Absolut wichtig BITTE UM HILFE

Eure Lehrer sind ja gar nicht gut drauf.:?
Lehrer haben ja in gewisser Weise eine Vorbildsfunktion und sollten sich auch dem entsprechend verhalten.
 
Also :lol:wir dealen nicht mit Tabak sondern auch Härtere Sachen wie zum Beispiel Ahoi Brause & CO..
Jetzt mal ernst:
Unsere Raucher haben ihren Spass mit 5.Klasslern gemcht.
(Ob sie mal ziehen wollen wäre Koks drin:roll:)
Die sind dann zum Direk. gelaufen.

Außerdem haben wir ein riesiges Problem wegen Taschenkontrollen:

:eek:Die haben unsere Eltern gefragt ob sie's dürfen:eek:
:mad:Ich werde mich trotzdem nicht durchsuchen lassen.:mad:


Ps: Da warens nurnoch 23.... (einer is draußen wegen erstmaligem schwänzens (hoffentlich richtig geschrieben))
unsere Klasse wird jetzt wegen jeder Kleinigkeit bestraft.
 
Raus..von der Schule geflogen wegen schwänzen? Wie besch**** is denn euer Direk drauf?
 
Ich glaub das darf der garnicht so einfach.
Wegen einmal schwänzen darf man noch nicht geschmissen werden.
Da muss vorher noch mit den Eltern geredet werden und, und, und... bevor man geschmissen werden darf (und schon garnicht wegen erstmaligem Schwänzens).

Eine wirklich große Schweinerei an dieser Schule...
 
Ganz genau. Selbst dann, wenn man eine Abiturprüfung geschwänzt hat. Dann muss man eine "Ehrenrunde" drehen. Und erst wenn es das zweite Mal geschieht, dann wird man als "schuluntauglich" von der Schule entlassen.

Ansonsten geht das bei einem Mal nur unter so Umständen wie "bei einer Straftat wie Ladendiebstahl erwischt" werden. Denn wenn man länger von der Polizei fest gehalten wird, fehlt man "zwangsweise" und mit viel "Pech" kann das Verhalten als "schulfeindlich" bezeichnet werden.

Das ist glaube ich in Baden-Württemberg so.


Cherubion
 
plant doch mal einen Beschwerdebrief an den direx. mit unterschriften. und wenns nix nützt, dann muss man wohl zum Ordnungsamt
 
Hm, es gäbe schon ein paar nette Sachen, wegen denen man den Direktor wiederum anzeigen könnte. Verleumdung beispielsweise, die in diesem Fall vorliegen könnte (muss natürlich argumentativ hingebogen werden, dass ist aber eine Sache von einer Viertelstunde).

Zitat aus dem Strafgesetzbuch:

§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein netter Brief von einem netten Anwalt kann solchen Leuten ganz schön Dampf unterm Hintern machen, selbst wenn ein etwaiges Verfahren danach eingestellt wird. Mir würden da spontan auch noch andere Sachen einfallen, die euer Direktor durch Wort und Tat in dieser Sache schon gebracht haben könnte. Amtsmissbrauch beispielsweise (Aussageerpressung, Verfolgung bzw. Vollstreckung gegen Unschuldige).
 
Hm.. Generell beschließt, wie Master of Games schon sagte, über Schulverweise und ähnliches eine Konferenz, nicht die Schulleitung im Alleingang - inwiefern die Androhung mit der Lehrerkonferenz abgesprochen war, kann ich natürlich nicht sagen.
Wie genau sich ein Verweis im einzelnen gestaltet und wie und wo man dagegen Einspruch erhebt, steht im Schulgesetz des jeweiligen Landes.
Das einzige, was möglicherweise ginge (und auch das steht auf sehr wackeligen Füßen) ist ein kurzfristiges Ortsverbot im Rahmen das vom Direktor ausgeübten Hausrechts.
Allgemein hat niemand das Recht, überhaupt eine Antwort zu erzwingen - weder der Schulleiter, noch die Polizei.
Das wäre nur der Fall, wenn du als Zeuge vor Gericht stehst.

Taschenkontrollen sind auch mit Erlaubnis der Eltern so eine Sache - auch Minderjährige haben so etwas wie Privatsphäre, auch wenn das manchmal verdrängt wird. Eure Taschen sind in erster Linie euer Eigentum. Wenn es nicht explizit und mit ausdrücklicher Erlaubnis der Eltern (hier gilt - leider - dass die Eltern das Kind rechtlich vertreten) festgelegt ist, dass die Schule eine Durchsuchung vornehmen darf, ist das illegal.

