Könntest du eventuell deine Quellen nennen? Mich würde interessieren, was das genau für Urteile waren bzw., wie sie ausgefallen sind. Ich kann mich lediglich daran erinnern, dass Valve mal abgemahnt wurde und fortan auf die Spielcases einen eindeutigen Hinweis auf die Onlineaktivierung bringen musste.
(Wikipedia)
Ich habe das diverse Male in der ct gelesen. Leider ist Heise Online gerade bei Wartungsarbeiten, sodass die Suchfunktion nicht so richtig funktioniert.
Aber es ging meist um folgenden Fall, hier eine offizielle Pressemitteilung von "usedsoft":
BGH setzt klares Signal pro Gebraucht-Software
Oracle-Verfahren: Bundesgerichtshof begründet Anrufung des Europäischen Gerichtshofs/
deutliche Tendenz zugunsten des Software-Gebrauchthandels
Im Oracle-Verfahren hat der Bundesgerichtshof nun auch die schriftliche Begründung seines Beschlusses vorgelegt (Az. I ZR 129/08). Darin lässt das oberste deutsche Zivilgericht klare Sympathie für den Software-Gebrauchthandel erkennen.
Im Mittelpunkt der Begründung steht die Frage, ob Software dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegt, also weiterverkauft werden darf, obwohl die Verkaufsbedingungen des Herstellers dies verbieten. Zunächst verwirft der BGH die vorinstanzliche Entscheidung des OLG München, nach der man trotz Verbot zwar Datenträger gebraucht erwerben könne, diese aber nicht nutzen dürfe. Schließlich wäre, widerspricht der BGH, „die durch den Eintritt der Erschöpfung bewirkte Verkehrsfähigkeit des Vervielfältigungsstückes (…) weitgehend sinnlos, wenn der Erwerber (…) nicht das Recht zur Vervielfältigung (d.h. zur Nutzung der Software; Anm. usedSoft; …) hätte.“
Darauf aufbauend, stellt der BGH fest, dass dies auch für online übertragene Software gelten könnte, weil der Ersterwerber eine Kopie „durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat.“ Der BGH stellt lediglich das Vorgehen in Zweifel, dass sich Gebrauchtsoftware-Kunden die Software nicht vom Ersterwerber, sondern z.B. direkt vom Server des Herstellers beschaffen. Schließt sich der EuGH dieser Auffassung an, bedeutet dies, dass sich Unternehmen beim Software-Kauf lediglich einen Datenträger aushändigen lassen müssen, damit die Software problemlos gebraucht gehandelt werden kann.
Bereits in seiner Pressemitteilung vom 3. Februar 2011 hatte der BGH erklärt: „Nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG bedarf die Vervielfältigung eines Computerprogramms durch den rechtmäßigen Erwerber – solange nichts anderes vereinbart ist – nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers.“ Ähnlich hatte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im vergangenen Herbst in einem Brief an den früheren Bundesaußenminister Genscher geäußert: Der Handel mit „gebrauchter“ Software sei grundsätzlich rechtmäßig. Nur wenn Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es noch rechtliche Unklarheiten.
Sprich, effektiv muss jetzt noch das EuGH entscheiden, nachdem sich der BGH schon für den Verkauf ausgesprochen hat. Also grundsätzlich darf man gebrauchte Software weiterverkaufen.
Dies versuchen, wie oben geschrieben, die Hersteller durch ihre Accountbindung zu verhindern um die Rechte des Verbrauchers dadurch auszuhebeln. Dazu ist folgender Link relativ interessant:
http://www.pcgames.de/Steam-Misc-So...fter-Spiele-bleibt-definitiv-bestehen-794431/
Und hier wird das noch mal rechtlich geklärt, dass eben bei Accountgebundenen Spielen kein Weiterverkaufsrecht besteht. Dabei hatte eine Verbraucherzentrale gegen Valve geklagt:
http://spielerecht.de/wp-content/uploads/2009/08/BGH-Online-Vertrieb-Bindung-an-Nutzeraccount.pdf
Zitat aus dem PDF:
"Das Gericht erklärte, dass zwischen dem eigentlichen Weitervertrieb
des Datenträgers und der Online-Bindung zu
differenzieren ist. Der beschriebene Grundsatz, dass Datenträger
weiter vertreibbar sein müssen, sei hier nicht verletzt,
da der Käufer der Spiele-DVD weder rechtlich noch
tatsächlich daran gehindert sei, die DVD an einen Dritten
weiterzuveräußern. Dass er wegen des Verbots, den dazugehörige
Steam Account mitzuverkaufen, womöglich
keinen Käufer finde, sei urheberrechtlich irrelevant."
