Besitz, Eigentum und Nutzungsrechte von Software

Ich finde schon, dass das große Ganze durchaus mit zum Thema gehört, denn es geht dabei durchaus immer auch um Steam. Z.B. eben Steam auf Linux (und warum das meiner Ansicht nach nur eine kleine Nische bleiben wird), Zwangs-Länderanpassungen etwa bei Wolfenstein, man kann sich die ungeschnittene Version kaufen, hat aber nichts davon wegen deutschem Steam-Account und ähnliches.
 
Ich finde schon, dass das große Ganze durchaus mit zum Thema gehört, denn es geht dabei durchaus immer auch um Steam. Z.B. eben Steam auf Linux (und warum das meiner Ansicht nach nur eine kleine Nische bleiben wird), Zwangs-Länderanpassungen etwa bei Wolfenstein, man kann sich die ungeschnittene Version kaufen, hat aber nichts davon wegen deutschem Steam-Account und ähnliches.

Ich stimme dir mehr oder weniger zu, aber:

Ich halte dagegen. Ich hatte erst letztens Ubuntu drauf, weil ich das auch noch mal testen wollte. Keine Chance! Ich wollte mein Softmaker Office installieren, ohne Shell geht da gar nichts. Software, die nicht in den Repositories ist, und damit ist quasi jede kommerzielle Software ausgeschlossen, lässt sich einfach nicht vernünftig leicht in Linux einbinden.
Dann kommen die ganzen Probleme, ein Programm für KDE sieht unter Gnome einfach wie ein Fremdkörper aus. Viele Programmfenster sind einfach uneinheitlich. Das zerstört den Look & Feel.
Aber am schlimmsten ist einfach, es gibt kaum vernünftige Anwendungsprogramme für Heimanwender. Klar, wer nur spielen will und das nicht braucht ...
hat dann wieder das Problem, dass die Spiele für Open GL sein müssen. DX Games lassen sich scheinbar nur für DX9 vernünftig umkonvertieren, DX 10 und 11 Effekte bleiben bisher ja bei allen konvertierten Games außen vor.

Das Problem sind nicht nur die ganzen verschiedenen GUIs, die alle andere Ansätze haben und speziell optimierte Programme eben nicht unter DEM Linux einsetzen lassen, das Problem ist der grafische Unterbau. Das X Window System ist gerade letzte Woche 30, ich wiederhole 30 Jahre alt geworden. Das Ding gehört endlich auf den Müll der Softwaregeschichte. Aber fast alle Distributionen nutzen es noch, wobei Ubuntu wohl gerade dabei ist umzusteigen. Aber wenn das nur einer tut, dann hilft das nicht.

Meiner Ansicht nach hat Linux nur eine Chance, wenn mal eine Firma wie Google kommt und wie bei Android auf Linuxbasis ein völlig eigenständiges System macht und unterstützt, sodass dort alles einheitlich ist. Dazu muss die Firma aber ordentlich Geld in die Hand nehmen.

Große Titel gibt es übrigens mitnichten auch für Linux. Wie kommst du darauf? Blizzard konvertiert noch auf Mac (wesentlich höherer Marktanteil als Linux) und einige andere auch, aber Linux? Nur weil mal ein Metro oder irgendeine Wirtschaftssimulation / Strategiespiel auch für Linux kommen, sieht es da doch immer noch sehr düster aus. Firmen wie EA und Ubisoft als auch Activision bringen gar nichts für Linux - und das sind die großen drei!
Daran wird auch Steam OS nichts ändern, denn es gibt keinen einzigen Grund Steam OS einzusetzen. Sogar Alienware bringt seine "Steam Machine" jetzt erst mal mit Windows 8 und dem Windows-Steam auf den Markt ...
Und dieser Text hat genau was mit "Besitz, Eigentum und Nutzungsrechte von Software zu tun?
Der erste Absatz enthält eigentlich nur deine scheinbar negativen Erfahrungen mit einer Distribution. Freundlicherweise stempelst Du dann auch gleich noch alle Software, die nicht in den Repositories zu finden ist, als schwierig installierbar ab. Es folgt eine Beschwerde über das Aussehen von KDE-Anwendungen unter Gnome (ok, da muss ich dir zustimmen) und die Behauptung, es gäbe kaum vernüftige Anwendungsprogramme für Heimanwender. Entweder habe ich eine deutlich andere Definition der Worte "vernüftig" und "Heimanwender" oder die Behauptung ist schlicht falsch.
Prinzipiell ist das allerdings egal, denn bis hier hat das eigentlich nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun.

Weiterhin gehst Du ein wenig auf die Konvertierbarkeit von Spielen und das X Window System ein. Abschließend kommt noch ein wenig über "große Titel" für Linux und die Steam-Maschine.
Ich sehe immer noch keinen Bezug zum Thema.

Bin kein Linux pro daher kann ich dem nicht erwidern, aber Windows nervt mich in letzter Zeit immer mehr. Also civilization beyond earth kommt für Win, Mac und Linux. The Witcher 3 auch soweit ich weiß. Dann gabs da noch ne ganze reihe im Rahmen der E3 die mich überrascht haben! Achja ich sehe gerade: Metro Redux unter anderem, weitere Deep Silver Titel wären also nicht unwarscheinlich. Glaube da sind schon ein paar. Dann noch AMD Mantle support für Linux und halt bei Steam noch die Xcom Spiele, Civ 5, Witcher 2 und die ganzen Valve Spiele + Indie zeug. Also ich finde dass das ein Trend ist. Valve ist mit Win 8 sehr unzufrieden und MS ist ja eh gerade damit beschäftigt ihre weitere Richtung auszuloten... Es gibt auch ein paar Hardware Hersteller die an ner eigenen Linux Version arbeiten. Den die haben Angst das der Markt zusammen bricht wenn MS mal weg ist...

Die NSA Affäre hat eh dazu beigetragen das in manchen Länder Windows in den Behörden etc. verboten wird. Russland baut jetzt sogar seine eigenen CPUs auf ARM Basis. Würde mich freuen, so gibts auch Wirtschaftliche Konsequenzen vllt schaffen es die Europäer sich in Sachen Digitale Wirtschaft, PC etc unabhängiger zu machen und nicht so hinterher zu hinken.

Back to Topic: Hat wegen Steam und Co nicht letztens ein EU Gericht eine Entscheidung getroffen? Geklagt wurde doch oder?
Ok, hier geht es anfänglich um Steam-Zeug unter Linux. Aber was hat das mit mit dem Thema zu tun? Oder genauer: Wozu der Bezug auf Linux?
Ob Steam jetzt unter Linux, Mac oder Windows läuft ist doch völlig irrelevant! Das Problem ist nämlich die Account-Bindung und nicht das OS!?

Die NSA-Affäre bzw. Russland: Klar könnte Europa unabhängiger werden. Aber was bringt es? Solange die Publisher/Entwickler ihr Zeug über Steam/Origin/... vertreiben müssen die Verbraucherrechte entsprecht geschützt oder angepasst werden. Was bringt ein unabhängiges Europa im Bezug auf Spiele, wenn das im Endeffekt heißt, dass man keine Spiele mehr kauft, weil alle Spiele, für die "man" sich interessiert dummerweise über solche Plattformen vertrieben werden. Ob das die Spiele-Industrie so sehr juckt? Käme vermutlich darauf an, wie viel von Europa da am Ende wirklich mitzieht.
Und PCs auf ARM-Basis sind zumindest keine Lösung für Spiele - aber das sollte klar sein.

Wenn dich Windows schon nervt, dann lasse bloß die Finger von Linux! Es gibt wohl kein System bei dem man mehr am System rummachen muss als Linux, zumindest sobald es über die voreingestellten und mitgelieferten Dinge hinausgeht. Alternativ bleibt eben nur ein Mac. Und ansonsten muss man ja nicht auf Win 8 wechseln, Win 7 tut ja wunderbar seinen Dienst. Mit Glück soll Win 9 dann ja auch wieder wie 7 werden.
Reine Meinungsmache gegen Linux und hat nichts mit dem Thema zu tun.

Das sind aber auf den Gesamt-Spielemarkt betrachtet nur Ausnahmen und eben, wie man an den meisten Titeln sieht, hauptsächlich in absoluten Nischengenres, wie ich schon anführte. Der eine oder andere Strategietitel, gelegentlich eine Wirtschaftssimulation - also nichts, was die breite Masse anspricht. Diese Titel werden nur portiert weil sie eh günstig in der Herstellung sind und die Hersteller hoffen, dass gerade unter den technikbegeisterten Linuxfans da einige extra Abnehmer zu finden sind.
The Witcher ist ja in vielerlei Hinsicht ein Ausnahmetitel. Allerdings sollte man nicht zu viel erwarten. Der Linuxport von Witcher 2 gilt ja als absolute Katastrophe. Sie haben einfach das Windows Programm genommen und einen Wrapper drüber gestülpt, ähnlich wie es GoG für alte DOS Spiele macht, damit die problemlos unter einem 64 Bit Windows laufen. Leider bei einem so modernen Spiel wie Witcher 2 eher mit mäßigem Erfolg, das Ganze soll extrem instabil und vor allem langsam laufen.
Auch Metro ist so eine Sache, das ist halt ein Entwickler, der zwar Achtungserfolge erzielt aber eben trotz aller Qualität keine riesigen Verkaufserfolge. Ich finde es toll, wenn so ein "kleines" Ost-Entwicklerstudio aus welchen Gründen auch immer, ihre Games für Linux porten. Aber wie gesagt, Metro ist letztlich nur ein Shooter unter vielen und dabei eben noch einer der kommerziell nicht so erfolgreichen - gerade im Vergleich zu den großen Serien von EA, Ubi und Activision - und die werden allesamt nicht portiert.
Hier stellst Du - so verstehe ich das jedenfalls - lediglich klar, dass Du ein Problem mit den Konvertierungen bestimmter Spiele hast. Ich muss hier anmerken, dass ich keinen dieser Ports selbst ausprobiert habe und somit zumindet über die Qualität derer nichts sagen kann.
Aber was genau haben die Ports denn nun mit dem Thema "Besitz, Eigentum und Nutzungsrechte von Software zu tun"? Die Lizenzen dieser Spiele werden sich ja wohl kaum wegen des Ports geändert haben.

Wenn MS mal weg ist - was in nächster Zeit sehr unwahrscheinlich ist - bedenke, MS hat nicht nur Windows sondern vor allem Office aber auch alle mögliche Hardware (u.a. Nokia gehört MS) sowie alle möglichen anderen Softwarebereiche, und egal was man sagt, MS Office ist mit weitem(!), wirklich verdammt weitem Abstand das beste Office, dann wird Linux, so wie wir es kennen, immer noch KEINE Alternative sein, denn die gesammelten Linux Distributionen sind einfach nicht gut genug. Wie ich anführte, es müsste ein völlig neues System geschaffen werden, mit MS Windows und Apple OS X als Vorbild, das meinetwegen auf Linux-Basis (oder völliug neu), das könnte dann was werden, jedenfalls wenn(!) eine große Firma da was tut. Valve z.B. macht das ja nicht, die haben ja einfach Debian genommen, alle Anwendungsprogramme rausgeschmissen und Steam vorinstalliert, und das dann Steam OS getauft. Canonical sollte es ja damals richten. Shuttleworth hat dann seine Milliarden lieber behalten und eine zwar gute aber eben völlig typische Linux-Distribution (Ubuntu) herausgebracht.
Ich verstehe hier lediglich, dass dir kein Linux eine Alternative für Windows ist. Das kann gerne deine Meinung sein. Allerdings sehe ich da immer noch keinen Themenbezug. Ein anderes Betriebssystem ändert nämlich immer noch nichts an den Lizenzen der Spiele oder der Verwaltungsapparate (Steam, Origin, ...).
Und bevor ich es vergesse: Die alten Spiele müssten dann erstmal portiert werden! Ich könnte mich allerdings erinnern, dass dir Portierung eigentlich nicht gefallen...

Die großen Probleme von Linux sind (wie angeführt) das X Window System, das Dateisystem mit seinen verschiedenen Richtlinien und Partitionensarten, die verschiedenen Desktops, der Zwang Repositories zu nutzen, daran hängt auch noch das mit den verschiedenen Pakettypen und, und, und. Es gibt viele Baustellen und das sind genau die Dinge, die Linuxfans lieben.
Das X Window System kann tatsächlich ein Problem sein (nicht nur auf Portierungen von Spielen bezogen). Die vielen verschiedenen Dateisysteme und Desktops können Einsteiger sicherlich verwirren. Welche Distribution hat den einen Repository-Zwang? Ich meine die Frage übrigens ernst. Jede mir bekannte Distribution hat Standard-Repositories. Diesen kann man weitere Repositories hinzufügen. Und wenn ich ganz "mutig" bin, installiere ich einfach Pakete, die ich selbst heruntergeladen habe. Womit wir auch direkt bei den Paketen sind. Ja, dass die einzelnen Distributionen verschiedene Pakettypen haben, ist tatsächlich eine unschöne Angelegenheit.
Aber was genau hat das jetzt mit dem Thema dieses Threads zu tun.

Problem, mag sein, dass ITler mit elitärer "ich bin Intelligenter als der DAU" das alles toll finden, was Linux unintuitiv, kompliziert und vor allem altmodisch macht, viele geliebte Konzepte dort sind eben tatsächlich aus den 70er Jahren ... nur leider kam 1995 Microsoft mit Windows 95 und hat damit mal eben die Bedienung von Betriebssystemen revolutioniert. Und alles was komplizierter ist als das, das will man heute, immerhin auch fast schon wieder 20 Jahre später, sicher nicht wieder sehen. Der Trend geht im Gegenteil zu noch einfacheren Systemen.
Wir könnten die Diskussion über die komplizierten Dinge eines "Ubuntu" oder "Linux Mint" theoretisch in einem separaten Thread weiterführen. Fakt ist, die einzelnen Distributionen haben tatsächlich ihre Eigenheiten (Desktops, Paketverwaltung, ...) und man könnte das eine oder andere sicherlich in ein schönes GUI verpacken und somit "einfacher" machen - aber man kann auch arg schwarz sehen.
Auch hier: Themenbezug?

Ja, ich kenne diese Nachrichten, ich lese ja auch heise. Aber das ist alles heiße Luft! China macht ein eigenes Linux für Behörden. Und? Die Chinesen würden trotzdem eher Windows raubkopieren als das freiwillig zu nutzen. Russland hat Angst vor der NSA und Sicherheitslücken in der Hardware und baut einen PC, der so leistungsfähig ist wie mein Tablet und damit gerade bei Office und dem Websurfen völlig abk*ckt? Das ist alles nur große Reden schwingen, in der Praxis wird das alles nicht halb so oft eingesetzt werden, wie jetzt großspurig angekündigt. Die meisten Projekte werden über ihren "Beta-Status" nicht hinauskommen. D.h. wenn die Software (China) oder die Hardware (Russland) irgendwann in irgendwelchen Testumgebungen genutzt wird, dann wird sie da bleiben und versauern. Im großen Stil wird das alles nicht genutzt werden, da die Entwicklung und Herstellung viel, viel zu teuer wäre, wenn man da alles umstellen wollen würde. Sieht man ja in München. Die Umstellung auf Linux ist ein reines Prestigeobjekt. Kostet Unsummen und Windows muss trotzdem noch nebenher laufen, weil man nicht alle Programme für Linux neu entwickeln kann ...
Prinzipell stimme ich zu, aber: Themenbezug?

Vielleicht meinst du das mit Oracle vs Usedsoft? Das EuGH hat bestätigt, dass gebrauchte Software, auch rein digitale, weiter verkauft werden darf. Leider sind sie auch nicht weiter gegangen als das BGH damals bei der Verbraucherzentrale gegen Steam. D.h. der Knackpunkt sind immer noch die benötigten Accounts. Du darfst eben die Software verkaufen, nur der Account an den sie gebunden ist gehört halt im Fall von Steam eben Valve und wenn die dir keine Möglichkeit bieten, die Software von einem Account auf einen anderen zu transferieren, dann hast du halt Pech gehabt.
Aha, doch noch Themenzug.

Ich habe noch ein wenig gegoogelt und da ist Anfang des Jahres eine Klage gegen Valve von Berliner Gericht abgeschmettert worden.



Zu geil... Games wie WTNO - Enemy Front dürfen keine Swatiska zeigen da Spiele keine Kunst sind wie es in Filme oder Dokumentationen gehandhabt wird...
und nun stellt man fest das Spiele keine Software im direkten Sinne sind, da Spiele audiovisuelle Aspekte haben und eigentlich mehr in Richtung Unterhaltungsmedien / Filme gehören und demnach dem Filmwerk Urheberrechtsschutz unterliegt.

Also was denn nun? WTNO darf uncut in Deutschland nicht über Steam vertrieben werden da es ein Spiel ist und ein Spiel fällt nicht unter Kunst wie in Filmen
Da ein Spiel also keine Software mehr ist... und es irgendwie zu der Gattung Film gehört... ich fühle mich leicht veralbert.

Ich raff nix mehr *rofl* ich habe das Gefühl als ob man sich das alles so lange hin und her zurecht schiebt bis es so ist das man als ehrlicher Kunde am Ende der gearschte mit Null Rechten ist.
Tatsächlich etwas komisch, aber: Ob das Spiel nun mit Swastiken verkauft werden darf oder nicht, hat eigentlich nichts mit dem Thema zu tun.
Ich schreibe extra "eigentlich", weil mir durchaus klar ist, dass man das Spiel ja theoretisch in Land X kaufen kann, wo dann eben Swastiken enthalten sind. Und genau auf diesen Inhalt hat man dann keinen Zugriff. Wenn überhaupt, erhält man mit einem deutschen Steam-Account dann die geschnittene Version.
Mit genug Interpretation kann man hier also einen Themenbezug herstellen.

Was ich am Ende geschnallt habe ist, das man Software (keine Spiele denn Spiele sind nun keine Software mehr) weiterhin gebraucht kaufen / verkaufen kann wenn diese nicht an einen Account gebunden sind. Wobei ich da noch immer gerne streiten würde. Ich kann verstehen das gekaufte Games bei Steam an den Steam Account gebunden sind. Ich habe sie dort geholt - muss mich denen Ihre AGB´s unterwerfen. OK. Aber wenn ich das Game im Laden erworben habe, habe ich einen Vertrag mit dem Geschäft abgeschlossen und nicht mit Steam. Das ist der Hauptknackpunkt der mich so ärgert. Vor allem wenn man online Games kauft (Amazon, TheHUT etc.) steht NICHT immer dabei das man mal wieder an Steam geknebelt ist.
Definitiv Themenbezug.
Ich bin mir nicht sicher, aber kann es sein, dass man laut Lizenztext lediglich das Nutzungsrecht oder den Schlüssel im Laden erwirbt? Wenn Du Spiele bei Amazon kaufst, steht das mit Steam als Bedingung auf jeden Fall da, wo es auch im Laden steht - auf der Packung! Ob Online-Händler so etwas separat erwähnen müssen, weiß ich nicht. Allerdings muss es dir der Einzelhändler ja auch nicht extra mitteilen.

Seit mir nicht böse aber ich kann jeden verstehen der sich illegal die Games aus dem Netz zieht. Zum einen die hohen Kosten für Spiele die man nicht mehr weiter verkaufen darf wenn man sie durch gespielt hat zum anderen halt dieser Steam und hinzu kommt online Zwang. Als ich mit zocken angefangen habe, haben Spiele gerade mal 20DM gekostet und keine umgerechnet 160DM - 200DM. Seit dem es Steam gibt fängt der Mist mehr oder weniger mit online Zwang an. Selbst für Games die noch nicht mal Multiplayer haben.
Ich bin dir nicht böse. Verstehen kann ich das allerdings nicht. Fahren wir zukünftig einfach illegal Auto, weil uns der Führerschein oder das Auto zu teuer ist? Und wer sich Spiele für 80-100 Euro kauft, ist selber schuld.
Und zum Onlinezwang: Ist das in letzter Zeit wirklich so schlimm geworden. Mein aktuellstes Spiel (bei Steam) dürfte Skyrim sein. Ich kann mein Steam problemlos in den Offline-Modus setzen. Was da nervt und auch nicht sein müsste ist, dass nach ein paar Wochen Steam kurz mal online sein muss. Bei euch klingt das so, als wäre es inzwischen nötig, jede Minute jedes Spiels online sein zu müssen. Das kenne ich jetzt nur von Assassin's Creed (wenn ich mich nicht irre), wo einfach nicht mehr gespeichert wurde, wenn der Server nicht erreicht wurde.

Ich bin zwangsläufig gezwungen Steam zu nutzen. Ob ich es will oder nicht. Macht ja keinen Sinn sich die Games zu kaufen und ungenutzt in die Ecke zu stellen. Als Kunde habe ich leider Gottes ja keine Wahl. Top Games kaufe ich im Ausland (uncut + günstiger) und wenn Steam mal so nen Mega super duper Angebot hat (unter 5€) hole ich mir mal was. Skyrim Elite habe ich auch für 10€ zugeschlagen aber mehr Cash bekommen die von mir nicht zu sehen.
Du könntest auch einfach mit dem Protestieren und Boykottieren anfangen. Wenn sich genug Leute finden, ändert sich vielleicht was.
 
