Rechnung bekommen

Weil er Minderjährig ist? Stimmt, da muss ER keine Sorgen haben. Er hat ja Eltern o_O
Im Übrigen ist die Angabe falscher Personalien bei Vertragsabschluss auch kein Grund, sich nicht dran zu halten. Im Gegenteil. Sowas kann auch zurück schlagen.
 
§ 312 Absatz d schrieb:
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
(...)
2.
bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Das wäre bei einem Download ja durchaus der Fall, wenn ich das richtig verstehe. Strittig wäre hier natürlich die fehlende Belehrung über das Wiederrufsrecht, die meines Wissens auch bei solchen Abbonements schriftlich erfolgen muss.

Da der Vertragschließende hier allerdings minderjährig war, können die Erziehungsberechtigten den Vertrag ohne weiteres annullieren. Unabhängig davon, ob falsche Angaben gemacht wurden oder nicht, denn das ändert ja nichts an seinem tatsächlichen Alter und wäre bestenfalls eine Klage wegen Vortäuschung falscher Tatsachen oder ähnlicher Delikte wert, die solche Seiten aber kaum erheben dürften.
 
Errinnerst du dich noch an den Button mit dem "Ich verzichte auf mein Widerruf"? ich hab schon erklärt daß das Blödsinn ist. Allein deshalb haben die schon verloren wenn die nen Prozess anstreben würden. (was ich sogar bezweifle) ;)

Von solchen Abzockern nichts gefallen lassen.;)
 
So eine Klausel ist selbstverständlich nichtig, das steht auch nicht zur Debatte. Allerdings macht das nicht den restlichen Vertrag ungültig.
 
So eine Klausel ist selbstverständlich nichtig, das steht auch nicht zur Debatte. Allerdings macht das nicht den restlichen Vertrag ungültig.

Diese nichtige Klausel ist juristisch gesehen ein schwerer Formfehler (die gehen natürlich davon aus daß der Laie davon keine Ahnung hat)

Durch diesen Formfehler würden die den Prozess verlieren, da der Vertrag somit definitiv nichtig ist. Daher (und wegen der Minderjährigkeit) werden die keinen Prozess anstreben, wenn SnowWolf nicht zahlt.

Somit müsste jetzt alles geklärt sein.
 
wie willst du denn überhaupt nachweisen das wirklich snow wolf am PC saß? es könnte genauso gut sein Vater gewesen sein.
außerdem haben Eltern aufsichtspflicht unmd wenn ihre KInder etwas kaufen, dann müssen sie eben zahlen.
minderjährige dürfen auch keien Jambaabos bestellen, trotzdem haben sehr viele minderjährige deswegen schuldne und ihre eltern müssen blechen
 
Richtig. Die IP-Adresse sagt nicht aus, wer am PC saß, sondern nur, wo der PC steht. Aber dauernd "beaufsichtigen" können und wollen Eltern ihre Kinder ab einen gewissen Alter nicht mehr. Daher wundert es kaum noch, dass die Kinder ein Jamba-Abo abschließen.
Und dann machen sie halt viele Schulden. Aber wenigstens ist "Jamba" im Gegensatz zu "Online Content" seriös und macht da "Jugendsünden" ganz schnell und (fast) unbürokratisch rückgängig.
Und "Abmahnanwälte", die gleich beim Abschicken der persönlichen Daten, einschließlich der Pin-Nummer einen Vollstreckungsbescheid los senden, gibt es bei Jamba nur bei "hartnäckigen" Fällen.

Dennoch hat man das Recht, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Nur wer macht das von den "Abzock-Vereinen"?


Cherubion
 
Hi

Ich habe den Thread mit Spannung gelesen. Was soll man sagen? Auf der Suche nach etwas habe ich mich auch den ganzen Tag durch das Internet geklickt. 8)

Hier und da mußte man sich anmelden, das war auch kein Problem. Bis ich ne Rechnung bekam. Da hatte ich in der Tat etwas "überlesen." Bei mir war es etwas saftiger. € 22,90 für 2 Jahre. :eek:

Ja, ja.
*Wir sollten uns gesünder ernähren ....
*Wir sollten nicht so viel rauchen ...
*Wir sollten mehr Mineralwasser trinken ...
*Wir sollten immer die AGBs lesen ....

Aber wer macht das schon immer zu 100%? Wie war das noch?
"Und wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein ...?"

Ob die Seite seriös ist oder nicht, vermag ich nicht zu sagen. Das will ich auch nicht beurteilen. Ich habe mir das einmal angesehen und die Frage gestellt, hätte ich das Übersehen?



Jetzt würde ich sagen: Natürlich nicht! Die Seite ist klar und deutlich, die Eingabefelder nicht verwirrend. Der Hinweis abgegrenzt und in gleicher Größe neben den wenigen Eingabefeldern. Farblich sehr gut zu erkennen.