Dazu lässt sich anfügen, dass also Lizenzbestimmungen zumindest die Teile die entgegen deutscher Rechtssprechung lauten, schlicht ungültig sind. Es ist also völlig wurscht, was die Firmen in ihre AGBs oder Eulas (Eula gilt hier eh nicht, da wie gesagt amerikanischer Vertrag) schreiben, wenn im BGB was anderes steht ...
Desweiteren würde mich interessieren, welche weiteren Kritikpunkte du zu Steam und Konsorten hast oder ob die fehlende Wiederverkäuflichkeit der einzige Punkt ist, der dich stört.
Mich stört die Einschränkung meiner Rechte als Besitzer einer Ware durch künstlich herbeigeführte Erschwernisse durch den Hersteller.
Ich persönlich bin halt Sammler, ich verkaufe meine Spiele eigentlich gar nicht, dennoch will ich dieses Recht haben, falls ich es doch mal möchte. Z.B. habe ich mal ein paar Amiga Spiele verkauft, weil ich die zwischenzeitlich für PC hatte. Wenn ich ansonsten Spiele doppelt habe (z.B. durch später erschienene GotY Editionen oder ähnliches) dann verschenke ich Spiele hin und wieder (was auch nicht möglich wäre, wenn nur virtuell und Accountgebunden). Außerdem kommt als Sammler noch der Aspekt mit der Schachtel im Regal hinzu. Ein Spiel mit Verpackung ist für mich einfach wertiger, ich sehe, das ich etwas habe.
Die Unsicherheit als Spielefreak, der auch immer mal wieder ein altes Spiel rauskramt, ich habe noch alle alten Konsolen und Computer, wobei DOSBox auch nicht verkehrt ist, bei einem Dienst wie Steam ist mir einfach zu groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Service irgendwann eingestellt wird oder einfach diverse alte Spiele nicht mehr unterstützt werden und man damit keine Möglichkeit hat sie legal zu nutzen, ist mir einfach zu groß. Wie gesagt, ich kann heute noch sofort meine 1985 gekauften Games zocken. Ich halte die Wahrscheinlichkeit für groß, das ich virtuelle Games von heute in zehn, 20, 30 Jahren eben nicht mehr spielen kann.
Die einzige Einschränkung wo ich dies hinnehme wären reine Onlinespiele, deren Server abgestellt wurden. Da es keinen Sinn macht diese Spiele offline bzw. alleine zu spielen, muss man halt damit leben. Und das die Firmen alte oder wenig nachgefragte Games weiterhin online anbieten / unterstützen ist illusorisch. Die Serverunterhaltung kostet halt Geld. Man sieht dies ja heute schon bei gar nicht einmal so alten Titeln. Tabula Rasa, Auto Assault, das originale Hellgate: London oder Need for Speed Titel, die älter als zwei Jahre sind - sie alle kann man nicht mehr online zocken.
Auch heute ist es oft schwer noch (alte) Patches für alte Spiele auf den Herstellerseiten zu bekommen. Einige Firmen nehmen alte Spiele komplett aus ihrem Portfolio. Dies wird in einigen Jahren bei Steam genauso sein, da wird man irgendwann sein gekauftes Game nicht mehr bekommen. Und im Fall, das Steam Pleite geht ist sowieso alles weg.
Wie man Onlinevertrieb richtig macht zeigt Good old Games (gog.com). Klar, dort gibt es bis auf Ausnahmen wie Witcher 2 nur alte Spiele. Aber diese haben kein(!) DRM und man kann sie beliebig weiter nutzen.