EA Origin

Meintest du, geschrieben hast du aber etwas anderes:
Entschuldige, aber mit etwas nachdenken wärst du auch so drauf gekommen. Wozu sollte ich sonst so etwas feststellen?

Entschuldigung, aber du stellst hier indirekt die Behauptung auf, man könne Steamspiele nicht auf die eigene Festplatte laden und sichern, ferner implizierst du, dass man permanent eine Verbindung zum Steamserver haben muss, um Spiele zu spielen, was einfach falsch ist :).
Entschuldige mal, ich habe weder das eine noch das andere behauptet. Das interpretierst du da rein, weil du scheinbar ein Steam-Fanboy bist und auf den Hauch einer Kritik schon hitzig reagierst.

Steam bietet einen Offlinemodus und eine Backupfunktion, mit der Spiele auch extern (also nicht im Steaminstallationsordner) gespeichert werden können, sodass sie später von jedem beliebigen Rechner aus wiederhergestellt werden können, sofern - und da hast du jetzt recht - ein Steamclient auf diesem PC läuft und auf diesem Client ein Account eingeloggt ist, der das entsprechende Spiel auch besitzt.
Ich besitze auch einen Steam Account aber nur mit kostenlosen Promospielen, die als Beigabe bei Grafikkarten angeboten wurden.
sowie Dark Messiah of Might & Magic, dass ich aber auf Disk habe und das ich nur in Steam habe, weil es da die aktuellsten Patches für das Spiel gibt. Wenn Steam mal nicht mehr ist, kann ich das Spiel aber immer noch zocken.

So funktioniert nunmal das Accountsystem bei Steam.
Und genau deswegen würde ich da nie Geld ausgeben.

Etwas anders sieht es z.B. mit dem Playstation Store aus. Wenn ich da ein Spiel kaufen würde, dann ist es zwar an meine Konsole bzw. Account gebunden, aber ich habe es halt fest auf der Konsole, ob online oder nicht und kann es auch in 30 Jahren noch zocken, falls die PS3 dann noch geht.

habe mich in der Vergangenheit nun schon mehrfach dazu geäußert und ich bin der Meinung, dass Steam eine akzeptable Plattform ist. Dass das auf EA Origins nicht zutrifft, scheinen ja die meisten (eigentlich alle) hier, unabhängig von der Meinung zu Steam genauso zu sehen.
Ehrlich gesagt sehe ich da nicht so den Unterschied.

Und da hilft einfach alles meckern nichts. Das Geld entscheidet letztlich, und wer sich von EAs Methoden nicht gängeln lassen will, der darf diese Firma einfach nicht mit seinem Geld unterstützen, auch wenn man deshalb leider auf gute Spiele verzichten muss.
Genau, und mein Geld gebe ich nicht für rein virtuelle Güter aus, über die ich faktisch keine Kontrolle habe sondern zu 100 Prozent vom Hersteller abhängig bin.
Ich bin nämlich Retro Fan und möchte jederzeit meine alten Games spielen können, legal, schließlich habe ich sie gekauft. Ich kann heute alle meine alten Heimcomputer-, Konsolen- und PC Spiele, die ich seit 1985 gesammelt habe noch zocken, weil sie kein DRM, keine Onlineabfrage besitzen. Versuche das mal mit Steam Games in 20, 25 Jahren. Das Internet ist so schnelllebig ...

Für mich sind rein virtuelle Spiele, also ohne Datenträger und womöglich noch mit Onlineabfrage Wegwerfartikel. Ich kann sie ja nicht mal verkaufen weil sie an meinen Account gebunden sind, obwohl ich das dürfte. Wegwerfspiele sind in Ordnung, wenn ich Videothekenleihpreise dafür bezahlen kann. Also 5 Euro und vielleicht max. 10 Euro für einen langen und großen Triple-A Titel, das sind sie effektiv wert, mehr nicht!
 
Entschuldige mal, ich habe weder das eine noch das andere behauptet. Das interpretierst du da rein, weil du scheinbar ein Steam-Fanboy bist und auf den Hauch einer Kritik schon hitzig reagierst.

Doch hast du, und das teilweise sogar wortwörtlich. Mir ging es mit meinem Beitrag jedoch nicht darum, dir deswegen ans Bein zu pinkeln, sondern ich wollte lediglich ein paar Dinge richtig stellen.

Übrigens, nur weil ich zu den (wenigen) Leuten hier im Forum gehöre, die Steam nicht ablehnen, muss ich mich nicht als "Fanboy" diffamieren lassen.

Ferner möchte ich die Frage stellen, was du an meinem Beitrag so "hitzig" fandest? Jeder hat seine Meinung und negative Kritik muss auch ich akzeptieren. Jedoch muss ich keine Tatsachenbehauptungen tolerieren, die nachweislich falsch sind (Stichwort Backup und Onlinezwang).

Und genau deswegen würde ich da nie Geld ausgeben.

Das ist nur konsequent und entspricht ja auch der Herangehensweise, die ich mir allgemein wünsche. Nur dass ich beispielsweise sehr wohl einen Unterschied zwischen Steam und EA Origins sehe und bereit bin, die eine Plattform zu unterstützen, während ich die andere boykottieren werde.

Für mich sind rein virtuelle Spiele, also ohne Datenträger und womöglich noch mit Onlineabfrage Wegwerfartikel.

Spiele wandeln sich eben vom "Produkt" hin zur "Dienstleistung". Dass das der Mentalität "Was ich kaufe, gehört 100%ig mir." nicht länger entspricht, ist nunmal so. Dabei habe ich aber das Gefühl, dass es den meisten Leuten in dieser Angelegenheit nicht mal ums Geld, sondern einfach nur ums Prinzip geht. Denn wenn wir nur vom Geld sprechen, dann muss ich sagen, dass mir 50 Euro in der Regel auch für ein Spiel, welches ich nach dem Kauf mein "Eigen" nennen darf, zu viel sind. Wie gesagt, hierbei handelt es sich nur um ein persönliches Gefühl - keine Unterstellungen oder so in Sicht ;).

Dein Beitrag wirkt auf mich so, als hätte ich dich grob beleidigt - was ich erstens nicht beabsichtigt habe und zweitens auch nicht nachvollziehen kann :).
 
Spiele wandeln sich eben vom "Produkt" hin zur "Dienstleistung". Dass das der Mentalität "Was ich kaufe, gehört 100%ig mir." nicht länger entspricht, ist nunmal so. Dabei habe ich aber das Gefühl, dass es den meisten Leuten in dieser Angelegenheit nicht mal ums Geld, sondern einfach nur ums Prinzip geht. Denn wenn wir nur vom Geld sprechen, dann muss ich sagen, dass mir 50 Euro in der Regel auch für ein Spiel, welches ich nach dem Kauf mein "Eigen" nennen darf, zu viel sind. Wie gesagt, hierbei handelt es sich nur um ein persönliches Gefühl - keine Unterstellungen oder so in Sicht ;).

Das hat nichts mit Mentalität zu tun. Wenn ich mir was kaufe, sei es nur das Frühstücksbrötchen, gehört es mir zu 100% und ich entscheide, was ich mir draufschmiere oder es den Enten verfüttere.
Was Steam und jetzt auch Origin macht, ist eher eine Art Vermietung, ich kanns nutzen, mehr aber auch nicht. Wiederverkaufswert ist Null,weil Nutzerbezogen.
 
Nicht nur soweit du weißt, das ist wirklich so.
Ist es nicht.
Nach deutschem Recht darf ich mein Eigentum verkaufen.
Nur, da es an den Account gebunden ist, was legal ist und der Hersteller nicht verpflichtet ist es vom Account zu lösen, kann ich es nicht verkaufen! Da gibt es schon Gerichtsurteile zu.

Spiele wandeln sich eben vom "Produkt" hin zur "Dienstleistung". Dass das der Mentalität "Was ich kaufe, gehört 100%ig mir." nicht länger entspricht, ist nunmal so. Dabei habe ich aber das Gefühl, dass es den meisten Leuten in dieser Angelegenheit nicht mal ums Geld, sondern einfach nur ums Prinzip geht. Denn wenn wir nur vom Geld sprechen, dann muss ich sagen, dass mir 50 Euro in der Regel auch für ein Spiel, welches ich nach dem Kauf mein "Eigen" nennen darf, zu viel sind. Wie gesagt, hierbei handelt es sich nur um ein persönliches Gefühl - keine Unterstellungen oder so in Sicht ;).

Dein Beitrag wirkt auf mich so, als hätte ich dich grob beleidigt - was ich erstens nicht beabsichtigt habe und zweitens auch nicht nachvollziehen kann :).

Sorry, aber ich war wohl etwas erhitzt, tut mir leid.

Aber, wenn du etwas kaufst, auch eine Lizenz, dann gehört sie dir! Von "Dauermiete" kann da keine Rede sein. Du darfst nicht vergessen, das wir hier andere Gesetze haben als in den USA!
Deswegen machen die Hersteller das mit der Accountbindung ja, um den Wiederverkauf zu verhindern! Das dürfen sie leider tun. Denn normal darfst du, egal was sie in ihre Lizenzbestimmungen schreiben, auch eine rein virtuelle Softwarelizenz weiter veräußern.

Mein Eigentum ist mein Eigentum, damit kann ich tun und lassen was ich will, in meinen eigenen vier Wänden. Das gefällt den Herstellern natürlich nicht, sie möchten am Liebsten die volle Kontrolle behalten, was ihnen rein Gesetzmäßig hier aber versagt ist. Deswegen haben sie sich die Accountbindung ausgedacht, um den Besitzer zu entmündigen und die Kontrolle zu behalten.

Wie gesagt, wäre okay, wenn dann ein Spiel 10 Euro kostet, weil es halt im Verhältnis zu einem Spiel mit Datenträger schlicht lange nicht soviel wert ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Spiritogre: Ja, tut mir auch leid, ich hätte meinen Text auch eindeutiger verfassen können.

Da gibt es schon Gerichtsurteile zu.

Könntest du eventuell deine Quellen nennen? Mich würde interessieren, was das genau für Urteile waren bzw., wie sie ausgefallen sind. Ich kann mich lediglich daran erinnern, dass Valve mal abgemahnt wurde und fortan auf die Spielcases einen eindeutigen Hinweis auf die Onlineaktivierung bringen musste.(Wikipedia)

Desweiteren würde mich interessieren, welche weiteren Kritikpunkte du zu Steam und Konsorten hast oder ob die fehlende Wiederverkäuflichkeit der einzige Punkt ist, der dich stört.
 
Ist es nicht.
Nach deutschem Recht darf ich mein Eigentum verkaufen.
Nur, da es an den Account gebunden ist, was legal ist und der Hersteller nicht verpflichtet ist es vom Account zu lösen, kann ich es nicht verkaufen! Da gibt es schon Gerichtsurteile zu.

Da hast du etwas falsch verstanden, denn das Steam-Spiel ist eben nicht dein Eigentum.
Du erwirbst lediglich die Lizens, es zu verwenden.
 
Da hast du etwas falsch verstanden, denn das Steam-Spiel ist eben nicht dein Eigentum.
Du erwirbst lediglich die Lizens, es zu verwenden.

Das denkt Steam, ich sehe das etwas anders! Und das deutsche Gesetz sieht das auch anders! Ob mir das Spiel oder die Lizenz gehört macht übrigens faktisch keinen Unterschied. Gehört mir die Lizenz, kann ich damit auch tun was ich will!
 
Ich kenne mich bei Lizensen überhaupt nicht aus, da kann ich also sonst nichts mehr dazu sagen. ;)
Aber irgendwas halbwegs rechtsgültiges werden sich die geldgierigen Säcke von Vale schon überlegt haben, sonst würde das ja nicht so klasse klappen...

Ich sehe es ja auch wie du: Wenn ich etwas kaufe, dann gehört's mir auch.
Aber die Betreiber Steams wird das wohl wenig interessieren, da hilft einfach nur, Spiele mit Steamzwang zu boykottieren.

