nicht um eingetragenes geistiges Eigentum. Der Mann müsste ein Patent auf den Nicknamen besitzen, vorher kann er gar nichts machen, außer nen Anwalt zum Lachen bringen und sich selbst über die nutzlose Beratungsrechnung ärgern.

Wahrscheinlich irgendso nen Milchbubi, der denkt, er wäre was ganz Großes. Kein Mensch hat sich bis heute jemals um ähnlich oder gleich lautende Nicknamen geschert.

Um dein Gewissen zu beruhigen, kannst du auf die Seite www.dejure.org gehen und dort mal stöbern. Aber in erster Linie wäre das immer noch eine Frage des Eigentumsrechts, nicht des Strafrechts.
 
ich halte das für schwachsinnig, ich kenn viele toXic... und störts mich oder die? nö... er kann dir doch nich sagen, wie du dich zu nennen hast... "hallo, ich bin peter..." "ich heiße auch peter... kannst du deinen namen bitte ändern?"

ich denke, nur wenn der name durch, was auch immer, geschützt ist, kanns zu problemen kommen... geht sowas überhaupt:huh:

mfg toXic(c)(r)(tm)

EDIT! damn... war zu langsam... gleich 2 posts... ****... aber egal, bin zu faul zum löschen...
 
Soweit ich weiß, spielt es eine Rolle ob und wie der name geschützt ist.
Das man (geschützte) Firmen- oder künstlernamen nicht nehmen darf müsste eigentlich jeder wissen.
Aber selbst wenn es einen 2. "Andythefreezer" gibt, solange sein Name nicht geschützt ist, kann er dir rechtlich gesehen gar nichts, selbst wenn er diesen Nick als Künstlernamen auf seinem Personalausweiß eintragen lassen hat, heißt das noch lange nicht, dass ihn niemand anderes verwenden darf.

Wenn ich falsch liegen sollte, bitte korregieren.
 
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Mh...ich kenn mich zwar auch nicht wirklich mit der ganzen rechtsprechung aus, aber wenn es bei dem Chatprogramm möglich ist, dass ein Nick mehrmals vergeben werden kann, dann wird der Nick ansich ja nicht registriert und damit geschützt. :?
Also würde ich sagen, der wollte sich nur aufspielen und du brauchst dir keine Gedanken zu machen.
Aber wie gesagt: ich kenn mich damit auch nicht aus ^^

des is ganz meine meinung weil der den ja warscheinlich nicht schützen lassen hat
also keine sorgen
und viel spass mit dem namen

@Edit: mist wa au zu langsam aba glei um 3 Posts
 
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Küstlernamen (Heino), Pseudonyme (BickMack), Ordensnamen (Schwester Magdalena) sind im rechtlichen Sinne keine echten Namen. Das bedeutet, dass diese Namen zunächst nicht automatisch Schutzrechte genießen.

Wenn allerdings jemand - was man leider nicht leicht erkennen kann - eingetragene Rechte an diesem Namen hat, kann er auch verlangen, das andere ihn nicht benutzen. Das könnte z.B. durch Eintragung ins Handelsregister oder als Anmeldung zur Marke geschehen.

Es kann aber auch sein, dass ein Pseudonym eine originäre Kennzeichnungskraft und auch eine hinreichende Unterscheidungskraft hat. In so einem Fall könnte ein sein, dass der Name durch das Namensrecht geschützt ist. So etwas ist z.B. denkbar, denn der Betreffende ein besonderes Interesse an diesem Namen hat, unter dem Namen "Andythefreezer" als DJ arbeitet und seine ganzen Geschäfte abwickelt. Da könnte ein Gericht darauf erkennen, dass sein Name auch ohne besondere Eintragung oder Anmeldung geschützt ist.

...also, kann sein - kann nicht sein. Wenn man´s genau weiss, kann es zu spät sein. Der beste Rat ist also wie immer in solchen Fällen, einen Fachanwalt zu fragen. Der sagt dann "Kann sein - kann nicht sein" und wird entweder dazu raten, eine Klage abzuwarten, oder der Forderung der Gegenseite nachzugeben.
 
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Frag ihn doch einfach, auf welcher Rechtsgrundlage er klagen will...

Wobei ich sagen würde, wenn er wirklich was gegen dich in der Hand hätte, dann hätte er das schon gesagt, ich mein, es hat doch mehr Erfolgsaussichten wenn ich sage "Ändere bitte deinen Namen, er ist eine eingetragene Marke von mir, andernfalls muss ich dich vor den Richter zerren" als wenn ich sage "Du hast meinen Nick geklaut, ändere deinen Nick, sonst verklag ich dich"

Ansonsten hat Seidenweber schon alles wichtige gesagt glaub ich, sein Beitrag deckt sich jedenfalls mit meinen laienhaften Rechtskenntnissen.
 
Da das Internet (weitgehend) rechtsfreie Zone ist in Deutschland und Umgebung denke ich mal das dass überhaupt nicht zur Anklage gebracht werden kann
 
Ich denke auch nicht, dass man verklagt wird, nur, weil man sich z.B. "Baal Lukor 2" nennt. Erstens ist durch die 2 durchaus ein Unterschied zum "echten" "Baal Lukor" zu erkennen.
... Und zweitens gibt es so weit ich weiß, kein Patent auf einen bestimmten Namen. Es sei denn, bei "Madonna" oder "Sido" ist es wirklich so.

Cherubion
 
@Cherubion
Irgendwie schlechte Beispiele gewählt ... der "echte" Baal Lukor (hier im Forum) kann (und will bestimmt auch nicht) wegen soetwas rechtliche Schritte einleiten da sein Name auch bloß aus dem Spiel Gothic stammt. Madonna ist ein ganz normaler Frauenvorname (bzw. auch im religösen Umfeld verbreitet)... dort wird man sicherlich auch nicht aktiv werden ... wie es mit "Sido" aussieht kann ich aber nicht sagen...
 
Sido ist in Berlin auch öfters vorhanden, und schon viel älter als der Aggro-sido.


Ps.: Übrigens heißt es superintelligentes Drogenopfer
 
Danke für eure Hilfe. Ich kannte mich ja nicht aus wusste deshalb nicht ob der im Recht ist oder ob es mir egal sein. Auf jeden Fall hab ich aus Seidenwebers und Vinc's Post zitiert und propt ging er offline :p.
Hoffentlich lacht sein Anwalt ihn aus... nochmal ein großes Danke an alle für eure Hilfe!
 
ich dachte sido heißt sch*** in dein ohr??? war bei mtv masters.
die verklag ich!!

Auch wenn du Sido kacke findest, solche Posts sind hier völlig unangebracht. Sowas kannst du im Hip-Hop-Thread von dir geben, aber nicht hier.

*Moralapostel mimt*
 
Ja eben. Oder noch besser in einem "Hip-Hopper-Forum". Da kann man ruhig etwas stänkern.

Aber genug davon: Solange man keine Firmennamen (bzw. deren Markenprodukte) oder "ehrenhafte Tote" (Okay, die Ehre jedes Toten ist wichtig!) wie "Anne Frank" oder "Scholl Sistaz" verwendet bzw. sich "Heinrich Heemla" nennt, kann man sich ruhig "Friedrich Schiller" oder so nennen.

Cherubion
 
aber diese regel gilt doch bestimmt nur für deutschland
in anderen ländern darfst du ja auch in SS-Uniform rumlaufen nur es steigert nicht gerade deine anzahl an auländischen freunden :roll: