Besitz, Eigentum und Nutzungsrechte von Software

@ Spiritogre: Ach nicht schon wieder ... die Sache mit dem Software, Eigentum & Co haben wir doch schonmal durchgekaut. Da es in dieser Hinsicht rechtlich nicht großartig neue Veränderungen gab, will ich da eigentlich auch nicht weiter drauf eingehen - wir drehen uns dann eh nur wieder im Kreis. Ich sags mal so: ich kann deinen Standpunkt nachvollziehen, allerdings bin ich mit deinem Ableitungen/Schlussfolgerungen nicht unbedingt einverstanden. Die Rechtsprechung ist nicht so unumstösslich und allgemeingültig wie du das darstellst.

Da es hier ja vorrangig auch um das Thema Steam geht, würde ich mich mal darauf konzentrieren. Hier wäre es auch mal ganz interessant sich die Urteile anzugucken, die in dieser Sache ergangen sind: So wurde Steam in dieser Sache schon 2010 mal vor den Bundesgerichtshof gezerrt. Leider wie Spiritogre bereits angedeutet hat ohne Erfolg. Dann aber gab es das von Spiritogre angesprochene Oracle vs Usedsoft Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Da sich dadurch die Rechtslage in Sachen Steam geändert haben könnte, wurde erneut vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Hier wurde entschieden, dass das Usedsoft-Urteil nicht auf Steam anwendbar ist.

Das ist also der aktuelle Stand, d.h. Steam darf aktuell weiterhin den Weiterverkauf (in Deutschland) verbieten. Allerdings muss das ja noch nicht das letzte Wort gewesen sein ;).

Dann möchte ich nochmal bzgl. der AGB/Kaufvertrag-Diskussion einwerfen, dass bei Spielen mit Steambindung hinten auch auf der Packung steht, dass das entsprechende Produkt nur verwendbar ist, wenn man der Steam Subscriber Agreement (SSA) zustimmt. Sowas sollte also eigentlich keine Überraschung nach dem Kauf werden. Aktuell wird dieser Hinweis als ausreichend für die AGB/Kaufvertrag-Situation angesehen. Zumindest bis ein Gericht etwas anders sagt ;).
Sollte man das übersehen haben, wird man beim Aktivieren des Spiels nochmal konkret auf die SSA hingewiesen und muss dieser aktiv zustimmen. Wenn man damit nicht einverstanden ist, erfolgt keine Verknüpfung mit einem Account aber man kann das Produkt dann eben auch nicht nutzen. Eine Rückgabe an den Händler sollte in diesem Fall eigentlich kein Problem sein, man ist allerdings auf dessen Kulanz angewiesen.
 
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@ Tommy, komisch nur, dass die von mir geposteten Links alle meine Auffassung teilen, inkl. Fachseiten wie heise und sogar Anwaltsseiten!
Einzig die Publisher sehen das naturgemäß ein wenig anders, zumindest öffentlich, ist ja für sie auch gut, wenn die ahnungslosen Konsumenten denken, sie kaufen keine Software sondern nur eine Lizenz.

Die Rechtsprechung ist solange nicht Standfest, wie es keine großen Gerichtsurteile gibt. D.h. im Zweifel Urteile von BGH oder eben auch EuGH. Und solange nicht geklagt wird, kann dann auch der Konsument mit seinem Eigentum tun und lassen was er will, egal was in irgendwelchen AGBs steht - das Spiel funktioniert nämlich auch andersrum. Z.B. würde ich als Konsument, dem man einen Account, egal wo, gesperrt hat und mir damit den Zugang zu meinem Eigentum (der Software) verwehrt, die ich gekauft und bezahlt habe dann ja notgedrungen einfach einen Crack nutzen, um nicht gleich Klagen zu müssen. Dies dürfte doch sogar im Interesse der Publisher sein, denn wenn z.B. mal so eine Accountsperre vor Gericht kommt, dann kann es nämlich auch ganz schnell geschehen, dass die Publisher entweder dann die bezahlte Summe zurückzahlen müssen oder Accountsperren generell erst einmal verboten werden ...
 
Ganz so funktioniert das Rechtssystem nicht, d.h. du kannst nicht einfach alles ignorieren was nicht von BGH/EuGH kommt. Vor dem BGH/EuGH wird in der Regel nur verhandelt, wenn man durch die vorherigen Instanzen bereits durch ist.

In dem Urteil vom Anfang des Jahres, in dem der Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) vor dem Landgericht Berlin gegen Valve geklagt hat, wurde zugunsten Valve entschieden. Hier wurde entschieden, dass anders als im Usedesoft-Urteil, der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, der die Übertragbarkeit von (Software-)Lizenzen (meinetwegen auch "Eigentum") regelt, auf Steam nicht angewandt werden kann.

Da der VZBV keine Berufung eingelegt hat, dürfte das Urteil inzwischen rechtskräftig sein. Wäre Berufung eingelegt worden, würde vor dem BGH weiterverhandelt werden. Zumindest in diesem Verfahren kannst du also kein "großes Gerichtsurteil" mehr erwarten.

