Tommy
Hausvetter
@ Spiritogre: Ach nicht schon wieder ... die Sache mit dem Software, Eigentum & Co haben wir doch schonmal durchgekaut. Da es in dieser Hinsicht rechtlich nicht großartig neue Veränderungen gab, will ich da eigentlich auch nicht weiter drauf eingehen - wir drehen uns dann eh nur wieder im Kreis. Ich sags mal so: ich kann deinen Standpunkt nachvollziehen, allerdings bin ich mit deinem Ableitungen/Schlussfolgerungen nicht unbedingt einverstanden. Die Rechtsprechung ist nicht so unumstösslich und allgemeingültig wie du das darstellst.
Da es hier ja vorrangig auch um das Thema Steam geht, würde ich mich mal darauf konzentrieren. Hier wäre es auch mal ganz interessant sich die Urteile anzugucken, die in dieser Sache ergangen sind: So wurde Steam in dieser Sache schon 2010 mal vor den Bundesgerichtshof gezerrt. Leider wie Spiritogre bereits angedeutet hat ohne Erfolg. Dann aber gab es das von Spiritogre angesprochene Oracle vs Usedsoft Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Da sich dadurch die Rechtslage in Sachen Steam geändert haben könnte, wurde erneut vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Hier wurde entschieden, dass das Usedsoft-Urteil nicht auf Steam anwendbar ist.
Das ist also der aktuelle Stand, d.h. Steam darf aktuell weiterhin den Weiterverkauf (in Deutschland) verbieten. Allerdings muss das ja noch nicht das letzte Wort gewesen sein .
Dann möchte ich nochmal bzgl. der AGB/Kaufvertrag-Diskussion einwerfen, dass bei Spielen mit Steambindung hinten auch auf der Packung steht, dass das entsprechende Produkt nur verwendbar ist, wenn man der Steam Subscriber Agreement (SSA) zustimmt. Sowas sollte also eigentlich keine Überraschung nach dem Kauf werden. Aktuell wird dieser Hinweis als ausreichend für die AGB/Kaufvertrag-Situation angesehen. Zumindest bis ein Gericht etwas anders sagt .
Sollte man das übersehen haben, wird man beim Aktivieren des Spiels nochmal konkret auf die SSA hingewiesen und muss dieser aktiv zustimmen. Wenn man damit nicht einverstanden ist, erfolgt keine Verknüpfung mit einem Account aber man kann das Produkt dann eben auch nicht nutzen. Eine Rückgabe an den Händler sollte in diesem Fall eigentlich kein Problem sein, man ist allerdings auf dessen Kulanz angewiesen.
Da es hier ja vorrangig auch um das Thema Steam geht, würde ich mich mal darauf konzentrieren. Hier wäre es auch mal ganz interessant sich die Urteile anzugucken, die in dieser Sache ergangen sind: So wurde Steam in dieser Sache schon 2010 mal vor den Bundesgerichtshof gezerrt. Leider wie Spiritogre bereits angedeutet hat ohne Erfolg. Dann aber gab es das von Spiritogre angesprochene Oracle vs Usedsoft Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Da sich dadurch die Rechtslage in Sachen Steam geändert haben könnte, wurde erneut vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Hier wurde entschieden, dass das Usedsoft-Urteil nicht auf Steam anwendbar ist.
Das ist also der aktuelle Stand, d.h. Steam darf aktuell weiterhin den Weiterverkauf (in Deutschland) verbieten. Allerdings muss das ja noch nicht das letzte Wort gewesen sein .
Dann möchte ich nochmal bzgl. der AGB/Kaufvertrag-Diskussion einwerfen, dass bei Spielen mit Steambindung hinten auch auf der Packung steht, dass das entsprechende Produkt nur verwendbar ist, wenn man der Steam Subscriber Agreement (SSA) zustimmt. Sowas sollte also eigentlich keine Überraschung nach dem Kauf werden. Aktuell wird dieser Hinweis als ausreichend für die AGB/Kaufvertrag-Situation angesehen. Zumindest bis ein Gericht etwas anders sagt .
Sollte man das übersehen haben, wird man beim Aktivieren des Spiels nochmal konkret auf die SSA hingewiesen und muss dieser aktiv zustimmen. Wenn man damit nicht einverstanden ist, erfolgt keine Verknüpfung mit einem Account aber man kann das Produkt dann eben auch nicht nutzen. Eine Rückgabe an den Händler sollte in diesem Fall eigentlich kein Problem sein, man ist allerdings auf dessen Kulanz angewiesen.