Ich find's sowieso etwas traurig, dass von dem anfangs starken Protest gegen Steam nicht mehr viel übrig ist, und die Plattform sogar viele Fans hat.
Da kann man nur hoffen, dass es bei Origins anders läuft.
 
Nun letzendlich machen die es genau wie Facebook und co. in den AGBs irgendetwas versteckt, wie wir dürfen alle deinen hochgeladenen Sachen frei für unsere Zwecke verwenden usw.

Aber ich gebe da Spiritogre recht. Ob ich mir das Spiel jetzt real oder digital kaufe ist rechlich vollkommen egal. Selbst wenn es nur eine Einverständlisserklärung ist, dass ich das Spiel nutzen kann. Es wäre ja ok wenn meine gespiecherten Spiele von dem Spiel welches ich vor zwei Jahren erwoben habe gelöscht werden, und ich es mir dann noch mal laden muss, kostenlos!, aber dennoch laden müsste und ich noch mal von vorne spielen müsste, wäre das egal und NOCH verkraftbar. Aber nach den zwei Jahren abwesend wird ja nicht das Spiel gelöscht, sondern der Account und damit auch die anscheineneden Rechte auf das Spiel, da es hier so sein wird wie bei Steam, wenn man sich dort Spiele kauft, auf dem Account gespeichert werden.
So account weg Spiel weg. Das kann eigendlich nicht sein und ich denke mal dass die mit der Sache so in Deutschland und Europa so einiges auf'm deckel kriegen werden. Doof wird es erst dann wenn der Store sich im Endeffect in den USA befindet, denn da kommt man schlecht ran und ist dann den US-gesetzen ausgeliefert.

Zum glück bin ich nicht auf EA-spiele angewisen und werde es hoffentlich auch nicht. Da kann man sich nur glücklich schätzen, dass Skyrim nicht über EA läuft, sondern wahrscheinlich wie New Vegas über Steam. Auch wenn ich selbst davon nicht überzeugt bin. Bin derweilen ein totaler Steam-verfechter, dieser immer Onlinegedöns regt mich manchmal schon auf, allerdings ist es ein guter schutz gegen Kopien, sofern man nicht mehrere Keys hat versteht sich.



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DaOrkboss|
 
Könntest du eventuell deine Quellen nennen? Mich würde interessieren, was das genau für Urteile waren bzw., wie sie ausgefallen sind. Ich kann mich lediglich daran erinnern, dass Valve mal abgemahnt wurde und fortan auf die Spielcases einen eindeutigen Hinweis auf die Onlineaktivierung bringen musste.(Wikipedia)
Ich habe das diverse Male in der ct gelesen. Leider ist Heise Online gerade bei Wartungsarbeiten, sodass die Suchfunktion nicht so richtig funktioniert.

Aber es ging meist um folgenden Fall, hier eine offizielle Pressemitteilung von "usedsoft":

BGH setzt klares Signal pro Gebraucht-Software
Oracle-Verfahren: Bundesgerichtshof begründet Anrufung des Europäischen Gerichtshofs/
deutliche Tendenz zugunsten des Software-Gebrauchthandels
Im Oracle-Verfahren hat der Bundesgerichtshof nun auch die schriftliche Begründung seines Beschlusses vorgelegt (Az. I ZR 129/08). Darin lässt das oberste deutsche Zivilgericht klare Sympathie für den Software-Gebrauchthandel erkennen.
Im Mittelpunkt der Begründung steht die Frage, ob Software dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegt, also weiterverkauft werden darf, obwohl die Verkaufsbedingungen des Herstellers dies verbieten. Zunächst verwirft der BGH die vorinstanzliche Entscheidung des OLG München, nach der man trotz Verbot zwar Datenträger gebraucht erwerben könne, diese aber nicht nutzen dürfe. Schließlich wäre, widerspricht der BGH, „die durch den Eintritt der Erschöpfung bewirkte Verkehrsfähigkeit des Vervielfältigungsstückes (…) weitgehend sinnlos, wenn der Erwerber (…) nicht das Recht zur Vervielfältigung (d.h. zur Nutzung der Software; Anm. usedSoft; …) hätte.“
Darauf aufbauend, stellt der BGH fest, dass dies auch für online übertragene Software gelten könnte, weil der Ersterwerber eine Kopie „durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat.“ Der BGH stellt lediglich das Vorgehen in Zweifel, dass sich Gebrauchtsoftware-Kunden die Software nicht vom Ersterwerber, sondern z.B. direkt vom Server des Herstellers beschaffen. Schließt sich der EuGH dieser Auffassung an, bedeutet dies, dass sich Unternehmen beim Software-Kauf lediglich einen Datenträger aushändigen lassen müssen, damit die Software problemlos gebraucht gehandelt werden kann.
Bereits in seiner Pressemitteilung vom 3. Februar 2011 hatte der BGH erklärt: „Nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG bedarf die Vervielfältigung eines Computerprogramms durch den rechtmäßigen Erwerber – solange nichts anderes vereinbart ist – nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers.“ Ähnlich hatte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im vergangenen Herbst in einem Brief an den früheren Bundesaußenminister Genscher geäußert: Der Handel mit „gebrauchter“ Software sei grundsätzlich rechtmäßig. Nur wenn Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es noch rechtliche Unklarheiten.


