@ Stahlratte: was glaubst Du wohl, warum Du bei Software nur eine Lizenz erwirbst und nicht das Produkt?
Das ist falsch, auch wenn sich diese Behauptung verbreitet wie Schimmelpilz. Mal ganz davon abgesehen, daß man auch die "erwirbt", und nicht nach Gusto des Vertragspartners verliehen bekommt.
Lizenzen als Alternative zur Übereignung wären bestenfalls mit Vermietungsverträgen und ähnlichen Konstruktionen möglich, bei denen das Objekt (sei es ein konkretes oder abstraktes) zum Gebrauch überlassen aber nicht übereignet wird. Wesensmerkmal ist u. a. die zeitliche, vor allem die widerrufliche Einräumung von Benutzungsrechten. Computerspiele werden unwiderruflich übereignet.
Das Urheberrecht reguliert seinem Wesen nach die Vermarktung und/oder Verbreitung. Regulierungen der individuellen Verwendung sind und bleiben groteske Auswüchse dessen, was man Korporatismus nennt, und mit den Grundprinzipien des Rechtsbegriffs selbst nicht zu vereinbaren.
Das sehen die Extremisten, die in den größeren deutschen Parteien organisiert sind, zwar anders, aber das ist auch nicht das erste mal in der Geschichte.
EULAs sind im Grunde auch nichts anderes als AGBs, nur mit noch weniger Rechtsgrundlage. Was sie enthalten dürfen, brauchen sie nicht zu enthalten, alles andere ist unwirksam, weil es eine der Grundvoraussetzung des Rechtsbegriffs an sich angreift: Die souveräne Verfügung über den eigenen Willen, der nicht beschränkt werden kann, wo seine Ausdrucksform niemandes Rechte berührt. In meinem oder Deinem Handeln hat niemand einen Rechtsraum, solange dieses Handeln keine Aussenwirkung entfaltet. Ein Staat, der dieses Prinzip aufhebt, ist eine Diktatur. Das ist das einzige Kriterium der Diktatur.
Diese ganzen EULA-Mätzchen sind historisch zu verstehen. Da haben juristische Laien imitiert, was sie Lizenzbestimmungen früher Vermietsoftware entnommen haben, und seitdem schriebt da der eine vom anderen ab, und glaubt, es entfalte wundersame Rechtswirkungen.
Mainframe-Software wurde ursprünglich mit solchen Bedingungen zur Nutzung überlassen, wobei die Kombination als vermietete Anlage zur Mehrwertgenerierung angesehen wurde, als Produktionswerkzeug gewissermaßen. Betriebssysteme und Compiler kamen als Einheit und ermöglichten den Mietern solcher Anlagen, mit diesen Werkzeugen kommerzielle Software zu erstellen. Das wurde vertraglich reguliert. Später wurden zusätzlich Produkte, die aus Werkverträgen mit freien Programmierern entsprechend reguliert, weil es eine Preisfrage ist, für welche Verwendungszwecke ich eine Datenbanksoftware entwickle. Die kostet nicht nach Aufwand, sondern nach Nutzung, weswegen ich meinen Kunden vorschreiben kann, ohne Vertragserweiterung keine Nutzungserweiterung vorzunehmen. Dabei geht es aber immer um kommerzielle Nutzung.