Wenn ich Redebedarf mit den Wachen habe in Vivec muss ich doch eigentlich nur eine der Werwolffähigkeiten aktiviern---gilt ja als Straftat.
Aber wie ist das außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Ordnungskräfte? Darf man da nicht nur schneller reiten, sondern auch Werwolf spielen oder gilt das auch als Straftat?
Mal den Satz "Wo kein Kläger, da kein Richter" mit berücksichtigt.
So lange dich kein neutraler NPC sieht, ist es keine Straftat (NPCs in Verliesen, Dungeons, etc. gelten als Verbündete und die zeigen dich nicht an).
Ich habe gelesen das man nachdem man im Jagdgebiet war und das Vieh erledigt hat (in meinem Fall die Riesenschlange) und dann als vollwertiges Rudelmitglied anerkannt ist nicht rausgeht, sondern dort drin bleibt und killt und frisst was vor die Nase kommt.
Habe ich nicht gemacht, bin wieder raus nachdem die Meldung Fertigkeitslinie Werwolf erhalten.
Die Frage die sich mir stellt: Habe ich mir damit das Leveln unmöglich oder nur schwerer gemacht? Es sollte in einem Dungeon oder in freier Natur doch möglich sein durch Verwandlung auch zu leveln
Du levelst durch Kills in der Werwolfform. Um Stufe 10 zu erreichen brauchst du insgesamt 225 davon. Dafür gehst du am besten in einen Bereich mit vielen schwachen Gegnern. Dafür anbieten tun sich immer Zombies. Zwei der größten Ansammlungen gibt es im südlichen Kalthafen (beim Dwemerturm) oder im nördlichen Gleumbra (beim Friedhof).