Sprich, effektiv muss jetzt noch das EuGH entscheiden, nachdem sich der BGH schon für den Verkauf ausgesprochen hat. Also grundsätzlich darf man gebrauchte Software weiterverkaufen.
Dies versuchen, wie oben geschrieben, die Hersteller durch ihre Accountbindung zu verhindern um die Rechte des Verbrauchers dadurch auszuhebeln. Dazu ist folgender Link relativ interessant:
http://www.pcgames.de/Steam-Misc-So...fter-Spiele-bleibt-definitiv-bestehen-794431/

Und hier wird das noch mal rechtlich geklärt, dass eben bei Accountgebundenen Spielen kein Weiterverkaufsrecht besteht. Dabei hatte eine Verbraucherzentrale gegen Valve geklagt:
http://spielerecht.de/wp-content/uploads/2009/08/BGH-Online-Vertrieb-Bindung-an-Nutzeraccount.pdf
Zitat aus dem PDF:
"Das Gericht erklärte, dass zwischen dem eigentlichen Weitervertrieb
des Datenträgers und der Online-Bindung zu
differenzieren ist. Der beschriebene Grundsatz, dass Datenträger
weiter vertreibbar sein müssen, sei hier nicht verletzt,
da der Käufer der Spiele-DVD weder rechtlich noch
tatsächlich daran gehindert sei, die DVD an einen Dritten
weiterzuveräußern. Dass er wegen des Verbots, den dazugehörige
Steam Account mitzuverkaufen, womöglich
keinen Käufer finde, sei urheberrechtlich irrelevant."



Dazu lässt sich anfügen, dass also Lizenzbestimmungen zumindest die Teile die entgegen deutscher Rechtssprechung lauten, schlicht ungültig sind. Es ist also völlig wurscht, was die Firmen in ihre AGBs oder Eulas (Eula gilt hier eh nicht, da wie gesagt amerikanischer Vertrag) schreiben, wenn im BGB was anderes steht ...

Desweiteren würde mich interessieren, welche weiteren Kritikpunkte du zu Steam und Konsorten hast oder ob die fehlende Wiederverkäuflichkeit der einzige Punkt ist, der dich stört.
Mich stört die Einschränkung meiner Rechte als Besitzer einer Ware durch künstlich herbeigeführte Erschwernisse durch den Hersteller.

Ich persönlich bin halt Sammler, ich verkaufe meine Spiele eigentlich gar nicht, dennoch will ich dieses Recht haben, falls ich es doch mal möchte. Z.B. habe ich mal ein paar Amiga Spiele verkauft, weil ich die zwischenzeitlich für PC hatte. Wenn ich ansonsten Spiele doppelt habe (z.B. durch später erschienene GotY Editionen oder ähnliches) dann verschenke ich Spiele hin und wieder (was auch nicht möglich wäre, wenn nur virtuell und Accountgebunden). Außerdem kommt als Sammler noch der Aspekt mit der Schachtel im Regal hinzu. Ein Spiel mit Verpackung ist für mich einfach wertiger, ich sehe, das ich etwas habe.