Aber wer weiß das schon? Es kommt darauf an, in welcher Situation ich bin. Bin ich gerade abgelenkt oder genervt????

Fakt ist, Snow Wolf hat einen Fehler gemacht. Wenn es ein seriöser Anbieter ist, wird er schon allein aus Kulanz den Vertrag nicht durchdrücken.

Bei mir war es so. Ich habe die angeschrieben, meinen Fehler eingestanden und darum gebeten mich aus dem Vertrag zu entlassen. Sollte das der Fall sein, komme ich natürlich für entstandene Verwaltungskosten auf.

So kann man es auch versuchen, mit Freundlichkeit. Die schweren Geschütze würde ich erst später auffahren. Verbraucherschutz, Rechtsanwalt usw.

Such auf jeden Fall das Gespräch mit deinen Eltern. Verheimlichung macht es nur noch schlimmer.

Menschen machen Fehler, das ist ein Fakt. Wer das nicht glaubt, der erkläre mir bitte warum es Bleistifte mit Radiergummis am anderen Ende gibt?
 
Richtig Vadding: die Beweislast kommt allerdings SnowWolf zugute, das bedeutet nämlich das ein Gericht ein Verfahren in der Regel daher einstellen würde, außer das wäre was strafbares wie Uhrheberrechtsverletzung, Kinderporno usw.

Indem die Seite sich schon durch außerkraftsetzten eines Widerrufsrecht (welcher nämlich allgemein gesetzlich festgelegt ist) einen schwerwiegenden Formfehler des Vertragsrecht begannen hat, ist die Rechnung die SnowWolf da erhalten hat schonmal für die Katz.

Deshalb wiederhole ich mich gerne nochmal, wenn er nicht zahlt haben die keine Chance mehr auf ein erfolgreiches Vollstreckungsverfahren zur Eintreibung der Schulden. Da können die noch soviel mahnen und mit Inkasso drohen wie die wollen. SnowWolf ist jetzt schon der Sieger.
 
Also Elfenfan .....da bist Du auf dem Holzweg.......Wenn Eltern ihrem Kind einen PC mit Internet-Anschluss ins Zimmer stellen, dann haben sie lt laufender Rechtsprechung auch dafür Sorge zu tragen, das dort nur altersgerechte und für den Nutzer des PC legale Dinge drauf laufen........Wennsie nichts dagegen tun, das ihr 16 Jähriger Sohn zum Beispiel am Tag 3 Stunden auf Pornoseiten unterwegs ist....dann ist das schon eine Strafbare Aufsichtspflichtverletzung.

Sich bei einem Online abgeschlossenen Vertrag darauf zu berufen, das der Nutzer Mindesjährig ist...das funzt net.......das WÜRDE gehen, wenn der Nutzer unter 14...und damit Strafunmündig wäre.....dann wäre s aber ein gefundenes Fressen für das Jugendamt...da kann man sich aussuchen, was weniger unangenehm ist....

Auf jeden Fall würde ich so eien Fall, wie den hier von einem Anwalt und per Nachfrag ebei der Polizei (Dienststelle für Online-Kriminalität im LKA) klären lassen......WENN der Anbieter schon ein paar Verfahren am Halse haben sollte und die Polizei/Staatsanwaltschaft da bereits ermitteln sollte, weil sie es als Betrug ansehen, wie die Firma arbeitet....DANN hat man da gute Chancen.

Aber das wichtigste...Ab zu den Eltern und gesagt... sonst ist man der Depp, weil man nix macht.....wenn die irgendwann wirklich einen vollstreckbaren Titel in der Hand haben ist alles zu spät.
 
Definitiv nicht zahlen!
Erstes Indiz für Abzocke ist, dass in der Rechnung schon mit Mahnungen gedroht wird. Das ist eben die klassische Einschüchterungsnummer.
Die Verbraucherzentrale warnt ebenfalls vor Opendownload und rät sich nicht einschüchtern zu lassen sondern einen dieser Musterbriefe zurück zu schicken.

Danach einfach weitere Drohungen ignorieren.
Aber Achtung:
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid einflattert unbedingt antworten und nochmal zurückweisen. Sonst musst du zahlen, egal was ist.
Solch ein Mahnbescheid wurde in Deutschland jedoch erst 2 oder 3 mal geschickt.
 
Vielen dank erstmal an alle Antworten. Nach Recherchen hab ich herausgefunden, dass es abzocke ist. Die firMA ist in einem mehrfam. haus mit eigener schrottablage xD
 
Aber Achtung:
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid einflattert unbedingt antworten und nochmal zurückweisen. Sonst musst du zahlen, egal was ist.
Solch ein Mahnbescheid wurde in Deutschland jedoch erst 2 oder 3 mal geschickt.