Aber wie bereits gesagt ist das nur das letzte Wort in diesem Verfahren. Dass die Sache mit einem anderen Ansatz in einem neuen Verfahren nochmal aufgerollt wird, ist durchaus möglich. Bis dahin gilt allerdings das letzte Urteil.
 
Sicher gelten andere Urteile bei neuen Verfahren immer auch als eine Art Richtlinie, bis höherinstanzlich entschieden wurde bzw. klare Gesetze herrschen an denen sich auch niedrige Instanzen orientieren.

Dass sich an der Problematik der Accountbindung alles so verhält wie du (und ich übrigens auch) bisher immer erklärt haben, ist halt der momentane Stand. Was nichts daran ändert, dass das Programm / Spiel durch Kauf dein Eigentum wurde, du dich aber eben durch den Account quasi völlig selbst entrechtest, wenn das Programm nicht ohne "Zweitsoftware" (Steam, Battlenet, Origin, uPlay oder ein anderer beliebiger (Autorisierungs-) Server), die nicht dir gehört sondern eben dem Publisher, läuft.

Hier ist der Gesetzgeber gefragt, endlich mal klare Regeln zu schaffen. Verpflichtung eine Möglichkeit zum Weiterverkauf gegen Gebühr oder unentgeltlich einzurichten (oder auch nicht), Schadensersatz (Account gehackt (da der Account ja dem Publisher gehört ist auch der dafür verantwortlich!), Account gesperrt, Server nicht erreichbar / abgeschaltet) und solche Dinge ...
 
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Dann möchte ich nochmal bzgl. der AGB/Kaufvertrag-Diskussion einwerfen, dass bei Spielen mit Steambindung hinten auch auf der Packung steht, dass das entsprechende Produkt nur verwendbar ist, wenn man der Steam Subscriber Agreement (SSA) zustimmt. Sowas sollte also eigentlich keine Überraschung nach dem Kauf werden. Aktuell wird dieser Hinweis als ausreichend für die AGB/Kaufvertrag-Situation angesehen.

Sollte man das übersehen haben, wird man beim Aktivieren des Spiels nochmal konkret auf die SSA hingewiesen und muss dieser aktiv zustimmen. Wenn man damit nicht einverstanden ist, erfolgt keine Verknüpfung mit einem Account aber man kann das Produkt dann eben auch nicht nutzen. Eine Rückgabe an den Händler sollte in diesem Fall eigentlich kein Problem sein, man ist allerdings auf dessen Kulanz angewiesen.

also dem möchte ich auch wiedersprechen denn es ist für mich als Kunden nicht immer ersichtlich ob ich zu Steam genötigt werde oder nicht. Z.B. man kauft seine Software online im Netz. Nicht jeder Händler tippt das ganze Kleingedruckte geschisse da ab. Ich z.B. bestelle meine Games fast ausschließlich in UK bei einer großen Versandhaus (nicht Amazon^^) und dort wird NICHT darauf hingewiesen worauf man sich einlässt. Dort steht noch nicht mal geschrieben das man dauerhaft im INET sein MUSS um das Spiel spielen zu können. Wenn mir nen Game gefällt schaue ich bei youtube let´s play an und wenn´s zusagt, dann wirds gekauft. Da habe ich keinen Bock noch Wochenlang zu rechachieren ob´s denn auch ohne Inet und ohne Accountbindung läuft. Selbst um so Dinge wie Hardwareanforderungen kümmere ich mich nicht denn aktuell gibt es nichts was nicht laufen würde und das wird sich nächstes bzw. übernächstes Jahr definitiv nicht ändern.

Und wenn ich denn nach einer Woche Wartezeit mein Game bekomme, dann fange ich nicht noch lange an und lese mir das Kleingedruckte durch. Wenn ich was ordere und das geliefert bekomme, dann will ich es nutzen. SOFORT! Also aufreissen, reinschmeissen... doof aus Wäsche gucken und dann bring mal das Produkt zurück wo Du es aufgerissen hast weil bei der Installation der Hinweis mit der SSA Geschisse aufploppt. Kulanz hin, Kulanz her... es kann nicht sein das man alles für selbstverständlich hinnimmt nur weils halt so ist und alle die Füsse stillhalten.

Ich habe für meinen Teil vor ein paar Tagen erfahren das ich VDSL via Funk haben darf da normales VDSL angeblich aus technischen Gründen nicht verfügbar ist. Und dann soll ich mich mit meinem mageren Datenvolumen noch mit online Zwang und Accountbindung von Games zufrieden geben die NUR laufen wenn man ständig dauerhaft im Internet ist?

Also noch einmal :
wenn ich im Laden (In/ Ausland) ein Game erwerbe und Geld gegen Ware wechselt und ich einen Kaufvertrag, Beleg, Quittung etc. in den Pfoten habe, was habe ich erworben? Eigentum oder ein Nutzungsrecht?
In vielen Handbüchern steht der Spruch "vielen Dank das sie xxx erworben haben oder gekauft haben". Weder auf Verpackung noch in Handbücher etc. wird was davon erzählt das ich "nur" ein Nutzungsrecht erworben habe. So lange das nicht mir mitgeteilt wird gehe ich davon aus das es mein Eigentum ist und mit dem kann ich nun mal machen was ich will.

Weiter finde ich das es für den Endkunden Alternativen zu Steam geben müsste. Früher musste man seine Games auch gleich beim Hersteller aktivieren lassen. Warum gehts nicht mehr? Ich vermute mal aus Kostengründen.

Ich möchte Steam nicht schlecht reden! Steam hat Vorteile, ist gut, hat günstige Angebote, verkaufen auch sehr viel Müll und Schrott. Verdammt viel Müll und Schrott... haben zum Teil einen echt beschissenen Support aber wenn man sich im Vorfeld gut beliest und sich die Richtigen Paragraphen zurecht legt, bekommt man den Support auch dort hin wo man hin möchte.
 
Hier ist der Gesetzgeber gefragt, endlich mal klare Regeln zu schaffen.
Die Regeln sind bereits vorhanden. Niemand verbietet dir, auf deine Rechte zu verzichten. Wenn Du freiwillig deine Rechte abtrittst, nur um ein Spiel spielen zu können, ist das deine Entscheidung. Es wird dich ja wohl kaum jemand dazu zwingen, das Spiel an deinen Steam-/Origin-/Sonstwas-Account zu binden und somit deren Nutzungsrechten zuzustimmen. Genauso gut könntest Du dich dafür entscheiden, Spiele, die solche Account-Bindung nutzen, gar nicht erst zu kaufen.
Dummerweise kannst Du das Spiel dann halt nicht spielen. Jetzt ist nur die Frage, was dir wichtiger ist. Unbedingt das Spiel spielen und somit auf deine Rechte verzichten? Oder lieber das Spiel ignorieren?

Schadensersatz (Account gehackt (da der Account ja dem Publisher gehört ist auch der dafür verantwortlich!), Account gesperrt, Server nicht erreichbar / abgeschaltet) und solche Dinge ...
Steam-Nutzungsvertrag schrieb:
Für sämtliche auf Ihrem Benutzerkonto stattfindenden Aktivitäten und für die Sicherheit Ihres Computersystems sind ausschließlich Sie verantwortlich. Es ist Ihnen untersagt, Ihr Kennwort oder Benutzerkonto Dritten gegenüber offenzulegen, mitzuteilen oder anderweitig zugänglich zu machen oder zur Nutzung zu überlassen. Ihnen ist bekannt und Sie erkennen an, dass für die Verwendung Ihres Kennworts und die Nutzung Ihres Benutzerkontos ausschließlich Sie selbst verantwortlich sind.
Quelle: http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/

Oder anders gesagt: Hier wird die komplette Verantwortung auf den Account-Besitzer abgewälzt.

also dem möchte ich auch wiedersprechen denn es ist für mich als Kunden nicht immer ersichtlich ob ich zu Steam genötigt werde oder nicht. Z.B. man kauft seine Software online im Netz. Nicht jeder Händler tippt das ganze Kleingedruckte geschisse da
Wozu auch? Beim Einzelhändler um die Ecke kann ich die Steam-AGB auch nicht einsehen. Der Hinweis, dass Steam benötigt wird, steht trotzdem auf der Verpackung. In dem Fall kann ich dann mein Gehirn einschalten und überlegen, was das für mich bedeutet. Weiß ich es nicht, lasse ich das Teil besser stehen und informiere mich vorher.

Ich z.B. bestelle meine Games fast ausschließlich in UK bei einer großen Versandhaus (nicht Amazon^^) und dort wird NICHT darauf hingewiesen worauf man sich einlässt. Dort steht noch nicht mal geschrieben das man dauerhaft im INET sein MUSS um das Spiel spielen zu können.
Wenn Du in bei einem Händler Spiele kaufst, der nichtmal in der Lage ist, Bilder der Verpackung (hauptsächlich die Rückseite) zur Verfügung zu stellen...
Wenn mir nen Game gefällt schaue ich bei youtube let´s play an und wenn´s zusagt, dann wirds gekauft. Da habe ich keinen Bock noch Wochenlang zu rechachieren ob´s denn auch ohne Inet und ohne Accountbindung läuft. Selbst um so Dinge wie Hardwareanforderungen kümmere ich mich nicht denn aktuell gibt es nichts was nicht laufen würde und das wird sich nächstes bzw. übernächstes Jahr definitiv nicht ändern.
...und Du auch nicht bereit bist, dich zu informieren, obwohl Du scheinbar genau weißt, was für Probleme es geben könnte, dann muss ich sagen, ist das schlicht naiv.
Und selbst wenn Du wirklich so vorgehst, hast Du irgendwann das Spiel vor dir. Mit Verpackung. Mit den entsprechenden Hinweisen. Du hättest mehr als genug Möglichkeiten, nochmal die Notbremse zu ziehen.