Die Unsicherheit als Spielefreak, der auch immer mal wieder ein altes Spiel rauskramt, ich habe noch alle alten Konsolen und Computer, wobei DOSBox auch nicht verkehrt ist, bei einem Dienst wie Steam ist mir einfach zu groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Service irgendwann eingestellt wird oder einfach diverse alte Spiele nicht mehr unterstützt werden und man damit keine Möglichkeit hat sie legal zu nutzen, ist mir einfach zu groß. Wie gesagt, ich kann heute noch sofort meine 1985 gekauften Games zocken. Ich halte die Wahrscheinlichkeit für groß, das ich virtuelle Games von heute in zehn, 20, 30 Jahren eben nicht mehr spielen kann.

Die einzige Einschränkung wo ich dies hinnehme wären reine Onlinespiele, deren Server abgestellt wurden. Da es keinen Sinn macht diese Spiele offline bzw. alleine zu spielen, muss man halt damit leben. Und das die Firmen alte oder wenig nachgefragte Games weiterhin online anbieten / unterstützen ist illusorisch. Die Serverunterhaltung kostet halt Geld. Man sieht dies ja heute schon bei gar nicht einmal so alten Titeln. Tabula Rasa, Auto Assault, das originale Hellgate: London oder Need for Speed Titel, die älter als zwei Jahre sind - sie alle kann man nicht mehr online zocken.

Auch heute ist es oft schwer noch (alte) Patches für alte Spiele auf den Herstellerseiten zu bekommen. Einige Firmen nehmen alte Spiele komplett aus ihrem Portfolio. Dies wird in einigen Jahren bei Steam genauso sein, da wird man irgendwann sein gekauftes Game nicht mehr bekommen. Und im Fall, das Steam Pleite geht ist sowieso alles weg.

Wie man Onlinevertrieb richtig macht zeigt Good old Games (gog.com). Klar, dort gibt es bis auf Ausnahmen wie Witcher 2 nur alte Spiele. Aber diese haben kein(!) DRM und man kann sie beliebig weiter nutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also soweit ich das verstanden habe, sobald man sich etwas kauft ist man Eigentümer. Wenn man es sich leiht ist man Besitzer. Der Eigentümer darf tun und lassen was er will mit dem was er sich gekauft hat solange er damit niemanden beeinträchtigt. Der Besitzer hat das - in diesem Fall Spiel - einfach nur.

Ich bin auch Besitzer eines Spieles wenn ich es illegal downloade oder im Saturn stehle. Eigentümer bleibt der Hersteller/bzw Saturn da sie es ja erwerben. Demnach müsste man wenn man ein Spiel bei Steam kauft der Eigentümer sein, da man es erwirbt und damit ein Geschäft abschließt das einem das Eigentum verschafft. Deshalb darf man das Spiel rein theoretisch verkaufen.
Steam versucht dagegen vorzugehen in dem sie die Spiele an einen Account binden. Wie das mit Accounts aussieht weiß ich aber nicht...

Demnach dürfte EA auch Spiele die man 2 Jahre lang nicht genutzt hat einfach löschen, sie dürften vll die Einträge auf der Festplatte löschen, WENN man das Spiel weiterhin besitzt und wieder runterladen & installieren kann. Auch mit EA Origins schließt man ja ein Geschäft ab, das einem das Eigentum an dem Spiel verschafft. Wenn das Spiel auf dem EA-Server bleibt wäre EA nur der Besitzer dieser einen Kopie des Spiels und dürfte demnach nichts damit tun was der Eigentümer nicht will. Anderseits ist EA ja der Eigentümer des ganzen Spiels und deswegen verkompliziert sich die Lage wieder...
Abschließend kann ich nur sagen: Ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden :lol:

Edit: Wieso schreibe ich denn so langsam :O Hat mich Spiritgore überholt ;)
 