Fahren wir zukünftig einfach illegal Auto, weil uns der Führerschein oder das Auto zu teuer ist?
nur weil es nicht jeden Tag ans Tageslicht oder in den Medien breit getreten wird - es gibt mehr als genug Menschen die so etwas machen. Leider Gottes. Es gab sogar Fälle wo Menschen über 60 Jahre ohne Führerschein gefahren sind und nur durch einen dummen Zufall erwischt wurden - wie z.B. allgemeine Verkehrskontrolle.

Auf der Seite http://www.welt.de/wirtschaft/webwe...hoeren-meine-gekauften-E-Books-nicht-mir.html habe ich auch etwas sehr Interessantes gelesen. Bei Büchern und Ebooks ist es fast genau so wie mit unseren Spielen.

Da wird gesagt das wenn ein Kunde ein Buch oder eine CD im Geschäft gekauft wird er somit automatisch Eigentümer von den gedruckten oder gepressten Medien wird. Es handelt sich hierbei um sogenannte "körperliche Werke" (ich kann sie real anfassen). Für meinen Begriff fallen darunter auch Filme und Spiele die ich im Laden kaufe und bei Steam und Co freischalten MUSS. Sobald ich es real im Geschäft kaufe und zu Hause auf der Scheibe habe = bin ich Eigentümer dieser Sache.
Ob ich nun eine Musik CD habe oder eine MP3 CD, ein Spiel oder ein Film auf DVD oder Blu-Ray = am Ende sind es alles irgendwie nur Daten und somit müssten sie auch alle gleich behandelt werden. Ich habe hier immer nur 1en und 0en auf den Scheiben. Was am Ende raus kommt entscheidet die Reihenfolge dieser beiden Ziffern :p

Anders sieht es aus wenn man das gleiche Produkt als Datei herunter lädt. Dann hat man ein sogenanntes "unkörperliches Werk" und dort habe ich dann nur noch ein Nutzungsrecht.

Rein theoretisch kommt mit einem Kauf zwischen Händler und Käufer ein ganz normaler Kaufvertrag mit allen Weiterverwendungsrechten zustande.

Da Plattenfirmen, Produzenten und diverse Händler wie Steam und Co. den Hals nicht vollbekommen argumentieren sie das bei diesen digitalen Waren "nur" ein Lizenzvertrag zustande kommt wo man als Kunde "nur" ein Nutzungsrecht an fremden geistigen Eigentum erhält und somit die digitalen Dateien nicht verschenken, vererben oder weiter verkaufen darf.

In anderen Worten : Kaufe ich ein Spiel bei Steam, dann habe ich keine Erlaubnis dieses Spiel weiter zu verkaufen (unkörperliches Werk) und erhalte hiermit ein Nutzungsrecht.
So wie ich das da oben verstehe bedeutet dies das ich sehr wohl mein Spiel, was ich real in echt im Laden gekauft hier zu Hause in den Händen halte (körperliches Werk) irgendwann später wieder verkaufen darf weil ich Eigentümer des Spiels bin 8)

Jetzt muss nur noch geklärt werden wie die rechtliche Lage aussieht wenn ich mein "Eigentum" (körperliches Werk) bei Steam und Co. an meinen Account binden lassen muss. Es wird mir ja was aufgezwängt was ich eventuell nicht haben möchte und dann wieder verkaufen möchte? Da ich, bei einer im Laden gekauften Version, kein Nutzungsrecht erworben habe sondern ein ganz normaler Kaufvertrag entstanden ist, müsste ich auch in der Lage sein mein Eigentum wieder los zu werden.

Im übrigen weiß Steam sehr wohl welche Waren bei Steam erworben wurden und welche aus dem Einzelhandel stammen. Demnach könnten sie ganz einfach die "körperlichen Werke" von meinem Account lösen und dem neuen Eigentümer übertragen.

Berichtigt mich bitte wenn ich da oben Schwachsinn geschrieben habe^^ so habe ich es jedenfalls verstanden :)

Bezüglich Linux... ich denke bei Linux hat man ein Nutzungsrecht da Linux eine "freie" Software ist die man sich Kostenlos aus dem Netz ziehen und auch nutzen darf. SteamOS ist ja auch Gratis erhältlich.
Wie sieht es mit Windows Lizenzen aus? Ist man bei Windows Lizenzen Eigentümer wenn man einen Lizenzkey erworben hat? Ich finde ja! Ich darf diesen Lizenzkey von meinem Rechner abkratzen (wenn ich das Windows auch echt lösche) und diesen Key weiter verkaufen, verschenken wie auch immer. Eine Bindung an die Hardware ist nicht rechtens. Die Frage ist nur noch wie es sich verhält wenn, wie bei Windows 8, der Key in der Hardware fest verankert ist. Darf ich den Key auslesen und dann verkaufen wenn ich es nicht nutzen möchte? Ich bin ja immerhin Eigentümer von Notebook und der Software auf dem Gerät.

Jetzt wird wieder argumentiert das man zum auslesen des Keys "Schutzmechanismen" umgeht und das dies nicht gestattet ist. Da streiten sich auch die Geister drüber und es ist eine rechtliche Grauzone denn ich bin berechtigt von meinem Eigentum Sicherheitskopien zu erstellen. Wenn mein Eigentum einen Kopierschutz hat, so darf ich diesen mitkopieren um mir meine Sicherung zu erstellen. Ich darf ich aber nicht "umgehen". Die Kopien müssen genau wie das Original gesichert sein. Darf ich meine Originalen oder Kopien weiter verbreiten? Ja ich darf! Aber nur im begrenzten Rahmen. Ich bin berechtigt meiner Familie eine Kopie zu erstellen und meinem engsten Freundeskreis auch.
Ich darf NICHT von der Kopie die Kopien erstellen und ich darf auch kein Geld für die Kopien verlangen und wenn ich das Original verkaufe, muss ich alle Kopien mit abgeben.
Aber ich darf von meinem Original diese Kopien machen. Ich darf auch in die Videothek rennen und mir die Filme dort kopieren und für mich privat nutzen. Und meine Familie und meine Freunde...

Die sind dann zwar keine Eigentümer der Sachen aber Besitzer ;) und um es zu ergänzen : ich darf NICHTS aus dem Netz laden! Es muss immer ein echtes Original vorliegen um davon eine Kopie für Private Zwecke (Sicherung) zu erstellen.

Wie gesagt alles rechtliche Grauzone. Der eine sagt so - der andere so. In dem einen Land wird es so gehandhabt im anderen wieder anders... es gibt keine einheitlichen Gesetze und am Ende ist es eine Auslegungssache ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich darf auch in die Videothek rennen und mir die Filme dort kopieren und für mich privat nutzen. Und meine Familie und meine Freunde...

Die sind dann zwar keine Eigentümer der Sachen aber Besitzer ;) und um es zu ergänzen : ich darf NICHTS aus dem Netz laden! Es muss immer ein echtes Original vorliegen um davon eine Kopie für Private Zwecke (Sicherung) zu erstellen.

Eine Kopie von einem DVD-Film aus der Videothek darfst du rechtlich auch nicht machen, da du dir diesen nur geliehen hast. Im Falle einer Rückgabe, hast du kein Original mehr, weswegen dann deine Kopien Illegal wären.
 
Eine Kopie von einem DVD-Film aus der Videothek darfst du rechtlich auch nicht machen, da du dir diesen nur geliehen hast. Im Falle einer Rückgabe, hast du kein Original mehr, weswegen dann deine Kopien Illegal wären.

sorry aber da möchte ich wiedersprechen :p

gibts zum glück haufenweise beiträge im netz und ich habe darüber auch schon mit einem anwalt diskutiert :)

Videothek legal kopieren?


Das stand in der Computer Bild Ausgabe 25/2001 beim Test von Movie Jack:
(Die folgenden Fragen wurden vom Rechtsanwalt Dr. Rupert Vogel beantwortet!!!)


Darf ich eine Video-DVD kopieren?

-Privatpersonen dürfen von urheberrechtlich geschützten Werken, also auch von Video-DVD's, ,,einzelne Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch'' herstellen (§53 Urheberrechtsgesetz).


Darf ich einen Kopierschutz umgehen?

-Wer von seinem Recht auf Herstellung von Privatkopien Gebrauch macht, darf auch solche technischen Vorkehrungen umgehen, die dieses Recht einschränken. Dieser Grundsatz gilt für Bild- und Tonträger, wozu auch DVD's gehören, jedoch nicht für Computer-Programme. Besteht der Schutzmechanismus aus Software, ist deren Manipulation verboten; besteht er nicht aus Software, darf man ihn umgehen.


DARF ICH KOPIEN VON GELIEHENEN VIDEO-DVD'S MACHEN?

-DAS RECHT ZUR PRIVATEN VERVIELFÄLTIGUNG SETZT NICHT VORAUS; DASS DIE DVD DEM KOPIERENDEN GEHÖRT. DESHALB DÜRFEN AUCH VIDEO-DVD'S KOPIERT WERDEN, DIE IN VIDEOTHEKEN GEMIETET ODER VON FREUNDEN AUSGELIEHEN WORDEN SIND.
DIE MEISTEN JURISTEN SIND, OBGLEICH DIES UMSTRITTEN IST, ALLERDINGS DER MEINUNG, DASS NUR RECHTMÄßIG PRODUZIERTE DVD'S FÜR DIE KOPIEN ZUM PRIVATEN GEBRAUCH ALS VORLAGE VERWENDET WERDEN DÜRFEN, NICHT ABER ,,RAUBKOPIEN''. VORSICHT: WIRD IM INTERNET DAS ÜBERSPIELEN VON VIDEO-DVD'S ANGEBOTEN, HANDELT ES SICH MIT GROßER WAHRSCHEINLICHKEIT UM EIN ILLEGALES ANGEBOT, SO DASS AUCH DIE HIERVON ERSTELLTEN PRIVATKOPIEN RECHTSWIDRIG SIND.


Darf ich die Kopien weitergeben?

-Jede öffentliche Verbreitung oder Wiedergabe von Privatkopien ist verboten (§53 Absatz 6 Urheberrechtsgesetz). Man darf die privat kopierten DVD's also nicht an Personen außerhalb des Verwandten- und Freundeskreises weitergeben oder öffentlich vorführen.
Außerdem dürfen die Kopien nicht zum Überspielen auf eine Seite im Internet gestellt werden, da dann wieder eine verbotene öffentliche Wiedergabe vorläge.