Und wenn ich denn nach einer Woche Wartezeit mein Game bekomme, dann fange ich nicht noch lange an und lese mir das Kleingedruckte durch. Wenn ich was ordere und das geliefert bekomme, dann will ich es nutzen. SOFORT! Also aufreissen, reinschmeissen... doof aus Wäsche gucken und dann bring mal das Produkt zurück wo Du es aufgerissen hast weil bei der Installation der Hinweis mit der SSA Geschisse aufploppt. Kulanz hin, Kulanz her... es kann nicht sein das man alles für selbstverständlich hinnimmt nur weils halt so ist und alle die Füsse stillhalten.
Nein, man muss definitiv nichts als selbstverständlich hinnehmen. Man darf sich sogar dagegen wehren. Dafür gibt es Proteste, Klagen, was weiß ich. Ach ja, boykottieren wäre auch möglich. Aber dazu müsste man sich halt vorher informieren.

Also noch einmal :
wenn ich im Laden (In/ Ausland) ein Game erwerbe und Geld gegen Ware wechselt und ich einen Kaufvertrag, Beleg, Quittung etc. in den Pfoten habe, was habe ich erworben? Eigentum oder ein Nutzungsrecht?
In vielen Handbüchern steht der Spruch "vielen Dank das sie xxx erworben haben oder gekauft haben". Weder auf Verpackung noch in Handbücher etc. wird was davon erzählt das ich "nur" ein Nutzungsrecht erworben habe. So lange das nicht mir mitgeteilt wird gehe ich davon aus das es mein Eigentum ist und mit dem kann ich nun mal machen was ich will.
Also nochmal: Solange Du den Steam-/Origin-/Sonstwas-AGB zustimmst und deine Rechte auf ein Nutzungsrecht beschränkst (und der jeweilige Anbieter damit durchkommt), hast Du - aus meiner Sicht (Achtung: Keine Rechtsberatung!!!) - nur noch ein Nutzungsrecht.

Weiter finde ich das es für den Endkunden Alternativen zu Steam geben müsste. Früher musste man seine Games auch gleich beim Hersteller aktivieren lassen. Warum gehts nicht mehr? Ich vermute mal aus Kostengründen.
Mit dem Wunsch bist Du sicher nicht allein. Die Aktivierung beim Hersteller ist mühselig. Der Hersteller muss sich selbst um ein entsprechendes System kümmern und unter Umständen auch noch Server zur Verfügung stellen. Dazu kommt, dass die meisten bisherigen Systeme dieser Art keinen Mehrwert boten - sie dienten nur der Aktivierung. Bei Steam/Origin hat man die Aktivierung, Update-Möglichkeiten, Steam-Workshop - also Mehrwert. Außerdem kümmert Valve sich vermutlich um den Background (Server und was sonst noch so nötig ist).
Auch der Mehrwert auf Kundenseite ist größer. Bei Systemen wie SecuROM beispielsweise musste ein Treiber installiert werden. Dieser konnte für große Probleme sorgen. Und was hatte der Kunde dafür? Wenn sein System noch gut genug funktionierte, konnte er das Spiel spielen, hatte dafür aber irgendwelche Probleme. Oder es funktionierte tadellos, dann gab es halt keinen Mehrwert.
Bei Steam hat man als Kunde dafür zig Sachen dazu und funktioniert größtenteils ohne Probleme: Updates, Steam-Workshop, Chat, Spielübersicht, ...
 
Ja Du hast ja vollkommen Recht Dice :) und ich habe ja gesagt das Steam halt an sich nicht schlecht ist. Sehe ich voll und ganz ein. Mich nervt halt nur das man als User immer zu irgendwas gezwungen wird was vielleicht überhaupt nicht nötig ist und man auch keine alternativen bekommt. Alternative = na dann kauf´s doch nicht. Wo ist da die alternative? *g*

Also nochmal: Solange Du den Steam-/Origin-/Sonstwas-AGB zustimmst und deine Rechte auf ein Nutzungsrecht beschränkst (und der jeweilige Anbieter damit durchkommt), hast Du - aus meiner Sicht (Achtung: Keine Rechtsberatung!!!) - nur noch ein Nutzungsrecht.

Ich find das genial... Wie kann aus mein Eigentum auf einmal nur noch ein Nutzungsrecht werden? Ich vergleiche es mal just for fun mit einem Auto...

Ich kaufe mir ein Auto (oder ein Spiel) im Geschäft, Internet oder auf der anderen Straßenseite. Das Auto (Spiel) ist mein Eigentum. Jetzt fahre ich mit meinem schönen Auto (Spiel) zur Tankstelle (Steam), tanke (aktiviere) mein Auto (Spiel) weil es ohne Sprit (Aktivierung) nicht funktioniert und schon geht mein Eigentum an die Tankstelle (Steam) über und ich habe an meinem Auto (Spiel) nur noch ein Nutzungsrecht welches mir die Tankstelle (Steam) eingeräumt hat und ein weiterverkauf verbietet! Also habe ich am Ende zig Autos hier bei mir zu Hause herum stehen - denn weg werfen kann ich sie ja auch nicht da sie ja an mir dran hängen... und wenn ich mit meinem Auto Mist baue, dann nimmt mir die Tankstelle alle meine anderen Autos auch weg.

