Wie du selbst sagst, der Begriff Eigentum ist rechtlich genau abgesteckt. Meine sämtlichen Links haben dir gesagt, dass Medien wie Musik, Literatur und Software als Sache im Sinne von § 90 BGB gesehen werden und diese sich durch kauf durch § 433 oder 929 BGB als Eigentum das Käufers einreihen. Da gibt es nichts daran zu rütteln, dass sind die Fakten. Da kannst du dich drehen und winden wie du willst und auf Lizenzen hinweisen. Aber fleißig Urheberrecht und Eigentumsrecht in einen Topf werfen geht einfach nicht, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Ich weiß ja nicht welche Gerichtsurteile du meinst, du hast ja nur geschrieben "alle mir bekannten", was von der Aussagekraft gleich Null ist. Nenne doch mal ein paar ...
Und um es noch einmal zu klären, KEINE Lizenz steht über dem Gesetz! Jede Formulierung egal in welcher Art von Lizenz, die konträr zum Gesetz steht, ist schlicht und ergreifend nichtig! Da das BGB klar definiert, dass das Eigentum beim Kauf von Software wechselt, sind anders lautende Formulierungen in einer EULA schlicht blödsinn.
Außerdem, von all dem ab, wie kommst du eigentlich darauf, dass ein amerikanischer Vertrag in Deutschland irgend eine Art von gesetzlicher Relevanz haben könnte? Wie soll ein Amerikaner ein amerikanisches Gesetz gegenüber einem deutschen in Deutschland durchsetzen können, der dagegen verstösst, aber dabei nicht gegen deutsche Gesetze verstoßen hat? Meinst du die der deutsche Staat liefert dich wegen eines Urheberdeliktes in die USA aus? Und wenn der deutsche nicht gegen deutsche Gesetze verstösst, wie kann das amerikanische Unternehmen ihre eigenen Gesetze eigentlich hier durchsetzen wollen, wenn die gar nicht deutschem Gesetz entsprechen?