Nicht nur der Eigentum eines Datenträgers berechtigt mich einer "Sicherungskopie" sondern auch wenn ich durch ausleihen ein kurzes Nutzungsrecht erworben habe und in diesem Moment der Besitzer der Datenträger bin.

Deutsches Recht... eine schon sehr komische Geschichte.

Was ist Kopierschutz umgehen? Für mich bedeutet dies das ich extra Tools und Programme einsetzen muss um den Kopierschutz des Datenträgers zu umgehen. Was ist aber wenn ich den Datenträger in mein Laufwerk einlege und sage : "Bitte einmal kopieren" und es rattert und das System hat alles selbsständig gemacht? Wieviele DVD´s gibts die laut Aufdruck kopiergeschützt sind aber in Wirklichkeit keinen Kopierschutz haben? :eek:

Im übrigen zahlen wir alle dafür das wir uns private Sicherungskopien von unserem Eigentum erstellen und zwar an die GEMA.
Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Kassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom Gesetzgeber die legale Privatkopie eingeräumt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Pauschalabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland zum Beispiel rund 14 Cent für einen DVD-R Rohling, 7 Euro für einen externen DVD-Brenner, 15,20 Euro für einen PC, 36 Euro für ein Touchscreen Mobiltelefon mit 8 GB oder mehr Speicherkapazität und 34 bzw. 39 Euro für ein TV-Gerät bzw. DVD-Rekorder mit Festplatte. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro an die Verwertungsgesellschaften abgeführt.

wenn ich mich nicht irre fallen darunter alle USB Massenspeichergeräte, Speicherkarten jeglicher Art und sogar Drucker sind von der Abgabe der Gebühren nicht befreit. Man kann damit ja Bücher und Zeitschriften vervielfältigen. Da wird ein riesen Theater gemacht wenn man sich Filme, Musik etc. kopieren möchte und was viele nicht wissen - man darf es sogar. Wozu sollte man denn sonst noch die Gebühren zahlen *grins*

Wenn ich Eigentümer / Besitzer bin habe ich diese Rechte. Selbst bei einem Nutzungsrecht bei ausleihen in Videothek, Bücherrei usw. habe ich das Recht dazu.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da wird gesagt das wenn ein Kunde ein Buch oder eine CD im Geschäft gekauft wird er somit automatisch Eigentümer von den gedruckten oder gepressten Medien wird. Es handelt sich hierbei um sogenannte "körperliche Werke" (ich kann sie real anfassen). Für meinen Begriff fallen darunter auch Filme und Spiele die ich im Laden kaufe und bei Steam und Co freischalten MUSS. Sobald ich es real im Geschäft kaufe und zu Hause auf der Scheibe habe = bin ich Eigentümer dieser Sache.
Ob ich nun eine Musik CD habe oder eine MP3 CD, ein Spiel oder ein Film auf DVD oder Blu-Ray = am Ende sind es alles irgendwie nur Daten und somit müssten sie auch alle gleich behandelt werden. Ich habe hier immer nur 1en und 0en auf den Scheiben. Was am Ende raus kommt entscheidet die Reihenfolge dieser beiden Ziffern :p
Das sehe ich auch so. Ob ich die Software noch an irgendein anderes Programm binden muss, ändert ja nichts daran, dass ich eine Version der Software auf der CD/DVD erstanden habe. Anders sieht es eventuell aus, wenn auf dem Datenträger nur ein Webinstaller (startet den Download) enthalten ist - aber das ist bei den meisten Programmen ja noch nicht so.

Anders sieht es aus wenn man das gleiche Produkt als Datei herunter lädt. Dann hat man ein sogenanntes "unkörperliches Werk" und dort habe ich dann nur noch ein Nutzungsrecht.
Und warum sollte das anders sein als bei einer CD? Oben erwähnst Du, eine CD sei ein "körperliches Werk" und man sei nach dem Kauf Eigentümer. In dem Fall lagern die Daten auf der CD, ich kann diese anfassen und - wenn sie nicht geschützt ist - problemlos Kopien anfertigen (jetzt mal nur auf die Möglichkeit bezogen und nicht auf die Rechtslage).
Wenn ich die Daten herunterlade, befinden diese sich auf meiner Festplatte. Diese kann ich anfassen und - wenn die Daten nicht irgendwie geschützt sind - funktionierende Kopien der Daten anfertigen (wieder nur auf die Möglichkeit bezogen). Also wo genau soll da ein Unterschied sein? Für mich gibt es da keinen Grund für eine unterschiedliche Behandlung.

Rein theoretisch kommt mit einem Kauf zwischen Händler und Käufer ein ganz normaler Kaufvertrag mit allen Weiterverwendungsrechten zustande.
Der Händler hat mit Sicherheit auch nichts dagegen, wenn Du eine bei ihm erstandene Software weiterverkaufen willst. Selbst Valve hat da vermutlich nichts dagegen. Wieso auch? Der Second-Hand-Käufer kann ja nichts damit anfangen, weil die Software an deinen Account gebunden ist und Du diesen nicht verkaufen darfst/kannst. ;)
Wenn überhaut regt sich der Second-Hand-Käufer auf, weil er von dir "nutzlose" Daten gekauft hat und zeigt dich an.

Da Plattenfirmen, Produzenten und diverse Händler wie Steam und Co. den Hals nicht vollbekommen argumentieren sie das bei diesen digitalen Waren "nur" ein Lizenzvertrag zustande kommt wo man als Kunde "nur" ein Nutzungsrecht an fremden geistigen Eigentum erhält und somit die digitalen Dateien nicht verschenken, vererben oder weiter verkaufen darf.
Ich muss zugeben, dass ich mich mit den rechtlichen Möglichkeiten nicht sonderlich auskenne, aber: Ist es die Entscheidung des Anbieters, ob er dir lediglich ein Nutzungsrecht oder die Software (hier wärst Du dann Eigentümer) verkauft?
Das Problem ist - so sehe ich das zumindest - doch, dass das System irgendwann einfach umgestellt wurde. Software hat mal X Mark/Euro gekostet und man war Eigentümer nach dem Kauf. Inzwischen kostet Software immernoch X Mark/Euro (oder ist sogar teurer) und man erhält lediglich ein Nutzungsrecht und kann sie somit nicht weiterverkaufen. Wenn sich der Preis beim Nutzungsrecht deutlich gesenkt hätte, hätten wohl deutlich weniger Menschen ein Problem damit.

In anderen Worten : Kaufe ich ein Spiel bei Steam, dann habe ich keine Erlaubnis dieses Spiel weiter zu verkaufen (unkörperliches Werk) und erhalte hiermit ein Nutzungsrecht.
So wie ich das da oben verstehe bedeutet dies das ich sehr wohl mein Spiel, was ich real in echt im Laden gekauft hier zu Hause in den Händen halte (körperliches Werk) irgendwann später wieder verkaufen darf weil ich Eigentümer des Spiels bin 8)
Das Problem ist, wie bereits erwähnt, nicht die Tatsache, ob es ein "unkörperliches Werk" ist oder nicht. Das Problem ist schlicht, dass der Weiterverkauf der Software keinen Sinn macht, solange der Verkauf des Accounts nicht gestattet ist bzw. der Key nicht vom Account gelöst werden kann.
Und mir kann keiner sagen, dass das irgendein Problem wäre. Es kann ja wohl nicht so schwer sein, dass ich in Steam ein Programm/Spiel anklicke, einen Button "von Account lösen" anklicke und dann die Software mit Key weiterverkaufe. Aber da kommt die von dir erwähnte Raffgier ins Spiel. Denn solange die Möglichkeit nicht gegeben ist, muss ja jeder zwangsläufig zum aktuellen Steam-/Ladenpreis erstehen.

Jetzt muss nur noch geklärt werden wie die rechtliche Lage aussieht wenn ich mein "Eigentum" (körperliches Werk) bei Steam und Co. an meinen Account binden lassen muss. Es wird mir ja was aufgezwängt was ich eventuell nicht haben möchte
Das ist aus meiner Sicht recht einfach: Wenn Du Steam nicht nutzen willst, dann verzichte auf das Programm/Spiel. Banale aber völlig logische Antwort. :p

Da ich, bei einer im Laden gekauften Version, kein Nutzungsrecht erworben habe sondern ein ganz normaler Kaufvertrag entstanden ist, müsste ich auch in der Lage sein mein Eigentum wieder los zu werden.
Dazu habe ich ja oben bereits etwas geschrieben.

Im übrigen weiß Steam sehr wohl welche Waren bei Steam erworben wurden und welche aus dem Einzelhandel stammen. Demnach könnten sie ganz einfach die "körperlichen Werke" von meinem Account lösen und dem neuen Eigentümer übertragen.
Auch hier bleibt erstmal die Frage, ob Du im Laden wirklich noch Eigentümer wirst oder ob sie dir tatsächlich nur noch ein Nutzungsrecht in einer tollen Box verkaufen.
Und warum sollte Steam einen Unterschied zwischen Retail- und Steam-Käufen machen. Wenn schon eine solche Funktion jemals eingebaut wird, dann bitte für jede an Steam gebundene Software.

Bezüglich Linux... ich denke bei Linux hat man ein Nutzungsrecht da Linux eine "freie" Software ist die man sich Kostenlos aus dem Netz ziehen und auch nutzen darf.
Es gibt durchaus auch Bezahl-Distributionen. Und auch hier wäre dann die Frage, ob Du lediglich ein Nutzungsrecht erwirbst.
Bei den kostenlosen Varianten kräht natürlich kein Hahn danach, ob Du dich Eigentümer nennst. Wobei Du hier meist von der Lizenz natürlich nur ein Nutzungsrecht hast, da die Firmen hinter den Distributionen natürlich keine Negativ-Schlagzeilen wegen irgendwelchen ihnen nicht bekannten Geschäften haben wollen.

Wie sieht es mit Windows Lizenzen aus? Ist man bei Windows Lizenzen Eigentümer wenn man einen Lizenzkey erworben hat? Ich finde ja! Ich darf diesen Lizenzkey von meinem Rechner abkratzen (wenn ich das Windows auch echt lösche) und diesen Key weiter verkaufen, verschenken wie auch immer. Eine Bindung an die Hardware ist nicht rechtens.
Ich habe hier noch ein XP, dessen Key auf dem tollen CD-Booklet aufgeklebt ist. Auch bei meiner Win7-DVD ist der Key auf der Verpackung. Windows 8 habe ich online erstanden (Download + Key per Mail).
Bei keinem weiß ich auswendig, ob ich die weiterverkaufen dürfte. Technisch ist problemlos möglich, da es ja keinen Bindung an irgendwas gibt. Und die Frage ist doch eher, wie Microsoft da etwas mitbekommen möchte.