:lol:

Aber ich liebe diese ganzen Gesetze und sich das zurecht drehen bis es dem gefällt der am meisten davon profitiert. Ich hoffe das echt mal ein paar Gesetze wieder zu Gunsten der Verbraucher entschieden werden.
 
also dem möchte ich auch wiedersprechen denn es ist für mich als Kunden nicht immer ersichtlich ob ich zu Steam genötigt werde oder nicht. Z.B. man kauft seine Software online im Netz. Nicht jeder Händler tippt das ganze Kleingedruckte geschisse da ab. Ich z.B. bestelle meine Games fast ausschließlich in UK bei einer großen Versandhaus (nicht Amazon^^) und dort wird NICHT darauf hingewiesen worauf man sich einlässt. Dort steht noch nicht mal geschrieben das man dauerhaft im INET sein MUSS um das Spiel spielen zu können.
Na ja, das ist jetzt aber naiv. Außer bei GoG.com und CD Project Spielen haben eigentlich alle (größeren) Spiele eine Accountbindung und eine Onlineaktivierung. Mir fällt ehrlich gesagt kein einziger einigermaßen aktueller Titel ein, wo das sonst nicht so wäre. D.h. als PC Spieler weiß man eigentlich, dass man da nicht drum rum kommt.

Also noch einmal :
wenn ich im Laden (In/ Ausland) ein Game erwerbe und Geld gegen Ware wechselt und ich einen Kaufvertrag, Beleg, Quittung etc. in den Pfoten habe, was habe ich erworben? Eigentum oder ein Nutzungsrecht?
Ein Eigentum!
Das hat der BGH schon vor Jahren so entschieden.

In vielen Handbüchern steht der Spruch "vielen Dank das sie xxx erworben haben oder gekauft haben". Weder auf Verpackung noch in Handbücher etc. wird was davon erzählt das ich "nur" ein Nutzungsrecht erworben habe. So lange das nicht mir mitgeteilt wird gehe ich davon aus das es mein Eigentum ist und mit dem kann ich nun mal machen was ich will.
Wie ich schon schrieb, die Hersteller täuschen gerne ihre Kunden und viele glauben das mit dem Nutzungsrecht dann, sieht man ja auch hier im Forum. Ist ja nur von Vorteil für sie. Das Ding ist halt, die Übersetzen einfach den Text aus dem amerikanischen und das war's. Dass das Rechtlich hier alles andere als Wasserdicht ist, ist ihnen ja völlig egal, so lange sie nicht verklagt werden. Und niemand klagt, was Tausende Euros kostet, für eine Ware die 50 Euro wert ist. Außerdem sieht man ja, wie viele Leute glauben, sie haben nur eine Lizenz oder ein Nutzungsrecht erworben und wenn man ihnen, obwohl das eigentlich zu ihrem Vorteil wäre, etwas anderes erzählt, etwa in Foren, dann stinken sie vehement dagegen an und glauben einem nicht. Dabei sind das BGH-Urteil und das EuGH-Urteil in dieser Hinsicht eindeutig!

Die Regeln sind bereits vorhanden. Niemand verbietet dir, auf deine Rechte zu verzichten. Wenn Du freiwillig deine Rechte abtrittst, nur um ein Spiel spielen zu können, ist das deine Entscheidung. Es wird dich ja wohl kaum jemand dazu zwingen, das Spiel an deinen Steam-/Origin-/Sonstwas-Account zu binden und somit deren Nutzungsrechten zuzustimmen.
Dumm nur, das man da keine Wahl hat.

Genauso gut könntest Du dich dafür entscheiden, Spiele, die solche Account-Bindung nutzen, gar nicht erst zu kaufen.
Dummerweise kannst Du das Spiel dann halt nicht spielen. Jetzt ist nur die Frage, was dir wichtiger ist. Unbedingt das Spiel spielen und somit auf deine Rechte verzichten? Oder lieber das Spiel ignorieren?
Was ich ja auch tue und jedem anderen empfehle. Ich kämpfe schließlich seit Jahren dagegen an. Denn nur wenn die Nutzer solche Systeme boykottieren, dann haben letztlich alle was davon. Nur leider sieht die Realität anders aus. Die tumbe Masse interessiert sich nicht für ihre Rechte, sie sehen nur die "Vorteile" der Handhabung und unterstützen dadurch solche Systeme wie bekloppt, sodass diejenigen, die solche Systeme nicht unterstützen wollen darunter leiden müssen. Eben indem sie quasi keine Spiele mehr auf PC spielen können.

Oder anders gesagt: Hier wird die komplette Verantwortung auf den Account-Besitzer abgewälzt.
Was noch lange nicht bedeutet, dass das Rechtens ist und vor Gericht bestand hätte!

Nein, man muss definitiv nichts als selbstverständlich hinnehmen. Man darf sich sogar dagegen wehren. Dafür gibt es Proteste, Klagen, was weiß ich. Ach ja, boykottieren wäre auch möglich. Aber dazu müsste man sich halt vorher informieren.
Tja, klagen kostet Geld und Zeit. Protestieren tue ich wie gesagt seit Jahren dagegen und werde dafür in Foren von den Fanboys gerne "angemacht" bis hin zu als Störenfried rausgeschmissen (wie bei Gamestar geschehen, wo mich ein Steam-Fanboy-Mod genau deswegen aus dem Forum gebannt hat), weil ich mich gefälligst damit abfinden soll, dass ohne Steam heute nichts mehr geht.