Ich würde empfehlen, erstmal professionellen Beistand zu suchen. Beim Beratungs- oder Vertrauenslehrer oder bei der Schülervertretung. Anwälte und Anklagen nur im Notfall, das könnte teuer werden und ist meistens nicht nötig.
 
War bei uns jetzt auch ... :roll:

Ein paar Vor"strafen" und dann Schwänzen ... da biste ganz schnell draußen.


Habe ich doch gesagt. Ich meine, es reicht schon 2mal bei einem Ladendiebstahl während des Schwänzens (mit 14-16 Jahren) erwischt zu werden und schon fliegt man, auch wenn das Schwänzen nur 2mal war von der Schule. Und das für immer.


Cherubion
 
Habe ich doch gesagt. Ich meine, es reicht schon 2mal bei einem Ladendiebstahl während des Schwänzens (mit 14-16 Jahren) erwischt zu werden und schon fliegt man, auch wenn das Schwänzen nur 2mal war von der Schule. Und das für immer.


Cherubion

Ich glaube, hier sind schulische "Vorstrafen" wie häufiges Zuspätkommen, Krach machen im Unterricht etc. gemeint.
 
Also liebe Forenmitglieder bei uns an der Schule ist heute in der Klasse der Direk.
in Untericht reingeplatzt.
Er hätte erfahren dass einige unserer Klassenkameraden dealen:)roll:),
weiterhin beschwerte er sich übers Rauchen und so weiter...

Dann der Supergau:
Er droht uns jeden (nur in unserer Klasse da wir ja alle Dealer sind:roll:) rauszuschmeißen der Raucher deckt (auch wer aus Toiletten kommt wo es nach Rauch stinkt).
Weiterhin will er unangekündigt unsere Taschen nach "verdächtigem Inhalt" durchsuchen.(wenn er Tabak findet werden die Leute rausgeschmissen.

Zitat unseres Direk.
(nur im sinn richtig)
: "Wer etwas weiß und nicht Preisgibt wird bestraft.

Nach meiner Meinung hat er nicht das Recht uns Rauszuschmeißen oder zu durchsuchen.Ich komme mir langsam wie in Big Brother vor wenn ich gezwungen werde meine Kumpels und Freunde zu verraten.
Da ich nicht daran denke mich diesen schwachsinnigen Zuständen zu beugen, irgendjemanden zu verraten der Raucht, werde ich womöglich bald aus der Schule geschmissen.(jeder muss mal)

Und jetzt an euch:

Kann und darf man sowas??
Könnt ihr mir Helfen und was haltet ihr davon (er hat mich im Blick:shock:)
Ist das Rechtswiedrig?


*das Gerücht dass wir Dealen stimmt nicht weiterhin stammt es von 5.Klässlern.:eek:

Ich bin mir nicht sicher ob der Direktor das Recht hat euch zu durchsuchen, aber ich wuerde dir Raten mit euerem Klassensprecher zu reden, vielleicht kann er ja ueber die Klassenlehrerin oder den Elternbeirat etwas erreichen (oder du gehst einfach selbst hin).
Ansonsten zweifle ich stark daran, das er euch ohne Beweise von der Schule schmeissen kann (rechtlich gesehen).
 
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Eine Durchsuchung i.S.d. §103 StPO dürfen nur Strafverfolgungsbehörden anordnen und durchführen. Ausnahmen befürfen einer expliziten Rechtsgrundlage.
Eine allgemeine Durchsuchung ist in jedem Fall unzulässig. Für eine Durchsuchung muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen.
Vielleicht hat euer Direktor ja eine Rechtsgrundlage, doch irgenwelche Taschen zu durchsuchen geht auf keinen Fall, das darf auch die Polizei nicht.
Wie das mit dem Rausschmeißen ist weiß ich nicht.

MfG
Junker Locklear
 
Dass der Junge rausgeflogen ist hat glaube ich auch etwas damit zu tun dass er zur nächsten Tanke ist und sich erstmal seine Probleme "weggreradelt hat"
Nach 20 (ka wie viel,er war jadenf. hackedicht) der besagten Getränke isser dann nachhause zu seiner Mutti und hat ihr gesagt dass die Mittagschule ausfiele.


(das habe ich vor kurzem von einer guten freundin des besagten erfahren)


edit:
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Da jetz erstmal Ferien sind kann ich noch keine weiteren Infos liefern.
 
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