ich teile zwar deine Rechtsauffassung zum Thema Software, Lizenzen und Eigentum nicht unbedingt, aber verstehe worauf du hinaus willst
Vielleicht sollte ich das noch etwas ausführlicher Ergänzen. Ich weiß ja nicht welche Rechtsauffassung du so hegst ...
Wie ich im Artikel schon schrieb, muss sich eine AGB natürlich an die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland halten. Jede Klausel, die diesen Vorschriften widerspricht ist schlicht ungültig. Ein Beispiel:
Durch den Kauf eines Spiels oder der Lizenz wird man zum Eigentümer - siehe Paragraf 433 BGB. Wenn also in der AGB im schönsten Juristendeutsch steht, dass der Hersteller das Spiel dem Käufer (unbefristet) zur Nutzung überlässt, bedeutet dies schlicht, der Käufer ist der neue Besitzer. Jede andere Bedeutung dieser Formulierung würde eben gegen Paragraf 433 verstoßen. Und soweit ich weiß, gibt es für Medien auch keinen Extraparagrafen der besagt, dass Paragraf 433 für diese nicht gilt ...
Es ist also eben gerade nicht so, dass das, was der Hersteller in seine AGB schreibt wirklich Bestand hat. Das Problem ist nur, solange wegen 50 Euro niemand den Hersteller verklagt, hat der keinen Grund diese Vorschriften zu ändern, weil viele Leute sie doch für bare Münze nehmen, was für ihn natürlich von Vorteil ist. Siehe vielleicht deine eigene Rechtsauffassung?
Außerdem, wie schon seit Jahren in allen PC Zeitschriften immer wieder von Juristen erklärt, eine AGB muss vor dem Kauf zugänglich gemacht werden. Sie ist Bestandteil des Kaufvertrages und entsprechend dem Gesetz müssen sämtliche Details eines Deals dem Käufer vor(!) Kauf bekannt sein. Dazu kommt eben, dass Vertragspartner der Händler ist, der ja auch im Garantiefall erster Ansprechpartner ist.
Damit ist die AGB des Herstellers, die man beim ersten Start abnicken soll, schon in zweifacher Hinsicht nicht mehr gültig. Und jetzt kommt noch ein dritter spannender Punkt, die Spielehersteller nennen das ganze ja nicht einmal AGB sondern eben EULA. Ein Vertragswerk, das es in der deutschen Rechtssprechung überhaupt gar nicht gibt! Schließlich müsste das AGB heißen. Also selbst wenn man ein Spiel direkt beim Hersteller kauft und der einem die EULA vor Kauf zeigt, ist fraglich ob diese überhaupt irgend eine gesetzliche Macht hat. Diesen Punkt haben Juristen bisher scheinbar noch gar nicht beleuchtet.
Und wie gesagt, alle Punkte die gegen das BGB oder die anderen angeführten Vorschriften verstossen, sind schlicht ungültig.
Da normalerweise die Abmahnanwälte sofort aus dem Kreuz gekrochen kommen, wenn auch nur ein winziger Fehler in der AGB bei einem Kleinsthändler auf Ebay auftaucht, dies bei Spielen bzw. Software irgendwie nie passiert, kann man wohl davon ausgehen, dass die gesetzliche Relevanz einer EULA Richtung Null tendiert.
Problematisch wird es dann eben halt bei Onlinespielen. Wenn der Hersteller Daten des Spielers durchsucht, etwa die Rechnerkonfiguration, so kann der Spieler natürlich nichts dagegen machen, egal ob er damit einverstanden ist oder nicht oder ob dies sogar gegen das Gesetz verstösst. Hier muss eben jeder Spieler selbst wissen, wie weit ihm Datenschutz, Persönlichkeitsrechte etc. wichtig sind. Effektiv ist man in dem Bereich total vom Hersteller abhängig. Eben auch, was das Thema Sperrungen oder Einstellung des Dienstes angeht. Letztlich also wieder einmal des Spielers Entscheidung. Und hier möchte ich eben gerne etwas Aufklärungsarbeit bzw. Augenöffnerei betreiben und vielleicht auch etwas mehr Kritikfähigkeit.
wer mit den Vermarktungsmechanismen von Diablo III nicht anfreunden kann, für den sind sicherlich die demnächst erscheinenden direkten Konkurrenten
Torchlight 2 und
Grim Dawn (von den Machern von Titan Quest) etwas interessanter ... hier benötigt man nur für den Online-Multiplayer einen Account, wohingegen LAN und Singleplayer völlig DRM-frei daherkommen.
Was Diablo III anbelangt, so hab ich mich mit den Accounts und den Umstand, dass es keinen wirklichen Singleplayer-Modus mehr gibt, bereits abgefunden ... im Prinzip wurde Diablo III auf das bereits aus Diablo II bekannte "Closed Battle.Net" als einziger Spielmodi reduziert. Das hat Vor- und Nachteile ... aber das sieht wohl jeder etwas anders.
Den Artikel hatte ich schon vorher verfasst:
http://rpcg.blogspot.de/2012/05/diablo-iii-die-alternativen.html
Sechs Alternativen zu Diablo III, wobei ich Torchlight 2 ausgelassen habe, weil es mir doch ein wenig zu bunt ist. Ich habe Torchlight 1 und es ist sogar auf Festplatte. Es ist eher so das ideale Spiel, wenn man mal was zocken möchte aber nur ein paar Minuten Zeit hat. Lange am Stück kann ich das nicht spielen.
Empfehlen kann ich, trotz nicht überragender Wertungen, allerdings noch Dungeon Siege 3. Die Grafik ist super (viel, viel besser als D3), das Spiel hat eine nette Story, interessante Gegner, soll angeblich allerdings nicht so lang sein. Wenn man das günstig kriegt, sollte man es vielleicht mal mitnehmen!