Also nochmal: Solange Du den Steam-/Origin-/Sonstwas-AGB zustimmst und deine Rechte auf ein Nutzungsrecht beschränkst (und der jeweilige Anbieter damit durchkommt), hast Du - aus meiner Sicht (Achtung: Keine Rechtsberatung!!!) - nur noch ein Nutzungsrecht.
Du schmeißt da zwei Sachen in einen Topf. Nur weil du einer (Internet-) AGB zustimmst, um eine Software überhaupt nutzen zu können, verlierst du nicht das Eigentumsrecht. Bitte lies doch auch einmal die Links die ich gepostet habe. Sowohl EuGH Urteil gegen Oracle als auch BGH Urteil gegen Steam sind hier eindeutig. Der Käufer ist Eigentümer und kann theoretisch machen was er will. Nur der Account gehört dem Publisher.


Die Aktivierung beim Hersteller ist mühselig. Der Hersteller muss sich selbst um ein entsprechendes System kümmern und unter Umständen auch noch Server zur Verfügung stellen. Dazu kommt, dass die meisten bisherigen Systeme dieser Art keinen Mehrwert boten - sie dienten nur der Aktivierung. Bei Steam/Origin hat man die Aktivierung, Update-Möglichkeiten, Steam-Workshop - also Mehrwert. Außerdem kümmert Valve sich vermutlich um den Background (Server und was sonst noch so nötig ist).
Auch der Mehrwert auf Kundenseite ist größer. Bei Systemen wie SecuROM beispielsweise musste ein Treiber installiert werden. Dieser konnte für große Probleme sorgen. Und was hatte der Kunde dafür? Wenn sein System noch gut genug funktionierte, konnte er das Spiel spielen, hatte dafür aber irgendwelche Probleme. Oder es funktionierte tadellos, dann gab es halt keinen Mehrwert.
Bei Steam hat man als Kunde dafür zig Sachen dazu und funktioniert größtenteils ohne Probleme: Updates, Steam-Workshop, Chat, Spielübersicht, ...
Also dann doch lieber Steam ;-)
Ich habe auch einige Spiele, die man beim Hersteller aktivieren musste, zumindest für den Multiplayer war das eine Zeitlang usus. Ich glaube, kein einziger dieser Server geht noch.

Wo ich für wäre ist eine einmalige Aktivierung als DRM. D.h. ein neues Programm / Spiel, muss nach dem Kauf einmal online registriert und aktiviert werden. Dafür bekommt man danach einen individuellen Key per Mail, mit dem man das Programm beliebig (ohne Internet) wieder installieren und nutzen kann. Das ist meiner Ansicht nach völlig ausreichend, da das Spiel personalisiert ist und wenn dann irgendwo eine illegale Kopie beim Kumpel gefunden wird, lässt sich der Verbreiter dadurch feststellen.

Onlinezwang und Accountbindung dienen nämlich NICHT dem Schutz vor illegalen Kopien, sie dienen AUSSCHLIESSLICH dazu den Kunden unter Kontrolle zu haben. In Zeiten von DSL kann sich schließlich jeder problemlos eine gecrackte illegale Kopie eines Spiels aus dem Netz ziehen und in der Regel ist diese einfacher zu handhaben und zu nutzen als das Original.
 
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In Zeiten von DSL kann sich schließlich jeder problemlos eine gecrackte illegale Kopie eines Spiels aus dem Netz ziehen und in der Regel ist diese einfacher zu handhaben und zu nutzen als das Original.

So und nun habe ich eine andere Frage die ich gerne beantwortet hätte und zwar : ich habe keinen Bock darauf das man mich an irgendwelche Accounts knüpfen will. Ich habe ein Eigentum erworben welches ich auch nutzen darf. Mit meinem Eigentum darf ich ja machen was ich will und wann ich will - das wann ich will geht z.B. ja schon mal nicht mehr wenn die Anbieter der Server diese herunter fahren - aus welchen Gründen auch immer - oder mal wieder eine DDOS Atacke auf irgendwelche Server ballern... der User = wir, sind dann die dummen und können unsere Produkte nicht mehr nutzen.
Jetzt hole ich mir für mein Eigentum einen Crack und nutze es so. Ist dies erlaubt? Ich habe immerhin ein Original und ich bin der Eigentümer von diesem Original! Ich nutze KEINE Raubkopie! Ich gehe lediglich dem online Zwang und Account Zwang aus dem Weg und vehindere das mein Eigentum zum Nutzungsrecht an entsprechende Anbieter übergeht. Sonst nichts.

Und wenn ich dann mein Game nicht mehr haben möchte verkaufe ich es weiter da es ja an keine Accounts gebunden ist.

Hört sich "doof" an aber ist mal so ein Gedankenspiel.

Falls Sie einen nun erwischen sollten der seine Originalspiele ohne Steamzwang, online Zwang zum laufen bringt - weshalb wollen Sie ihn bestrafen? Das er verhindert das sein Eigentum zum Nutzungsrecht wird oder weil er einen Weg gefunden hat sein Eigentum ("gebrauchte Software" mit ungenutztem Key) weiter zu veräusern und es der Käufer nun doch auch noch nutzen kann was aktuell dank Accountbindung nicht möglich ist!
 