Die Frage ist nur noch wie es sich verhält wenn, wie bei Windows 8, der Key in der Hardware fest verankert ist. Darf ich den Key auslesen und dann verkaufen wenn ich es nicht nutzen möchte? Ich bin ja immerhin Eigentümer von Notebook und der Software auf dem Gerät.
Gab/Gibt es da nicht irgendwelche Lizenzen, dass die enthaltene Windows-Version nur mit diesem Gerät verwendet werden darf? Ich glaube mich zu erinnern, dass ich solche Hinweise öfter auf entsprechenden Verpackungen gesehen habe. Ob das allerdings rechtlich relevant ist, kann dir wohl eher ein Anwalt beantworten.

Jetzt wird wieder argumentiert das man zum auslesen des Keys "Schutzmechanismen" umgeht und das dies nicht gestattet ist. Da streiten sich auch die Geister drüber und es ist eine rechtliche Grauzone denn ich bin berechtigt von meinem Eigentum Sicherheitskopien zu erstellen. Wenn mein Eigentum einen Kopierschutz hat, so darf ich diesen mitkopieren um mir meine Sicherung zu erstellen. Ich darf ich aber nicht "umgehen".
Das ist, zumindest meinem Wissenstand nach, keine Grauzone. Du darfst Sicherungskopien anlegen. Du darfst den Kopierschutz nicht umgehen. Da gibt es keine Grauzone. Dein Problem ist lediglich, dass bei Dingen wie StarForce, SecuRom, ... deine Kopie nicht wie das Original funktionieren wird. Aber das interessiert keinen, denn deine Rechte wurden nicht eingeschränkt. ;)

ich darf NICHTS aus dem Netz laden! Es muss immer ein echtes Original vorliegen um davon eine Kopie für Private Zwecke (Sicherung) zu erstellen.
Dann warst Du hoffentlich noch nie auf einem Video-/Musikportal. ;)
Und ja, da streiten sich gerade die Richter (bzw. eben nicht, die tun ja nix) und es ist unklar, ab wann das temporäre Speichern nicht mehr temporär ist sondern illegales Vervielfältigen.

Was ist Kopierschutz umgehen? Für mich bedeutet dies das ich extra Tools und Programme einsetzen muss um den Kopierschutz des Datenträgers zu umgehen. Was ist aber wenn ich den Datenträger in mein Laufwerk einlege und sage : "Bitte einmal kopieren" und es rattert und das System hat alles selbsständig gemacht?
Solange das Laufwerk nicht mit seiner Firmware einen Kopierschutz (wie beispielsweise SecuRom) umgangen hat, war da entweder kein Kopierschutz oder er war unwirksam. In dem Fall darfst Du meines Wissens nach eine Privatkopie machen.
Einen Kopierschutz zu umgehen, kann übrigens auch heißen, irgendwelche Hardware-Tricks anzuwenden, wie beispielsweise früher bei "geschützten" Videokassetten.
 
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Ich halte geistiges Theritorialverhalten für eine Geißel der Menschheit und klaue darum soviele Daten wie es nur geht.
Gut dass es die Börse und noch ein paar Freigeister da draussen gibt.

Und nein, ich klaue keine materiellen Dinge! ;)
 
Und dieser Text hat genau was mit "Besitz, Eigentum und Nutzungsrechte von Software zu tun?
Es geht darum, wie wahrscheinlich es ist, das Linux dank Steam (OS) eine große Hausnummer wird. Und warum das meiner Ansicht nach niemals geschehen wird, da die Linux-Distris einfach nicht massenmarkttauglich sind.

Der erste Absatz enthält eigentlich nur deine scheinbar negativen Erfahrungen mit einer Distribution. Freundlicherweise stempelst Du dann auch gleich noch alle Software, die nicht in den Repositories zu finden ist, als schwierig installierbar ab.
Verschiedene Pakettypen, wenn nicht vorhanden, müssen selbst kompiliert werden. Installation von Software die nicht in den Repositories ist benötigt eine Textshell zur Installation und nicht nur ein paar Mausklicks.

Es folgt eine Beschwerde über das Aussehen von KDE-Anwendungen unter Gnome (ok, da muss ich dir zustimmen) und die Behauptung, es gäbe kaum vernüftige Anwendungsprogramme für Heimanwender. Entweder habe ich eine deutlich andere Definition der Worte "vernüftig" und "Heimanwender" oder die Behauptung ist schlicht falsch.
Ist sie nicht. Das gesamte Segment der Low- to Midprice Programme ist unter Linux quasi nicht vorhanden. Damit meine ich Programme wie man sie von Magix, Ashampoo, Wondershare und solchen Firmen her kennt. Entweder die Linux Programme wirken von der GUI und Bedienung wie aus den 90ern oder sie sind gleich zu groß und aufgeblasen und damit umständlich oder zu klein vom Umfang her.

Weiterhin gehst Du ein wenig auf die Konvertierbarkeit von Spielen und das X Window System ein. Abschließend kommt noch ein wenig über "große Titel" für Linux und die Steam-Maschine. Ich sehe immer noch keinen Bezug zum Thema.
...
Ok, hier geht es anfänglich um Steam-Zeug unter Linux. Aber was hat das mit mit dem Thema zu tun? Oder genauer: Wozu der Bezug auf Linux?
Ob Steam jetzt unter Linux, Mac oder Windows läuft ist doch völlig irrelevant! Das Problem ist nämlich die Account-Bindung und nicht das OS!?
...
Reine Meinungsmache gegen Linux und hat nichts mit dem Thema zu tun.
Valve möchte von Windows weg, viele unbedarfte Spieler und Steam Fans glauben ihnen und denken, sie könnten Windows durch Steam OS ersetzen und dann alle ihre (Steam) Spiele unter Linux zocken und das sie außer Steam (und der damit einhergehenden Enteignung) eigentlich nichts anderes brauchen.

Hier stellst Du - so verstehe ich das jedenfalls - lediglich klar, dass Du ein Problem mit den Konvertierungen bestimmter Spiele hast. Ich muss hier anmerken, dass ich keinen dieser Ports selbst ausprobiert habe und somit zumindet über die Qualität derer nichts sagen kann.
Aber was genau haben die Ports denn nun mit dem Thema "Besitz, Eigentum und Nutzungsrechte von Software zu tun"? Die Lizenzen dieser Spiele werden sich ja wohl kaum wegen des Ports geändert haben.
Es ist ein Irrweg! Welche Rolle spielt es Steam mit einmal unter Linux einzusetzen, wenn die Entrechtung die gleiche bleibt?
Für eine vermeintliche Freiheit, die einhergeht mit enormen Qualitätsverlusten? Nicht mit mir!

Ich verstehe hier lediglich, dass dir kein Linux eine Alternative für Windows ist. Das kann gerne deine Meinung sein. Allerdings sehe ich da immer noch keinen Themenbezug. Ein anderes Betriebssystem ändert nämlich immer noch nichts an den Lizenzen der Spiele oder der Verwaltungsapparate (Steam, Origin, ...).
Und bevor ich es vergesse: Die alten Spiele müssten dann erstmal portiert werden! Ich könnte mich allerdings erinnern, dass dir Portierung eigentlich nicht gefallen...
Origin gibt es nicht für Linux und wird es auch nicht geben, diese Spiele fallen, wie eben auch viele Anwendungsprogramme schon einmal weg. Nicht nur wegen der schlechteren Bedienung sondern eben insbesondere wegen fehlender Software KANN Linux keine Alternative sein und auch nicht werden.

Das X Window System kann tatsächlich ein Problem sein (nicht nur auf Portierungen von Spielen bezogen). Die vielen verschiedenen Dateisysteme und Desktops können Einsteiger sicherlich verwirren. Welche Distribution hat den einen Repository-Zwang? Ich meine die Frage übrigens ernst. Jede mir bekannte Distribution hat Standard-Repositories. Diesen kann man weitere Repositories hinzufügen. Und wenn ich ganz "mutig" bin, installiere ich einfach Pakete, die ich selbst heruntergeladen habe. Womit wir auch direkt bei den Paketen sind. Ja, dass die einzelnen Distributionen verschiedene Pakettypen haben, ist tatsächlich eine unschöne Angelegenheit.
Aber was genau hat das jetzt mit dem Thema dieses Threads zu tun.
Es zeigt, dass Linux untauglich für den Massenmarkt ist und deswegen ein Nischenthema bleiben wird, daran ändert auch Steam für Linux genau gar nichts.

Was Software angeht, kommerzielle (kostenpflichtige) Programme sind eben nicht in irgendwelchen Repositores zu finden. Die muss der Hersteller dann selbst für jedes Paketsystem kompilieren. Und die Installation davon ist oftmals ein Graus, so meine persönliche Erfahrung. Ohne Recherche im Internet läuft da oft nichts und eine Textshell wird auch noch immer benötigt, was einfach heute inakzeptabel ist.

Wir könnten die Diskussion über die komplizierten Dinge eines "Ubuntu" oder "Linux Mint" theoretisch in einem separaten Thread weiterführen. Fakt ist, die einzelnen Distributionen haben tatsächlich ihre Eigenheiten (Desktops, Paketverwaltung, ...) und man könnte das eine oder andere sicherlich in ein schönes GUI verpacken und somit "einfacher" machen - aber man kann auch arg schwarz sehen.
Können wir gerne machen!

Google hat mit Android ein einfach zu bedienendes Mobilsystem auf Linux-Basis hingelegt. Und mit Chrome sogar so etwas ähnliches wie ein richtiges Betriebssystem für Desktops. Auch Mac OS X basiert auf Free BSD und iOS ist auch unixoid. Warum können sich die Linuxer nicht an so etwas orientieren, sondern machen einfach immer das gleiche im Stil von Debian und Co noch einmal - und damit voll am Massenmarkt vorbei. Wobei, sie machen ja oft nicht mal was eigenes sondern klauben nur bestehende Software zusammen.

Tatsächlich etwas komisch, aber: Ob das Spiel nun mit Swastiken verkauft werden darf oder nicht, hat eigentlich nichts mit dem Thema zu tun.
Ich schreibe extra "eigentlich", weil mir durchaus klar ist, dass man das Spiel ja theoretisch in Land X kaufen kann, wo dann eben Swastiken enthalten sind. Und genau auf diesen Inhalt hat man dann keinen Zugriff. Wenn überhaupt, erhält man mit einem deutschen Steam-Account dann die geschnittene Version.
Ich finde das ist ein wichtiger Punkt, der gegen diese Online-Enteignung spricht.

Ich bin mir nicht sicher, aber kann es sein, dass man laut Lizenztext lediglich das Nutzungsrecht oder den Schlüssel im Laden erwirbt? Wenn Du Spiele bei Amazon kaufst, steht das mit Steam als Bedingung auf jeden Fall da, wo es auch im Laden steht - auf der Packung! Ob Online-Händler so etwas separat erwähnen müssen, weiß ich nicht. Allerdings muss es dir der Einzelhändler ja auch nicht extra mitteilen.
Lizenztexte sind irrelevant. Sie müssen ja vor dem Kauf vorgelegt werden. Außerdem steht da viel drin, was gegen deutsches und europäisches Recht geht und somit wäre das sowieso ungültig. Jede Formulierung die von Nutzungsrecht spricht ist z.B. nichtig, da man durch Kauf eben das Eigentumsrecht erwirbt. Auch bei Downloads übrigens! Denn das BGH hat klar gemacht, dass es unerheblich ist, ob das Programm auf einer DVD oder deiner Festplatte installiert ist, ohne Datenträger funktioniert es nun einmal nicht.
 
wenn Steam nicht mehr existiert und das Spiel nicht mehr läuft, dann ist in diesem Fall z.B. Bethesda in der Pflicht Abhilfe zu schaffen, tun sie das nicht, mangels Interesse, würden sie es schwer haben, wenn sie jeden einzelnen dann Crack nutzenden Spieler vor Gericht zerren würden. Dies wird nicht geschehen. Es stößt nur sauer auf, dass unser Recht hier noch kein Verbraucherfreundlicheres Gesetz formuliert hat, weil derzeit noch kein Bedarf besteht.

Wie gesagt in diesem Falle werden die Spiele Freigeschaltet. Jedenfalls laut AGB.

Die NSA-Affäre bzw. Russland: Klar könnte Europa unabhängiger werden. Aber was bringt es? Solange die Publisher/Entwickler ihr Zeug über Steam/Origin/... vertreiben müssen die Verbraucherrechte entsprecht geschützt oder angepasst werden. Was bringt ein unabhängiges Europa im Bezug auf Spiele, wenn das im Endeffekt heißt, dass man keine Spiele mehr kauft, weil alle Spiele, für die "man" sich interessiert dummerweise über solche Plattformen vertrieben werden. Ob das die Spiele-Industrie so sehr juckt? Käme vermutlich darauf an, wie viel von Europa da am Ende wirklich mitzieht. Und PCs auf ARM-Basis sind zumindest keine Lösung für Spiele - aber das sollte klar sein.

Es ging mir weder um Spiele noch ARM Pc für Europa, sondern es war vollkommen Offtopic und ging mir um die Gegenreaktionen zur NSA affäre. Allgemein ist mMn Europa viel zu abhängig von US Web und Pc Firmen und hat da nicht viel entgegen zu setzten. Spiele sollten als ein Kulturgut genauso wie zB. Musik natürlich unabhängig vom Produktionsland in Europa vertrieben werden.

Wenn MS mal weg ist - was in nächster Zeit sehr unwahrscheinlich ist - bedenke, MS hat nicht nur Windows sondern vor allem Office aber auch alle mögliche Hardware (u.a. Nokia gehört MS) sowie alle möglichen anderen Softwarebereiche

MS war mal am überlegen ob sie sich Langfristig nur auf Dienstleistungen konzentrieren wollen, also für Firmen Software, Server etc. IBM fährt damit gut. Und Win8 war jetzt mal nicht der Bringer...

Ich halte geistiges Theritorialverhalten für eine Geißel der Menschheit und klaue darum soviele Daten wie es nur geht.

Du Held. Und sieht den deine perfekte Welt ohne Urheberrecht aus? Würde mich echt mal interessieren! Wie werden Künstler, Musiker, Programmierer, Designer, Spiele Entwickler etc. dann entlohnt?
Durch den Staat? Dann Zahlst du ja auch wieder? Wie soll das also aussehen? Bedingungsloses Grundeinkommen?
Wenn es um Patente auf Medizin oder lebenswichtige Sachen geht dann kann ich das voll und ganz verstehen, aber bei Unterhaltung?

Gut dass es die Börse und noch ein paar Freigeister da draussen gibt.

Richtige Anarchisten sind das! Die Intellektuelle Elite unserer Digitalen Welt^^ ;)

Ich werde demnächst Militanter Anti Materialist und lehne Eigentum ab :D Also nicht wundern wenn ich mir die Woche mal eure Autos leihe!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Orbyt: Bedingungsloses Grundeinkommen ist schonmal ein gutes Stichwort. Wenn du mich wegen Patente auf Medizin oder lebenswichtigen Sachen verstehst, so verstehe ich nicht ganz wieso du diese Gedankengänge nicht auf Unterhaltung ausweiten kannst.

Eine Konzenbestimmte Welt, wie George Orwell sie z.B. mit 1984 zeichnet will ich jedenfalls nicht, da bleibe ich lieber Anarchist und lasse die intelektuelle Elite noch ein bischen quatschen. ;)
 
Zwar wird das jetzt sicher alles nicht 100% am Thema sein, aber ich hoffe der gute DICE lässt uns ;)

Also Medizin: Das Kubanische Gesundheitssystem (Egal was man vom Land hält) funktioniert und ist faktisch besser als das der USA. Die Lebenserwartung ist höher, die Versorgung kostenlos, Kindersterblichkeitsquote geringer etc.
Ein non Profit Gesundheitssystem+Pharmaindustrie funktioniert also. Da brauchst keinen Wettbewerb. Die Wissenschaftler arbeiten auch so genauso gut! Die Ärzte genauso! Es werden so auch nur nötige Medikamente produziert und keine die nur dazu da ist die Konsumenten abzuschröpfen. Auch wird einem Patienten nicht geraten eine Teure Operation durch führen zu lassen die eigentlich unnötig ist und nur dem Gewinn dient. Da dieser Sektor dann in öffentlicher Hand ist kann man die Patente auch kostenlos an arme Länder verteilen Bzw. hat einfach keine. Schaden tuts nicht.

Aber wir reden hier von Unterhaltungsprodukten. Wie soll das den Finanziert werden? Aus Kuba gibts schon mal keine ;)
Die Unterhaltungsbranche muss Privat und damit unabhängig sein. Gerne vom Staat gefördert aber es darf kein Einfluss genommen werden. Und die einzige Möglichkeit kostenlose Möglichkeit wäre dann aus Steuermitteln Finanziert. Da kann man Einflussnahme nicht ausschließen und das ist sowieso komisch. Wie soll den das Geld verteilt werden? Hätte keine Ahnung wie die Industrie dann aussehen würde. Und es kommt doch aufgleiche heraus ob du jetzt ein Spiel kaufst oder es dir vom Gehalt abgezogen bekommst. Nein es ist sogar Gerechter weil jeder Zahlt nur für die Medien die er Konsumiert. Ein Spiel zB. macht niemand in dem heutigen Ausmasse ohne Gehalt. Selbst mit Grundeinkommen (was ich für sehr Problematisch halte) würde ich dann doch lieber wo anders arbeiten. Auch wenn die (wie viele auch jetzt) mit Leidenschaft Arbeiten. Dann fallen noch die Engines weg, die macht auch keiner mehr, Photoshop wird sowieso nicht weiter entwickelt (viel Spaß mit Gimp) Animations Software, Modellierungs Tools und viel mehr würden nicht mehr Hergestellt. Außerdem wäre die Konkurrenz und damit viel Innovation weg. Der Digitale Sektor wird immer wichtiger, alles ist vernetzt, in allem stecken Ideen und die Arbeit von Menschen die damit auch Geld verdienen wollen. Viele Millionen Menschen schaffen durch ihr können, ihre Kreativität und ihre Ideen Werke und Produkte. Es ist ihr Geistiges Eigentum und sie haben auch ein Recht davon vernünftig Leben zu können.

Eine Konzenbestimmte Welt, wie George Orwell sie z.B. mit 1984 zeichnet will ich jedenfalls nicht, da bleibe ich lieber Anarchist und lasse die intelektuelle Elite noch ein bischen quatschen.

Und wie verhinderst du das in dem du kleinen Bands, Entwickler Studios, Autoren, Filmemacher, etc. das recht mit ihrem schaffen Geld zu verdienen aberkennst?
Anarchist war sowieso spöttisch gemeinst wie du wohl bemerkt hast, dazu gehört mehr ;)
 
Die Unterhaltungsbranche muss Privat und damit unabhängig sein. Gerne vom Staat gefördert aber es darf kein Einfluss genommen werden. Und die einzige Möglichkeit kostenlose Möglichkeit wäre dann aus Steuermitteln Finanziert. Da kann man Einflussnahme nicht ausschließen und das ist sowieso komisch. Wie soll den das Geld verteilt werden?
Eine staatliche Crowdfundingseite. Und der Staat unterstützt die Projekte je nachdem wie viele Bürger so schon dafür bezahlen.
 
Und warum sollte das anders sein als bei einer CD? Oben erwähnst Du, eine CD sei ein "körperliches Werk" und man sei nach dem Kauf Eigentümer. In dem Fall lagern die Daten auf der CD, ich kann diese anfassen und - wenn sie nicht geschützt ist - problemlos Kopien anfertigen (jetzt mal nur auf die Möglichkeit bezogen und nicht auf die Rechtslage).
Wenn ich die Daten herunterlade, befinden diese sich auf meiner Festplatte. Diese kann ich anfassen und - wenn die Daten nicht irgendwie geschützt sind - funktionierende Kopien der Daten anfertigen (wieder nur auf die Möglichkeit bezogen). Also wo genau soll da ein Unterschied sein? Für mich gibt es da keinen Grund für eine unterschiedliche Behandlung.

Dann warst Du hoffentlich noch nie auf einem Video-/Musikportal. ;)
Und ja, da streiten sich gerade die Richter (bzw. eben nicht, die tun ja nix) und es ist unklar, ab wann das temporäre Speichern nicht mehr temporär ist sondern illegales Vervielfältigen.

Danke für´s zusammen fassen Dice. Ich hatte mir leider zu viel Zeit zwischen den einzelnen Passagen gelassen und schwupps... raus geflogen und dann wurde es halt ein neuer Beitrag .

Ich denke mal es macht für die Herren einen Unterschied woher deine Daten kommen. Sie unterscheiden allen ernstes ob deine Daten von einem Datenträger (CD, DVD, Blu-Ray, USB-Stick usw. welche dann "körperliche Werke" sind) kommen oder aus dem Internet (welches dann wohl ein "unkörperliches Werk" ist) stammen. Ob sie am Ende alle auf deiner Platte langen ist denen gleich.

Das ist genau wie beim Filme verteilen...
Habe ich das Original so kann ich meiner Famile und meinen Freunden und Bekannten diesen Film alle kopieren. So lange ich für´s Master IMMER das Original nehme ist alles schicke und toll.
Wenn ich mir die Zeit abkürzen möchte und aufgrund 10 Brenner nun 1 Original Master nehme und 9 Kopien und will damit in einem durchgang 100 Kopien erstellen, so sind 10 Kopien ok und 90 sind illegal - obwohl alles theoretisch von der gleichen Quelle kommt. Noch lustiger wird es wenn ich von meinem Original eine Sicherungskopie ins Internet stelle... rein theoretisch kann mir niemand an´s Bein pissen weil es ja eine legale Kopie eines Original Datenträgers ist der mein Eigentum ist aber ins Internet stellen bedeutet so viel wie öffentliche Vorführung und das ist auch wieder untersagt obwohl da gibts nun auch wieder das riesen große Fragezeichen...

Die hälfte meiner Filmesammlung habe ich gebraucht aus der Videothek erstanden. Sprich meine Filme sind inkl. Verleihrechte etc. und damit theoretisch - glaube ich - auch für die öffentliche Vorführung frei gegeben aber 100% sicher bin ich mir da nicht. Was wäre wenn ich denn eine Kopie von so einem Werk nehme und ins Netz stelle? Hey ich habe immerhin ein Vermietrecht auf dem Film (steht so auf dem Datenträger drauf) oder hat man dieses Vermietrecht nur wenn man auch ein Gerwerbe angemeldet hat?

Video und Musikportale... das Problem ist bei denen das nicht klar ist wo die Daten her kommen. Das war wohl glaube ich auch das Problem bei kino.to weil die Filme meistens alle aus illegalen Quellen stammten. Wenn, nur als Beispiel, alle nachweislich von Originalquellen gestammt hätten, würde das wohl vielleicht anders aussehen.
Nur weil ich im Kino mit der Videocam den Originalfilm von der Leihnwand aufzeichne, ist es keine legale Kopie *grins* obwohl... der Film stammt ja bestimmt von einem Original... wovon ich weder Eigentümer noch Besitzer bin und auch kein Nutzungsrecht habe...

Ich bin auch kein Anwalt und kein Richter und habe auch kein Plan von der Materie nur versuche ich 1 und 1 zusammen zu zählen und die komsichen Gesetze da zu verstehen.
 
Eine staatliche Crowdfundingseite. Und der Staat unterstützt die Projekte je nachdem wie viele Bürger so schon dafür bezahlen.

Also du Bezahlst doppelt? Naja bei den Problemen mit Crowdfunding wäre ich da Vorsichtig. Betrug, unfertige teure early Access Spiele und einfach die ganze Undurchsichtigkeit des ganzen.
Habe nichts gegen Kickstarter, aber das soll doch bitte eine Alternative bleiben und nicht die Norm!

Aber solche Projekte könnte man sicher auch Staatlich fördern.
 
Eigentlich wollte ich mich hier ja nicht nochmal einmischen ... aber wage trotzdem mal einen Versuch.

Ich denke mal es macht für die Herren einen Unterschied woher deine Daten kommen. Sie unterscheiden allen ernstes ob deine Daten von einem Datenträger (CD, DVD, Blu-Ray, USB-Stick usw. welche dann "körperliche Werke" sind) kommen oder aus dem Internet (welches dann wohl ein "unkörperliches Werk" ist) stammen. Ob sie am Ende alle auf deiner Platte langen ist denen gleich.
Nicht wirklich ... Software ist einfach kein "körperliches Gut", auch wenn viele sich das immer so hindrehen wollen. Wenn du eine Software im Laden kaufst, dann beinhaltet das immer einen Datenträger, der tatsächlich in deinen Besitz übergeht, sowie ein Nutzungsrecht bzw. eine Lizenz für die Verwendung der Software darauf. Was du mit dem Datenträger machst, ist vollkommen dir überlassen. Was du hingegen mit der Software machen darfst, ist in den Nutzungsbestimmungen bzw. im Lizenzvertrag festgelegt. Das war schon immer so - auf diesem Konzept basiert Software seit Jahrzehnten. Neu daran ist, dass aktuell in den Lizenzverträgen auch mal stehen kann, dass das Nutzungsrecht an der Software nicht übertragbar ist. Gut - neu ist das nicht unbedingt, sondern eher die Tatsache dass man durch technische Maßnahmen (Accountbindung) sicherstellt, dass diese Lizenzbedingung auch eingehalten wird. Ob eine solche Lizenzbedingung zulässig ist, ist immer mal wieder Gegenstand verschiedenster Gerichtsprozesse. Allerdings gibt es in der deutschen Rechtsprechung dazu noch keine allgemeingültige Entscheidung.

Noch lustiger wird es wenn ich von meinem Original eine Sicherungskopie ins Internet stelle... rein theoretisch kann mir niemand an´s Bein pissen [...]
Gesetzlich ist dir lediglich eine "Privatkopie" gestattet ... wenn du etwas frei verfügbar ins Netz stellst, kann da schwerlich von "privat" die Rede sein.

Hey ich habe immerhin ein Vermietrecht auf dem Film (steht so auf dem Datenträger drauf) oder hat man dieses Vermietrecht nur wenn man auch ein Gerwerbe angemeldet hat?
Ein Vermietrecht an dem Film hat wenn dann nur der Videothekenbesitzer, der dafür im Übrigen auch Lizenzabgaben zahlt. Allerdings sind die Einzelheiten des Verleihrechts auch entsprechend reglementiert, d.h. mit deinem "ins Netz stellen" wird das auf legalem Wege auch dann nichts.

Video und Musikportale... das Problem ist bei denen das nicht klar ist wo die Daten her kommen. Das war wohl glaube ich auch das Problem bei kino.to weil die Filme meistens alle aus illegalen Quellen stammten. Wenn, nur als Beispiel, alle nachweislich von Originalquellen gestammt hätten, würde das wohl vielleicht anders aussehen.
Es gibt Video- und Musikportale die legal sind, das liegt allerdings daran, dass gegen Gebühr auch entsprechende Lizenzen vergeben wurden. Diese Portale kosten in der Regel was, allerdings gibt es da auch Ausnahmen, so hat z.B. MyVideo zwecks Reputationssteigerung kräftig in die Kriegkasse gegriffen und sich die Rechte für diverse TV-Serien gesichert, die kostenlos und legal angesehen werden können.
Bei Portalen wie kino.to ist das nicht der Fall, diese haben in der Regel kein Recht entsprechende Videos anzubieten. Man wird ihnen allerdings nicht so leicht habhaft, da sie eigentlich nur Links auf entsprechende Videohoster anbieten. Im Fall von kino.to konnte man nur einschreiten, weil die Betreiber der Seite selbst solche Videohost-Plattformen unterhielten. Für den User hingegen sind solche Seiten eine rechtliche Grauzone, da explizit nur das "Vervielfältigen" und "Anbieten" der Videos rechtlich relevant ist. Beim Anschauen eines Streams kann man in der Regel nicht von "Vervielfältigen" sprechen, da man nicht die komplette Datei lädt, sondern in der Regel nur Teile puffert ... auch die Situation mit dem "Anbieten" hat man hier (im Gegensatz zu Filsharing/Torrent-Geschichten) nicht.
Bei Videoportalen die Usercontent zulassen, wird in der Regel ein Rahmenvertrag aufgesetzt der eine pauschale Abgabengebühr vorsieht, da schlecht abzuschätzen ist, um welches Volumen es sich handelt. Wenn sich Betreiber und Interessenvertreter nicht einig werden, dann hat man leider die berühmte "In deinem Land nicht verfügbar"-Situation wie sie etwa aus dem Streit zwischen Gema und Youtube resultiert.
 
@ Tommy, leider ist so ziemlich alles, zumindest bzgl. Software falsch, was du schreibst!

Software gilt laut BGH als Sache im Sinne von §90 BGB. Das BGH Urteil erklärt, Software funktioniert ohne ein Trägermedium nicht, ist also ein körperliches Gut. § 433 BGB erklärt, dass das Eigentum beim Kauf übertragen wird. Vergleichbar eben mit einem gedruckten Buch, ohne das Papier nützen dir gedruckte Buchstaben nichts, weil du sie nicht sehen kannst, erst das "Gesamtpaket" macht also die nutzbare Ware, beides ist untrennbar verbunden. Dabei ist unerheblich was das Trägermedium ist, ob die Software auf einer DVD, einem USB Stick oder auf deiner Festplatte liegt, denn ohne Installation und Datenträger funktioniert sie nun einmal nicht.

Das EuGH hat außerdem festgesetzt (siehe Oracle vs Usedsoft Urteil), dass auch Software ohne Datenträger verkauft und damit dessen Eigentumsrechte übertragen werden darf (z.B. indem der Käufer einfach vom Verkäufer den Lizenzaufkleber bekommt, die Software aber dann vom Hersteller selbst herunterladen muss und der Hersteller damit belastet wird, obwohl er nichts von dem Verkauf hat).

Auch noch einmal, du schließt einen Vertrag mit deinem Verkäufer ab, nicht mit dem Softwarehersteller. Die einzigen Lizenzbestimmungen die gelten sind die, die Verkäufer und Käufer beim Kauf aushandeln bzw. abschließen. D.h. wenn du online etwas kaufst, etwa bei Steam, dann stimmst du tatsächlich deren Bedingungen zu, denn die AGBs werden dir da ja angezeigt. Diese sind aber auch nur insofern gültig, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Alle Lizenzen, AGBs, Nutzungsbedingungen die dir nach(!) dem Bezahlen etwa bei der Installation vorgelegt werden haben für den neuen Eigentümer keine Relevanz, da sie nicht Teil des Kaufvertrages waren!