Man ist Eigentümer des Datenträgers aber im Prinzip nicht der Software.
Du kannst dir MS Office kaufen aber bist keinesfalls befugt damit zu tun, was du willst.
Dekompilieren, Schutzmechanismen umgehen usw. ist alles ausgeschlossen.
Für die Software hat man ja an sich gar nicht mehr wie ein Nutzungsrecht und dazu kriegst du halt den Datenträger als Eigentum.
Da sollte meiner Meinung nach etwas besser differenziert werden (das nur mal am Rande dazu, ist ja nicht so ganz On-Topic und nicht Kernthema)

Ich finde gut, dass rechtlich der Weiterverkauf von Software gestützt wird, ist ja auch der einzig richtige Weg.
Dass das für Steam & Co leider nicht gilt, ist schade.
Das ist auch für mich ein Grund, wieso ich weitgehend einen Bogen um Steam mache.
 
Dazu lässt sich anfügen, dass also Lizenzbestimmungen zumindest die Teile die entgegen deutscher Rechtssprechung lauten, schlicht ungültig sind. Es ist also völlig wurscht, was die Firmen in ihre AGBs oder Eulas (Eula gilt hier eh nicht, da wie gesagt amerikanischer Vertrag) schreiben, wenn im BGB was anderes steht ...

Nun, aber wie ich das sehe wird der Server auf dem das Ganze laufen wird wohl oder übel in den USA stehen. Und wenn du dir dort über den Store etwas kaufst und oben in der http. kein .de mehr steht bist du in dem sinne nicht mehr im deutschem Recht, sondern in dem welches die Adresse angibt. Zwar kann es sein, dass es so wie im Fall kino.to die Adresse nicht in Deutschland zu finden ist, aber die Server. Dies wird hier aber nicht der Fall sein. Der Kauf über den EA-store wird dann genau so ablaufen als wenn du dir ein Spiel expotierst. Wenn die Leute da im Lieverfollzug sind, kann es denen egal sein was wir hier in den Lieferbedingungen stehn haben, denn es zählen immer die Gesetze in dem Land in dem du es erworben hast, in unserem Falle USA.
Demnach kann es uns nicht egal sein was in den AGBs steht, denn wenn diese vom amerikanischem Recht unterstützt werden, können wir dagegen recht wenig machen. Versuchen klar, aber ob es wirklich was bringt ist eine andere Geschichte.



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DaOrkboss|
 
Soweit ich weiß erwirbt man ja das Eigentum an der Kopie der Software, mit der darf man doch machen was man will solange man niemanden beeinträchtigt und niemanden Schaden zufügt.
 
Man ist Eigentümer des Datenträgers aber im Prinzip nicht der Software.
Du kannst dir MS Office kaufen aber bist keinesfalls befugt damit zu tun, was du willst.
Dekompilieren, Schutzmechanismen umgehen usw. ist alles ausgeschlossen.
Für die Software hat man ja an sich gar nicht mehr wie ein Nutzungsrecht und dazu kriegst du halt den Datenträger als Eigentum.
Da sollte meiner Meinung nach etwas besser differenziert werden (das nur mal am Rande dazu, ist ja nicht so ganz On-Topic und nicht Kernthema)
Hast du meine Beiträge überhaupt gelesen?
Das was du sagst ist nämlich komplett falsch!

Wenn du eine Software kaufst, dann kannst du sie zu Hause umprogrammieren wie du willst. Du darfst, weil du keine Urheberrechte an der Software hast, deine Änderungen nur nicht weitergeben.

Übrigens zählt das gerade für Microsoft Office, das dafür sogar eigene Programmierschnittstellen mitbringt, damit Firmen sich Office an die eigenen Bedürfnisse anpassen können ...

Die einzige(!) Ausnahme betrifft den Kopierschutz. Laut Gesetz, das die Medienindustrie durchgedrückt hat, darf man einen funktionierenden(!) Kopierschutz nicht (mehr) knacken, um sich eine Sicherheitskopie anzufertigen. D.h. z.B. das du eine CSS geschützte Film DVD unter Windows nicht kopieren darfst, unter Linux aber schon, weil dort der Kopierschutz nicht greift.