Jetzt hole ich mir für mein Eigentum einen Crack und nutze es so. Ist dies erlaubt?
Das ist nicht so leicht zu beantworten. Laut § 95a UrhG ist das nicht erlaubt, da man damit eine technische Schutzmaßnahme umgeht. Ob das nun relevant ist, hängt davon ab was hier als Schutzgegenstand definiert wird, da in § 69a UrhG steht, dass § 95a nicht für Computerprogramme gilt. Allerdings verändert man damit das Computerprogramm, was nach § 69c UrhG die Zustimmung des Rechtsinhaber verlangt, die er dir nur schwerlich geben wird. Wenn versäumt wurde diese Problematik irgendwie festzulegen, könnte man nach § 69d UrhG zwar geschickt argumentieren dass diese Änderung für die "bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms" notwendig ist, was aber immer noch recht wacklig ist. Die bisherige deutsche Rechtsprechung ist hier sehr widersprüchlich. Prinzipiell würde ich auf deine Frage mit "nein" bzw. "eher nicht" antworten, allerdings wirst du wohl auch nicht allzu viel befürchten müssen, wenn du das bei dir daheim im stillen Kämmerlein machst.
 
Tommy hat es sehr gut ausgeführt. Prinzipiell hat die Medienindustrie vor einigen Jahren eine Gesetzesänderung durchgesetzt, die das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen verbietet. Man muss alllerdings dazu sagen, dass nicht in erster Linie die Softwareindustrie dafür verantwortlich zeichnete sondern die Film- und Musikindustrie. Man darf nämlich Filme (und Musik), die man aus der Videothek oder von Freunden geliehen hatte einfach so im Privatbereich kopieren. Durch den "Trick" mit dem Kopierschutz wollte die Medienindustrie diese Privatkopien unterbinden.

In den 1970ern hatte der Gesetzgeber nämlich entschieden, dass das Kopieren von Bild- und Tonträgern im privaten Bereich innerhalb des Familien- und Freundeskreises zulässig ist, da eine Überwachung hier unmöglich und ein unverhältnismäßiges Eindringen in die Privatsphäre wäre. Dazu geistert die Zahl von sieben zulässigen Kopien herum, die allerdings in der Praxis keine Relevanz hat, weil man die Anzahl ohnehin nicht feststellen kann. Durch eine GEMA-Abgabe auf Datenträger sollte die Medienindustrie dafür entschädigt werden. Software war übrigens von Anfang an von dieser Privatkopie ausgenommen.

Interessanterweise kassiert die GEMA heute für quasi jede Art von Datenträger Gebühren, egal ob Festplatte oder Komplett-PC, selbst wenn man im Normalfall gar keine Privatkopien darauf speichern kann, weil eben durch Kopierschutz unterbunden. (Okay, stimmt nicht ganz, Musik-CDs haben inzwischen in der Regel keinen Kopierschutz mehr und man darf sie deshalb auf seinen PC kopieren).

Übrigens ein ziemlicher Nervpunkt für Leute, die sich einen Medienserver betreiben und alle ihre DVD und Blu-ray Filme dort auf HDD einrichten möchten. Natürlich geht das und es macht auch jeder (bis auf ein paar Überkorrekte) aber streng genommen ist dies in Deutschland verboten.

Andererseits, wenn du ohnehin das Original hast und so einen "Patch" für ein Spiel nur in den eigenen vier Wänden nutzt, wird dir da zu 99,9999-prozentiger (und Höher) Wahrscheinlichkeit ohnehin niemand einen Strick draus drehen.
 
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Ich bin gerade mal wieder zu Hause und gucke auf meine Wand mit ca. 100 originalen VHS Kassetten und leider Gottes gehen diese Dinger alleine schon vom herum stehen kaputt. Leicht frustrierend wenn einem die eigene "Videothek" langsam aufgrund alterung von Material kaputt geht... Bin gespannt wie lange meine DVD´s und Blue Rays halten werde.
Wenn ich nun nicht der Eigentümer meiner originalen Filme bin sondern nur ein Nutzungsrecht an denen erworben habe...
und dieses Nutzungsrecht aufgrund Materialfehler oder sonstige nicht durch mich beeinflussbare Umstände nun nicht mehr gegeben ist und die Filme nicht mehr abspielbar sind, habe ich da irgendwie eine Chance auf legalem Weg meine Filme wieder zu bekommen?
Wenns nun stimmt das ich "nur" ein Nutungsrecht habe, und ich es nicht mehr nutzen kann, muss der Rechteinhaber mir da in solchen Punkten weiter helfen so das ich wieder meinem Nutzungsrecht nachkommen kann?
*grins*
 
Nun ja, es gibt ja genug Software, um deine (VHS) Originalfilme zu digitalisieren. Um das Archivieren musst du dich schon selbst kümmern.