In dem Sinne ist übrigens auch die Klausel auf GoG ungültig, die den Weiterverkauf verbietet, obwohl du dieser Lizenzbestimmung beim Kauf zugestimmt hast. Du darfst in Europa also GoG Spiele weiterverkaufen! Der Verkäufer ist allerdings selbstredend dann verpflichtet seine Programmkopie zu vernichten. Wie sie aus seinem GoG-Account gelöscht werden, nun das ist dann das Problem von Gog ... (die werden wahrscheinlich bei so einer Anfrage einfach auf ihre ungültigen Nutzungsbedingungen verweisen und den Account löschen oder ähnliches ... )

Siehe z.B. folgende Meldungen, die auf das Thema auch teilweise noch ausführlicher eingehen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...e-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

http://www.heise.de/newsticker/meld...iterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html

http://www.it-recht-kanzlei.de/handel-mit-gebrauchter-software-internet-erlaubt.html


Bezüglich Videos und Musik hast du Recht, im Moment geistern ja auch entsprechende Meldungen über You Tube durchs Netz, dass die einige Künstler ausschließen, weil die deren Bedingungen nicht zugestimmt haben. YT, Dailymotion und Co aber auch Musikportale wie Soundcloud haben halt alle Verträge mit den Plattenfirmen und deswegen dürfen auf denen (bestimmte) kommerzielle Videos bzw. Musik angeboten werden. Da das in Deutschland nicht reicht, wegen Gema, kommen ja auch gerade bei den offiziellen Kanälen der großen (Musik-) Stars, die fast alle einen YT Kanal haben wo man sich ihre Musikvideos anschauen kann, dann ja hierzulande dieser Gema-Hinweis.

Bei den Verleih-DVDs ist es entsprechend, die Videothek hat ja eine Lizenz für den Verleih dieser speziellen (und teureren) Verleifilme, also einen entsprechenden Vertrag, in der Regel allerdings über Großhändloer geschlossen, dort gelten dann übrigens nicht die Bestimmungen des BGB sondern des HGB.
Wenn die Videothek diese Filme irgendwann verkauft, dann gibt dir die Videothek selbstredend nicht(!) automatisch diese Lizenz für einen kommerziellen Verleih mit, das kann sie alleine deswegen nicht, weil der Käufer in der Regel als Privatperson agiert und keine eingetragene Firma hat, etwa eine GBR, und entsprechend dann auch Steuern bezahlt für das Weiterverleihen ... entsprechend kann man mit so einem "speziellen" Kauffilm genau das gleiche machen wie mit allen anderen Kaufsachen. Und eine öffentliche Vorführung ist bei Medien durch das Urheberrecht nun einmal ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Software gilt laut BGH als Sache im Sinne von §90 BGB. Das BGH Urteil erklärt, Software funktioniert ohne ein Trägermedium nicht, ist also ein körperliches Gut. § 433 BGB erklärt, dass das Eigentum beim Kauf übertragen wird. Vergleichbar eben mit einem gedruckten Buch, ohne das Papier nützen dir gedruckte Buchstaben nichts
Der Vergleich hinkt etwas. Ohne Trägermedium kann schlecht von gedruckten Buchstaben die Rede sein. ;)

Das EuGH hat außerdem festgesetzt (siehe Oracle vs Usedsoft Urteil), dass auch Software ohne Datenträger verkauft und damit dessen Eigentumsrechte übertragen werden darf (z.B. indem der Käufer einfach vom Verkäufer den Lizenzaufkleber bekommt, die Software aber dann vom Hersteller selbst herunterladen muss und der Hersteller damit belastet wird, obwohl er nichts von dem Verkauf hat).
Schön. Dann kann ich also meine Spiele verkaufen. Das Problem wird nur sein, dass mich der Käufer vermutlich anzeigen/verklagen wird, sobald er merkt, dass es Steam-Spiele sind, deren Keys bereits verwendet sind und ich ihm nicht den Account dazu verkauft habe (weil ich das ja nicht darf - laut Valve).

Auch noch einmal, du schließt einen Vertrag mit deinem Verkäufer ab, nicht mit dem Softwarehersteller. Die einzigen Lizenzbestimmungen die gelten sind die, die Verkäufer und Käufer beim Kauf aushandeln bzw. abschließen.
Also gelten beim Software-Kauf im Laden eigentlich gar keine Lizenzbestimmung außer den AGB des Händlers. Und diese beinhalten meist ja nur so Dinge wie Rückgabe, Garantie, etc. und verbieten mir im Normalfall nicht den Weiterverkauf.

D.h. wenn du online etwas kaufst, etwa bei Steam, dann stimmst du tatsächlich deren Bedingungen zu, denn die AGBs werden dir da ja angezeigt.
Kleiner Einwand: Bei mir wird die Lizenz der gekauften Software immer erst bei der Installation, also nach dem Kauf, angezeigt - unabhängig von Steam- oder Retail-Version.
Was ich vor dem Kauf einsehen kann, ist der Steam-Nutzungsvertrag. Dieser enthält unter anderem:
Steam-Nutzungsvertrag schrieb:
Es ist Ihnen untersagt, das Recht zur Nutzung Ihres Benutzerkontos an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen oder Ihr Benutzerkonto in sonstiger Weise auf einen Dritten zu übertragen. Ebenso wenig ist es Ihnen gestattet, Ihr Nutzungsrecht an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen oder gegebenenfalls Abonnements an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen, wenn und soweit dies Ihnen nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung (einschließlich etwaiger Abonnementbedingungen oder Nutzungsrichtlinien) gestattet ist.
und
Steam-Nutzungsvertrag schrieb:
Steam und Ihr(e) Abonnement(s) erfordern das automatische Herunterladen und die Installation von Software auf Ihrem Computer. Valve räumt Ihnen hiermit eine beschränkte, kündbare, einfache (nicht ausschließliche) Lizenz und das Recht ein, die Software für Ihren privaten, nicht kommerziellen Gebrauch (es sei denn, eine kommerzielle Nutzung wird im Rahmen der vorliegenden oder einschlägigen Abonnementbedingungen ausdrücklich gestattet) nach Maßgabe der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung, das heißt insbesondere gemäß den Abonnementbedingungen, zu nutzen. Die Software wird Ihnen in Lizenz überlassen und nicht an Sie veräußert. Die Ihnen eingeräumte Lizenz führt Ihrerseits nicht zum Erwerb von Eigentum oder sonstigen dinglichen Rechten an der Software.
Quelle: http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/
 
Es ist also illegal wenn ich für jedes Spiel ein neues Steamkonto anlege und die dann weiterverkaufe, wenn ich das Spiel nicht mehr haben will?
 
Zumindest wenn die entsprechenden Abschnitte im Steam-Nutzungsvertrag rechtlich in Ordnung sind.

Dummerweise sitzt Valve da aber wohl am längeren Hebel:
Stell dir mal vor, Du kaufst einen Steam-Account (völlig egal, ob das rechtlich zulässig ist). Valve bekommt das irgendwie mit und sperrt den Account, weil es ja laut Nutzungsvertrag nicht gestattet ist.
Was willst Du jetzt machen? Valve verklagen? Da müssen schon einige Spiele an dem Account hängen bzw. die Siegwahrscheinlichkeit extrem hoch sein, damit sich das lohnt. Für ein einzelnes Spiel liegt der Kaufpreis bestimmt niedriger als die Kosten eines Rechtsstreits.
Und genau das dürfte der Grund sein, warum der "normale" Verbraucher das gefallen lässt. Valve bezahlt so einen Streit vermutlich aus der Versperkasse, der typische Verbraucher knabbert da wohl etwas länger dran.
 
Der Vergleich hinkt etwas. Ohne Trägermedium kann schlecht von gedruckten Buchstaben die Rede sein. ;)
Der Vergleich passt wie die Faust aufs Auge, ohne Trägermedium existiert auch Software nicht. Außer vielleicht im Kopf des Programmierers aber selbst das wäre ein Trägermedium ... ^^

Schön. Dann kann ich also meine Spiele verkaufen. Das Problem wird nur sein, dass mich der Käufer vermutlich anzeigen/verklagen wird, sobald er merkt, dass es Steam-Spiele sind, deren Keys bereits verwendet sind und ich ihm nicht den Account dazu verkauft habe (weil ich das ja nicht darf - laut Valve).
*Seufz* Das schrieb ich doch die ganze Zeit! Du darfst deine Software verkaufen, es nützt dir nur nichts, weil der Account an den sie gebunden ist Valve gehört.

Also gelten beim Software-Kauf im Laden eigentlich gar keine Lizenzbestimmung außer den AGB des Händlers. Und diese beinhalten meist ja nur so Dinge wie Rückgabe, Garantie, etc. und verbieten mir im Normalfall nicht den Weiterverkauf.
Exakt! Wenn du bei Media Markt eine Software kaufst gilt deren AGB, die hängt öffentlich im Laden aus oder steht auf dem Kaufvertrag (Rückseite), das ist die Rechnung oder der Kassenbon. Alles was kommt nachdem du bezahlt hast und das längst dein Eigentum ist, ist irrelevant, da du es eben nicht zu solchen Konditionen gekauft hast.
Bei Amazon bzw. einem Onlinekauf wird es komplizierter, weil du da im Zweifel auch erst Mal die AGB lesen musst und was da drin steht.

Den Weiterverkauf können sie allerdings nicht verbieten, weil diese Klausel gegen das Gesetz verstoßen würde und somit in jedem Fall ungültig ist. Vor ein paar Jahren war mal irgendwo ein Artikel in der ct glaube ich. Da wurde gesagt, dass fast alle AGBs zu etwa 20 - 30 Prozent ungültig sind, weil viele Klauseln nicht Rechtens sind.

Kleiner Einwand: Bei mir wird die Lizenz der gekauften Software immer erst bei der Installation, also nach dem Kauf, angezeigt - unabhängig von Steam- oder Retail-Version.
Was ich vor dem Kauf einsehen kann, ist der Steam-Nutzungsvertrag. Dieser enthält unter anderem:
und
Quelle: http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/
Siehe oben. Das mit dem Account ist (noch) ein Problem, der gehört wie gesagt Steam. Die können ihn dir von Heute auf Morgen dicht machen und dich damit von deinen Spielen ausschließen. Du bist zu 100 Prozent abhängig von ihnen.
Der zweite Teil mit der Lizenz ist jedoch Käse und verstößt eindeutig gegen das Gesetz!

Und ja, ohne Klage geht es nicht, du hast dich als Steam-Kunde in diese Abhängigkeit begeben. Valve macht also was sie wollen, alle Firmen machen was sie wollen und hoffen damit durchzukommen. Die einzige Möglichkeit die du im Zweifel hast ist zu Klagen. So ist das nun einmal leider.
Deswegen hat ja auch die Verbraucherzentrale damals gegen Valve geklagt, um ein allgemeingültiges Urteil zu erzwingen. Leider eben langte es nicht zum vollen Erfolg.


Der Witz ist ja gerade, dass du Lizenzbestimmungen bei der Installation nicht ablehnen kannst, wenn du das tust, lässt sich die Software nicht installieren. Ergo funktioniert sie nicht und du müsstest sie zurückgeben können. Aber genau das schließen die meisten Händler aus. Fazit: Diese Lizenzbestimmungen sind alleine deswegen irrelevant.
 
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