Nun, aber wie ich das sehe wird der Server auf dem das Ganze laufen wird wohl oder übel in den USA stehen. Und wenn du dir dort über den Store etwas kaufst und oben in der http. kein .de mehr steht bist du in dem sinne nicht mehr im deutschem Recht, sondern in dem welches die Adresse angibt. Zwar kann es sein, dass es so wie im Fall kino.to die Adresse nicht in Deutschland zu finden ist, aber die Server. Dies wird hier aber nicht der Fall sein. Der Kauf über den EA-store wird dann genau so ablaufen als wenn du dir ein Spiel expotierst. Wenn die Leute da im Lieverfollzug sind, kann es denen egal sein was wir hier in den Lieferbedingungen stehn haben, denn es zählen immer die Gesetze in dem Land in dem du es erworben hast, in unserem Falle USA.
Demnach kann es uns nicht egal sein was in den AGBs steht, denn wenn diese vom amerikanischem Recht unterstützt werden, können wir dagegen recht wenig machen. Versuchen klar, aber ob es wirklich was bringt ist eine andere Geschichte.



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DaOrkboss|

Zunächst muss eine Firma sich an die lokalen Marktbedingungen und Gesetze halten, in deren Markt sie tätig ist. Nur weil Apple eine amerikanische Firma ist gelten trotzdem die deutschen Gesetze, wenn sie in Deutschland etwas verkaufen. Entsprechendes gilt für Internetangebote.

Allerdings hast du recht, dass die Durchsetzung der Gesetze schwierig bis unmöglich ist, wenn die Firma keinen Sitz (also z.B. eigene Filiale oder Server) in Deutschland hat. Da klagen in den USA nicht viel bringen wird, wenn dortige Gesetze nicht kompromittiert werden.

Dies ist Fluch und Segen zugleich. Nehmen wir als Beispiel die Glücksspiele. Die sind in Deutschland verboten. Aber niemand hindert einen Deutschen daran auf einer ausländischen Seite zu spielen, schlicht weil der Staat dem Unternehmen im Ausland nicht verbieten kann deutsche Kunden anzunehmen. Sobald der Hersteller sein Angebot aber direkt in Deutschland anbietet hat er ein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die einzige(!) Ausnahme betrifft den Kopierschutz. Laut Gesetz, das die Medienindustrie durchgedrückt hat, darf man einen funktionierenden(!) Kopierschutz nicht (mehr) knacken, um sich eine Sicherheitskopie anzufertigen. D.h. z.B. das du eine CSS geschützte Film DVD unter Windows nicht kopieren darfst, unter Linux aber schon, weil dort der Kopierschutz nicht greift.
Das wäre ja auch ein gewisser Schaden den du anderen zufügst und ist so oder so also verboten. Das funktionierender Kopierschutz heißt dann also wenn mal der Ubisoftserver ausfällt, mal also z.B kein Convicition mehr spielen kann, da der Server nicht mehr da ist mit dem sich das Spiel verbindet darf man sich nen Crack laden?
Und Spiritgore kleiner Tipp: Doppelposts sind verboten :p
 
Das wäre ja auch ein gewisser Schaden den du anderen zufügst und ist so oder so also verboten. Das funktionierender Kopierschutz heißt dann also wenn mal der Ubisoftserver ausfällt, mal also z.B kein Convicition mehr spielen kann, da der Server nicht mehr da ist mit dem sich das Spiel verbindet darf man sich nen Crack laden?
Und Spiritgore kleiner Tipp: Doppelposts sind verboten :p

Ne, dann darfst du dir keinen Crack laden, weil der Kopierschutz ja wirksam ist, was man daran erkannt, dass du das Spiel nicht spielen kannst.

Es ist doch nur ein Doppelpost geworden, weil keiner zwischenzeitlich was gepostet hat ... bzw. weil der eine Post auf den ich antwortete noch nicht da war als ich auf zitieren klickte, als ich aber mit tippen fertig war, war ein neuer da, auf den ich auch antworten wollte. :-D
 
Ironie? :lol:
Wenn der Ubisoftserver (z.B) down ist und auch nicht mehr on kommen wird, dann funktioniert der Kopierschutz nicht wie er soll --> ich umgehe den Kopierschutz um mein rechtmäßig erworbenes Spiel zu spielen :huh: