OH MEIN GOTT!
HERR WIRF HIRN VOM HIMMEL!
DU solltest mal die geposteten Links zu den Gesetzestexten lesen und verstehen!
Wie begriffsstutzig kann man eigentlich sein? Ich habe etliche Links oben gepostet, die eindeutig(!) ohne Zweifel, ohne Interpretationsmöglichkeit erklären, dass Software rechtlich als Sache im Sinne von § 90 BGB verstanden wird. Und das § 433 und 929 BGB nun einmal eindeutig bestimmen, dass das Eigentum einer Sache durch Kauf übertragen wird. Da kann in deinen Lizenzen stehen was will. DAS ist das GESETZ! Da gibt es keine Verständnis- oder Interpetationsmöglichkeiten. DAS ist GESETZ. Das ist der Fakt! Das ist der Stand der Dinge! Hör auf mit deinen Lizenzen, die interessieren NIEMANDEN, da ALLES was zählt das GESETZ ist!
Und sämntliche Gerichtsurteile, sowie die entsprechenden EU-Richtlinen bestätigen bzw. unterstützen dies. Ich habe keine Ahnung, was du dir beim lesen da immer zurecht drehst. Irgendwie scheinst du die Texte nicht zu verstehen!? Komme mal von deiner Begriffsstutzigkeit und Obrigkeitshörigkeit gegenüber der Softwarefirmen los und fange an SELBST zu denken!
Denn ich habe verstanden, was Software ist! Du nur leider überhaupt gar nicht! Schade ...
Und du konntest auch noch gar kein einziges GESETZ nennen, dass deine Theorie, deine Meinung was Software ist, unterstützt, genausowenig wie ein Gerichtsurteil liefern. Ich habe dir oben etliche Links gepostet, die ALLE und EINDEUTIG erklären, wieso Software eine Sache ist. Das ignorierst du völlig oder drehst dir da irgendwas zurecht! Was soll das? Auch die sonstigen Gerichtsurteile scheinst du entweder nicht verstanden oder gar nicht gelesen zu haben. Noch einmal, was soll das?
Du wirfst mir Unbelehrbarkeit vor? Dabei bist du es doch, der sich weigert mir Unbelehrbaren mal Links zu liefern, die deinen sorry ich muss es sagen, indoktrinierten Schwachsinn, untermauern. Stattdessen wirfst du mir vor, ich würde die gar nicht verstehen, weshalb es sinnlos wäre mir irgendwas durch Links beweisen zu müssen? Ich glaube langsam hackt es! Irgendwie tief drin musst du doch langsam kapiert haben, dass deine Fantasievorstellungen nicht zu belegen sind und deswegen schlicht quatsch sind ...
... aber du könntest mich eines besseren belehren, wenn du mir den Paragrafen im BGB zeigst, der erklärt, was beim Kauf von Software passiert ...(natürlich gibt es den nicht, aber wenn Software keine Sache wäre, dann müsste es ihn geben, dann jeder Art von Geschäft ist irgendwo gesetzlich geregelt).
Dass ist dein Problem, es gibt KEIN Gesetz, keine Rechtssprechung, für das, was du glaubst! Da es völlig falsch ist! Aber statt zu akzeptieren, wie die gesetzliche Situation in Deutschland bezüglich Software WIRKLICH aussieht, wirfst du mir Unbelehrbarkeit vor? Das ist unfassbar!
Ich verweise auch gerne noch einmal auf die Links:
http://itanwalt.wordpress.com/2010/04/06/software_als_sache/
Zitat: "Trotz dieser recht offen formulierten Abwägung zwischen der Verkörperung der Software und den immateriellen Aspekten weist der BGH die Annahme eines gesetzlich nicht näher geregelten Vertrags eigener Art für die Softwareüberlassung zurück und entscheidet sich für die Sacheigenschaft der Software: „Kaufgegenstand ist hier ein Datenträger mit dem darin verkörperten Programm, insofern also eine körperliche Sache, die – entsprechend dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch – als Instrument zur Datenverarbeitung dienen soll."
http://www.anwaltscontor.de/software-als-sache/
Zitat: "Trotz dieser recht offen formulierten Abwägung zwischen der Verkörperung der Software und den immateriellen Aspekten weist der BGH die Annahme eines gesetzlich nicht näher geregelten Vertrags eigener Art für die Softwareüberlassung zurück und entscheidet sich für die Sacheigenschaft der Software:
„Kaufgegenstand ist hier ein Datenträger mit dem darin verkörperten Programm, insofern also eine körperliche Sache, die – entsprechend dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch – als Instrument zur Datenverarbeitung dienen soll. Ein Fehler des so verkörperten Programms ähnelt dem Konstruktionsfehler eines (massenhaft hergestellten) technischen Werkzeugs eher als dem Mangel einer Erfindung.“
Auch wenn die Einordnung von Software als bewegliche Sache (Hoeren, Softwareüberlassung als Sachkauf, CR 1988, 908ff.; diskutiert auch bei Kort, Zivil- und handelsrechtliche Überlegungen anläßlich des Urteils des BGH vom 14.7.1993, DB 1993 S. 1871) auch in neuerer Zeit immer noch und immer wieder umstritten ist(Plath, Pfandrechte an Software, CR 2006, 218f.; Bräutigam/Rücker, Softwareerstellung und § 651 BGB – Diskussion ohne Ende oder Ende der Diskussion?, CR 2006, 363.), ist doch spätestens durch die Begründungen des BGH im ASP Urteil (BGH CR 2007, 75ff, 76.) als ständige Rechtsprechung anzusehen (Schweinoch, Geänderte Vertragstypen in Softwareprojekten, CR 2010, 1ff.)."
http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs18a.htm
Zu lang zum zitieren, aber da wird erläutert, dass Software nach heutiger Rechtssprechung eine Sache ist und das die Lizenzen nichts zu melden haben und warum das so ist, entsprechende Gerichtsurteile sind dort angegeben und verlinkt.
Damit ist die Sachlage eindeutig klar und du liegst schlicht und ergreifend falsch!