Wenn du die VHS Kassetten z.B. erhalten willst, dann bietet sich an diese Luftdicht einzuschweißen und bei unter Minus 150 Grad einzufrieren. Das sollte die Lebensdauer auf einige Hundert oder gar Tausend Jahre erhöhen ...
 
ja das mit dem digitalisieren habe ich schon gesehen nur wie sieht es aus mit dem kopierschutz macrovision der auf fast allen vhs kasetten ist? dieser verhindert wunderschön mit verzerrtem bild eine aufnahme auf dvd. gibt es irgend etwas was ihr empfehlen könnt was auch 100% funktioniert? produkte gibt es viele... aber keine hinweise ob sie auch das halten was sie versprechen.

wie schaut es nun rechtlich aus wenn ich das original als vhs im regal stehen habe, diese aber aufgrund alterung nicht mehr nutzen kann und ich mir dann die filme aus dem netz laden würde?
ich bin berechtigt mir eine sicherheitskopie von meinem original zu machen - was ich aber nicht mehr kann... dennoch habe ich ja ein original zu hause...

ja ich weiß - da ich nicht weiß ob die kopie von einem "legalen" datenträger erstellt wurde wäre es wieder illegal o_O
 
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Wenn du ein Original hast, dann ist es quasi eine rechtliche Grauzone, wenn deine Sicherheitskopie nicht selbst angefertigt wurde. Sagen wir so, wo kein Kläger ...

Der Punkt ist, niemand wird heute etwas sagen, wenn du anfängst deine alten VHS Kassetten zu kopieren. Ob es im (deutschen) Handel (noch) Geräte gibt die den Makrovision Schutz umgehen können bezweifle ich jedoch. Meines war, als es noch legal war Sicherheitskopien anzufertigen und sogar legal aus der Videothek geliehene Filme zu kopieren, so um 1990 rum, ein Selbstbausatz von Conrad oder Reichelt. Ich habe meine ganzen VHS Kassetten, ca. 500 Aufnahmekassetten und 150 Originale seit ca. zehn Jahren alle in irgendwelchen Umzugskartons im Keller meiner Mutter. Ich bin sicher, die kann ich irgendwann dann doch mal wegschmeißen, vor allem weil ich die Qualität heute eh nicht mehr ertragen könnte. Die Filmklassiker, zumindest ein Teil, die ich unbedingt haben wollte, habe ich alleine schon wegen der Qualität damals auf DVD neu gekauft (deswegen mache ich den BR Kram auch nicht mit, da kommen nur neue Filme ins Haus).

Ich habe übrigens auch mal irgendwann angefangen meine ganzen Musik-CDs umzuwandeln. Ich glaube so um 50 - 100 Stück habe ich geschafft, die restlichen Hundertschaften habe ich dann aufgegeben. Die meiste Musik, von den 80ern an, höre ich eh kaum noch, wenn ich dann doch mal will, dann kann ich auch die CD einlegen.

Ehrlich gesagt, ich war immer ein riesiger Sammler. Leider erlauben es meine Wohnumstände seit einigen Jahren nicht mehr. Der meiste alte Krempel ist wie gesagt bei meiner Mutter eingelagert. Bei meinem letzten Besuch habe ich mal angefangen dann zu entsorgen. Das war wirklich verdammt schwer. Es sind sämtliche Ausgaben von ASM, PC Joker, Amiga Joker, Gamestar, PC Player, Video Games, Maniac, ct, PC Welt, Fun Generation, Amiga Magazin und, und, und, von 1985 bis 2010 wobei ich wirklich von vielen Zeitschriften ALLE Ausgaben hatte, Ende 80er bis Anfang der 2000er habe ich im Monat etliche Spiele- und Computerzeitschriften gesammelt, und alle ab ins Altpapier! Wirklich, mir hat das Herz geblutet, es war Augen zu und durch, sonst hätte ich das nicht gekonnt. Und nein, ich hätte die auch nicht einem Sammler geben können, ich musste sie wirklich entsorgen, sonst hätte ich mich nicht von trennen können.

Was will ich damit sagen? Alles ist vergänglich, ein Schrank, ein Buch, alles hat seinen Lebenszyklus und der ist irgendwann vorbei. Auch Filme, Musik und Spiele. Der Hersteller hat den damaligen Ist-Zustand geliefert, der hielt viele Jahre aber irgendwann geht alles einmal kaputt.

Meine Spielesammlung gebe ich jedoch um keinen Preis der Welt auf. Da habe ich von C64 Datasetten an noch alles. Wobei mir klar ist, dass etliche der alten Amiga Disketten schon nicht mehr gehen (die älteren C64 Floppys, zumindest als ich es zum letzten Mal probierte, was auch schon einige Jahre her ist, funktionierten alle noch). Und da ist es auch so, habe mir schon vor 15 Jahren oder so den meisten Kram als ROM-File für Emulatoren geholt, also selbst wenn ich nur eine Pappschachtel mit einer kaputten Diskette habe, das Spiel habe ich noch. Und bei ROMs von Spielen von so alter Hardware habe ich, egal ob legal oder illegal, auch keine Probleme mit, das hat eh nur nostalgischen Wert und niemand wird heute verklagt, wenn er z.B. bei einem Lets Play auf YT ein altes C64 Spiel zockt und da kommt beim Start ein Intro vom Dynamic Duo, im Gegenteil, da muss eher jeder schmunzeln.