Nein....Mahnwesen in der Praxis:

Wenn da wirklich ein Mahnbescheid kommt...dann muss mann zum Anwalt, und lässt den bei dem Gericht, das den Bescheid ausgestellt hat, Widerspruch/Einspruch gegen den Bescheid einlegen....

Wenn man da irgendwelche Formfehler macht, stellt das Gericht auf Antrag ohne Prüfung nach Ablauf der Frist einen "vollstreckbaren Titel" aus......Mit dem können die einem den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken...und den Titel MUSS man bezahlen, egal, ob die Forderung berechtigt ist, oder nicht......und muss die Kohle dann hinterher erst wieder mühselig einklagen.
 
wie willst du denn überhaupt nachweisen das wirklich snow wolf am PC saß? es könnte genauso gut sein Vater gewesen sein.
Also zumindest bei diesem Punkt müsste doch das IZFDA-Recht (oder was das auch ist) gelten. Vielleciht würde er nicht den Prozess gewinnen (keine Ahnung), aber zumindest was die Frage nach dem "Wer saß am PC?" betrifft dürfte für Snow Wolf entschieden werden.

Für die, die es nciht wissen: IZFDA heißt Im Zweifel Für Den Angeklgten. Was damit gemeint ist erklärt sich wohl von selbst.;)

Elfenfan schrieb:
Indem die Seite sich schon durch außerkraftsetzten eines Widerrufsrecht (welcher nämlich allgemein gesetzlich festgelegt ist) einen schwerwiegenden Formfehler des Vertragsrecht begannen hat, ist die Rechnung die SnowWolf da erhalten hat schonmal für die Katz.
Schreibe das bitte nochmal, vielleciht hat das ja irgendwer noch nciht gelesen.:roll:;)

Eddy Kaschinski schrieb:
Aber wer weiß das schon? Es kommt darauf an, in welcher Situation ich bin. Bin ich gerade abgelenkt oder genervt????
Ich glaube das würde niemanden interessieren. Einen Vertrag hat man sich genau durchzulesen. Wer das "Kleingedruckte" (schon klar, es war großgeschrieben. Ich meinte das auch nicht wörtlich) nicht ließt ist selber Schuld.

Vielen dank erstmal an alle Antworten. Nach Recherchen hab ich herausgefunden, dass es abzocke ist. Die firMA ist in einem mehrfam. haus mit eigener schrottablage xD
Na denn. Aber ich hoffe du hast daraus gelernt. Ich registriere mich nicht auf jedeer zweiten Seite die cih sehe. Nur auf jeder dritten:-D *Witze reiß*. Aber mal im Ernst: ich melde mich - wenn überhaupt - nur auf Seiten an, die ich schon länger kenne. Oder wo mir eine Person meines Vertrauens mehrmals bestätigt hat, dass es gratis ist.;)
 
Dann ist das ja gott sei dank nochmal gut gegangen. Sowas kann echt sauteuer werden.
Wir hatten auch mal ne extrem hohe Rechnung wegen etwas ähnlichem, hat sich aber zum Glück auch schnell wieder geklärt.
 
Ich würde mal sagen, hier kann man zumachen ;)

Snow Wolf hat gelernt, dass AGBs zu lesen sind.

Aber auch wenn er volljährig wäre, so würde dieser Vertrag nie Gültigkeit erlangen, zuviele Formfehler drin (die hier ja schon ausgiebigst genannt wurden).

Snow Wolf ist aber eben nicht volljährig und es ist immer noch Sache der anderen Vertragspartei, dies abzuklären bzw. versäumt sie dies, bleibt sie auf den Kosten sitzen.

Fazit: Nicht zahlen, den Brief vom Verbraucherschutz schicken und zukünftig alle AGBs genau lesen ;)

Gruss
Kensen
 
Snow Wolf ist aber eben nicht volljährig und es ist immer noch Sache der anderen Vertragspartei, dies abzuklären bzw. versäumt sie dies, bleibt sie auf den Kosten sitzen.

Wie sollen die denn das anstellen? Sollen die ihm einen Besuch abstatten oder sich seinen Ausweis schicken lassen oder wie stellst du dir das vor? Und antworte jetzt nicht, dass das das Problem der jeweilligen Firma wäre. Sonst bewerfe ich dich (virtuell) mit einem Stein, der doppelt so groß ist wie du!^^
 
Wie gesagt, der vertrag ist durch mehrere Aspekte ungültig. Das mit dem "wer war am pc" würde ich allerdings nicht vor gericht bringen (falls es wirklich dazu kommt, zu 99,999% nicht), da man sonst nicht sagen kann dass man minderjährig ist. ich kann euch ja aufm laufenden halten, wenn die ersten mahnungen kommen, etc.

Ps. diese gerichtliche dingens kommt per post, oder?(trotz falschangaben etc)